Landtag, 34. Sitzung vom 19.06.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 79
Mit der Neuernennung von Richtern gehen auch Fragen der Raumorganisation einher. Durch die Verkleinerung von Dienstzimmern war es möglich, wie ich bereits letztes Jahr dargelegt habe, all den Richtern, die 2022 ernannt worden sind, ein Dienstzimmer zur Verfügung zu stellen, und das können wir durch diese Umbaumaßnahmen, die wir eingeleitet haben, auch für die Richterinnen und Richter gewährleisten, die mit 1. Juli zu uns kommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Außer diesen stets präsenten Themen des Aktenanfalles und den damit einhergehenden Fragen des Personalbedarfs und der Raumorganisation gibt es noch andere Themen aus dem Berichtsjahr, die angesprochen werden sollten.
Zum einen möchte ich zunächst auf das Thema Digitalisierung am Verwaltungsgericht eingehen. Bislang ist leider noch keine Anbindung des Verwaltungsgerichtes Wien an einen elektronischen Rechtsverkehr des Bundes erfolgt. Die Programmierung und die komplexe Anbindung an das bestehende ERV-System, das im Wesentlichen ein System des Bundesrechenzentrums ist, hat länger gedauert, ist nun aber in der Zielgerade. Es finden derzeit verschiedene Testungen statt, und nach dem derzeitigen Stand sollte der ERV jedenfalls im 2. Halbjahr dieses Jahres möglich sein. Dazu wird dann eine eigene Verordnung ergehen, die besagt: Wir haben es jetzt auch technisch geschafft. Das klingt sehr langwierig, aber die Schwierigkeiten ergeben sich eben dadurch, dass der ERV halt eine Bundesapplikation ist, die vom Bundesrechenzentrum durchgeführt wird. Ich habe das schon das letzte Mal erwähnt: Wir quasi als Landesorganisation müssen hier gewisse Umwege gehen, um uns in dieses System einzuklinken.
Hinzuweisen ist noch darauf, dass es in mehreren Teilbereichen bereits Schnittstellen zu den elektronischen Akten der Behörden gibt. Hier ist zu beachten, dass das Verwaltungsgericht Wien von der behördeninternen Aktenführung der einzelnen Dienststellen abhängig ist. Im Bereich des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, der ein Viertel der Administrativverfahren ausmacht, kam es deswegen zu einem erhöhten Arbeitsaufwand. Um die Lösung dieses Problems anzugehen, wurden einerseits im Gremium der Behörden-ELAK-Fachgruppe Schritte gesetzt, um Best-Practice-Beispiele zu identifizieren. Andererseits mussten wir wiederum unser Aktenverwaltungssystem sozusagen nachziehen und dieses dem neuen System der Behörde mit einer neuen Schnittstelle anpassen.
An dieser Stelle möchte ich etwas Grundsätzliches sagen: Im Hinblick auf die Aktenvorlage durch die Magistratsdienststellen an das Verwaltungsgericht Wien wäre eine Unterstützung durch das Amt der Landesregierung insofern sehr hilfreich, um hier eine Vereinheitlichung zu erreichen. Das Verwaltungsgericht Wien ist quasi als Flaschenhals mit verschiedenen elektronischen Aktenführungssystemen konfrontiert, und daher funktioniert die Vorlage nicht immer einfach und einheitlich. Das Verwaltungsgericht Wien hat auch keine Einwirkungsmöglichkeiten und kann nicht alle Themen mit den Behörden bilateral lösen. Im Hinblick darauf möchte ich betonen, dass es hier immer wieder gute Gespräche und Lösungen gibt. Hervorzuheben ist etwa, dass mit der Magistratsabteilung 37 eine sehr gute Möglichkeit der Vorlage der Beschwerden im Bauverfahren geschaffen wurde, und in zwei Wochen wird es wieder eine Besprechung geben, um dieses elektronische Bewilligungsverfahren auch in Hinblick auf die Beschwerden besser umsetzbar zu machen.
Ein weiteres wichtiges Thema sind die Probleme, welchen die Richterinnen und Richter bei der Vollziehung der Gesetze begegnen. Das ist jetzt schon mehrfach angesprochen worden. In diesem Zusammenhang geht es um die Amtshilfe durch die Staatsanwaltschaften und durch die Gerichte. Es ist nämlich tatsächlich so, dass - gestützt auf die Bestimmungen des § 76 Abs. 4 StPO, wo ausdrücklich eine gesetzliche Ermächtigung und datenschutzrechtliche Notwendigkeit formuliert ist - unter Hinweis auf diese Bestimmung, mittlerweile teilweise mit einem Musterschreiben, den Anforderungen von Akten durch Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht gefolgt wird. Das erschwert den Vollzug in administrativen Rechtssachen und auch in Verwaltungsstrafsachen massiv, weil es sehr viele Konstellationen gibt. Etwa bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft sind natürlich rechtskräftige gerichtliche Strafen relevant, aber natürlich auch anhängige Verfahren, weil die Einhaltung der Rechtsordnung durch den Antragssteller beurteilt werden muss. Aus diesen Gründen hat sich die PräsidentInnenkonferenz der Verwaltungsgerichte an das Bundesministerium für Justiz gewandt und diesbezüglich verschiedene Vorschläge gemacht. So könnte etwa die StPO in Hinblick auf eine Ermächtigung für die Aktenvorlage novelliert werden. Alternativ haben wir auch ersucht, dass vom Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst eine zentrale Grundlage im Verfahrensrecht, etwa im AVG, vorgeschlagen wird. Ebenfalls haben wir uns an das Bundesministerium für Inneres gewandt, denn dieses ist zuständig für jene Materiengesetze, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz, mit denen wir zumindest quantitativ sehr stark befasst sind. Eine Lösung ist freilich für alle Bereiche notwendig.
Wenn es zu keiner zentralen Lösung kommt, müsste man im Bereich des Landesrechtes auch die Materiengesetze durchschauen, die relevant sind, etwa das Mindestsicherungsgesetz, die Dienstordnung, das Dienstrecht, die Naturschutzgesetze. Das ist natürlich eine Sisyphusarbeit. Und es gibt auch ein Beispiel: Im Staatsbürgerschaftsgesetz gibt es schon eine solche Bestimmung über die Aktenvorlage gemäß § 39, auf die sich die Richter berufen haben. Die Staatsanwaltschaften haben diese Bestimmung aber auch als im Vollzug nicht ausreichend angesehen. Dazu gibt es auch einen Erlass, in dem festgehalten wird, dass das nicht ausreichend ist. Im Moment ist eine Bestimmung in Behandlung: Es soll ein § 55a AVG vorgeschlagen werden, und man wird sehen, ob sich eine Beschlussfassung ausgehen wird.
Eine weitere Herausforderung, mit welcher die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes konfrontiert waren - das wurde auch schon gesagt -, ist der Mangel an Amtssachverständigen, und zwar auch an Amtssachver
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