Landtag, 31. Sitzung vom 24.04.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 48
darauf frage ich: Habt ihr ernsthaft geglaubt, wir beschäftigen dann 40 Leute, die jeden Tag mit Leitern durch die Innere Stadt rennen und irgendwelche schwarzen Tücher vor die Kameras hängen? Entschuldigung: Das ist ja wirklich bescheuert! (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Olischar gestellt. Ich erteile das Wort.
Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Frau Landesrätin!
Wir haben schon gehört: Die Frage wiederholt sich. Und Sie haben auch schon angesprochen, wie lange wir jetzt schon auf eine Reaktion beziehungsweise auf ein Handeln warten.
Ich möchte quasi den Bogen zu einem anderen Thema spannen, der uns beziehungsweise mich schon mindestens genauso lange beschäftigt, und zwar zur Veröffentlichung von Zahlen zur digitalen Stellplatzerfassung. Wir haben dieses Thema schon vor einigen Jahren aufgegriffen mittels schriftlicher Anfrage, wie es denn mit der digitalen Erfassung von Stellplätzen im öffentlichen Raum aussieht. - Zuerst hieß es: Es wird eine digitale Erfassung geben. Dann hieß es: Hinsichtlich der erfassten Stellplätze muss es erst eine Bereinigung geben. Dann hieß es, dass die Daten in die sogenannte Graphenintegrationsplattform übertragen werden sollen, bevor sie veröffentlicht werden können.
Wir haben in der letzten Anfragebeantwortung eine absolute Zahl von erfassten Stellplätzen bekommen, die natürlich per se nicht sehr aussagekräftig ist, und es wurde darauf verwiesen, dass eine bezirksfokussierte Erfassung beziehungsweise Veröffentlichung vom Aufwand her zu groß ist.
Sie haben jetzt gerade im Zusammenhang mit der verkehrsberuhigten Innenstadt gepriesen, welche Erleichterung die Digitalisierung ist und sein wird. Im Hinblick darauf stelle ich die Fragen: Ist die digitale Stellplatzerfassung keine Erleichterung? Wieso ist ein entsprechender Aufwand für die Bezirkserfassung, die wesentlich und aussagekräftig wäre, nicht möglich? Und: Wann können wir mit einer detaillierten Veröffentlichung der Zahlen rechnen?
Präsident Ernst Woller: Danke. Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Es tut mir leid, das sagen zu müssen: Wir mussten im Ressort wirklich bei null anfangen. Es gab überhaupt keine digitale Erfassung der Stellplätze, als ich das Ressort übernommen habe. Wir haben dann, dank der Bemühungen der sehr engagierten Abteilungsleiterin der MA 67, gemeinsam mit der MA 41 mit diesem Projekt begonnen. Wie Sie sich vorstellen können, ist das ein relativ großes Projekt, und es gibt teilweise in den Bezirken immer noch „work in progress“, weil wir im einstelligen Prozentbereich immer noch einzelne Straßen und teilweise sehr enge Straßen haben, wo man schauen muss, wie man die Stellplätze unterbringt. Man muss dort wirklich alles einzeichnen, damit die Stellplätze, die vorher mit dem Parkpickerl genutzt wurden, nachher auch noch genutzt werden können. Das heißt, wir sind da immer noch dran, es ist immer noch „work in progress“, und wir sind immer noch nicht fertig. Ich bitte aber um Verständnis, denn wir haben wirklich erst 2021 mit dem ganzen Projekt begonnen, weil vorher einfach absolut nichts zu diesem Thema da war.
Das heißt: Wir sind dran. Sie werden diese Zahlen bekommen. Wir sind aber in manchen Bezirken ganz einfach noch nicht fertig.
Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die 2. Anfrage beantwortet.
Bevor ich zur 3. Anfrage komme, möchte ich mitteilen, dass Herr Abg. Eppinger ab 12 Uhr entschuldigt ist.
Die 3. Anfrage (FSP-578285-2024-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Seidl gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Durch den Finanzausgleich steht in den kommenden fünf Jahren mehr Geld für das Wiener Gesundheitssystem zur Verfügung. Wohin konkret fließt dieses Geld schwerpunktmäßig?)
Ich ersuche Herrn StR Hacker um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen guten Morgen, Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete!
Frage 3 und Frage 4 sind jetzt zwei Fragen hintereinander, die einander sehr ähnlich sind. Mit Frage 3 stellt mir Abg. Seidl die Frage, wofür gemäß der erfolgten Zweckwidmung der nächsten fünf Jahr die Mittel aus dem Finanzausgleich für das Gesundheitssystem vorgesehen sind.
Vorweg: Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der finanziellen Mittel zwischen den drei Gebietskörperschaften beziehungsweise den drei staatlichen Ebenen, nämlich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Das soll sicherstellen, dass alle Gebietskörperschaften mit den Mitteln angemessen ausgestattet sind, die sie benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Das ist das Grundprinzip des Finanzausgleichs. - Soweit nur vorweg.
Gleichzeitig mit dem Finanzausgleich ist für die Periode ab 2024 auch der Abschluss einer neuen Art. 15a-Vereinbarung, also sozusagen eines Staatsvertrages, über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens erfolgt, was im Wesentlichen eine Fortschreibung der bisherigen Finanzierungsmechanismen der letzten Periode sicherstellt, also die Art und Weise, wie wir dann in dieser Finanzausgleichsperiode zu Entscheidungen kommen. Diese Mechanismen sind im Wesentlichen in dieser Art. 15a-Vereinbarung unverändert niedergeschrieben. Im Art. 31 dieser Vereinbarung haben sich Bund, Länder und Gemeinden darauf geeinigt, für die Periode 2024 bis 2028 zusätzliche öffentliche Mittel für folgende Bereiche, die ich Ihnen gerne aufzähle, zu definieren.
Im 1. Bereich handelt es sich um die Stärkung des niedergelassenen Bereiches. Diese Mittel sind für die Sozialversicherung mit jährlich 300 Millionen EUR, also mit 1,5 Milliarden EUR über die gesamte Laufzeit der 5 Jahre Österreich-weit definiert. Sie sind unter der Beschreibung „insbesondere für den quantitativen und qualitativen Aufbau und Ausbau des niedergelassenen Bereiches“ gewidmet. Im Rahmen des Zielsteuerungsvertrages werden die Kriterien für diese Mittelverwendung festgelegt. Das ist die
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