«  1  »

 

Gemeinderat, 41. Sitzung vom 05.11.1999, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 9

 

747 000 ATS gewährt, die auf Haushaltsstelle 1/3300/757 zu bedecken ist.

 

(PrZ 65-GGS, P 18) Die MA 47 wird ermächtigt, für Personen, die nach dem Wiener Sozialhilfegesetz Pflege in Anspruch nehmen könnten, Hospiz- sowie Assessmentleistungen in den Wiener städtischen und in privaten Pflege­heimen unter folgenden Bedingungen anzubieten und mit den privaten Trägern Vereinbarungen über die Kostentragung abzuschließen:

 

a) Die Grundlage für Hospiz- und As­sessmentleistungen bildet der zwischen dem Pflegeheimpatienten und der Stadt Wien abge­schlossene privatrechtliche Vertrag.

 

b) Für den Betreuungszeitraum werden vom Patienten die Höhe des jeweils gültigen und täglich auflaufenden Pflegeentgelts für den Zeitraum der Pflege maximal 80 Prozent der Pension und des Pflegegelds (entsprechend den Bestim­mungen des Bundespflegegelds bzw des Wiener Pflegegeldgesetzes) sowie 80 Prozent aus sämtlichen zusätzlichen Einkommen (z B Leibrente, Einkünf­te aus Vermietungen, etc) begehrt. Die restli­chen Pensionsanteile, die Anteile des restli­chen Einkommens sowie die restlichen Pflegegel­danteile haben der pflegebedürftigen Person zu verbleiben.

 

c) Es werden weder die/der Gattin/Gatte, Angehörige noch sonstige betreuende Per­sonen (z B El­tern oder Kinder) zur Beitrags­leistung herange­zogen; soferne der Pflege­bedürftige unterhalts­berechtigte Angehörige hat, wird der zu lei­stende 80-prozentige Pensionsanteil entsprechend den geltenden Regress­linien, festgelegt nach den gesetzlichen Be­stimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (§ 324), verrin­gert.

 

d) Bestehendes Vermögen wird grundsätz­lich nicht zur Deckung der Differenzkosten auf die festgesetzten Pflegeentgelte herangezogen; ein Zugriff auf bestehendes Vermögen würde nur dann erfolgen, wenn der Patient die vereinbar­ten 80 Prozent seiner Einkünfte sowie das anteilige Pflegegeld für den Betreuungszeitraum nicht leistet und Klage gegen den Patienten geführt werden müsste.

 

(PrZ 342-GPZ, P 19) Plan Nr 6971: Festsetzung des Flächenwidmungs- und Bebau­ungsplans für das Gebiet zwischen Hüttelbergstraße, Bezirksgrenze, Straßenfluchtlinie (Linienzug 1-2), Bezirksgrenze (Linienzug 2-3), Straßenfluchtlinie (Linienzug 3-4), Wickengas­se, Pappelstraße (Linienzug 5-19) im 14. Be­zirk, KatG Hütteldorf (Beilage Nr 200/99).

 

(PrZ 350-GPZ, P 20) Plan Nr 6866: Festsetzung des Flächenwidmungs- und Bebau­ungsplans für das Gebiet zwischen Heschweg-Sanatoriumstraße (Linienzug a-b), Sanatoriumstra­ße, Linienzug c-d, Spiegelgrundstraße (Bezirksgrenze), Flötzersteig, Krafft-Ebing-Gasse, Freumbichlerweg, An der Niederhaid, Linienzug e-h, Dehnegasse, Linien­zug i-j im 14. Bezirk, KatG Hütteldorf (Beilage Nr 201/99).

 

(PrZ 359-GPZ, P 21) Plan Nr 7312: Verhängung einer zeitlich begrenzten Bausperre über das Gebiet zwischen Trabrennstraße, Vor­gartenstraße und dem Linienzug 1-5 im 2. Be­zirk, KatG Leopoldstadt (Beilage Nr 202/99).

 

(PrZ 360-GPZ, P 22) Plan Nr 6528: Verhängung einer zeitlich begrenzten Bausperre über das Gebiet zwischen Vorgartenstraße, Hil­lerstraße, Engerthstraße und Kafkastraße im 2. Bezirk, KatG Leopoldstadt (Beilage Nr 203/99).

