Landtag, 6. Sitzung vom 12.12.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 39
erregt die Gemüter. Sie sind ja schon auf die ersten Zahlen eingegangen. Ich möchte in eine ähnliche Kerbe schlagen wie die Kollegen Prack und Guggenbichler.
Weil die Zweckwidmung ja äußerst breit ist, würde mich vor allem interessieren, ob es da schon konkretere Pläne gibt - nicht nur, was die Splittung angelangt, sondern was die konkreten Projekte anbelangt. Gibt es Projekte, die Ihnen ein besonderes Anliegen sind, die man finanzieren könnte beziehungsweise für die diese Mittel reserviert sind?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Ich glaube, ich habe in meiner Aufzählung schon eine Priorisierung der Projekte oder Bereiche erkennen lassen. Es betrifft mit den über 420 Millionen EUR einerseits den Bereich Wohnbau. Da liegt mit fast 280 Millionen EUR der größte Brocken insbesondere im Bereich der Wohnbauförderung Neubau. 120 Millionen EUR sind im Bereich der Sanierungsförderung - Ansatz 4830 - und im Bereich der Wohnbeihilfe, gefolgt von den Bereichen soziale Infrastruktur Bildung mit 137,723 Millionen EUR ein großer Teil - und dann weiters Schulneubau, Schulbau und so weiter sowie Projekte im operativen Bereich.
Das heißt, wir reden von Projekten, die sich auch schon im Voranschlag 2026 befinden und dort in den Ansätzen ausgewiesen sind. Ein großer Anteil der Projekte befindet sich im Bereich der Bauinvestitionen. Denn wir wollen gezielt soziale Infrastruktur errichten und damit in den nächsten Jahren auch die Bauwirtschaft unterstützen.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 2. Anfrage ist damit abgearbeitet. - Wir kommen damit zur 3. Anfrage (FSP-1513350-2025-KFP/LM).
Diese wurde von Herrn Abg. Blind gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration, Transparenz und Märkte gerichtet. (Das Modell der Deutschförderung von außerordentlichen Schülerinnen und Schülern wird insofern geändert, als Schulen alternativ zu den bestehenden Deutschförderklassen ein autonomes Förderkonzept für ihren Standort beispielsweise mit mehr integrativen Elementen in der Regelklasse erarbeiten können. Es ist anzunehmen, dass dies zu einem höheren Bedarf an Deutschförderkräften führen wird. Mit Stichtag 1. Oktober 2024 befanden sich in der Volksschule 15 613 außerordentliche Schülerinnen und Schüler. Welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen, um Deutschförderkräfte in notwendiger Zahl sicherzustellen?)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Frau Vizebürgermeisterin, ich bitte um Beantwortung.
Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Vielen Dank für die Frage, sehr geehrter Herr Abgeordneter. Ich habe sie jetzt schon ein bisschen in der Zusatzfrage Ihres Kollegen beantwortet, in der es auch darum ging, Deutschförderkräfte für außerordentliche SchülerInnen in der notwendigen Zahl sicherzustellen.
Die zusätzlichen Mittel für Deutschförderung gibt es schon mit diesem Schuljahr. Ich habe erwähnt, dass es in den vergangenen Jahren mit 231 Vollzeitäquivalenten einen Deckel gegeben hat. Das hat einfach bedeutet, dass nicht für jeden außerordentlichen Schüler beziehungsweise für jede außerordentliche Schülerin und auch nicht für jedes Kind mit Deutschförderbedarf die entsprechende Ressource zur Verfügung gestanden ist. Das ist in Zukunft beziehungsweise schon mit diesem Schuljahr anders. Wir sprechen von einer Verdoppelung dieser Vollzeitäquivalente. Mit diesem Schuljahr waren auch alle Stellen besetzt.
Die Zahl beziehungsweise die Zuteilung erfolgt jedes Jahr natürlich auf Grund der tatsächlichen SchülerInnenzahlen und auf Grund des Außerordentlichen-Status und kann somit auch gut sichergestellt werden.
Weil es auch darum geht, ob es jetzt mehr Ressourcen braucht: Ich würde sagen, mehr Ressourcen in der Deutschförderung braucht es sowieso immer. Jetzt haben wir einmal eine Deutschförderung in einem Ausmaß bewilligt und aufgestellt, dass wirklich jedes Kind davon profitiert.
Auch ein autonomes Förderkonzept profitiert natürlich davon. Also ganz egal, in welcher Form die Deutschförderung wirklich passiert - in einer Deutschförderklasse oder in alternativen Modellen -, werden diese Stellen dringend gebraucht und kommen somit zum Tragen.
Ein Punkt, den ich hier noch anführen möchte und der auch die Ressourcen betrifft, ist der Chancenbonus, der ja vor kurzem vorgestellt wurde und von dem in Summe auch, glaube ich, 227 Wiener Schulen profitieren werden. Das sind Schulen, die eben besondere Herausforderungen haben. In vielen davon sind natürlich auch viele Kinder, die nicht die Erstsprache Deutsch haben. Auch dort wird es zusätzliche Ressourcen in Form von Lehrpersonal geben, das natürlich auch im Bereich der Deutschförderung tätig sein kann. - Danke.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. - Die 1. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Blind. - Bitte.
Abg. Armin Blind (FPÖ): Danke, Frau Landesrätin, für die Beantwortung. Wenn Sie mich und auch meine Art zu denken jetzt schon ein bisschen näher kennen, wird Sie die Zusatzfrage vielleicht nicht besonders überraschen. Wenn man einen Reformprozess implementiert, will man damit meistens etwas schaffen, das besser ist, als es vorher war. Jetzt sollte man dazu natürlich auch eine konkrete Zielvorstellung haben.
Jetzt bringe ich meine Frage: Haben Sie für diese Reform Wirkungsziele vorgegeben? Welche Wirkungsziele wollen Sie also in welcher Zeit erreichen? Wird es eine Evaluierung dieser Wirkungsziele geben beziehungsweise wann wird uns als Abgeordneten eine Evaluierung zur Erreichung dieser Wirkungsziele vorgelegt werden?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich bitte um Beantwortung.
Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Danke für die spannende Frage. Ich glaube, da gibt es ein bisschen ein Missverständnis, weil es keine Reform im Bereich der Deutschförderung oder der zusätzlichen Stellen gibt. Es sind Maßnahmen, die auf Bundesebene getrof
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular