Landtag, 31. Sitzung vom 24.04.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 37 von 48
dass das Wohnen in Wien leistbar ist, die geht gerade verloren, und deshalb müssen wir vor allem auf diesen Ebenen, die ich vorher gerade erwähnt habe, gegensteuern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Bei der Zweckbindung der Wohnbauförderung, beim Vorrang für sozialen Wohnbau, beim Gemeindebauprogramm, das mit dem Wachstum der Stadt Schritt hält.
Unsere Unterstützung dafür haben Sie. Ich würde Sie bitten, nehmen Sie diese Unterstützung auch an, sichern wir gemeinsam die Zukunft des leistbaren Wohnens in Wien. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Ich danke für die Begründung. Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich nun der Herr Landeshauptmann zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm. Bitte, Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident, Hoher Landtag, sehr geehrte Damen und Herren!
Eingangs ist zu betonen, dass Wien auch in Krisenzeiten am Ausbau des international renommierten Wiener Wohnbaumodells festgehalten hat. Dass das Jahr 2022 ein schwieriges war für die Bauwirtschaft, ist unbestritten. Deswegen hat Wien bereits im Mai 2022 als erstes Bundesland die Wohnbauförderungen angehoben, damit im geförderten Wohnbau weitergebaut werden konnte. Klares Ziel ist, die Förderung so attraktiv zu gestalten, dass die zur Verfügung stehenden Mittel auch abgerufen werden können. Bereits im Oktober 2023 hat das Land Wien in Zeiten eines starken Zinsanstiegs wiederum unverzinste Landesdarlehen gewährt. Mit der Novelle der Neubauverordnung ist damit ein weiterer Meilenstein am Weg in die Zukunft des sozialen Wohnbaus gesetzt worden.
Der weitsichtige Ausbau dieses Wiener Wohnbaumodells ist der nächste Schritt von Wien, die Rolle als Welthauptstadt des sozialen Wohnbaus weiterzuentwickeln, und wir werden jetzt kommenden Freitag wieder eine große internationale Konferenz zum Thema Wohnbau durchführen, auf europäischer Ebene, und das Wiener Wohnbaumodell präsentieren. Dazu gehört es, unseren Partnern bei den Wohnbauträgern weiterhin kostendeckendes Bauen zu ermöglichen, Baulücken zu schließen und gerade kleinteiliges Bauen verstärkt zu gewährleisten. Dies ist eine nachhaltige Investition in die Zukunft, die sich mehrfach rechnet. Damit ist sichergestellt, dass es auch zukünftig keinen Ausverkauf des sozialen, leistbaren Wohnraums geben und das besonders kostengünstige Modell der Smart-Wohnungen abgesichert wird.
Wohnbaupolitik mit Verantwortung im Sinne der Wienerinnen und Wiener bedeutet, neben dem Neubau auch die Bestandsgebäude mitzudenken. Die neue Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung fördert gleichzeitig den nachhaltigen Ausstieg aus Gas, erhöht die Lebensqualität im Gebäudebestand und stimuliert zusätzlich die Bauwirtschaft in einer herausfordernden Zeit. Durch die neue Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung wird der Weg in eine nachhaltige und zukunftsfitte Sanierung der bestehenden Gebäude dieser Stadt geebnet. Zusätzlich gibt es mit der Dekarbonisierungsprämie erstmals auch eine handfeste Unterstützung vor allem für Mieterinnen und Mieter, um einen Anreiz zu schaffen, den Weg raus aus Gas mitzugehen. Denn die Frage der nachhaltigen Energieversorgung ist auch eine soziale Frage. Diesen Weg müssen wir deshalb auch gemeinsam gehen, denn Wien wird niemanden zurück lassen.
Darüber hinaus schafft die Stadt Wien durch die Wohnbauoffensive 2024 zusätzlichen leistbaren Wohnraum in Form von gefördertem Wohnbau. In Zahlen gegossen heißt dies, dass sich aktuell bereits 7.400 geförderte Wohnungen in Wien in Bau und weitere 8.700 in Planung befinden. Dies bedeutet ein Bauvolumen von zirka 2,8 Milliarden EUR und sichert tausende Wiener Arbeitsplätze, im Übrigen nicht nur für Menschen, die in Wien leben, sondern auch für weit darüber hinaus in der ganzen Ostregion beheimatete. Außerdem werden die Bauträgerwettbewerbe des Wohnfonds Wien weitere 6.100 Wohnungen in Umsetzung bringen. Durch diese 22.200 Wohnungen wird das internationale renommierte Wiener Wohnbaumodell noch weiter ausgebaut.
Mit all diesen Maßnahmen wird die durch die Krise getroffene Bauwirtschaft gestützt. Damit stellt sich Wien den schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen mit der vollen Kraft einer prosperierenden Metropole entgegen. Im Zentrum der Wohnbaupolitik der Stadt Wien stehen immer der Mensch und die Frage, wie wir das direkte Lebensumfeld noch nachhaltiger und lebenswerter gestalten können.
Ich möchte dann zu den einzelnen Fragen übergehen.
Beginnend mit der Frage 1: Richtig ist, wenn man die langfristigen Ausgaben des Landes Wien für die Wohnbauförderung ansieht, kann festgestellt werden, dass die Ausgaben des Landes Wien im Durchschnitt maßgeblich über den Einnahmen liegen. Die Rückflüsse aus gewährten Wohnbaudarlehen sind in ihrer Höhe unterschiedlich, da viele gemeinnützige Wohnbauträger in der Vergangenheit Wohnbaudarlehen teilweise vorzeitig getilgt haben.
Zur Frage 2: Was das von Ihnen angesprochene Wohnbaupaket des Bundes anbelangt, so sei schon der Hinweis erlaubt, dass dort in erster Linie die kurzfristige Ankurbelung der Baukonjunktur im Vordergrund steht. Bei den von Ihnen ebenfalls erwähnten Gesprächen zum Finanzausgleichsgesetz 2024 war im gegenständlichen Bereich die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz ein Diskussionspunkt. Eine allfällige Einführung beziehungsweise Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung hingegen war nicht Gegenstand der Verhandlungen. Eine Zweckbindung ist in Wien auch nicht erforderlich, zumal die langfristigen Ausgaben des Landes Wien für die Wohnbauförderung im Durchschnitt maßgeblich über den Einnahmen liegen.
Zur Frage 3: Zu betonen ist, dass sowohl durch die Novellen der Neubauverordnungen sowie der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung als auch durch die Neuausrichtung der Wohnbeihilfe Neu wesentliche Impulse gesetzt wurden. Jedoch ist Geld alleine nicht die, wenn man so will, Engstelle.
Wie mir mitgeteilt wurde, stehen oftmals nicht finanzielle Gründe der Abholung von Fördermitteln entgegen, wie etwa UVP-Verfahren, Lieferengpässe, Fachkräftemangel und Bürgerbeteiligungsprozesse, welche allesamt
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