Landtag, 31. Sitzung vom 24.04.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 48
Festlegung von Kriterien. Es folgt die Operationalisierung: Diese geplanten Vorhaben und Maßnahmen werden dann getrennt für die Landes- und Bundesebene erfolgen, jeweils auf Grundlage der Definitionen der Bundes-Zielsteuerungskommission, die ein Jahresprogramm beschließen muss, und auf dieser Grundlage bricht sich das dann nach unten.
Der 2. Bereich, der definiert wurde, ist für die Stärkung des spitalsambulanten Bereiches und für Strukturformen. Diese Mittel betragen über die Laufzeit insgesamt rund 3 Milliarden EUR Österreich-weit und sind insbesondere für den Aufbau und Ausbau von spitalsambulanten Angeboten sowie für die Fortführung bereits initiierter Vorhaben mit dem Ziel einzusetzen, den stationären Bereich zu entlasten beziehungsweise zu ergänzen und zu ersetzen. Ebenso können diese Mittel teilweise für den laufenden Betrieb der Krankenanstalten und für die Abgangsfinanzierung eingesetzt werden. Im Rahmen des Zielsteuerungsvertrages werden dann die Kriterien für die Mittelverwendung detailliert festzulegen sein. Die Operationalisierung der geplanten Vorhaben und Maßnahmen erfolgt wiederum getrennt nach Landes- und Bundesebene jährlich auf der Basis des von der Bundes-Zielsteuerungskommission zu beschließenden Jahresarbeitsprogramms.
3. definierter Bereich ist das Thema Digitalisierung und E-Health. Konkrete Inhalte und Projekte werden nur in der Bundes-Zielsteuerungskommission beschlossen und freigegeben. Hierfür sind Mittel in Höhe von 51 Millionen EUR pro Jahr, also 255 Millionen EUR über die gesamte Laufzeit vorgesehen.
4. Bereich: Gesundheitsförderung. Die Mittel sind insbesondere für die Erhöhung der Dotierung der Gesundheitsförderungsfonds und die Erhöhung der Dotierung des Fonds Gesundes Österreich einzusetzen. Hierfür sind Mittel in Höhe von 60 Millionen EUR pro Jahr beziehungsweise 300 Millionen EUR über die gesamte Laufzeit vorgesehen.
5. Bereich: Impfen. Diese Mittel sind insbesondere für die schrittweise Umsetzung eines umfassenden öffentlichen Impfprogramms einzusetzen. Dafür sind jährlich 90 Millionen EUR beziehungsweise über die gesamte Laufzeit 450 Millionen EUR vorgesehen.
Der Titel des 6. definierten Bereichs heißt „Medikamente“. Das ist ein bissel unpräzise, denn in Wirklichkeit geht es um besondere Medikamente, nämlich um besonders teure Medikamente, die nur bei seltenen Erkrankungen eingesetzt werden. Offiziell lautet die Überschrift aber „Medikamente“. Die Definition dafür ist, dass diese Mittel insbesondere für die Etablierung eines Horizon Scanning für neue Arzneimittel und Medizinprodukte und für die Etablierung eines Bewertungs-Board einzusetzen sind. Hierfür sind jährlich 3 Millionen EUR beziehungsweise über die Laufzeit 15 Millionen EUR vorgesehen.
Wichtig ist jetzt noch, weil Ihre Frage zwar nicht wörtlich, aber implizit lautet: Was heißt das für Wien? Daher nun noch meine Schlussbemerkung, dass alle von mir genannten Finanzwerte für ganz Österreich gelten. Das bedeutet natürlich, wenn man es auf Wien richtig umlegen will, dass man das mit dem sogenannten abgestuften Bevölkerungsschlüssel umrechnen beziehungsweise diesen anwenden muss. Dieser ist extra festgelegt in den Vereinbarungen zur Finanzierung des Gesundheitswesens, und man muss sozusagen mit dem festgelegten Faktor von 25,988 Prozent multiplizieren. - Danke.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Seidl. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Landesrat!
Danke für die ausführliche Beantwortung. Im Prinzip haben Sie mir jetzt eigentlich meine Frage bereits beantwortet, was das konkret für Wien bedeutet. An sich ist es ja etwas Positives, wenn man mehr finanzielle Mittel vom Finanzausgleich für die Stadt Wien bekommt, denn wir werden das auch brauchen. Haben Sie für die Mittel, die konkret auf Wien entfallen, auch eine Zahl oder nur die Prozent?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Im Augenblick habe ich nur den Prozentwert, weil die Detailfestlegungen noch nicht stattgefunden haben. Wir haben vor allem deswegen einen höheren Prozentwert, weil wir in einigen Versorgungsbereichen überregionale Versorgungsaufgaben haben. Das betrifft das AKH, das betrifft die unfallchirurgische Versorgung, die onkologische Versorgung, spezifische Erkrankungen, et cetera. Deshalb haben wir einen höheren Bevölkerungsschlüssel.
Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird gestellt Frau Abg. Huemer. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Gesundheitslandesrat.
Vielen Dank für die Ausführungen und die Erklärungen zum Finanzausgleich. Ich glaube, es war jetzt grundsätzlich interessant, einmal die groben Linien hier dargelegt zu bekommen.
Es geht jetzt natürlich darum, wie in den einzelnen Bereichen mit den Mitteln, die der Stadt oder dem Land zugewiesen werden, umgegangen wird. Können Sie beispielsweise hinsichtlich des Ausbaus der ambulanten Versorgung schon Schwerpunkte genauer definieren? In welche Bereiche wird es gehen, wird es etwa mehr in Richtung Long Covid, Schilddrüse, et cetera gehen?
Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Sie nehmen jetzt schon sozusagen meine Antwort auf die nächste Anfrage vorweg. Aber es hilft nichts: Ich muss es dann einfach noch einmal sagen.
Rein grundsätzlich sage ich Nein, weil die Bundes-Zielsteuerungsbeschlüsse noch nicht da sind und wir erst auf Grundlage der Bundes-Zielsteuerungsbeschlüsse dann in der Landes-Zielsteuerung beschließen können. Diese Ebene kennen Sie, denn darüber berichten wir immer in der Gesundheitsplattform, wo Sie ja Mitglied sind.
Das heißt: Auf Grundlage der Bundes-Zielsteuerungsbeschlüsse gibt es noch keine Änderung. Ich sage aber auch ganz offen, dass ich glaube, dass wir einen sehr klaren Fahrplan vor allem im Bereich des ambulanten Ausbaus haben. Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir einen
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