Landtag, 5. Sitzung vom 19.11.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 43
Die gemeinsame Planung über Bundesländergrenzen hinweg - für den Fall, dass wir dann auch noch über die Frage der Gastpatientinnen und Gastpatienten diskutieren wollen - findet grundsätzlich nicht statt. Denn die Vorgabe lautet: Wir müssen für die Bevölkerung des jeweiligen Bundeslandes die Versorgung im Rahmen der ÖSG-Planung planen.
Es gibt aber eine überregionale Versorgungsplanung. Diese reduziert sich aber auf hochspezialisierte komplexe Themenfelder und Leistungen, die überregionale Bedeutung haben, sodass sie auch nur an einigen Standorten in ganz Österreich als Leistung angeboten werden sollen und angeboten werden müssen. Die werden extra in der Bundeszielsteuerung beschlossen und auch verbindlich festgelegt.
Diese überregionale Planung umfasst zum Beispiel Stammzellentransplantationen, die Versorgung von Schwerstbrandverletzten oder die Versorgung bei hochansteckenden lebensbedrohlichen Erkrankungen, zum Beispiel also Ebola, auch Covid war in Wirklichkeit so eine Erkrankung. Sie behandelt Fragen wie: Wo sind die Zentren für medizinische Genetik? Wo sind die Expertise und Behandlungszentren für seltene Erkrankungen? - Das sind also die Planungen, die wir im ÖSG für die überregionale Versorgung festlegen.
Der medizinische Fortschritt - das sind jetzt die Leitgedanken für die Planung in Wien - braucht einfach veränderte Versorgungsmöglichkeiten. Immer mehr medizinische Behandlungsleistungen beinhalten neben der stationären auch eine ambulante und eine tagesklinische Komponente oder können überhaupt gänzlich ambulant folgen. Da gibt es Entwicklungen, bei denen noch vor 5, 10 oder 15 Jahren gar nicht absehbar war, welche Möglichkeiten der medizinische Fortschritt uns heute bietet. Ich denke zum Beispiel nur an die Krebsbehandlung als eines von vielen Beispielen.
Ziel ist natürlich, dass wir auch diesen Grundgedanken digital vor ambulant vor stationär durch unsere Planung durchgezogen haben. Daher steht am Beginn natürlich der weitere Ausbau der Gesundheitsplanung 1450 im Fokus. Wir haben 1450 so entwickelt wie kein anderes Bundesland und sind jetzt in vielen Bereichen schon Vorreiter. Wir wollen das weiter ausbauen und die digitalen Serviceangebote für die Bevölkerung stärken.
Wir wollen die telemedizinische Videokonsultation in die wirkliche Vollausrollung bringen und vieles andere mehr. Jetzt schon ist es möglich, die Ersttermine in den Ambulanzen der Wiener Fondsspitäler und Termine in den einzelnen Primärversorgungszentren zu vereinbaren. Das wollen wir im Laufe der nächsten Jahre auf sämtliche Gesundheitsdienstanbieter ausdehnen.
Die Triage, die wir jetzt schon haben, bietet jetzt schon die Möglichkeit zur Vermittlung von ärztlicher Videoberatung. Das wollen wir definitiv ausbauen und haben es daher auch im Regionalen Strukturplan verankert. Wir haben Services wie den Apothekenruf, der als 1455 bekannt ist, im Einvernehmen mit der Apothekerkammer schon bei 1450 integriert.
Wir haben die onkologische Erstterminvermittlung in die spezialisierten Kliniken für onkologische Behandlungen in den WIGEV-Kliniken bereits bei 1450 etabliert. Das heißt, wenn man auf Grund einer Erstdiagnose eines niedergelassenen Arztes einen Verdacht auf eine Krebserkrankung hat und nicht genau weiß, wo man hingehen soll, kann man einfach bei 1450 anrufen und ein Termin wird vermittelt.
Schon seit vielen Jahren haben wir die Geburtsinfo Wien mit größtem Erfolg bei 1450 etabliert und haben daher die Möglichkeit, auch das Thema Anmeldung für eine Geburt in einer sehr ruhigen Art und Weise abzuwickeln.
Im ambulanten Bereich geht es bei uns natürlich auch darum, ein Bevölkerungswachstum von 5,8 Prozent, mit dem wir nach den Statistiken der Statistik Austria bis 2030 rechnen, abzubilden. Wir brauchen also ohnehin eine Stärkung der Schlagzahl der ambulanten Versorgung. Das wollen wir natürlich nach den Grundsätzen der Qualität, der Effizienz und der Effektivität, medizinisch adäquat, aber vor allem - das ist mir besonders wichtig - bedarfsorientiert und patientenorientiert.
Ich bin immer skeptisch bei Diskussionen und Wortmeldungen über Patientenlenkung und Patientensteuerung. Ich glaube, die Patienten wollen in Wirklichkeit vor allem eine Behandlung. Sie wollen eine Ansprechperson und nicht gelenkt werden. Ich glaube, dass es besser ist, den Fokus auf der qualitätsvollen Servicierung von Patientinnen und Patienten zu haben. Je besser unser Service ist, desto leichter wird für die Patientinnen und Patienten auch der Weg zum richtigen Ort der Behandlung sein.
Grundsätzlich gilt: Je allgemeiner eine Leistung ist und je häufiger sie insgesamt in Anspruch genommen wird, desto wohnortnaher soll sie sein. Je spezialisierter eine Leistung ist und je seltener diese Leistung auch in Anspruch genommen wird, desto konzentrierter muss diese Leistung an Spezialzentren erbracht werden. Das ist die Zielsetzung im ambulanten Bereich.
Die Zielsetzungen im stationären Bereich harmonieren natürlich damit. Es geht um die Bündelung von spezialisierter Versorgung in spezifischen Zentren. Wir setzen damit im Wesentlichen das fort, was wir im Wiener Gemeinderat schon 2023 gemeinsam einstimmig beschlossen haben, nämlich den gemeinsamen Beschluss über den Spitalsplan der Spitäler.
Auch die Wiener Spitäler haben in der Logik diese Regionalisierung ja schon geplant: ein abgestimmtes Versorgungsangebot unserer Kliniken in den Regionen West, Süd und Nordost durch die Kliniken Hietzing und Ottakring im Westen, Favoriten und Landstraße im Süden sowie durch die Kliniken Donaustadt und Floridsdorf in der Region Nordost.
Wichtig ist: Jede dieser Kliniken hat die Vollversorgung garantiert. Die Topversorgung muss es an den jeweiligen Regionen in einer Kombination der Zusammenarbeit geben. Die Versorgungsleistungen der zentralen Notaufnahme, der Erstversorgungsambulanzen, der Abteilungen für Innere Medizin, Allgemeinchirurgie und Neurologie et cetera muss jedes Spital von den WIGEV-Häusern vorhalten. Wir haben aber in jeder Region ein
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