«  1  »

 

Landtag, 34. Sitzung vom 19.06.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 79

 

wahnsinnig komplexen Fälle, wenn man das so ausdrücken will - Patientinnen und Patienten sind keine Fälle -, wir haben die komplexeren Situationen, haben aber, da die ganzen Eisenmangelsachen und alles andere woanders behandelt werden - und zwar auch gut - mehr Zeit, uns diesen komplexen Situationen zu widmen. Also ein Best-Practice-Beispiel, und da gibt es sicher viele mehr, das ist jetzt eines, und das sollten wir so machen, das gehört so gemacht.

 

Ich bin der Meinung, dass wir viel brauchen. Vieles gibt es in irgendeiner Form schon, manches noch nicht, aber es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, über 1450 eine Beratung zu bekommen, wo man am besten hingeht. Das halte ich für eine gute Sache, aber wir brauchen natürlich noch viel mehr Digitalisierung, wir brauchen zum Beispiel eine digitale Vernetzung, und da fehlen uns noch ein bisschen die Grundlagen. Herr Dr. Jelinek, das habe ich mir unterstrichen, weil ich es sehr streng gefunden habe, Sie haben die Freiheiten von Wahlärzten einschränken geschrieben und haben das dann natürlich aufgeklärt, was damit gemeint ist, nämlich dass man die Kosteneinreichung für die Patientinnen und Patienten übernehmen sollte und dass es Mindestöffnungszeiten geben sollte. Meiner Meinung nach sollte es auch eine Leistungserfassung und Datenerfassung geben, nämlich zumindest die Diagnosen, natürlich alles anonymisiert, damit auch der große Bereich der Wahlärztinnen und Wahlärzte, und das ist der größere Bereich als der der Kassenärzte, erfassen kann, um welche Erkrankungen es geht und man daraus epidemiologische Ableitungen treffen kann, nämlich, wo brauchen wir mehr in Zukunft, und wo brauchen wir vielleicht weniger. Das ist eine ganz wichtige Sache.

 

Und das Allerwichtigste wäre: Wenn etwa eine ältere Dame beispielsweise in einer Diabetesambulanz in einem Krankenhaus ist, dort alle Monate kontrolliert wird und sozusagen fix verankert ist, aber gleichzeitig bei zwei Internisten ist, der eine für das Herz und der andere etwa für irgendeine Nierenkrankheit, obwohl das eigentlich alles zusammenhängt, dann ist das eine Doppelgleisigkeit. Die Leute gehen da immer wieder hin und niemand weiß, welche Medikamente werden aktuell eingenommen, da nämlich diese Erfassung, diese Dekurse, die wir in die Ambulanzkartei schreiben, natürlich im Computer - das heißt Ambulanzkartei -, nicht für alle einsehbar ist. Und dort würde drinnenstehen, dieses Medikament wurde deswegen abgesetzt und das andere wird jetzt begonnen. Aber das weiß dann der 17. Internist nicht, wo die dann hingeht. Und da wird gefragt, was genommen wird, und dann ist das noch ein Glück, wenn man das auch auflisten kann. Aber meistens ist es nicht so. Und das erlebe ich oft in meiner alltäglichen Praxis in der Ambulanz, dass man dann verschiedene Medikamente gleicher Ordnung hat, dass jemand ein Generikum mit einem völlig anderen Namen einnimmt und das Originalpräparat auch. Das kann ja nicht gesund sein.

 

Das sind dann die Fehler, die aus dieser mangelnden Vernetzung resultieren, und das dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, das muss geändert werden. Das wäre zum Beispiel etwas für ein neues Projekt, dass man das angeht und diese Vernetzung ganz schnell umsetzt. Diese Vernetzung ist aber nur dann möglich, wenn es alle machen. Und Gott sei Dank ist es jetzt erreicht worden, dass die Leistungserfassung für die niedergelassenen Kassenärztinnen und Kassenärzte angegangen wird, dass zumindest das ICD-10-System, also die Diagnosen und was ich gemacht habe, festgehalten werden muss. Das halte ich für eine ganz, ganz wichtige Voraussetzung. Wenn man sich da angeschaut hat, was in Estland schon weitergegangen ist, wo alles digitalisiert ist, wo jeder Mensch eine eigene Gesundheitsakte hat und wo ganz klar die Daten geschützt sind, weil man immer sehen kann, welcher Arzt, der mich irgendwo behandelt hat, hat da reingeschaut. Das kann ich selbst sehen und da könnte ich den Arzt ja fragen, wieso er da reingeschaut hat, es war gar kein Anlass. Deswegen funktioniert das dort. Und das muss ja umsetzbar sein, wir sind ja kein Entwicklungsland. Das müsste ja in Österreich auch umsetzbar sein, und ich halte das für eine dringende Notwendigkeit.

 

Und wenn wir über die Ombudsstellen sprechen, natürlich bekomme ich wie alle anderen auch immer wieder Telefonate, wo ich halt dann versuche zu helfen, versuche, einen Rat zu geben, wo man sich hinwenden kann, und so weiter, und so fort. Aber es kommen natürlich auch Beschwerden, wo es meiner Meinung nach oft ein Kommunikationsproblem war, das dann eskaliert ist. Und wenn Menschen dann an die Ombudsstelle schreiben, was ihnen da passiert ist oder wie sie das empfunden haben, und dann als Antwort kriegen, das war nicht so - natürlich höflicher formuliert -, dann weiß ich nicht, wozu wir die Ombudsstellen brauchen, denn der Ärger ist dann noch viel höher, als man hätte nicht geschrieben, hätte sich nicht beschwert und hätte es einfach vergessen. Und das, glaube ich, gehört auch berücksichtigt. Es ist nämlich schon so, dass oft einmal eine Entschuldigung, auch wenn man jetzt nicht grob fahrlässig gehandelt hat, dann hilft.

 

Und ich glaube, man sollte das auch unter dem Aspekt sehen, dass es sich um Patientinnen und Patienten handelt, und das Wort „Patient“ kommt ja von Geduld. Das sagt ja schon, was für eine Abstufung da ist, das Medizinpersonal und der arme Patient. Das ist ja so, man kommt ja in ein Spital oder zu einem Arzt, wenn einem was fehlt, nämlich die Gesundheit. Und da ist man in einer automatisch bedauernswerten Situation. Und wenn man dann noch irgendwie angeherrscht oder ungeduldig behandelt wird, dann ist es nicht richtig und dann wäre eine Entschuldigung gescheit. Also ich glaube, dass die Struktur der Ombudsstellen auch verändert werden muss. Entschuldigen wir uns ganz einfach mehr, dann helfen wir uns allen.

 

Einen Punkt hätte ich noch, die MRT-Wartezeiten. Die haben Sie auch erwähnt und darauf hingewiesen, dass es eine Vereinbarung zwischen dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und dem jeweiligen Vertragspartner gibt, dass man ein MRT binnen 20 Tagen haben muss, und wenn es dringend ist, binnen 5 Tagen. Jetzt ist es natürlich so, wenn es ganz dringend ist, muss man gleich ins Spital, aber das macht man eh. Wenn etwas ist, wo ein sofortiges MRT notwendig ist, nämlich Verdacht auf Schlaganfall, kommt man ins Spital. Aber wenn zum

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular