Gemeinderat,
41. Sitzung vom 05.11.1999, Sitzungsbericht
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747 000 ATS gewährt, die auf
Haushaltsstelle 1/3300/757 zu bedecken ist.
(PrZ 65-GGS, P 18) Die MA 47 wird ermächtigt,
für Personen, die nach dem Wiener Sozialhilfegesetz Pflege in Anspruch nehmen
könnten, Hospiz- sowie Assessmentleistungen in den Wiener städtischen und in
privaten Pflegeheimen unter folgenden Bedingungen anzubieten und mit den
privaten Trägern Vereinbarungen über die Kostentragung abzuschließen:
a) Die Grundlage für Hospiz- und Assessmentleistungen
bildet der zwischen dem Pflegeheimpatienten und der Stadt Wien abgeschlossene
privatrechtliche Vertrag.
b) Für den Betreuungszeitraum werden vom
Patienten die Höhe des jeweils gültigen und täglich auflaufenden Pflegeentgelts
für den Zeitraum der Pflege maximal 80 Prozent der Pension und des Pflegegelds
(entsprechend den Bestimmungen des Bundespflegegelds bzw des Wiener
Pflegegeldgesetzes) sowie 80 Prozent aus sämtlichen zusätzlichen Einkommen (z B
Leibrente, Einkünfte aus Vermietungen, etc) begehrt. Die restlichen
Pensionsanteile, die Anteile des restlichen Einkommens sowie die restlichen
Pflegegeldanteile haben der pflegebedürftigen Person zu verbleiben.
c) Es werden weder die/der Gattin/Gatte,
Angehörige noch sonstige betreuende Personen (z B Eltern oder Kinder) zur
Beitragsleistung herangezogen; soferne der Pflegebedürftige unterhaltsberechtigte
Angehörige hat, wird der zu leistende 80-prozentige Pensionsanteil
entsprechend den geltenden Regresslinien, festgelegt nach den gesetzlichen Bestimmungen
des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (§ 324), verringert.
d) Bestehendes Vermögen wird grundsätzlich
nicht zur Deckung der Differenzkosten auf die festgesetzten Pflegeentgelte
herangezogen; ein Zugriff auf bestehendes Vermögen würde nur dann erfolgen,
wenn der Patient die vereinbarten 80 Prozent seiner Einkünfte sowie das
anteilige Pflegegeld für den Betreuungszeitraum nicht leistet und Klage gegen
den Patienten geführt werden müsste.
(PrZ 342-GPZ, P 19) Plan Nr 6971: Festsetzung
des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Hüttelbergstraße,
Bezirksgrenze, Straßenfluchtlinie (Linienzug 1-2), Bezirksgrenze (Linienzug
2-3), Straßenfluchtlinie (Linienzug 3-4), Wickengasse, Pappelstraße (Linienzug
5-19) im 14. Bezirk, KatG Hütteldorf (Beilage Nr 200/99).
(PrZ 350-GPZ, P 20) Plan Nr 6866: Festsetzung
des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Heschweg-Sanatoriumstraße
(Linienzug a-b), Sanatoriumstraße, Linienzug c-d, Spiegelgrundstraße (Bezirksgrenze),
Flötzersteig, Krafft-Ebing-Gasse, Freumbichlerweg, An der Niederhaid, Linienzug
e-h, Dehnegasse, Linienzug i-j im 14. Bezirk, KatG Hütteldorf (Beilage Nr
201/99).
(PrZ 359-GPZ, P 21) Plan Nr 7312: Verhängung
einer zeitlich begrenzten Bausperre über das Gebiet zwischen Trabrennstraße,
Vorgartenstraße und dem Linienzug 1-5 im 2. Bezirk, KatG Leopoldstadt
(Beilage Nr 202/99).
(PrZ 360-GPZ, P 22) Plan Nr 6528: Verhängung
einer zeitlich begrenzten Bausperre über das Gebiet zwischen Vorgartenstraße,
Hillerstraße, Engerthstraße und Kafkastraße im 2. Bezirk, KatG Leopoldstadt
(Beilage Nr 203/99).
