«  1  »

 

Gemeinderat, 43. Sitzung vom 24.11.1999, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 6

 

schen Kirchfeld­gasse (Grenze zum 12. Bezirk), Altmannsdorfer Straße, U-Bahntrasse der U6, Liesingbach, Karl-Heinz-Straße, Auer-Welsbach-Straße und Jettmargasse im 23. Bezirk, KatG Atzgersdorf und Inzersdorf (Beilage Nr 223/99).

 

(PrZ 402-GPZ, P 30) Die MA 29 wird ermächtigt, für die Baugrunduntersuchungen in Wien einen Kontrahentenvertrag für den Zeitraum von einem Jahr, mit der Firma Reisinger GesmbH, 4482 Ennsdorf, Feldstraße 2, auf Grund des Ange­bots vom 20. Juli 1999 abzuschließen.

 

(PrZ 355-GPZ, P 33) Dem Institut für die Wissenschaften vom Menschen wird für die internationale Konferenz "Zehn Jahre nach 1989 - Politik, Ideologie und die internationale Ordnung" eine Subvention in der Höhe von 1 500 000 ATS gewährt, die auf Haus­haltsstelle 1/2891/757 bedeckt ist.

 

(PrZ 395-GPZ, P 34) Der Sozialwissenschaftlichen Studiengesellschaft wird für die Studie "Unterhaltung in Wien" eine Subvention in der Höhe von 100 000 ATS (7 267,28 EURO), zu Lasten der Haus­haltsstelle des Voranschlags 1999 1/2891/757, gewährt.

 

(PrZ 373-GPZ, P 35) Der Ankauf eines Großrechners für die MA 14 mit Gesamtkosten in der Höhe von 7 506 344,40 ATS wird genehmigt. Der Betrag von 7 506 344,40 ATS ist im Voranschlag 1999 auf Haushaltsstelle 1/0162/043 be­deckt.

 

(PrZ 720-GWS, P 36) Der Abschluss der zur Baureifgestaltung der Liegen­schaft EZ 278, KatG Pötzleinsdorf, notwendigen Transaktionen, d.s.

 

1) Verkauf einer Teilfläche des Grund­stücks 555/19, in EZ 512, von Teilflächen des Grundstücks ./20, in EZ 513, einer Teilfläche des Grundstücks 586/5, in EZ 1089, und von Teilflächen des Grundstücks 659/9, in EZ 1660 ÖG, alle KatG Pötzleinsdorf, an Herrn Gerhard Ra­zesberger und Miteigentümer zwecks Einbezie­hung in die zu schaffenden Baulose und

 

2) Verkauf einer Teilfläche des Grund­stücks 555/19, in EZ 512, des Grundstücks 586/7, in EZ 1091, einer Teil­fläche des Grund­stücks 586/5, in EZ 1089, des Grundstücks 586/10, in EZ 1091, einer Teilfläche des Grund­stücks 628, in EZ 261, und des Grundstücks 632/41, in EZ 1306, alle KatG Pötzleinsdorf, an Herrn Gerhard Razes­berger und Miteigentümer zwecks unentgeltlicher Abtretung in das öffent­li­che Gut, zu den im Bericht der MA 69 vom 11 Oktober 1999, Zl MA 69-1-T-18/81/95, ange­führten Bedingungen wird geneh­migt. (§ 25 WStV)

 

(PrZ 713-GWS, P 38) Die Aufhebung der GRB`e vom 28. Jänner 1983, PrZ 3721/83, PrZ 3722/83 und PrZ 3723/83 und Rückabwicklung des Verkaufs von Teilflächen der Grundstücke 163, 164, 166 und 170, EZZ 74, 75 und 76, je KatG Hütteldorf, von Teilflächen der Grundstücke 56/1, 57/1, 58/1, 59/1 und 58/2, EZZ 26, 27 und 609, je KatG Hütteldorf, sowie von Teilflächen der Grund­stücke 25/2, 837/3, 838 und 494/26, EZ 3124, KatG Hüttel­dorf, zu den im Bericht der MA 69 vom 13. Oktober 1999, Zl MA 69-3-T-14/5/97, angeführ­ten Bedingungen, wird genehmigt.

