Landtag, 37. Sitzung vom 21.11.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 62
Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović (NEOS): Schönen guten Morgen! Vielen Dank für die Beantwortung, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Es ist wirklich sehr erfreulich, zu hören, welche Verbesserungen es bei der MA 35 schon gegeben hat. Wie stellen Sie sicher, dass diese Verbesserungen, vor allem auch die verkürzte Verfahrensdauer - was wirklich wichtig ist, denn oft ist es wirklich mühsam, wenn man auf die Entscheidung wartet -, auch nachhaltig verankert werden und keine kurzfristigen Effekte sind?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Es war immer Ziel dieses Reformprozesses, nicht kurzfristig extern Unterstützung zu holen und dann ist eh alles vorbei, sondern es gab eine Prozessbegleitung von extern, die ermöglicht hat, dass es intern auch einen Know-how-Aufbau gab, um jetzt weitergehend diese Reformprozesse selber machen zu können. Ich bin auch froh, dass es jetzt aus der Behörde alleine gelingt, diesen Reformprozess zu leiten und zu steuern, und wir auch, wie geplant, die Zusammenarbeit mit der externen Begleitung beenden konnten. Das ist auch nicht bei jedem Reformprozess so. Ich kenne viele, wo dann die externe Begleitung für ewig mit drinnen hängt. Hier ist es gelungen, das Know-how in die Abteilung zu transferieren. Es wird in der Abteilung einen jährlichen Strategieprozess geben, bei dem auf die Kernbereiche der Reform geschaut wird. Und dadurch, dass auch die ganze Struktur der Steuerung und auch der Organisation verändert worden ist, wird auch da dieser Reformprozess weiter und langfristig intern abgesichert sein. Das ist insbesondere deshalb notwendig, weil es in diesem Bereich sehr viel Volatilität gibt - von Seiten des Gesetzgebers, aber auch in Folge internationaler Krisen. Es gibt immer wieder Veränderungen, jetzt zum Beispiel die Rot-Weiß-Rot-Karte für ukrainische Vertriebene - wieder eine zusätzliche Aufgabe für die MA 35. Darum werden wir hier immer sehr flexibel agieren müssen und auch ständige Reformprozesse intern steuern müssen.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Aslan gestellt. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Mag. Berivan Aslan (GRÜNE): Meine Frage geht in Richtung des Staatsbürgerschaftsverfahrens. Und zwar ist es so, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller - wir nennen die Menschen, die einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen, nicht Kunden oder Kundinnen, sondern für uns sind das Antragstellerinnen und Antragsteller - immer noch ein Jahr auf den Termin für ein Erstgespräch warten. Und sie werden in dem Glauben gelassen, dass dieses Erstgespräch für das Staatsbürgerschaftsverfahren erforderlich ist, obwohl das gesetzlich gar nicht vorgesehen ist.
Jetzt würde es mich oder uns interessieren, ob es im Laufe dieses Reformprozesses konkrete Maßnahmen gibt, wie man auch diese Wartezeit verkürzen kann, weil es einfach nicht sein kann, dass jemand ein Jahr lang auf einen Termin für ein Erstgespräch warten muss, trotz Reformprozess. - Danke.
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Die aktuelle Wartezeit ist nicht mehr ganz 1 Jahr, sondern mittlerweile 324 Tage (Ruf bei der FPÖ: Wah! - Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ) - deutlich zu lang. Es sind 324 Tage, das muss weiter gesenkt werden. Ja, es war über ein Jahr, und das Ziel ist, das deutlich weiter zu senken. Das wollen wir erreichen, indem wir die Entscheidung getroffen haben, die Zahl der Antragstermine pro Monat auf 1.300 zu erhöhen. 2021 gab es 300 Termine, ab kommendem Jahr werden es, wenn dieser Personalaufbau gelungen ist, 1.300 Termine sein. Damit wird die Wartezeit deutlich sinken.
Gleichzeitig wurden hier die Beratungsangebote massiv verbessert. Es gibt da eine großartige Kooperation mit dem Beratungszentrum für MigrantInnen, dessen MitarbeiterInnen die antragstellenden Personen auch vorab informieren und beraten, und es gibt einen Online-Bereich, wo man sich selber durchklicken kann, um zu sehen, ob ein Antrag überhaupt sinnvoll ist oder nicht. Das ist ein wichtiger Service für mögliche Antragstellerinnen und Antragsteller, weil das Bundesgesetz so komplex ist, dass es für antragstellende Personen oft schwierig ist, festzustellen, ob man überhaupt antragsberechtigt ist oder dann möglicherweise einen positiven Verfahrensablauf bekommt. Wir sehen, dass immer mehr Verfahren auch negativ ausgehen, weil zum Beispiel finanzielle Hürden nicht überschritten werden und dadurch die Verfahren dann negativ ausgehen müssen.
Die Reformbemühungen in diesem Bereich sind massiv. Wir haben auch hier die Arbeitsweise komplett umgestellt. Es gab früher keinen digitalen Akt, dieser ist jetzt komplett eingeführt. Es wurde die arbeitsteilige Zusammenarbeit innerhalb der Abteilung massiv verbessert. Es wurde jetzt noch einmal Personal aufgestockt, alleine in diesem Bereich um 100 Personen, weil diese zusätzlichen Anträge sehr viel zusätzliche Arbeit erfordern. Der gesetzliche Auftrag ist klar, wir müssen hier auch schneller werden, die Wartezeiten reduzieren. Gleichzeitig muss man auch sagen, die gesetzliche Komplexität in diesem Bereich ist absurd. Man kann unabhängig von der ideologischen Diskussion „Ist die Staatsbürgerschaft das Ende des Integrationsprozesses oder unterstützt sie den Integrationsprozess?“ aus meiner Sicht Veränderungen vornehmen, um absurde Fälle zu verhindern, wie beispielsweise: Wenn eine Person aus dem EU-Ausland hier geboren ist, dann ein Jahr Erasmus macht und zurückkommt, hat sie keine Berechtigung mehr auf die Staatsbürgerschaft. Das kann doch niemand erklären. Gleichzeitig muss man von jedem Monat nachweisen, wo man gelebt hat. Das ist höchst komplex für die antragstellenden Personen, aber genauso für die Behörde. Unabhängig davon, dass wir hier noch besser werden müssen, sind eine Vereinfachung und eine Entbürokratisierung der Bundesgesetze hier dringend notwendig.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Taborsky gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Hannes Taborsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat, eine Frage: Denken Sie auch daran, wenn man die Zukunft betrachtet, Verfahren anders abzuwickeln? Der Hintergrund ist: Der Bund hat ja in vielen Bereichen auf digitale Einbringungsverfahren umgestellt. Die
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