Gemeinderat,
32. Sitzung vom 17.12.1998, Sitzungsbericht
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(PrZ 467-GPZ, P 120) Der Ankauf von PC mit
Gesamtkosten in der Höhe von 54 436 200 ATS wird genehmigt. Der
auf das Jahr 1999 entfallende Betrag von 3 778 048,80 ATS ist im
Voranschlag 1999 auf Haushaltsstelle 1/0161/043, das Erfordernis von
297 108 ATS auf Haushaltsstelle 1/0161/070, das Erfordernis von
21 455 551,20 ATS auf Haushaltsstelle 1/0162/043 und das
Erfordernis von 1 687 392 ATS auf Haushaltsstelle 1/0162/070
bedeckt. Für den Restbetrag von 27 218 100 ATS ist in den
Voranschlägen der Folgejahre Vorsorge zu treffen.
(PrZ 471-GPZ, P 121) Die Verlängerung des
Sachkredits für die Beschaffung von Microsoft-Software und die Erhöhung der Gesamtkosten von
8 880 000 ATS um 17 040 000 ATS auf
25 920 000 ATS werden genehmigt. Das Krediterfordernis von
180 000 ATS ist im Voranschlag 1998 auf Haushaltsstelle 1/0161/070
und das Krediterfordernis von 1 020 000 ATS ist im Voranschlag
1998 auf Haushaltsstelle 1/0162/070 bedeckt. Für das restliche Krediterfordernis
in der Höhe von 15 840 000 ATS ist in den Voranschlägen der
Folgejahre Vorsorge zu treffen.
(PrZ 497-GPZ, P 122) Die Errichtung eines
"Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die Wirtschaftsuniversität Wien",
gemäß dem in der vorgelegten Beilage angeschlossenen Satzungsentwurf und dessen
Dotation durch die Stadt Wien in Höhe von 25 000 000 ATS für den
Zeitraum von 10 Jahren, wird, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Fondsbehörde,
genehmigt. Der Magistrat wird ermächtigt, allenfalls im Zuge der
fondsbehördlichen Genehmigung erforderliche Änderungen der Satzung vorzunehmen.
(PrZ 1470-MDBLTG, P 123) Folgende auf Grund
des § 98 WStV getroffene Verfügung wird nachträglich genehmigt:
1) Die Teilnahme der MA 30 an dem LIFE-Projekt
"Aushub- und Recyclingmaterial zur Verfüllung von Rohrgräben
einschließlich Verdichtungskontrolle" Nr 98 ENV/A/000548 wird
genehmigt. Die Eigenmittel Wiens betragen 4 000 000 ATS. Die
Baurate 1998 in Höhe von 2 000 000 ATS ist im Voranschlag 1998
auf Haushaltsstelle 1/8510/004 bedeckt. Für den Rest ist in den Folgejahren
Vorsorge zu treffen. Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von
685 956,44 ECU (9 500 000 ATS) sind in den Förderungszahlungen
der Europäischen Union bedeckt. Die restlichen Mittel werden durch diverse
weitere kommunale Projektbeteiligte aus Österreich (außerhalb Wiens) und
Portugal in Form der Bereitstellung von Künetten (analog zu Wien) aufgebracht.
2) Der im vorgelegten Entwurf enthaltene Konsortialvertrag, betreffend
LIFE-Projekt "Aushub- und Recyclingmaterial zur Verfüllung von Rohrgräben
einschließlich Verdichtungskontrolle" Nr 98 ENV/A/000548, wird genehmigt.
(PrZ 342-GUV, P 127) Für die Fertigstellung
des Projekts 3. Hauptleitung wird eine Sachkrediterhöhung um
27 504 000 ATS von 281 496 000 ATS auf
309 000 000 ATS genehmigt. Im laufenden Budgetjahr ist eine
Baurate in der Höhe von 31 000 000 ATS vorgesehen und auf
Haushaltsstelle 1/8500/004 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrags in der
Höhe von 31 881 000 ATS ist in den Voranschlägen der Folgejahre Vorsorge zu
treffen.
