Landtag, 31. Sitzung vom 24.04.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 38 von 48
zu einer Verzögerung der Baubeginne führen können. Zudem spielt in unterschiedlichen Phasen auch die eigene Wirtschaftlichkeit der Bauträger eine Rolle. An dieser Stelle sei auch nochmals festgehalten, dass die langfristigen Ausgaben des Landes Wien für die Wohnbauförderung im Durchschnitt maßgeblich über den Einnahmen liegen. Lediglich in von einer Rezession der Bauwirtschaft gekennzeichneten Krisenjahren ist dies anders. Es gibt daher insofern keinen Abfluss von Mitteln.
Zur Frage 4a bis 4c: Es ist wohl allgemein bekannt, dass gerade die Jahre 2020 bis 2022 starken konjunkturellen Schwankungen unterlegen sind, die nicht zuletzt auf die Covid-19-Krise, weltpolitische Konflikte und damit einhergehende Lieferengpässe zurückzuführen waren. Auch ist noch einmal von mir anzumerken, dass im Sinne der obigen Ausführungen kein Abfluss von Mitteln erfolgt. Zudem ist die Auszahlung der Wohnbauförderung, da es sich insbesondere bei der Neubau- und der Sanierungsförderung um eine Objektförderung handelt, an die tatsächliche Errichtung beziehungsweise an die Sanierung von Wohnhäusern gekoppelt. Für den Fall, dass Förderwerberinnen beziehungsweise Förderwerber die Kriterien einer Förderung erfüllen, wurden stets und werden auch in Zukunft bei Erfüllung der Voraussetzungen die entsprechenden Fördermittel zur Verfügung gestellt. Dies möchte ich hier noch einmal ganz besonders betonen.
Zur Frage 5a: Es wurden Einnahmen aus dem Wohnbauförderungsbeitrag in der Höhe von 310 Millionen EUR veranschlagt.
Zur Frage 5b: Die Einnahmen aus Darlehensrückflüssen betragen laut derzeitigen Berechnungen knapp 167 Millionen EUR.
Zur Frage 5c: Die Ausgaben für Wohnbauförderung betragen laut derzeitigen Berechnungen knapp 401 Millionen EUR.
Zur Frage 6a: Die Ausgaben für die Neubauförderung betragen laut derzeitigen Berechnungen rund 207 Millionen EUR.
Zur Frage 6b: Die Ausgaben für die Sanierungsförderung betragen laut derzeitigen Berechnungen rund 145 Millionen EUR.
Zur Frage 6c: Die Ausgaben für die Wohnbeihilfe betragen laut derzeitigen Berechnungen rund 44 Millionen EUR.
Zur Frage 6d: Die Ausgaben für das Eigenmittelersatzdarlehen betragen laut derzeitigen Berechnungen rund 5 Millionen EUR.
Zur Frage 7a: Es ist nochmals in Erinnerung zu rufen, dass gerade die Jahre 2020 bis 2022 hohen konjunkturellen Schwankungen unterlegen sind, die nicht zuletzt auf die Covid-19-Krise, weltpolitische Konflikte und damit einhergehende Lieferengpässe zurückzuführen waren. Die grundsätzlich vorhandenen Fördermittel wurden daher nicht in vollem Umfang abgerufen oder konnten mangels Baufortschritte nicht ausbezahlt werden.
Zur Frage 7b: Das Land Wien hat bereits mit den Novellierungen der Neubauverordnung im Jahr 2022 und 2023 auf die gestiegenen Baukosten und auf die gestiegenen Kreditzinsen am Bankensektor reagiert. Die Fördersätze der Hauptdarlehen wurden in Summe um bis zu 78 Prozent gegenüber dem Jahr 2021 erhöht, und bestehende Zusatzförderungen wurden großteils verdoppelt. Des Weiteren wurde für die Bauvorhaben mit besonderen Anforderungen eine zusätzliche Förderungsschiene mit einem unverzinsten Landesdarlehen bis zu 350 EUR/m² geschaffen. Durch die Novelle 2023 ergibt sich ein budgetärer Mehrbedarf von 115,22 Millionen EUR im 1. Jahr.
Zur Frage 8: Eine gesetzliche Regelung wird nicht als erforderlich erachtet, da es grundsätzlich die Intention des Landes Wien ist, die vorhandenen Fördermittel entsprechend zu verwenden.
Zur Frage 9: Wie oben bereits erläutert, darf nochmals unterstrichen werden, dass sowohl durch die Novellen der Neubauverordnung sowie der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung als auch durch die Neuausrichtung der Wohnbeihilfe Neu wesentliche Maßnahmen gesetzt wurden. Das Wiener Wohnbaumodell wurde durch die Novellierung der Neubauverordnung in den Jahren 2022 und 2023 aufgewertet und zukunftsweisend ausgebaut. Mit zusätzlichen 115,22 Millionen EUR an Förderungsgeldern wird sichergestellt, dass der geförderte Wohnbau in Wien auch für die kommenden Jahre realisiert werden kann.
Zur Frage 10: Es gibt derzeit keine diesbezüglichen Umsetzungsschritte. Der Wohnbauförderungsbeitrag beträgt 0,5 Prozent für den Dienstgeber und 0,5 Prozent für die versicherte Person, somit insgesamt 1 Prozent der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Es darf daher in Erinnerung gerufen werden, dass der Wohnbauförderungsbeitrag durch Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer finanziert wird und somit ein nicht unwesentlicher Bestandteil der Lohnnebenkosten ist. Das ist auch der Grund, dass ich immer davor warne, Einschränkungen bei den Lohnnebenkosten vorzunehmen, denn das hätte nicht nur Auswirkungen auf die Kranken-, Unfall-, Arbeitslosenversicherung, sondern auch auf den Familienausgleichsfonds und die Wohnbauförderung, die unerlässlich ist, um im Neubau und in der Sanierung auch geförderte Schritte zu unternehmen.
Zur Frage 11: Es wurden im Jahr 2023 für 6.592 Wohnungen Baubewilligungen erteilt. Im selben Jahr wurde für die Errichtung von 2.846 Wohnungen eine Förderung bewilligt. In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass das Baubewilligungsjahr nicht unbedingt ident mit dem Jahr der Förderungszusicherung sein muss. Zu den geförderten Wohneinheiten von gemeinnützigen Bauvereinigungen wurde mir eine Anzahl von 2.355 Wohnungen berichtet. Zu den geförderten Wohneinheiten von gewerblichen Bauträgern wurde mir eine Anzahl von 491 Wohnungen berichtet.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Ich eröffne hiermit die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt. Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Frau StRin Pühringer zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihr, wobei ich bemerke, dass die Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist.
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