Landtag, 5. Sitzung vom 19.11.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 43
intensiven Betreuungsbedarf, Kinder mit, aber auch ohne Diagnose, Kinder in Abklärung einer Diagnose und Kinder, die in Stadt Wien-Kindergärten aktuell keinen Platz bekommen haben, egal ob in einer Integrationsgruppe oder in einer heilpädagogischen Gruppe.
Erfasst wurden dann die jährlichen Bedarfe für die heilpädagogischen Plätze, aber auch für die Inklusionsplätze, abseits von jeglichen Kriterien wie dem Alter der Kinder. Es wurde auch nicht zwischen Hort- und Kindergartenplatz differenziert.
Diese Sammelliste wurde eigentlich für einen internen Zweck der Steuerung geführt. Sie wurde aber medienöffentlich als Warteliste für Kinder oder Eltern dargestellt, die auf ihren Platz im Bereich des Kindergartens warten.
Mit der Bereinigung der Daten, die ich in Auftrag gegeben habe, um sehr konkret nachzuschauen, wie groß die Warteliste oder Bedarfsliste wirklich ist - auch im Hinblick darauf, wie viele Plätze wir für Wartende füllen konnten, die auf Grund der Gesetzesnovelle bei einem privaten Kindergartenträger untergekommen sind -, haben wir jetzt eine ganz aktuelle Zahl. Diese Zahl ist auch immer an einen Stichtag gebunden. Das heißt, sie ist natürlich auch immer sehr variabel und kann sich jederzeit ändern, indem zum Beispiel jemand auf einen Platz verzichtet oder den Wohnort wechselt. Dann ist das wahrscheinlich gar nicht mehr relevant.
Momentan konnte im Kindergartenjahr 2025/2026 499 Kindern kein Platz in einer Integrationsgruppe oder heilpädagogischen Gruppe bei Stadt Wien-Kindergärten zugewiesen werden.
Das ist einerseits noch immer zu viel. Andererseits bin ich froh, dass wir in diesem Bereich eine bereinigte und gute Datenlage haben, von der aus wir uns wegbewegen können. Ich kann versichern, dass der weitere Ausbau der inklusiven Kindergartenplätze und der heilpädagogischen Gruppenplätze weiterhin ganz oben auf der Agenda steht und auch laufend passiert, natürlich auch durch Leistungszukauf im eigenen Betrieb der MA 10. Wir hoffen, in den nächsten Jahren weitere Schritte machen zu können. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung.
Die 4. Anfrage (FSP-1513353-2025-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Bussek gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Digitales gerichtet. (Das Minus in der Staatskasse wird laut Medien-Informationen statt der angepeilten 4,5 Prozent heuer 4,9 Prozent des Bruttoinlandsproduktes betragen. Das sind rund 2 Mrd EUR mehr. Schuld am Budgetdesaster seien die Länder, wie aus Verhandlerkreisen berichtet wurde. Während der Bund sogar um 0,3 Prozent oder 1,5 Mrd EUR besser dasteht als veranschlagt, explodieren die Schulden der Bundesländer und reißen das gesamtstaatliche Defizit in die Tiefe. Die Details: Problemkind Wien: Die Hauptstadt dürfte heuer mit 3,2 Mrd EUR in den roten Zahlen landen. Im Vorjahr hatte Wien knapp 1,7 Mrd EUR Minus eingefahren, heuer also fast doppelt so viel. Deshalb drängen einige Bundesländer bei der Diskussion über einen neuen Stabilitätspakt für eine Neuverteilung der Aufgaben zwischen den Gebietskörperschaften und der Einnahmen vom Bund Richtung Länder und Gemeinden. Mit welchen Forderungen werden Sie in die Verhandlungen über den neuen Stabilitätspakt gehen?)
Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Herzlichen Dank für diese Frage, über die ich mich tatsächlich sehr freue, weil sie mir Gelegenheit gibt - auch angesichts der sehr, sehr intensiven Debatte, die in den letzten zwei Wochen auch medial zum Thema Stabilitätspakt, Verhandlungen und diverseste Schuldenstände von Ländern, Gemeinden und insbesondere auch der Stadt Wien beziehungsweise zu Aussagen über das Defizit geführt wurde -, ein paar grundsätzliche Worte zu sagen und natürlich auch Ihre Frage zu beantworten, die sich ganz massiv mit den Forderungen seitens der Stadt Wien an diese Verhandlungen auseinandersetzt.
Vielleicht ein klein wenig zur Genese dieser Debatte, die, glaube ich, wichtig ist, um zu verstehen, warum zum Teil auch so viel Leidenschaft und Emotion darin ist, obwohl ich sehr bemüht bin, eine Versachlichung in diese Diskussion hineinzubringen. Es ist tatsächlich so, dass die Bundesregierung im Frühjahr mit dem Beschluss des Doppelbudgets sehr deutlich die Defizitgrenzen für den Bund, aber damit automatisch auch für die Länder und Gemeinden festgesetzt hat. Das zeigt sich vor allem dahingehend, dass das Defizit des Bundes im nächsten Jahr um einiges geringer ausfallen kann, als es für Länder und Gemeinden vorgesehen ist. Das hat mit dieser Verteilung der Defizitgrenzen zu tun. Das ist, was man gemeinhin immer wieder hört, dass es eine Neun-eins-Meldung nach Brüssel gab mit dem Defizitverfahren in der Europäischen Union, wo diese Aufteilung festgelegt wurde. Die Neun-eins-Aufteilung ist eine, die ohne Rücksprache mit den Ländern und Gemeinden vollzogen und gemeldet wurde, und ist der Grund für diese Debatte, die jetzt auch intensiv und sehr emotional in den STABI-Pakt-Verhandlungen geführt wird.
Warum so emotional? - Weil das zu jenen gesamtstaatlichen Aufteilungsschlüsseln sowohl der Einnahmen als eben auch möglicher Defizitgrenzen, die wir aus dem Finanzausgleich in der Regel wahrnehmen und nach denen das Regelwerk lebt, wenn man so will, schon beträchtliche Unterschiede sind.
Was würde das für Wien grundsätzlich bedeuten und welcher Unterschied liegt da vor? - Hätte für 2025 die Grenze von maximal 1,054 Milliarden EUR Defizit gegolten, während in anderen, insbesondere in der FAG-Aufteilung, um 500 Millionen EUR, also eine halbe Milliarde mehr, erlaubte Defizitgrenzen sind. Das zieht sich natürlich in den Folgejahren dementsprechend fort.
Ich kann jedenfalls sagen, dass es das nicht einfacher und nicht besser macht, dass wir mit allen Bundesländern und Gemeinden tatsächlich in einem Boot sitzen. Wir sitzen auch mit dem Bund gemeinsam in einem Boot, das möchte ich auch immer gerne betonen. Wir wollen dieses gesamtstaatliche Defizit gemeinsam kon
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