Landtag, 5. Sitzung vom 19.11.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 43
solidieren, wiewohl wir jetzt dementsprechend am Regelwerk arbeiten.
An dieser Stelle möchte ich anmerken, es ist mir wichtig zu sagen, die Stadt Wien hat zu jedem Zeitpunkt die Defizitzahlen und die Entwicklungen des Vollzugs ordnungsgemäß und nach den gemeinsamen Haushaltsregeln eingemeldet, hat alle dazu notwendigen Meldestellen, Datenbanken jederzeit befüllt und macht das laufend. Dementsprechend war auch das prognostizierte Defizit des heurigen Jahres bekannt, das - übrigens auch politisch - sehr offen diskutiert wurde. Der ganze Wahlkampf hat sich damit auseinandergesetzt. Insofern ist die große Überraschung, die da öffentlich stattfindet, dass das Defizit in Wien für das heurige Jahr prognostiziert 3,2 Milliarden EUR ausmachen wird, nicht ganz nachvollziehbar, weil die Zahlen von der Stadt und dem Land Wien immer dementsprechend eingemeldet worden sind. Wenn man so will, sind das die beiden Rahmenbedingungen, die die Debatte ein bisschen anheizen.
Was sind jetzt konkret die Forderungen? - Wir wollen einen anderen Aufteilungsschlüssel des Defizits gemeinsam mit allen Ländern. Auch mit dem Gemeinde- und Städtebund sitzen wir da, wie gesagt, in einem Boot. Wir wollen von Neun-eins weit wegkommen, mehr Richtung FAG-Schlüssel oder aktueller STABI-Pakt-Aufteilung. Da ringen wir, wenn man so will, um die Defizitgrenzen. Die Debatte ist noch nicht abgeschlossen. Es gibt einen neuerlichen Verhandlungstermin am 28. November. Ich gehe davon aus oder hoffe, dass wir dort einen Schritt weiterkommen, weil auch im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz diese Frage intensiv diskutiert wurde. Ich glaube, es gibt inzwischen auch mehr Verständnis seitens der Bundesregierung, dass diese Defizite insbesondere in den Gemeinden stark getragen sind von den Daseinsvorsorgedienstleistungen, die die Gemeinden tatsächlich bringen. Da muss natürlich der Leistung auch die Finanzierung folgen. Wir hatten gerade in den daseinsvorsorgestarken Bereichen in den letzten Jahren hohe Inflationskosten, aber vor allem hohe Personalkosten und haben sie noch immer, die diese Defizite dementsprechend ansteigen haben lassen. Also, ich verorte durchaus mehr Verständnis in der Sachlage und hoffe, dass wir da am 28. November in dieser Frage weiterkommen.
Eine weitere Forderung in diesen Stabilitätspaktverhandlungen seitens aller Länder ist die Frage nach dem Zugang zu günstigen Finanzierungen, insbesondere die Frage des Zugangs zu den Finanzierungen der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, der ÖBFA. Da geht es um die zukünftige Zinsbelastung und wie intensiv die Budgets durch Zinslasten belastet werden. Da geht es um Strafaufschläge und wie hoch diese dann ausfallen würden, ob sie überhaupt zum Tragen kommen. Auch da verhandeln wir um die relevanten Rahmenbedingungen.
Ein ganz wichtiger Punkt der Verhandlungen betrifft die Strafzahlungen im Sanktionsverfahren im Rahmen des Defizitverfahrens der Europäischen Union. Da geht es am Ende um die Frage, erstens, wer übernimmt diese Strafzahlungen, wie werden sie aufgeteilt, wie sind sie nachvollziehbar? - Da hat bisher der Bund die Meinung vertreten, dass er durch Abzug von Ertragsanteilen diese Strafzahlungen vollzieht, also, wenn man so will, mit einer kalten Pfändung. Man kann sich vorstellen, dass das als unfriendly act von allen Ländern gewertet wird und wir diesen Vorschlag natürlich nicht akzeptieren. Das heißt, auch da braucht es eine andere Form des Verfahrens, das mehr Fairness an den Tag legt.
Letztens geht es auch ganz stark darum, in den STABI-Pakt aufzunehmen, dass es so etwas wie eine Rendezvous-Klausel gibt. Das heißt, wenn sich maßgebliche Rahmenbedingungen ändern, wie zum Beispiel jetzt durch die Reformpartnerschaft, die gerade verhandelt wird, wenn Leistungen verschoben werden, wenn sich aber auch Ertragsanteile massiv verändern, wie das in der Vergangenheit der Fall war, entweder durch steuerliche Veränderungen oder durch andere Rahmenbedingungen, die die Bundesregierung setzt, und damit entweder weniger Ertragsanteile als prognostiziert weitergegeben werden oder sich auch in der Zuständigkeit, in der Kompetenzaufteilung etwas verändert, man natürlich wieder zusammenkommen muss, um über diesen Stabilitätspakt und die Auswirkungen auf den STABI-Pakt nach diesen Maßnahmen noch einmal zu reden. Denn was nicht sein kann, ist, dass wir zwar eine Vereinbarung treffen, die auf Basis der jetzigen Aufgaben- und Ertragsanteilverteilung passiert, dann einseitig Änderungen an den Rahmenbedingungen vorgenommen werden und man sagt, das ist halt jetzt leider so, und wir müssen damit leben und es geht zu Lasten der Länder und Gemeinden.
Das war heute ein bisschen lang, aber ich glaube, es ist sehr wichtig, das alles zu erwähnen. Im Großen und Ganzen sind das im Augenblick die Verhandlungsknackpunkte im STABI-Pakt. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Bussek. - Bitte.
Abg. Andreas Bussek (FPÖ): Ich bedanke mich sehr bei Ihnen für die Ausführungen und für die Klärungen. Eine Frage, die für mich offenbleibt, ist im Bereich der Mindestsicherung, wo es Wien ja am härtesten trifft, weil speziell in der Stadt Wien wir am meisten Beitrag leisten zu haben. Ist das auch im Stabilitätspakt aufgenommen? Fällt das auch in Ihre Verhandlungen und Ihr Verhandlungsgeschick, dass man Kosten vom Bund ersetzt bekommt, da wir quasi das Auffanglager aller dieser Probleme sind?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Frau Landesrätin, bitte.
Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Alle inhaltlichen Fragen sind nicht Teil der Stabilitätspaktverhandlungen, es geht im STABI-Pakt tatsächlich - unter Anführungszeichen - "nur" um die Frage der Verteilung der Konzentrations- beziehungsweise Defizitgrenzen, wer welchen Anteil am Schulden- und Defizitabbau in den nächsten Jahren zu stemmen hat, in welcher Geschwindigkeit und in welcher Aufteilung, und darum, was passiert, wenn das nicht stattfindet, welche Sanktionen es dann gibt. Die Frage der Finanzierung der jeweiligen Defizite und der
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