Landtag, 5. Sitzung vom 19.11.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 43
(Beginn um 9.01 Uhr.)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf ersuchen, die Plätze einzunehmen, damit wir mit dem Landtag beginnen können. Ich erkläre die 5. Sitzung des Wiener Landtages für eröffnet.
Ganztägig entschuldigt sind die Abgeordneten Al-Rawi, Berner, Frühmesser-Götschober, Guggenbichler, Gaál und Nepp. Zeitweise entschuldigt sind die Abgeordneten Arsenovic, Löcker, Neumayer, Ornig, Pipal-Leixner, Sequenz, Stadler, Kilian Stark und Greco.
Vorab möchte ich noch bekannt geben, dass eine Anfrage nicht zugelassen wurde und das in der Präsidialkonferenz auch so bekannt gegeben wurde. Es war eine Anfrage von Abg. Juraczka, der jetzt auch nicht mehr da ist, an den Landeshauptmann. Ich habe auch klar kommuniziert, dass Anfragen, die die mittelbare Bundesverwaltung betreffen, nicht zugelassen werden. Wir haben diesbezüglich schon das letzte Mal zwei gehabt, jetzt wieder einen. Ich habe auch die Klubs ersucht, dass sie bei der Wortwahl beziehungsweise bei der Antragstellung darauf entsprechend Rücksicht nehmen. Das heißt, alles, was die mittelbare Bundesverwaltung betrifft, wird auch in Zukunft nicht zugelassen werden.
Wir kommen nun zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP-1499415-2025-KSP/LM) wurde von Frau Abg. do Amaral Tavares da Costa gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Sehr geehrter Herr Landesrat! Gemäß dem Wiener Gesundheitsfonds-Gesetz ist der Regionale Strukturplan Wien (RSG) regelmäßig und entsprechend den Vorgaben des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit (ÖSG) weiterzuentwickeln und zu revidieren und damit die Grundlage für die Gesundheitsversorgung im Land Wien zu legen. Der aktuelle Planungsstand des Regionalen Strukturplanes Gesundheit Wien steht unter der bundesweiten Zielsetzung 'digital vor ambulant vor stationär' und setzt den seitens Wien bereits begonnenen Weg zum Ausbau der dezentralen Versorgungsstrukturen weiter fort. Herr Landesrat, welche Weiterentwicklungen für die Gesundheitsversorgung sieht der präsentierte Entwurf zum RSG in dem Zeitraum für 2030 vor?)
Schönen guten Morgen, lieber Peter! Ich darf dich um die Beantwortung bitten.
Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Zunächst einmal danke für die Frage, die, wie ich glaube, auch die gute Gelegenheit bietet, hier ein bisschen über den Regionalen Strukturplan Gesundheit zu sprechen. Damit es verständlich wird und um in dieser doch etwas spezialisierten Materie richtig einordnen zu können, was eigentlich der Regionale Strukturplan Gesundheit ist, möchte ich den Rahmen, in dem diese Planung stattfindet, eingangs ein bisschen beschreiben.
Die Planung des Regionalen Strukturplanes ist eine Planung für das Bundesland. Diese findet im Rahmen der österreichischen Planung über die Gesundheitsversorgungsstruktur in der ganzen Republik statt. Die Grundsätze der Planung werden bundesgesetzlich vorgegeben. Sie werden übrigens in einer gemeinsamen Sitzung von Bund, Ländern und Sozialversicherung beschlossen, bei der sogenannten Bundeszielsteuerung. Das Pendant dazu ist die Landeszielsteuerung. Diese Grundsätze der Planung geben den Rahmen für die gesamte Planung vor, die dann in den Bundesländern im Detail erfolgen muss.
Der aktuelle Österreichische Strukturplan sieht vor, dass wir uns nach dem Grundsatz digital vor ambulant vor stationär auszurichten haben. Er sieht auch die verbindlichen Details über die unterschiedlichen Leistungen vor, die österreichweit zu planen sind. Der Österreichische Strukturplan ist also die quantitative und qualitative Planungsvorgabe für eine bedarfsgerechte intramurale und extramurale Versorgung.
Der ÖSG, der Österreichische Strukturplan, gliedert Österreich an sich in die sogenannten 32 Versorgungsregionen. Da sind Wien, Niederösterreich und das nördliche Burgenland in einer Versorgungszone. Es gibt aber zu diesen Versorgungszonen keine weiteren Vorgaben des Österreichischen Strukturplanes, sondern wir planen dann trotzdem auf Ebene der Bundesländer. Aus dieser Idee heraus kommt ja auch die Debatte und unser Vorschlag, den der Herr Bürgermeister und ich schon mehrfach gegeben haben, dass wir auch die Versorgungsplanung nach diesen im Österreichischen Strukturplan an sich beschriebenen Versorgungszonen machen sollten.
Der Regionale Strukturplan Wien ist also das zentrale Instrument zur Planung der Strukturangebote im Wiener Gesundheitswesen und baut auf dem bundesweit gültigen Plan auf. Er entwickelt natürlich den Regionalen Strukturplan 2025. Den haben wir 2020 beschlossen. Er entwickelt diesen Regionalen Strukturplan natürlich bedarfsgerecht weiter. Er legt in den in Wien geplanten Kapazitäten die verschiedenen Sektoren des Gesundheitswesens fest und enthält grundsätzlich den Planungshorizont bis 2030.
Wichtig ist zu verstehen - das ist eigentlich ein bisschen atypisch für solche Planungsmechanismen -, dass der ambulante Bereich das Mindestmaß der Versorgungslandschaft abbildet, während im stationären Bereich das Höchstmaß zu planen ist. Wichtig ist auch noch zu verstehen, dass diese Planung gemeinsam - und zwar nur gemeinsam - mit der Österreichischen Gesundheitskasse erfolgt und auch gemeinsam beschlossen werden muss. Sonst ist er einfach nicht in Kraft und nicht gültig. Es gibt keine Möglichkeit, das einseitig zu beschließen, weder für die Sozialversicherung noch für den Bund noch für das Land. Das kann nur gemeinsam erfolgen.
Was im Regionalen Strukturplan in Wien ab heuer neu sein wird - das haben wir gemeinsam so festgelegt -, ist, dass wir ihn jährlich überarbeiten wollen. Die Geschwindigkeit der medizinischen Entwicklung hat ein derartiges Tempo angenommen, dass wir der Meinung sind, dass man die Planung nicht nur alle fünf Jahre machen kann, sondern man muss rollierend planen und besser auf die veränderten Möglichkeiten der Behandlungen eingehen können.
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