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Gemeinderat, 21. Sitzung vom 07.05.1998, Sitzungsbericht  -  Seite 7 von 11

 

(PrZ 103-GPZ, P 64) Plan Nr 7140: Verhängung einer zeitlich begrenzten Bausperre über das Gebiet zw Wagramer Straße, Meißauergasse, Meißnergasse, Schrickgasse, Anton-Sattler-Gasse, Doningasse, Wagramer Straße, Rennbahnweg, Panethgasse, Sebaldgasse (Bezirksgrenze), Wagramer Straße (Bezirksgrenze), Lieblgasse, Austerlitzgasse, Rennbahnweg, Franz-Eduard-Matras-Gasse, Linienzug 1-3, Goldemundweg, Linienzug 4-5, Rolandgasse, Wagramer Straße, Am langen Felde, Linienzug 6-7, Kagraner Platz, Linienzug 8-9 und Am Freihof im 22. Bezirk, KatG Kagran (Beilage Nr 148/98).

 

(PrZ 127-GPZ, P 65) Plan Nr 7083: Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Eipeldauer Straße, Anton-Sattler-Gasse, Linienzug 1-2 und Saikogasse im 22. Bezirk, KatG Kagran (Beilage Nr 149/98).

 

(PrZ 128-GPZ, P 66) Plan Nr 7111: Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Hausfeldstraße, Reglergasse, Linienzug 1-3 und Pilotengasse im 22. Bezirk, KatG Aspern (Beilage Nr 150/98).

 

(PrZ 126-GUV, P 69) Dem Verein Wiener Naturwacht wird eine Subvention in der Höhe von 295 000 S gewährt.

 

(PrZ 135-GUV, P 70) Die Leistung des Mitgliedsbeitrags an den "Verein Niederösterreich - Wien/Gemeinsame Erholungsräume" in der Höhe von 5 000 000 S sowie die Leistung des Mitgliedsbeitrags für Aufgaben zum Schutz des Wienerwalds in der Höhe von 1 200 000 S werden genehmigt.

 

(PrZ 116-GUV, P 71) Die Transferzahlung von 200 000 000 S an die Entsorgungsbetriebe Simmering GesmbH, 11, 11. Haidequerstraße 6, zum Zweck der Finanzierung der Entsorgung und des Gewässerschutzes für Wien gemäß Vereinbarung vom 8. Juli 1996 zwischen EBS und Magistratsabteilung 30 (Genehmigungszahl Vereinbarung PrZ 203/96-GUV) wird genehmigt. Die Mittel sind im Voranschlag 1998 auf Haushaltsstelle 1/8510/776 bedeckt.

 

(PrZ 59-GUV, P 72) Die sachliche Genehmigung für die Anschaffung von 31 Fahrzeugen für den Fuhrpark der Magistratsabteilung 48 mit Gesamtkosten in der Höhe von 60 500 000 S wird erteilt. Die 60 500 000 S sind im Voranschlag 1998 auf Haushaltsstelle 1/8520/040 bedeckt.

 

(PrZ 106-GUV, P 73) Die Magistratsabteilung 31 wird ermächtigt, einen Kontrahentenvertrag über die laufenden Erd- und Baumeisterarbeiten bei Kabellegungen und Reparaturen im Kabelnetz der Magistratsabteilung 31 in den Jahren 1998 bis 2000 mit der Firma Mader Gesellschaft m.b.H., 5, Siebenbrunnengasse 72 abzuschließen.

 

(PrZ 106-GWS, P 74) Die grundsätzliche Genehmigung des Verkaufs stadteigener Flächen an die jeweiligen Pächter zu begünstigten Bedingungen, nämlich zu einem gegenüber dem Verkehrswert um 45 % reduzierten Kaufpreis, befristet bis zum 31. Dezember 2000, sofern die Flächen als "W I", "GS" oder "Eklw" gewidmet sind und im bezüglichen Pachtvertrag als Nutzungszweck "Wohnen" bzw "Kleingartennutzung" angegeben ist, gemäß dem Bericht der Magistratsabteilung 69 vom 31. März 1998, Zl MA 69-1-A-514/97, wird genehmigt.

 

(PrZ 107-GWS, P 75) Die Änderung des GRB vom 28. April 1995, PrZ 1116/95-MDPLTG, hinsichtlich der Erstreckung des Fristenbeginns für den begünstigten Kauf von Kleingartenflächen wird zu den im Bericht der Magistratsabteilung 69 vom 3. April 1998 genannten Details genehmigt.

 

(PrZ 78-GWS, P 76) Der Antrag der Stadt Wien an die Wiener Landesregierung gemäß § 5 Abs 2 Stadterneuerungsgesetz auf Erlassung einer Verordnung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung vom 3. Dezember 1985, LGBl für Wien Nr 56, mit der ein Teil des 16. Wiener Gemeindebezirks zum Assanierungsgebiet erklärt  wurde, aufgehoben wird, wird zum Beschluß erhoben.

 

(PrZ 79-GWS, P 77) Der Antrag der Stadt Wien an die Wiener Landesregierung gemäß § 5 Abs 2 Stadterneuerungsgesetz auf Erlassung einer Verordnung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung vom 9. September 1980, LGBl für Wien Nr 36, mit der ein Teil des 17. Wiener Gemeindebezirks zum Assanierungsgebiet erklärt  wurde, aufgehoben wird, wird zum Beschluß erhoben.

 

(PrZ 91-GWS, P 78) Der Antrag der Stadt Wien an die Wiener Landesregierung gemäß § 5 Abs 2 Stadterneuerungsgesetz auf Erlassung einer Verordnung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung vom 30. August 1978, LGBl für Wien Nr 31, mit der ein Teil des 16. Wiener Gemeindebezirks zum Assanierungsgebiet erklärt  wurde, aufgehoben wird, wird zum Beschluß erhoben.

 

(PrZ 61-GFW, P 81) Die Durchführung der Aktion `"Education Africa", Schulprojekt in Südafrika, Masibambane College, Orange Farm - 2. Ausbaustufe` wird sachlich genehmigt und die Magistratsdirektion - Hilfs- und Sofortmaßnahmen ermächtigt, mit der Organisation "Education Africa", die vorgelegte Förderungsvereinbarung abzuschließen.

 

(PrZ 64-GFW, P 82) Der Beitritt der Stadt Wien zur "Europäischen Vereinigung gemeindlicher Waldbesitzervertretungen - FECOF" ab 1. Jänner 1998 wird genehmigt. Der Magistrat wird ermächtigt, allfällige Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge bis zu 10 % jährlich (allenfalls über mehrere Jahre kumulierend) bei der angeführten Vereinigung nach eingehender Prüfung in den Folgejahren durchzuführen, wobei für die Bedeckung der Mitgliedsbeiträge in den folgenden Jahren in den jeweiligen Jahresvoranschlägen entsprechende Vorsorge zu treffen ist.

 

(PrZ 67-GFW, P 84) 1) Der Johanniter Unfall-Hilfe in Österreich, Bereich Wien, wird zur teilweisen Finanzierung der Erweiterung der Einsatzzentrale in 18, Thimiggasse 53-57, eine Gesamtsubvention in Höhe von 7 200 000 S gewährt. Die Flüssigmachung des Betrags erfolgt mit je 3 600 000 S in den Jahren 1998 und 1999. 2) Die Stadt Wien gewährt der Johanniter Unfall-Hilfe in Österreich, Bereich Wien, zur teilweisen Finanzierung der Erweiterung der Einsatzzentrale in 18, Thimiggasse 53-57, ein zinsenfreies Darlehen in Höhe von 7 200 000 S mit einer Laufzeit von 20 Jahren, das ab dem Jahr der Fertigstellung des Gebäudes in 40 gleichen Halbjahresraten zu je 180 000 S zurückzuzahlen ist. Die Zuzählung des Darlehens erfolgt in den Jahren 1998 und 1999 mit je 3 600 000 S. Der Magistrat

 

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