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Landtag, 2. Sitzung vom 26.06.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 56

 

(Beginn um 9 Uhr.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist 9 Uhr. Die 2. Sitzung des Wiener Landtages beginnt. Ich darf Sie zunächst einmal recht herzlich begrüßen. Damit ist die Sitzung Wiener Landtages eröffnet.

 

09.01.16 Ganztägig entschuldigt sind die Abgeordneten Keri, Korosec, Lugner, Schober, Seidl und Herr Amtsf. StR Czernohorszky, zeitweise entschuldigt sind die Abgeordneten Al-Rawi, Arsenovic und In der Maur-Koenne.

 

09.01.36 Wir kommen nun zur Fragestunde.

 

9.01.37

†Amtsf. StR Peter Hacker - Frage|

Die 1. Anfrage (FSP-835650-2025-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Dipl.-Ing. Olischar gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Es gibt mediale Berichte, dass die MA 22 im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren der Wiener Landesregierung betreffend das Projekt 'Heumarkt Neu' im April 2023 die Gutachterin des Heumarkt-Gutachtens kontaktierte und um eine 'Überarbeitung' gewisser Passagen bat - was von Medien als 'Beeinflussung' bzw. mögliche 'Manipulation' kritisiert wurde. Welche Maßnahmen haben Sie als Landeshauptmann in die Wege geleitet, dass solche Eingriffe nicht die Unabhängigkeit zukünftiger Gutachtensverfasser (in Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren und anderen landesbehördlichen Verfahren) beeinträchtigen?)

 

Es ist ja bekannt, dass StR Czernohorszky nicht anwesend ist. In seiner Vertretung wird StR Peter Hacker die Anfrage beantworten. - Ich bitte darum.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich darf zu Ihrer Frage zunächst einmal mit einer Vorbemerkung beginnen: Wir führen in Wien die UVP-Verfahren absolut korrekt durch. Dazu werden wir auch laufend geprüft.

 

Dabei wird nicht nur die Ergebnis-, sondern auch die Prozessqualität immer als besonders korrekte und professionelle Vorgangsweise beurteilt. Zuletzt hat der Stadtrechnungshof im Jahr 2021 anlässlich einer Prüfung die hohe Qualität der Verfahrensführung festgestellt.

 

Ebenso wurde in einer gemeinsamen Studie des Instituts für Rechtswissenschaften der Universität für Bodenkultur in Wien und vom ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung in einer vergleichenden Analyse von UVP-Genehmigungsbescheiden in einem gleichnamigen Bericht im Jahr 2022 festgehalten, dass die Bescheide der Wiener Landesregierung als strukturiert und gelungen zu bezeichnen sind. Erst vor kurzem, nämlich im April 2025, bestätigte auch der Verwaltungsgerichtshof wieder eine Entscheidung der Wiener Landesregierung, die zuvor von selbiger beschlossen wurde.

 

Nun zu Ihrer Frage im Konkreten. Auch im UVP-Feststellungsverfahren Heumarkt neu wurde entsprechend den verfahrensrechtlichen Vorgaben im Sinne der vorhin erwähnten Prozessqualität eine Sachverständige herangezogen, um eine mögliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks der UNESCO-Welterbestätte von einer externen unabhängigen Expertin prüfen zu lassen. Als nichtamtliche Sachverständige wurde Frau Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Christa Raich mit Bescheid bestellt.

 

Ihr Werdegang stellt ihre Qualität für diese Funktion wohl zweifelsohne ganz klar dar. Das Architekturstudium an der RWTH Aachen und an der ETH Zürich, die Leitung des Lehrstuhles Städtebau und Entwerfen sowie die Tätigkeit als Direktorin des Instituts für Städtebau und europäische Urbanistik an der Fakultät für Architektur qualifizieren sie ganz zweifelsfrei als Sachverständige für das Feststellungsverfahren zum Vorhaben Heumarkt neu.

 

In ihrem Gutachten vom 24. Februar 2023 kam die Sachverständige zu dem Ergebnis, dass die bei der Umsetzung des Vorhabens Heumarkt neu unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit seiner Auswirkungen zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzzwecks der UNESCO-Welterbestätte "Historisches Zentrum von Wien" nicht als erheblich einzustufen sind.

 

Es ist die gesetzlich vorgegebene Aufgabe von Verwaltungsbehörden, Gutachten von Sachverständigen auf deren Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit zu prüfen. Dies ist im gegenständlichen Verfahren selbstverständlich ebenfalls erfolgt und stellt einen notwendigen Schritt in der Führung dieses Verfahrens im Sinne der Prozessqualität dar. Der Gutachtungsergänzungsauftrag bezog sich unter anderem auf die Ableitbarkeit der nicht erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzzwecks der UNESCO-Welterbestätte "Historisches Zentrum von Wien".

 

Der Gutachtungsergänzungsauftrag zielte daher darauf ab, jene UNESCO-Dokumente beziehungsweise -Beschlüsse zu nennen, aus denen sich diese gutachterliche Aussage und Interpretation ableiten lässt. Der Gutachtungsergänzungsauftrag beinhaltet keine inhaltlichen Vorgaben und auch keine Vorgaben im Hinblick auf das Ergebnis des Gutachtens.

 

Im Zuge der Prüfung eines Gutachtens auf dessen Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit ist es geboten und erforderlich, bei den beigezogenen Sachverständigen natürlich auch mit ihnen zu kommunizieren. Das ist im gegenständlichen Fall selbstverständlich erfolgt und ist eine ganz normale Vorgangsweise. Sämtliche Schritte dieser Kontaktaufnahme und ebenso der Gutachtungsergänzungsauftrag wurden im Akt sauber und ordnungsgemäß dokumentiert.

 

Am 13. April 2023 legte die Sachverständige ein ergänztes Gutachten vor. Am Ergebnis des Gutachtens, wonach die zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzzwecks der UNESCO-Welterbestätte "Historisches Zentrum von Wien" nicht als erheblich einzustufen sind, hat sich nichts geändert. Das ergänzte Gutachten war nunmehr schlüssig und nachvollziehbar und konnte als Entscheidungsgrundlage im UVP-Feststellungsverfahren zum Vorhaben Heumarkt neu herangezogen werden.

 

Der Projektwerberin sowie den Umweltorganisationen sind die Gutachten sowie der übrige Akteninhalt durch die Akteneinsicht beziehungsweise durch die Wahrung des Parteiengehörs bekannt. Diese Schritte sind in

 

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