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Landtag, 38. Sitzung vom 22.01.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 49

 

keine Beanstandungen hinsichtlich der Pflege und der Betreuung der betroffenen Bewohnerin festgestellt. Am 16.1.2025 hat die MA 40 den Heimträger zur Stellungnahme zu den im „Falter“-Artikel erhobenen Vorwürfen ersucht. Die Antwort des Heimträgers ist noch ausständig.

 

Entsprechend der Bestimmung des § 28 Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetzes hat die MA40 im Intervall von weniger als einem Jahr von Amtswegen im betroffenen Pflegewohnhaus Überprüfungen vorgenommen. Die letzten Überprüfungen fanden am 24.8.2023, nämlich unangekündigt, und am 1.8.2024 statt. Es fand jeweils ein Augenschein unter Beiziehung einer Amtssachverständigen aus dem Bereich Pflege statt. Bei diesen Überprüfungen wurden auch bewohnerbezogene Erhebungen hinsichtlich Pflege und Pflegedokumentation vorgenommen. Dabei konnten keine Mängel festgestellt werden.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Huemer, und ich erteile ihr das Wort.

 

9.10.40

Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Vielen Dank, Frau Stadträtin, für die Beantwortung. - Ich habe natürlich Verständnis, dass Sie im Falle einer Zusatzfrage wahrscheinlich nicht antworten können, aber ich werde sie formulieren.

 

Warum habe ich dieses Thema in den Landtag gebracht? - In dem Fall handelt es sich um einen Einzelfall, aber wir alle wollen natürlich, dass, wenn wir Angehörige in Pflegeheimen untergebracht haben, sie bestmöglich gepflegt werden und im Falle von Vorwürfen des Missstandes auch wirklich gut nachgegangen wird, dass kontrolliert wird und auch die Behörde ihre Kontrollaufgaben übernimmt. Meine Zusatzfrage in dem Fall wäre gewesen: Es wurde amtswegig in diesem konkreten Fall auch noch einmal nachgeprüft, aber wie geht grundsätzlich die Behörde vor, wenn kein Verdachtsfall vorliegt, einfach um regelmäßig zu kontrollieren? Tritt sie nur ein, wenn schon etwas am Tisch liegt oder auch eigenständig? Ich weiß nicht, ob Sie das beantworten können.

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Nein, das kann ich so leider nicht beantworten. Ich gebe Ihnen Recht, dass wir alle danach trachten, dass unsere Angehörigen gut gepflegt und umsorgt werden, und ich bin zutiefst davon überzeugt, dass das in den Einrichtungen, die der FSW unterstützt, auch passiert. Wie man aus der Beantwortung des Herren StR Hacker auch vernehmen kann, hat die MA 40, hat der FSW sofort reagiert. Es gab auch regelmäßige Prüfungen, wo die MA 40 in diesem Wohnhaus vorbeigeschaut hat und keine Beanstandungen festgestellt hat. Aber ich bin mir sicher, dass Ihre Zusatzfrage dann auch noch von Seiten des Gesundheitsresorts besser beantwortet wird.

 

Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Greco, und ich erteile ihr das Wort.

 

9.12.39

Abg. Dr. Katarzyna Greco, MIEM (ÖVP): Einen wunderschönen guten Morgen, vielen Dank für die Beantwortung.

 

Ich darf Ihnen auch eine Frage vielleicht eher mitgeben, als dass ich jetzt eine Beantwortung erwarte. Sie ist fortführend von dem, was Kollegin Huemer gesagt hat. Der FSW beauftragt ja sowohl öffentliche als auch private Heime, wie wird dort mit Qualitätsstandards umgegangen, wie werden die gemessen, damit die Qualität, die wir ja alle wollen, maßgeblich da sein kann? Was sind die Kontrollinstrumente? - Sie haben es in Ihrer Beantwortung bereits erwähnt, diese Kontrollbesuche sind ganz wichtig. Was wird da genau gefragt und gibt es hierzu vielleicht auch offenzulegende Berichte? - Vielen Dank.

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Danke vielmals für Ihr Verständnis, dass ich da im Detail nicht darauf eingehen kann, aber es ist auch jemand aus der Geschäftsgruppe Gesundheit da und die Frage wird selbstverständlich nicht untergehen, sondern mitgenommen und beantwortet werden.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Seidl, und ich erteile ihm das Wort.

 

9.13.43

Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen, Frau Stadträtin, danke für die Beantwortung. - Ich muss ganz ehrlich gestehen, ich habe lange überlegt, welche Zusatzfrage ich Ihnen stelle. Die haben Sie mir bereits beantwortet und aus dem Grund habe ich keine weitere. - Danke.

 

9.14.00

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

 

Präsident Ernst Woller: Die 2. Anfrage (FSP-78443-2025-KVP/LM) wurde von Abg. Gorlitzer gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Die Bestimmungen betreffend die Kompetenzen des Wiener Stadtrechnungshofes wurden zwar zuletzt umfassend reformiert, eine Prüfkompetenz für gemeindeeigene Unternehmen, an welchen die Stadt Wien nur eine Minderheitsbeteiligung [ab 25 Prozent] hält, wurde jedoch nicht umgesetzt. Werden Sie einen Gesetzesentwurf betreffend eine Novelle der Wiener Stadtverfassung erarbeiten und dem Landtag vorlegen lassen, die eine Prüfkompetenz des Stadtrechnungshofes auch für Unternehmensbeteiligungen der Gemeinde Wien in der Höhe von mindestens 25 v. H. des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals vorsieht?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter, hohes Haus!

 

Mit der Novelle zur Wiener Stadtverfassung im Jahr 2023 wurde der Stadtrechnungshof umfassend reformiert, wie Sie ja in der Frage selbst ansprechen. Der Stadtrechnungshof ist als eigenes Organ der Gemeinde eingerichtet worden und wurde aus dem Magistrat herausgelöst. Zur Absicherung seiner Unabhängigkeit sind mehrere Maßnahmen gesetzt worden. Es ist ein eigenes Organisationsgesetz geschaffen worden. Die bestehende Weisungsfreistellung ist in eine umfassende Weisungsfreistellung erweitert worden. Die Bestellung des Stadtrechnungshofdirektors oder der Stadtrechnungshofdirektorin und das Verfahren zur Abwahl ist neu geregelt worden. Es ist das Recht geschaffen worden, dass die Stadtrechnungshofdirektorin oder der Stadtrechnungshofdirektor über die Aufnahme von Prüferinnen und Prüfern, die nicht bereits Bedienstete der Gemeinde sind, selbst entscheidet und außerdem wurde für die Prüferinnen und Prüfer zu Stärkung der Unabhängigkeit ein eigenes Besoldungsrecht geschaffen.

 

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