 

(PrZ 714-GWS, P 39) Die Aufhebung des GRB vom 22. Oktober 1982, PrZ 2862/82 und Rückab­wicklung des Ver­kaufs von Teilflächen der Grundstücke­ 440/4 und ./3, EZ 3073, KatG Hüt­teldorf, zu den im Bericht der MA 69 vom 13. Oktober 1999, Zl MA 69-3-T-14/5/97, ange­führ­ten Bedingungen, wird ge­nehmigt.

 

(PrZ 728-GWS, P 41) 1) Der Verkauf des Grundstücks 1265/18, EZ 1510, des Grundstücks 1833/1 und einer Teil­fläche des Grundstücks 1833/2, beide EZ 1219, sowie einer Teilfläche des Grundstücks 1965/1, EZ 2983, alle KatG Simme­ring, an die Republik Österreich-Bundesstraßenver-waltung und

 

2) die unentgeltliche Übertragung einer Teilfläche des Grundstücks 1833/2 und des Grundstücks­ 1961/1, beide EZ 1219, des Grund­stücks 1264/4, EZ 875, des Grundstücks 1916/5, EZ 1205, des Grundstücks 2014/1, und von Teil­flächen des Grundstücks 1965/1, beide EZ 2983, des Grundstücks 1266/17, EZ 1044, sowie des Grundstücks 1266/18, EZ 1278, alle KatG Simme­ring, gemäß § 1 Abs 3 in Verbindung mit dem § 33 Abs 3 BStrG 1971 in das Eigentum der Repu­blik Öster­reich-Bun­des­stra­ßen­ver­wal­tung zu den im Bericht der MA 69 vom 18. Oktober 1999, Zl MA 69-1-T-11/384/87, ange­führten Bedingungen, werden genehmigt. (§ 25 WStV)

 

(PrZ 188-GFW, P 43) 1) Der Magistrat wird ermächtigt, die gemäß § 7 des Wiener Rettungs- und Krankenbe­förderungsgesetzes, LGBl für Wien Nr 22/1965, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr. 47/1983, von den in den §§ 23 und 24 ASVG ge­nannten Sozialversicherungsträgern, der Sozialversiche­rungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und der Versi­cherungsanstalt öffent­lich Bediensteter abgegebene schriftliche­ Er­klärung, für die in der Zeit vom 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 1999 geltenden Transportgebüh­rener­sätze als Gebührenschuldner einzu­treten, anzunehmen. 2) Gemäß § 7 Abs 3 des Wiener Ret­tungs- und Krankenbeförde­rungsgesetzes, LGBl für Wien Nr 22/1965, zuletzt geän­dert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 47/1983, werden für das Jahr 1999 für die unter Punkt 1 angeführten Sozial­versi­cherung­sträger, sofern sie ent­sprechende Gebührenschuld­nererklä­rungen abge­ben, niedrige­re Gebühren wie folgt festge­setzt:

 

a) Für jede Inanspruchnahme des Rettungs- und Krankenbe­förderungsdiensts der Stadt Wien innerhalb des Gebiets der Stadt Wien, auch wenn wegen des Verhaltens oder der Änderung des Zustands desjenigen, für den der Wiener öf­fentliche Rettungs- und Krankenbeförderung­sdienst in Anspruch genommen wurde sowohl eine Hilfeleistung als auch eine Beförderung unterblieben ist, je transportier­ter Person vom 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 1999 - 1 025 ATS.

 

b) Für jeden transportierten Anspruchsberechtigen nach oder von Orten außerhalb des Gebiets der Stadt Wien sowie für eine Intervention des Wiener öffentlichen Ret­tungs- und Krankenbeförderungsdiensts außerhalb des Gebiets der Stadt Wien für jeden Voll- und Leerkilometer vom 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 1999 - 22,10 ATS mindestens jedoch die unter a) angeführten Transportge­bühren.

 

(PrZ 177-GFW, P 44) 1) Für die Sanierung der Schule "Bajam Curri" in Romaja/Kosovo wird eine Subvention im Ausmaß einer einmaligen Zahlung von 5 000 000 ATS gewährt. 2) Die Magistratsdirektion - Hilfs- und Sofortmaßnahmen wird ermächtigt, zur Durch­füh­rung des Projekts mit

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular