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Landtag, 38. Sitzung vom 22.01.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 49

 

(Beginn um 9.02 Uhr.)

 

Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren.

 

Die 38. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet. Ich ersuche um etwas Aufmerksamkeit.

 

09.03.11 Entschuldigt sind ganztägig die Abgeordneten Arnoldner, Emmerling, Gstöttner, Holawatsch, Keri, Kieslich, Ngosso, Öztas, Spielmann und Valentin sowie der Amtsf. StR Hacker.

 

Zeitweise entschuldigt sind Abg. Eppinger ab 14.00 Uhr, Abg. Kowarik ab 16.30 Uhr, Abg. Neumayer bis 10.00 Uhr, Abg. Novak bis 9.30 Uhr und Abg. Stadler ab 12.00 Uhr.

 

09.04.04 Bevor ich zur eigentlichen Tagesordnung komme, ersuche ich um ein kurzes Innehalten im Gedenken an den ehemaligen Bundesratsvorsitzenden, Bundesratspräsidenten Reinhard Toth, der vor zwei Tagen, einen Tag vor seinem 76. Geburtstag, völlig überraschend verstorben ist. Der am 22. Jänner 1949 im oberösterreichischen Sankt Pantaleon geborene Reinhard Toth war von 2001 bis 2018 ein vom Wiener Landtag entsandtes Mitglied des österreichischen Bundesrates. Reinhard Toth erlernte zunächst den Beruf des Maschinenschlossers, absolvierte später einen Lehrgang für Politikwissenschaft und Geschichte an der Universität Wien. Wien blieb dann auch seine politische Heimat, wo er vor allem in seinem Heimatbezirk Simmering für die SPÖ aktiv war, unter anderem als Mitglied der Bezirksvertretung Simmering. Nach seinem Einzug in die Länderkammer im Jahr 2001 übernahm er viele wichtige Funktionen, unter anderem den Vorsitz der Bundesratsfraktion der SPÖ, die Rolle des Vizepräsidenten sowie zwei Mal jene des Präsidenten des österreichischen Bundesrates, im zweiten Halbjahr 2013 und im ersten Halbjahr 2018. Von 2008 bis 2014 war Toth auch Generalsekretär des Pensionistenverbandes. Aus dem Bundesrat schied er Ende 2018 aus.

 

Reinhard Toth war ein überzeugter Demokrat und Parlamentarier. Er hat sich in seiner gesamten politischen und beruflichen Laufbahn und auch danach stets mit ganzem Herzen und voller Kraft für die arbeitenden Menschen und vor allem für die soziale Gerechtigkeit und für die Interessen und Rechte der älteren Generation in Österreich eingesetzt. Mit ihm verlieren wir einen langjährigen Wegbegleiter, Kollegen, Mitstreiter, und ich persönlich einen sehr engen politischen Freund. Reinhard Toth war einer meiner engsten politischen und persönlichen Freunde in der Zeit der Sozialistischen Jugend. Wir haben zehn Jahre ganz, ganz eng zusammengearbeitet, sein früher Tod macht mich sehr, sehr betroffen.

 

Reinhard Toth war Träger der Viktor-Adler-Plakette und des Großen Silbernen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich. Unsere Anteilnahme gilt in dieser schweren Stunde insbesondere seiner Familie, seiner lieben Frau Regina und seinen erwachsenen Kindern Karl und Victoria. Wir werden seinem Wirken immer dankbar sein und ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

 

Ich darf Sie nun um eine Minute des Schweigens und des Gedenkens an Reinhard Toth bitten. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Sitzplätzen und verharren einige Zeit in stiller Trauer.) - Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen ihre Sitzplätze wieder ein.)

 

09.07.11 Gemäß § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien gebe ich bekannt, dass folgende mündliche Anfrage der Präsidialkonferenz nicht zugelassen wurde: Anfrage von Abg. Guggenbichler an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke: „Vor einigen Monaten durften interessierte Zeitungsleser vernehmen, dass laut Ihrem Kollegen Peter Hacker es kein Problem ist, über eine Milliarde Euro pro Jahr für die Mindestsicherung auszugeben. Im Gegensatz dazu konnte man lesen, dass es für Sie, sehr geehrter Herr Landesrat, anscheinend doch ein Problem darstellt. Diese parteiinterne Divergenz, welche am Ende des Tages von den Wiener Steuerzahlern bezahlt werden muss, führt mich zu folgender Frage: Wie hoch ist die Schmerzgrenze für Sie als Finanzstadtrat betreffend die Ausgaben der Wiener Mindestsicherung?“ - In der Präsidialkonferenz wurde diese Anfrage nicht zugelassen.

 

09.08.05 Wir kommen nun zur Fragestunde.

 

9.08.09

†Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál - Frage| Die 1. Anfrage (FSP-78725-2025-KGR/LM) wurde von Frau Abg. Huemer gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (In der Stadtzeitung „Der Falter“ wird über die 87-jährige Frau Rosa berichtet, die in einem Pflegeheim in der Brigittenau innerhalb kürzester Zeit zehn Kilo abnahm und mit einer Opioid-Vergiftung im Spital landete. Frau Rosa und ihr Sohn erheben massive Vorwürfe gegen das Pflegeheim betreffend mangelnder Hygiene und falscher wie auch gewaltvoller Ernährung. Im Pflegebericht, der dem „Falter“ vorliegt, wird die „Körperpflege im Bett“ nur sporadisch dokumentiert, das heißt manchmal im Abstand von fünf Tagen, manchmal wochenlang nicht. Unklar bleibt auch, wann Frau Rosa einen Dekubitus bekommen hat und wann und wie seitens der Pflege darauf reagiert wurde. Beschwerden an die Heimbetreiberin und den zuweisenden FSW blieben laut Bericht vorerst wirkungslos. Wie wurde in diesem Fall die Aufsichtsbehörde im Sinne des Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetzes tätig?)

 

In seiner Vertretung wird Frau Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál die Anfrage beantworten. Ich ersuche um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Guten Morgen, werte Kolleginnen und Kollegen, Frau Abgeordnete Huemer!

 

Ich sage gleich vorweg, ich habe die Beantwortung Ihrer Anfrage von StR Hacker liegen und bitte um Verständnis, dass ich mich bei Zusatzfrage in einem Ressort, das mir nicht so nahe ist, ein bisschen schwertue.

 

Bezugnehmend auf Ihre Anfrage zum Artikel in der Wochenzeitung „Falter“ über eine Bewohnerin eines privaten Pflegewohnhauses darf ich Ihnen mitteilen, dass beim Magistrat der Stadt Wien keine Beschwerde im Zusammenhang mit den im Artikel vorgebrachten Vorwürfen eingebracht wurde. Nach Bekanntwerden des „Falter“-Artikels am 14.1.2025 wurde umgehend Kontakt mit dem Fonds Soziales Wien aufgenommen und nach Rücksprache mit dem FSW wurde seitens der MA 40 in Erfahrung gebracht, dass dieser unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe einen unangekündigten Besuch im betroffenen Pflegewohnhaus durchgeführt hat. Dabei wurden

 

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