(PrZ 361-GPZ, P 23) Plan Nr 6686: Festsetzung
des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen
Mariahilfer Straße, Linienzug 1-2, Schwendergasse, Hollergasse, Sechshauser
Straße, Grimmgasse, Dadlergasse im 15. Bezirk; KatG Rudolfsheim (Beilage Nr
204/99).
(PrZ 362-GPZ, P 24) Plan Nr 7004: Festsetzung
des Flächenwidmungsplans und Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Mexikoplatz,
Handelskai, Machstraße und Engerthstraße im 2. Bezirk, KatG Leopoldstadt
(Beilage Nr 205/99).
(PrZ 363-GPZ, P 25) Plan Nr 6975: Festsetzung
des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Maroltingergasse,
Josef-Weinheber-Platz, Steinbruchstraße (Bezirksgrenze), Huttengasse und Breitenseer
Straße im 14. Bezirk, Kat, G. Breitensee und KatG Ottakring (Beilage Nr
206/99).
(PrZ 320-GPZ, P 28) Eine außerordentliche
Mitgliedschaft der Stadt Wien unter Federführung der MA 29 beim
Österreichischen Betonverein in 4, Karlsgasse 5, wird genehmigt.
(PrZ 332-GPZ, P 30) Die MA 41 wird ermächtigt,
ermäßigte Kostensätze für die Bereitstellung der Rasterdaten der
Mehrzweckkarte für Forschungs- und Lehrtätigkeiten gemäß vorgelegter
Vereinbarung abzuschließen.
(PrZ 334-GPZ, P 31) Plan Nr 7191: Festsetzung
des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Hirschstettner
Straße, Pogrelzstraße, Linienzug 1-4, Pogrelzstraße, Kagraner Anger und
Siebenbürgerstraße im 22. Bezirk, KatG Kagran (Beilage Nr 209/99).
(PrZ 335-GPZ, P 32) Plan Nr 7302: Verhängung
einer zeitlich begrenzten Bausperre über das Gebiet zwischen Langobardenstraße,
Straßäckergasse, Linienzug 1-2, Keimweg, Zschokkegasse, Linienzug 3-4, Tamariskengasse,
Linienzug 5-9, Wulzendorfstraße, Linienzug 10-11, Gemeindeaugasse,
Heinrich-Lefler-Gasse, Schickgasse und Markgraf-Gerold-Gasse sowie zwischen
Langobardenstraße und Linienzug 12-15 im 22. Bezirk, KatG Stadlau und Aspern
(Beilage Nr 210/99).
(PrZ 336-GPZ, P 33) Plan Nr 7303: Verhängung
einer zeitlich begrenzten Bausperre über das Gebiet zwischen
Erzherzog-Karl-Straße, Lavaterstraße, Linienzug 1-6, Aspernstraße und Linienzug
7-8 im 22. Bezirk, KatG Aspern (Beilage Nr 211/99).
(PrZ 318-GPZ, P 34) Dem Club der Universität
Wien wird für die Durchführung seiner wissenschaftlichen Vorhaben, insbesondere
für die Redaktions- und Übersetzungskosten im Rahmen der Herausgabe des
Handbuchs "Geisteswissenschaften Wien. Themen, Projekte, Kontakte",
des "Kommentierten Vorlesungsverzeichnisses" und für die Herausgabe
des Textposters "Der Universitätscampus" sowie die teilweise
Abdeckung der Reise-, Aufenthalts-, Bewerbungs- und Dokumentationskosten im Rahmen
der Veranstaltungsreihe "Diskurs", eine Subvention in der Höhe von
200 000 ATS (14 534,57 EURO), zu Lasten der Haushaltsstelle
des Voranschlags 1999 1/2891/757, gewährt.
(PrZ 329-GPZ, P 35)
Der Österreichischen Akademie der Wissenschaften wird zur Förderung ihrer Tätigkeit,
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