Landtag, 37. Sitzung vom 21.11.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 62
(Beginn um 9.03 Uhr.)
Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Die 37. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.
Entschuldigt sind ganztägig die Abgeordneten Florianschütz, Keri, Mag. Konrad, Korosec, Mantl, Ngosso, Rychly, Schober, Taucher und Valentin.
Teilweise entschuldigt sind Abg. Omar Al-Rawi von 9 bis 11.30 Uhr, Abg. Arsenovic ab 14.30 Uhr, Abg. Gara bis 13 Uhr, Abg. Haase von 9 bis 11.30 Uhr, Abg. Marina Hanke von 9 bis 11 Uhr, Abg. Irschik ab 11.30 Uhr, Abg. Kunrath ab 15.45 Uhr, Abg. Laschan von 9 bis 11.30 Uhr, Abg. Otero Garcia ab 16 Uhr, Abg. Sequenz von 10 bis 11 Uhr, Abg. Spielmann ab 15.30 Uhr, Abg. Stark ab 14.30 Uhr und Abg. Arnoldner von 12 bis 15 Uhr. - Schön, dass Sie alle gesund sind und hier sind.
Gemäß § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien gebe ich bekannt, dass folgende mündliche Anfrage in der Präsidialkonferenz nicht zugelassen wurde: Anfrage von Abg. Maximilian Krauss, Klub der Freiheitlichen, an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz. Die Frage lautete: „Eine Mittelschullehrerin aus Wien berichtet von der 1. Schulwoche und stöhnt über 100 neue Erlässe. Unter anderem soll sie, wie eine Tageszeitung berichtete, ein Gewaltschutzkonzept für die Schule erstellen. Warum muss eine ausgebildete Lehrerin in Wien ein Gewaltschutzkonzept erstellen?“
Ich habe auf Grundlage einer Expertise der MD-Recht diese Frage nicht zugelassen, weil das eine eindeutige Angelegenheit des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist und daher keine Frage des Vollzugs des Wiener Landtages ist.
Wir kommen nun zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP-1539217-2024-KNE/LM) wurde von Abg. Arapović gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Wie hat sich der Reformprozess der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft konkret auf die Wartezeiten der KundInnen und die Servicequalität der Abteilung ausgewirkt?)
Guten Morgen, Herr Vizebürgermeister! Ich ersuche um Beantwortung.
Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Schönen guten Morgen und danke für die Anfrage bezüglich Reformprozess der MA 35!
Wir haben ja mit Beginn dieser Legislaturperiode einen großen Reformprozess gestartet mit dem Ziel, die Behörde zu einer serviceorientierten Behörde mit schnelleren Verfahren und auch besserer Erreichbarkeit weiterzuentwickeln. Wir haben jetzt einen Zwischenbericht über die Reformvorhaben veröffentlicht. Es gab insgesamt 21 unterschiedliche Reformprozesse, auf die ich nicht alle eingehen werde, sondern ich möchte mich zuerst einmal auf die Beantwortung der zentralen Frage beschränken, was denn an Wartezeiten und Verfahrensdauern beschleunigt werden konnte.
Ich bin froh, zu berichten, dass wir im Bereich der Einwanderung unsere Ziele deutlich übererfüllt haben. War im Jahr 2021 im Bereich der Einwanderung die Verfahrensdauer bei durchschnittlich 68,6 Tagen, ist sie jetzt bei 41,1 Tagen. Das heißt, wir haben die Verfahrensdauer um 40 Prozent gesenkt. Dabei wurde im Bereich von EWR-Bürgerinnen und -Bürgern, die zu uns kommen, die Verfahrensdauer noch deutlicher gesenkt, nämlich um 68,6 Prozent, von 41,3 Tagen auf 12,9 Tage durchschnittliche Wartezeit für das Verfahren. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Das ist wirklich eine große Veränderung, eine Verbesserung für die Kundinnen und Kunden und auch für die Behörde selber, weil es natürlich für die mitarbeitenden Personen auch besser ist, wenn die Verfahren schnell vollzogen werden können. Alles, was an zukünftigen Verbesserungen in diesem Bereich kommt, ist ganz hart zu erarbeiten, denn wie bei jedem Verbesserungsprozess, beim Sport oder auch in anderen Bereichen, ist man am Anfang mit den Fortschritten recht schnell, wenn man sich aber einmal verdoppelt hat und doppelt so gut geworden ist, dann ist jede weitere Verbesserung entsprechend schwieriger. Wir werden aber auch da an einer weiteren Verkürzung arbeiten.
Es gab in diesem Bereich der Einwanderung viele Reformbereiche, die darüber hinausgehen, nämlich beispielsweise ein Business Immigration Office, wo es jetzt auch kostenlos Beratung gibt für Firmen, aber auch für Einzelpersonen, die hier Anträge stellen.
Ganz offen gesagt, ist der Bereich der Staatsbürgerschaft noch herausfordernd, insbesondere deshalb, weil hier die Zahl der Antragstermine massiv gestiegen ist, von 300 Terminen im Durchschnitt im Jahr 2019 auf jetzt über 1.200 Termine. Das heißt, die Anzahl der Antragsbuchungen hat sich vervielfacht. Wir haben deshalb auch sehr schnell reagiert und einerseits mehr Personal zur Verfügung gestellt, andererseits aber auch die Effizienz gesteigert. Und das finde ich besonders erfreulich an dem Reformprozess, dass trotz Aufnahme von neuem Personal auch die Gesamteffizienz verbessert worden ist. In den meisten Reformprozessen braucht es am Anfang, wenn man viele Personen neu aufnimmt, zuerst längere Zeit, um mehr Effizienz zu erreichen, weil natürlich auch für die Einschulung Ressourcen draufgehen. Wir haben im Bereich der Staatsbürgerschaft auch mehr Verfahren als früher abgeschlossen. Im Jahr 2023 waren es 7.300 Verfahren.
Auch wenn sich schon vieles getan hat, der Reformprozess geht weiter. Ich bin sehr dankbar, dass die Behörde und auch der Leiter Georg Hufgard-Leitner da so engagiert dahinter sind, dass diese Reform vorangeht. Das ist im Interesse aller, die zu uns zuwandern, aber auch der Behörde selbst und der Stadt, weil die MA 35 aus meiner Sicht auch die Visitenkarte der Stadt für neu Zugewanderte ist. Ich bin froh über die Verbesserungen, und wir werden weiter hart daran arbeiten. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi und Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.)
Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Arapović gestellt. Ich erteile ihr das Wort.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular