Landtag, 34. Sitzung vom 19.06.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 32 von 79
2. Mal in Folge nach 2022 gelungen ist, mehr zu erledigen, als laufend hineingekommen ist. Die Zahl der offenen Akten konnte daher abgebaut werden.
Auf Seite 15 des Tätigkeitsberichtes wird allerdings ausgeführt, dass es zu einem Rückgang um 5 Prozent bei den Erledigungen im Vergleich zum Vorjahr gekommen ist. Das habe ich eingangs schon erwähnt. Wie kann man sich das erklären? Dieser Rückgang ist vor allem dadurch zu erklären, dass die Zahl von 1.000 Akten durch Abnahmen wegen Ruhestandsantritten und Elternkarenzen zustande gekommen ist und dass diese Akten den bestehenden Richtern zum normalen Eingang zugeteilt wurden. Diese Verfahren mussten nach der Abnahme wegen des Unmittelbarkeitsgrundsatzes, dass nur der Richter entscheiden darf, der verhandelt hat, in den meisten Fällen neu durchgeführt werden. Damit haben die bestehenden Richter quasi 1.000 Akten mehr bekommen, weil natürlich die Akten nur auf die bestehenden Richter verteilt werden können.
Dennoch - und das ist, wie ich glaube, eine sehr große Leistung - betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer nur etwa sechs Monate. Die Verfahrensparteien haben also in den allermeisten Fällen bei einer Durchschnittsbetrachtung innerhalb der gesetzlichen Entscheidungsfrist, die ja sechs Monate beträgt, ihre Entscheidung bekommen. Ausnahmen im Zusammenhang mit schwierigen und komplexen Fällen gibt es natürlich immer. Wenn das Verwaltungsgericht säumig ist, gibt es die Möglichkeit des Fristsetzungsantrages an den Verwaltungsgerichtshof. Im Berichtsjahr 2023 wurden insgesamt nur 24 Fristsetzungsanträge gestellt. Wenn man das in Relation zu unseren gesamten anhängigen Rechtssachen, also den derzeit 24.500 offenen Fällen, stellt, dann ist das ein Prozentsatz von nur 0,1 Prozent. - Diese sehr beeindruckenden Zahlen konnten nur durch den engagierten Einsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsgerichtes Wien erreicht werden, und ich möchte mich daher bei allen für ihre außergewöhnlichen Leistungen sehr herzlich und auch ganz aufrichtig bedanken. (Allgemeiner Beifall.)
Um all diese Rechtssachen zu entscheiden, ist regelmäßig jeweils die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung erforderlich. Im Jahr 2023 hat das Verwaltungsgericht Wien 8.200 Verhandlungen durchgeführt, und Sie werden sich vorstellen können, dass deswegen sehr viele gerichtsfremde Personen, Parteien, Parteienvertreter, Beschwerdeführer, Beschuldigte, Sachverständige, und so weiter, das Verwaltungsgericht Wien betreten. Bei der Sicherheitsschleuse, die dankenswerterweise vor einigen Jahren eingerichtet wurde, wurden heuer 3.300 gefährliche Gegenstände abgenommen, darunter 56 Schusswaffen. Diese Zahlen belegen also, dass die Kontrollen durch das Sicherheitspersonal unerlässlich sind, um die Sicherheit am Verwaltungsgericht Wien zu gewährleisten.
Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Wien werden von den Rechtsschutzsuchenden in den meisten Fällen akzeptiert und sind damit endgültig. Lediglich rund 6 Prozent der Entscheidungen werden beim Verfassungsgerichtshof und oder beim Verwaltungsgerichtshof - man kann ja, wenn man will, beide Höchstgerichte befassen, wenn es die Rechtslage hergibt - angefochten. Der Verfassungsgerichtshof hat im Jahr 2023 200 Verfahren entschieden, die das Verwaltungsgericht Wien betroffen haben, und nur bei 16 Prozent der angefochtenen Fälle wurde der Beschwerde stattgegeben und die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wien aufgehoben oder abgeändert. Beim Verwaltungsgerichtshof sind im Berichtsjahr 604 Revisionen betreffend das Verwaltungsgericht Wien abgeschlossen worden. Dort wurde in rund 28 Prozent der Fälle eine Aufhebung durch die Revisionswerber erreicht, und in 0,5 Prozent hat der Verwaltungsgerichtshof in der Sache entschieden - was er ja selten tut - und hat selbst abgeändert. An diesen Zahlen sehen Sie, dass auch bei den angefochtenen Entscheidungen der Großteil aller Fälle nach der Entscheidung der Höchstgerichte endgültig Bestand hatte.
In meiner Rede zum letzten Tätigkeitsbericht betreffend das Jahr 2022 habe ich eine Bitte an Sie gerichtet, nämlich dass Sie die Nachbesetzung der frei werdenden Planstellen gut im Blick haben und weiterhin gut im Blick behalten. Es freut mich daher außerordentlich, Sie auf Seite 1 des Tätigkeitsberichtes für das Jahr 2023 hinweisen zu können, wo auf ein Auswahlverfahren für neue Richterinnen und Richter hingewiesen wird. Es erfolgte im Oktober 2023 die Ausschreibung von Richterplanstellen. Bewerbungsfrist war bis 30. November 2023. Und bis zum Beschluss der Ernennungen in der Landesregierung vor Kurzem, nämlich am 16. April 2024, dauerte das gesamte Auswahlverfahren nicht einmal fünf Monate.
Es ist mir eine besondere Freude, dass sich einerseits sehr viele motivierte und fachlich höchstqualifizierte junge Juristinnen und Juristen um eine Richterplanstelle beworben haben und dass andererseits die neu ernannten Richterinnen und Richter schon sehr bald, nämlich am 1. Juli, angelobt und ihren Dienst antreten werden. Sie werden uns tatkräftig unterstützen, und das wird sicherlich eine spürbare Entlastung bei den bestehenden Richterinnen und Richtern bewirken.
Ich möchte mich für dieses Auswahlverfahren, das jetzt sehr rasch eingeleitet werden konnte, beim Herrn Bürgermeister und Landeshauptmann von Wien sowie insbesondere auch beim heute hier anwesenden Herrn Stadtrat für Personal, auch in seiner Funktion als Mitglied der Landesregierung, für die sehr gute und sehr fruchtbringende Zusammenarbeit zum Wohle unseres Gerichtes bedanken. (Allgemeiner Beifall.)
Es wurden ja auf Grund der Pensionierungen seit dem 1. Juli 2022 13 Personen und am 1. Jänner weitere 2 Personen nachbesetzt, insgesamt also 15, und mit diesen 10 jetzt genannten Personen sind es 25. Im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 1. Juli 2024 durften und dürfen wir also 25 Richterinnen und Richter nachbesetzen, und dafür möchte ich mich wirklich sehr herzlich bedanken. Weiters bedanke ich mich auch für die äußerst zügige Durchführung des Besetzungsverfahrens mit Unterstützung durch das Amt der Landesregierung. Dafür möchte ich mich beim Herrn Magistratsdirektor in seiner Funktion als Landesamtsdirektor sehr herzlich bedanken. - All das wurde sehr zügig durchgeführt und hat sehr gut funktioniert.
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