(PrZ 357-GUV, P 128) Der Umbau der
verkehrstechnischen Einrichtungen im Zusammenhang mit der Neugestaltung der
Gürtel-Mittelzone im Rahmen des Projekts URBION mit einem voraussichtlichen
Kostenaufwand von 12 450 000 ATS wird genehmigt. Die
erforderliche Baurate von 3 200 000 ATS ist im Verwaltungsjahr
1998 bedeckt. Für die Bedeckung der restlichen Kosten ist in den Voranschlägen
der Folgejahre Vorsorge zu treffen.
(PrZ 383-GUV, P 129) Der Beitritt der Stadt
Wien als Mitglied zum Verein IMPACTS wird genehmigt. Die MA 46 wird ermächtigt,
allfällige Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge bis zu 10 % jährlich
(allenfalls über mehrere Jahre kumulierend) bei dem angeführten Verein nach
eingehender Prüfung in den Folgejahren durchzuführen, wobei für die Bedeckung
der Mitgliedsbeiträge in den Voranschlägen der Folgejahre Vorsorge zu treffen
ist.
(PrZ 242-GIF, P 130) Abschnitt I: 1) Den
Personen, deren Bezüge mit Kundmachung der 10. Novelle zur Besoldungsordnung
1994, der 5. Novelle zur Pensionsordnung 1995 und der 4. Novelle zum Ruhe- und
Versorgungsgenußzulagegesetz 1995 erhöht werden, gebühren Vorschüsse im Ausmaß
dieser Erhöhung. 2) Die Vorschüsse sind auf die mit Kundmachung der in Abs 1
genannten Novelle gebührenden erhöhten Bezüge anzurechnen. 3) Von den Vorschüssen
sind die KFA-Beiträge und die Pensionsbeiträge im gleichen Prozentausmaß
einzubehalten, wie von den Bezugsteilen, zu denen die Vorschüsse gebühren. 4)
Die gemäß Abs 3 einbehaltenen Beiträge sind auf die mit Kundmachung der in
Abs 1 genannten Novellen fällig werdenden KFA-Beiträge und
Pensionsbeiträge anzurechnen. Abschnitt II: 1) Den Personen, deren Bezüge mit
Kundmachung der 5. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995 erhöht werden,
gebühren Vorschüsse im Ausmaß dieser Erhöhung. 2) Die Vorschüsse sind auf die
mit Kundmachung der 5. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995 gebührenden
erhöhten Bezüge und Abfertigungen anzurechnen.
Vorsitzende GR Mag Heidemarie Unterreiner
nimmt eine Umstellung der Tagesordnung insoferne vor, als die Postnummern wie
folgt gereiht werden:
Postnummern 105, 95, 96, 98, 99, 103, 104, 8,
9, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 106, 107, 131, 55, 56, 57,
58, 62, 68, 76, 2, 3, 4, 28, 31, 32, 38, 39, 46, 48, 112, 113, 117, 49, 50,
118, 77, 78, 79, 80, 124, 125, 126, 82, 84, 85, 86, 88, 89 und 90.
Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer
6. (PrZ 86-GFWWST, P 105) Wiener Stadtwerke-AG (Beilage Nr 239/98).
(PrZ
2131/GAt/98) Der
Abänderungsantrag der GRe Rudolf Stark, Dr Helmut GÜNTHER und Michael Kreißl,
betreffend Wiener Stadtwerke-AG, wird abgelehnt.
(PrZ
2132/GAt/98) Der Zusatzantrag
der GRe Michael Kreißl, Rudolf Stark und Dr Helmut GÜNTHER, betreffend
ganztägiger Betrieb der Wiener Linien an allen Tagen des Jahres, wird
abgelehnt.
(PrZ 2129/GAt/98) Der Resolutionsantrag der GRe Ru-
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