 

(PrZ 361-GPZ, P 23) Plan Nr 6686: Festsetzung des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Mariahilfer Straße, Linienzug 1-2, Schwendergasse, Hollergasse, Sechshauser Straße, Grimmgasse, Dadlergasse im 15. Bezirk; KatG Rudolfs­heim (Beilage Nr 204/99).

 

(PrZ 362-GPZ, P 24) Plan Nr 7004: Festsetzung des Flächenwidmungsplans und Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Mexikop­latz, Handelskai, Machstraße und Engerthstraße im 2. Bezirk, KatG Leopoldstadt (Beilage Nr 205/99).

 

(PrZ 363-GPZ, P 25) Plan Nr 6975: Festsetzung des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Maroltingergasse, Josef-Weinheber-Platz, Steinbruch­straße (Bezirksgrenze), Huttengasse und Brei­tenseer Straße im 14. Bezirk, Kat, G. Breiten­see und KatG Ottakring (Beilage Nr 206/99).

 

(PrZ 320-GPZ, P 28) Eine außerordentliche Mitgliedschaft der Stadt Wien unter Federführung der MA 29 beim Österreichischen Beton­verein in 4, Karlsgasse 5, wird genehmigt.

 

(PrZ 332-GPZ, P 30) Die MA 41 wird ermächtigt, ermäßigte Kostensätze für die Bereit­stellung der Rasterdaten der Mehrzweckkarte für Forschungs- und Lehrtätigkeiten gemäß vorge­legter Vereinbarung abzuschließen.

 

(PrZ 334-GPZ, P 31) Plan Nr 7191: Festsetzung des Flächenwidmungs- und Bebau­ungsplans für das Gebiet zwischen Hirschstettner Straße, Pogrelzstraße, Linienzug 1-4, Pog­relzstraße, Kagraner Anger und Siebenbürger­straße im 22. Bezirk, KatG Kagran (Beilage Nr 209/99).

 

(PrZ 335-GPZ, P 32) Plan Nr 7302: Verhängung einer zeitlich begrenzten Bausperre über das Gebiet zwischen Langobardenstraße, Straßäckergasse, Linienzug 1-2, Keimweg, Zschokkegasse­, Linienzug 3-4, Tamariskengasse, Linienzug 5-9, Wulzendorfstraße, Linienzug 10-11, Gemeindeaugasse, Heinrich-Lefler-Gasse, Schickgasse und Markgraf-Gerold-Gasse sowie zwischen Langobardenstraße und Linienzug 12-15 im 22. Bezirk, KatG Stadlau und Aspern (Beilage Nr 210/99).

 

(PrZ 336-GPZ, P 33) Plan Nr 7303: Verhängung einer zeitlich begrenzten Bausperre über das Gebiet zwischen Erzherzog-Karl-Straße, Lavaterstraße, Linienzug 1-6, Aspernstraße und Linienzug 7-8 im 22. Bezirk, KatG Aspern (Beilage Nr 211/99).

 

(PrZ 318-GPZ, P 34) Dem Club der Universität Wien wird für die Durchführung seiner wissenschaftlichen Vorhaben, insbesondere für die Redaktions- und Übersetzungskosten im Rahmen der Herausgabe des Handbuchs "Geisteswissenschaften Wien. Themen, Projekte, Kontakte", des "Kommentierten Vorle­sungsverzeichnisses" und für die Herausgabe des Textposters "Der Universitätscampus" sowie die teilweise Abdeckung der Reise-, Aufenthalts-, Bewerbungs- und Dokumentationskosten im Rah­men der Veranstaltungsreihe "Diskurs", eine Subvention in der Höhe von 200 000 ATS (14 534,57 EURO), zu Lasten der Haushaltsstelle des Voranschlags 1999 1/2891/757, gewährt.

 

(PrZ 329-GPZ, P 35) Der Österreichischen Akademie der Wissenschaften wird zur Förderung ihrer Tätig­keit, insbe-

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular