Landtag, 34. Sitzung vom 19.06.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 73 von 79
Es war spannend, bislang zuzuhören. Ich finde, es war eine interessant geführte Diskussion ohne irgendwelche Tiefschläge, wo auch unterschiedliche Ansätze zum Tragen kommen, unter anderen der unterschiedliche Ansatz zu Eigentum. Ich will Ihnen nur vielleicht ganz kurz aus dem Deutschen Grundgesetz § 14 zitieren. Er ist ja ganz kurz, der 1. Artikel lautet: „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch Gesetze bestimmt.“ Und der 2. lautet: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebraucht soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Das ist etwas was mir tatsächlich in unserer Verfassung fehlt. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Ja!) Ich sage das jetzt ganz bewusst, denn niemand ist gegen Eigentum, aber Menschen, die tatsächlich das Glück haben, Eigentum zu besitzen - sei es, weil sie es geerbt haben, sei es aus eigener Arbeit, sei es, weil sie es geschenkt gekriegt haben, aber es für jeden Menschen im Großen und Ganzen ein Glück ist und es hilft, wenn man Eigentum besitzt, als wenn man keines hat. Diesen Vorteil haben Menschen, ganz egal, warum sie zu Eigentum gekommen sind, und dass Eigentum verpflichtet und gleichzeitig dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll, ist ein wirklich schöner Satz im Deutschen Grundgesetz. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)
Jetzt kommen wir zum Thema Wohnen und Eigentum an Wohnungen und Häusern: Im Unterschied zum Eigentum an Bildern, zum Eigentum an Geld, zum Eigentum an vielen anderen Sachen und Dingen gibt es etwas, was das Thema Wohnen ganz massiv von allen anderen unterscheidet: Grund und Boden sind beschränkt. Wir haben in Österreich knapp 80.000 km², nicht alles davon kann verbaut werden, eigentlich nur ein kleiner Teil. Wir wissen, wie groß Wien ist, wir wissen, wie momentan gewidmet ist. Das ist der beschränkte Rahmen, in dem sich das abspielt, und wenn man das in einer schönen Schwarz-weiß-Überlegung sieht und sagt, wenn am Ende des Tages Grund und Boden einer Person gehört, das wäre das Eigentum dieser Person und niemand könnte diese Person verpflichten, Wohnungen zu bauen und diese auch herzugeben, dann gibt es die Stadt nicht, denn dann kann niemand dort wohnen, sondern der, der das Eigentum hat, entscheidet. Das wollen wir alle nicht, das ist ja absurd, weiß ein jeder von uns. Das heißt, Eigentum an Wohnungen, Eigentum an Wohnraum, an Häusern ist etwas, das geregelt gehört. Ich hoffe, soweit können sie auch noch zustimmen.
Das wird auf vielfältiger Ebene geregelt, nicht nur durchs Mietrecht, Wohnrecht, das beginnt bei Flächenwidmungen, Bebauungsplänen, et cetera, wo im Übrigen der Staat oder die Stadt Eigentümern von Grundstücken durch Umwidmungen manchmal Millionen an Euro schenkt - einfach herschenkt. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Das steht im baulichen Vertrag!) Da habe ich noch nie gehört, dass es dann eine Verpflichtung gäbe, dass bei denjenigen, die das Glück gehabt haben, weil ihr Grundstück umgewidmet worden ist und davor war es 50.000 EUR wert und plötzlich ist es 10 Millionen EUR wert, dann von der ÖVP oder von den NEOS gesagt wurde: Hey, die sollen jetzt etwas davon abgeben, denn eigentlich ist es ein Glück oder ein Zufall oder das Interesse der Allgemeinheit, weil man eigentlich Infrastruktur braucht. (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Aber Abzonen und keine Entschädigungen sind okay?) Abzonen mit keiner Entschädigung ist in Wien schon ewig lange nicht vorgekommen, kann ich mich nicht erinnern. Es gibt Abzonen mit Entschädigung, und selbst das passiert so gut wie nie. Wir können uns danach unterhalten, wo in Wien abgezont wurde. (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Im 22. Bezirk, und im 18. Bezirk wurde es auch gemacht!) Wenn es über ewige Zeit als Bauland gewidmet war und nicht wirklich gebaut wurde. Ich komme aber gerne später darauf zurück. Ich will nur kurz bei der Frage Grundrecht Eigentum bleiben: Was muss man damit machen?
Der nächste Punkt ist, wenn es um die Bereitstellung von Infrastruktur geht, und zwar um Schulen und Kindergärten. Das alles richtet sich danach, was wo wie und wann gebaut wird.
Jetzt befinden wir uns in der Stadt, wo wir eigentlich nicht darüber reden, ob irgendwo zusätzlich ein Einfamilienhaus gebaut wird. Sondern im Großen und Ganzen reden wir über Stadtentwicklungsgebiete - manchmal freifinanziert, manchmal eben sozial gewidmet -, wo tausende oder zumindest hunderte Wohnungen gebaut werden. Wir brauchen die Infrastruktur in der Umgebung.
Sollen wir jetzt, wenn wir die Infrastruktur in der Umgebung mitplanen, davon ausgehen, dass jede zehnte Wohnung leersteht, weil es eine Vorsorgewohnung ist - das wäre ja absurd -, oder sollen wir davon ausgehen, dass die Wohnungen, die wir bauen, tatsächlich belegt werden, weshalb wir die Infrastruktur zur Verfügung stellen müssen? (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Es gibt mehrere Gründe …) Ja, aber die Gründe für den Leerstand sind doch mittlerweile von vielfältigster Seite erhoben worden. Die werden ja auch genannt.
Zum Teil will man nicht vermieten, weil die Wohnung weniger wert wird, wenn man sie vermietet, man will nicht vermieten, weil man nicht weiß, wie man den Mieter herausbringt, und so weiter. (Widerspruch von Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) Jetzt sind wir einmal ganz ehrlich: Wenn der- oder diejenige - Ihr Beispiel, Kollegin Olischar -, in einer Wohnung wohnt und diese als Eigentumswohnung nutzt - voll super - und eine zweite als Vorsorgewohnung hat, dann gibt es im Mietrecht keine Hindernisse, dass man eine Person, an die man diese Wohnung vermietet, nicht mehr herausbringt. (Anhaltender Widerspruch von Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) Das stimmt doch gar nicht. Man meldet Eigenbedarf an, und die Person muss nach einer Kündigungsfrist ausziehen. So ist es. Das ist das gängige Mietrecht. Da muss man nicht irgendwie etwas Neues machen.
Das Problem ist: Wann immer NEOS und ÖVP von einer Veränderung des Mietrechts reden, dann reden sie davon, dass es für die Mieter schwieriger wird und dass es für die Vermieter leichter wird, die Mieterinnen und Mieter herauszubekommen. (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Aber umgekehrt immer nur, dass es für die Vermieter … Ihr seid genauso einseitig! Das ist das Problem!) Kollege Wölbitsch, eine kurze Frage
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular