4. Auswirkungen von Hitze auf Arzneimittel

4.1 Lagerung der Arzneimittel bei Hitze

Arzneimittel in den verschiedenen Darreichungsformen (Tabletten, Salben, Lösungen, Pflaster usw.) können durch äußere Einflüsse wie etwa Hitze, Licht, Staub oder Feuchtigkeit unbrauchbar werden, ihre Wirkung teilweise verlieren, im schlimmsten Fall sogar schädlich wirken.

Das Verfalldatum auf der Verpackung gilt nur bei sachgerechter Lagerung. Diese ist auf der Arzneimittelverpackung oder im Beipacktext vermerkt. Nach Anbruch eines Arzneimittels ist die tatsächliche Haltbarkeit sehr oft kürzer.

Für die meisten Arzneimittel ist eine Lagerung bei Zimmertemperatur unter 25 Grad Celsius, licht- und feuchtigkeitsgeschützt, vorgesehen.

Manche Arzneimittel wie bspw. Impfstoffe, Insulin oder einige gebrauchsfertig gemachte Antibiotika, müssen jedoch im Kühlschrank (zwei bis acht Grad Celsius) aufbewahrt werden. Hinweise zur korrekten Lagerung finden Sie in der Gebrauchsinformation bzw. erhalten Sie bei Ihrer Apothekerin/Ihrem Apotheker.

Um Wirksamkeit und Qualität von Arzneimitteln zu bewahren, sollten Sie daher bei Hitze bezüglich der Lagerung Folgendes beachten:

  • Bewahren Sie Arzneimittel in der schützenden Originalverpackung auf.

  • Setzen Sie Arzneimittel nicht direkter Sonneneinstrahlung oder Hitze aus.

  • Arzneimittel keinesfalls im Auto lagern, da dort die Temperaturen sehr hoch werden können.

  • Behältnisse wie Fläschchen, Brausetablettenröhrchen und Medikamentendöschen immer fest verschließen.

  • Arzneimittel im kühlsten Raum der Wohnung aufbewahren, bspw. im Schlafzimmer. Nicht geeignet sind die Küche oder das Badezimmer wegen der Temperaturschwankungen und der teils hohen Luftfeuchtigkeit.

  • Achten Sie auf Veränderungen Ihrer Arzneimittel wie bspw. Auftreten eines üblen Geruchs, Verfärbungen, Ausflockungen, Verflüssigung usw.

  • Sind Sie wegen der Lagerung oder einer möglichen Hitzeschädigung Ihrer Medikamente unsicher, holen Sie jedenfalls den Rat der Apothekerin/des Apothekers Ihres Vertrauens ein. Verwenden Sie zum Transport kühlkettenpflichtiger Arzneimittel eine dafür geeignete Kühltasche.

  • Allgemein gilt natürlich, dass Arzneimittel für Kinder unerreichbar aufbewahrt werden sollen.