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Landtag, 31. Sitzung vom 24.04.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 48

 

dann am Ende, wenn es um Gesetze und solche Dinge geht, das ist wieder ein anderes Thema, denn es geht uns vor allem um die Niederschwelligkeit, die Sie auch angesprochen haben, bei Volksbegehren oder auch bei Volksbefragungen, da Sie es so ein bisschen zwischen den Zeilen angesprochen haben, wenn es nur noch digital ist, dann sind vielleicht manche Menschen davon ausgeschlossen -, man zumindest diese auch digital einbringen kann. Das wäre auch meine konkrete Zusatzfrage: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es in Zukunft möglich ist, die Unterstützungserklärungen, die für Volksbegehren und Volksbefragungen notwendig sind, auch online einbringen zu können?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich deutsche meine Antwort von vorher sehr gerne aus. Ich habe versucht, auszuführen, dass ich der Überzeugung bin, dass die Regelungen, die in Wien herrschen, auch in Hinblick auf die Bürgernähe und Zugänglichkeit gute sind, dass ich daher als Landesrat - und das ist ja Ihre konkrete Frage gewesen - aktuell keinen Gesetzesvorschlag bezüglich einer Änderung vorbereite, aber selbstverständlich, wie immer sonst auch in ähnlichen Zusammenhängen, einen solchen vorbereite und auch in dieses Haus bringe, wenn es auf Ebene der Klubs dazu Einigungen für Veränderungen gibt.

 

Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Berger gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

10.10.39

Abg. Stefan Berger (FPÖ): Herr Landesrat, ich möchte auf Ihr Koalitionsabkommen zu sprechen kommen, wo es ja auch Punkte und Aspekte zu Wahlen und Demokratie gibt, nämlich in Kapitel 9, Punkt 8, wo steht, dass es ein, ich betone, vorrangiges Ziel ist, die Menschen in Entscheidungen bei der Wiener Politik mit einzubeziehen. Sie stellen mittlerweile doch seit vier Jahren - und Ihre Legislaturperiode dauert ja nicht mehr allzu lange - in Aussicht, Bezirksbefragungen und unverbindliche Bezirksabstimmungen zu installieren. Jetzt ist es so, allzu viel ist dahin gehend bis jetzt noch nicht passiert, ich möchte Sie daher fragen: Wann erfolgt hier eine entsprechende auch legistische und gesetzliche Aufbereitung, oder kommt es überhaupt noch zu dieser Umsetzung?

 

Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Zuerst einmal darf ich sagen, dass sich einige große Veränderungen in dieser Periode bereits schon in den Folgen abzeichnen. Ich darf darauf hinweisen, es ist heute im Haus auch Thema, dass wir das Petitionsrecht auf eine Weise novelliert haben, die eine deutlich breitere, auch öffentliche Auseinandersetzung mit den Petitionen, aber auch mit den Argumentationen der Petitionswerberinnen und Petitionswerber ermöglicht hat. Das hat übrigens auch dazu geführt, dass die Abgeordneten im Petitionsausschuss deutlich mehr Arbeit haben, die sie natürlich gerne machen, aber eben im Umkehrschluss diese Arbeit möglich ist, weil es mehr Interesse gibt, übrigens auch mehr Petitionen. Das als ein Beispiel.

 

Was die Ebene rund um die Geschäftsordnungen, rund um die Vorgangsweisen in den Bezirken betrifft, gibt es natürlich, so wie es vor Kurzem auch beim Petitionsrecht war, die Abstimmungs- und Verhandlungsgespräche in den Klubs. Ich bin zuversichtlich, dass sich da zeitnah eine nächste Änderung hier im Haus diskutieren lässt.

 

Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Abg. Kickert gestellt. Ich erteile ihr das Wort.

 

10.12.45

Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat, vielen Dank für Ihre Beantwortung bisher, die mich zu einer Zusatzfrage animiert hat. Trotzdem ein Ceterum Censeo vorangestellt: Ich möchte noch einmal der wissenschaftlichen Korrektheit folgend darauf hinweisen, dass das Petitionsrecht kein direkt-demokratisches Instrument ist, einfach nur, damit wir es nicht ewig und ständig dazu - wie soll ich sagen - machen in unserer Diskussion.

 

Sie haben jetzt in Ihren Ausführungen gesagt, dass Sie glauben, dass das Wiener Landesgesetz für Volksbegehren bürgerInnennäher ist, weil es einstufig wäre beziehungsweise einstufig ist. Wenn dem so wäre, dass es bürgerInnennäher ist, wieso gibt es in Wien so wenig Volksbegehren, die auf diesem Gesetz basieren? Ich habe eine Hypothese. Die Hypothese ist, man muss einen vollständigen Text des Gesetzesentwurfes vorlegen, was aus meiner Sicht nicht besonders bürgerInnennahe ist.

 

Präsident Ernst Woller: Mir war nicht ganz klar, dass das die Frage war, aber bitte, vielleicht …

 

10.14.17

Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Würden Sie meine Hypothese bestätigen, oder haben Sie einen guten Gegenentwurf als Hypothese?

 

Präsident Ernst Woller: So, jetzt gibt es eine Frage, und ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Also, einmal grundsätzlich, ich glaube, wir sprechen hier von einer Logik, die die österreichische Bundesverfassung kennt und die die reale Praxis von Volksbegehren oder in dem Fall Volksabstimmungen ja auch auf Bundesebene kennt. Das ist sicherlich ein ziemlich hochschwelliger Zugang, dessen Ziel es ja auch ist, in einer Volksabstimmung real ein Gesetz zu veranlassen. Ich bin kein Verfassungsjurist, aber als jemand, der findet, das soll das Ziel eines solchen Unterfangens sein, ist es aus meiner Sicht nachvollziehbar und logisch. Zugleich ist es aber, finde ich, ein gutes Beispiel dafür, dass wir nie aufhören dürfen, auf die Möglichkeiten der Beteiligung von Menschen zu achten, wenn man ein konkretes Mittel oder ein konkretes Werkzeug dafür hernimmt, da sind jetzt die Hürden, da sind die Herausforderungen. Ich glaube, genau deshalb sind wir ja gut beraten - das soll jetzt keine Replik in dem Sinn sein, sondern eine Ergänzung -, gerade als jene Abgeordneten, die in diesem Haus für Demokratie und dessen Ausbau brennen, stets zu überlegen, welche unterschiedlichen Möglichkeiten der Beteiligung eröffnen wir, welche unterschiedlichen Möglichkeiten der Beteiligung brauchen wir zusätzlich, was ja auch der Hintergrund ist, warum wir speziell mit diesem Jahr und mit dem Büro für Mitwirkung, das in wenigen Wochen - kann man mittlerweile sagen - startet und auch eine direkte Folge der Demokratieenquete ist, solche Demokratieinnovationen auch erarbeiten wollen.

 

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