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Landtag, 6. Sitzung vom 12.12.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 39

 

als außerordentlich geführt wird, auch die entsprechende Deutschfördermaßnahme in diesem Umfang bekommen hat.

 

Dieser Deckel wurde mit diesem Schuljahr aufgehoben. Das heißt nach den neuen Planstellen ist diese Zahl der Vollzeitäquivalente zirka verdoppelt worden und richtet sich zukünftig auch ganz explizit nach der Anzahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler. Dementsprechend kann auch der Deutschförderbedarf sichergestellt werden.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke.

 

11.10.46

†Amtsf. StRin Barbara Novak, MA - Frage|

Die 2. Anfrage (FSP-1619450-2025-KGR/LM) wurde von Herrn Abg. Prack gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Digitales gerichtet. (Mit der beschlossenen Änderung des Wiener Wohnbauförderungsbeitragstarifes 2018 wurde eine Zweckwidmung nicht nur für Wohnbau, sondern auch für soziale Infrastruktur, wie beispielsweise Schulen, Kindergärten oder Spitäler, geschaffen. Wie wird auf Landesebene Wien die Einhaltung dieser neuen Zweckwidmung sichergestellt?)

 

Ich bitte die Frau Landesrätin um Beantwortung.

 

Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie haben mich gefragt, wie die neu beschlossene Zweckwidmung des Wohnbauförderungsbeitrages sichergestellt wird.

 

Die Sicherstellung erfolgt durch den gesetzeskonformen Vollzug der sehr umsichtigen Beamtinnen und Beamten des Magistrats sowie durch die Ansatzdeckung aller Beschlüsse, die Verwendung der Gelder durch den dazugehörigen Gemeinderatsausschuss beziehungsweise des Wiener Gemeinderates, und die dazugehörigen umfassenden Kontrollrechte.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 1. Zusatzfrage kommt von Abg. Prack. - Bitte.

 

11.11.41

Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Stadträtin! Ich kann dem Budget entnehmen, dass 614 Millionen EUR aus dem Titel der Wohnbauförderbeiträge eingenommen werden und weitere 163 Millionen EUR aus dem Titel der Darlehensrückflüsse. Für die Wohnbauförderung sind Ausgaben in der Höhe von 448 Millionen EUR inklusive der Wohnbeihilfe geplant. Das heißt, je nachdem ob man nur die Wohnbauförderbeiträge, für die die Zweckwidmung jetzt eingeführt wurde, oder alle Einnahmen berücksichtigt, ist ein Betrag von 329 Millionen EUR beziehungsweise 166 Millionen EUR, für den die Zweckwidmung gilt, nicht im Budget ausgewiesen.

 

Mich würde interessieren, wie ich als Oppositionspolitiker nachvollziehen soll, ob Sie die Einnahmen aus den Wohnbauförderbeiträgen auch zweckgebunden für die dafür vorgesehenen Mittel verwenden. Wie kann ich im Budget nachvollziehen, dass Sie beabsichtigen, die Zweckbindung einzuhalten?

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Die Zweckbindung wird natürlich eingehalten. Für den Voranschlag 2026 sind, wie Sie erwähnt haben, 613,944 Millionen EUR an Einnahmen durch Wohnbauförderungsbeiträge vorgesehen beziehungsweise berechnet oder prognostiziert - mit dem Rechnungsabschluss wissen wir es dann genau. Die Summe der Auszahlungen im Bereich Wohnbau, soziale Infrastruktur Bildung sowie soziale Infrastruktur Gesundheit beträgt 954,498 Millionen EUR. Das ergibt eine Differenz von 331,554 Millionen EUR, die noch zusätzlich einzunehmen wären, um die Zweckwidmung dann auch kostendeckend zu erfüllen.

 

Das heißt, der Beitrag kommt jedenfalls gesetzeskonform zu tragen. Sichergestellt wird das auch hier durch alle vorgelegten Beschlüsse. Spätestens im Rechnungsabschluss 2026 werden wir auch eine diesbezügliche Ausweisung der Verwendung der Zweckwidmung durchführen.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Guggenbichler gestellt. - Bitte.

 

11.14.00

Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Guten Morgen, Frau Landesrätin - zum zweiten Mal heute! Ich habe eine Frage dazu: Es ist jetzt eine Auswertung dieser Zweckwidmung drinnen. Da geht es auch um Schulen, Kindergärten und Spitäler et cetera. Gibt es schon Pläne, wie Sie das Ganze splitten wollen? Denn wenn Sie ein Gesetz machen, gehe ich davon aus, dass Sie schon wissen werden, wie Sie das in Zukunft aufteilen wollen.

 

Für uns ist es natürlich ein Stück zu wenig, dass wir uns das erst im Rechnungsabschluss anschauen können. Haben Sie auch vor, periodische Berichte an den Gemeinderat zu übermitteln, damit wir uns das dann kurzfristig genau anschauen können?

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Wie ich gerade erwähnt habe, sieht der Voranschlag 2026 über 420 Millionen EUR für den Bereich Wohnbau vor. Das ist der erste Betrag, der von den prognostizierten Einnahmen als Zweckwidmung abzuziehen wäre. Diese Zweckwidmung, die es bis dato nicht gegeben hat und die jetzt neu durch den Landtag beschlossen wurde, kommt da auch zum Tragen. Zusätzlich sind 229,165 Millionen EUR für die soziale Infrastruktur Bildung vorhergesehen. Damit sind wir schon darüber.

 

Das heißt, ein Teil des Betrages, der noch offen ist, ist schon Teil der sozialen Infrastruktur Bildung. Sollten wider Erwarten mehr Einnahmen darüber hinaus aus dem Wohnbauförderungsbeitrag getätigt werden, können wir auch den Bereich der sozialen Infrastruktur Gesundheit noch dementsprechend bedienen. Vorrangig wird bei der Budgetierung 2027 jedenfalls so wie auch schon 2026 der Wohnbau bedient werden.

 

Eine dementsprechende Berichterstattung unterhalb des Vollzugsjahres können wir gerne evaluieren. Ich weiß jedoch nicht, wie sinnvoll das wirklich ist.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. - Die 3. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Mayer. - Bitte.

 

11.16.20

Abg. Lorenz Mayer (ÖVP): Wir sehen: Jeder Wohnbauförderungsbeitrag beziehungsweise die Erhöhung

 

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