Gemeinderat, 53. Sitzung vom 22.11.2000, Sitzungsbericht - Seite 7 von 10
Berichterstatterin: GR Mag Sonja Wehsely
6. (PrZ 164-GIF, P 4) 1) Der Verwaltungszweig `Krankenanstaltenverbund` wird mit Wirkung vom 1. Jänner 2002 als Unternehmung `Wiener Krankenanstaltenverbund` im Sinne des § 71 der Wiener Stadtverfassung geführt. 2) Der mit GRB vom 11. Juni 1992, PrZ 1571/92, betreffend die seinerzeitige Zusammenfassung der Krankenanstalten und Pflegeheime der Stadt Wien in einem Krankenanstaltenverbund, wird mit Wirksamkeit vom 31. Dezember 2001 aufgehoben. 3) Der vorgelegte Entwurf eines Statuts für die Unternehmung `Wiener Krankenanstaltenverbund (Beilage A) wird zum Beschluss erhoben. 4) Der vorgelegte Entwurf für eine Änderung der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (Beilage B) wird zum Beschluss erhoben. 5) Der vorgelegte Entwurf für eine Änderung der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien (Beilage C) wird zum Beschluss erhoben.
Folgender Antrag des Stadtsenats wird ohne Verhandlung angenommen:
Berichterstatterin: GR Martina LUDWIG
(PrZ 182-GIF, P 3) Die Subvention an den Verein "Efeu" in der Höhe von 200 000 ATS, das sind 14 534,60 EURO, wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben.
Berichterstatterin: GR Mag Sonja Wehsely
(PrZ 170-GIF, P 5) Herr OSR Dipl Ing Fritz Danzmayr, Herr SR Dr Peter Heindl und Herr OMR Mag Georg Wurz werden für die Funktionsperiode von 1. Jänner 2001 bis 31. Dezember 2003 zu Mitgliedern der II. Kurie des Kaiser Franz Josef I. Jubiläumsfonds für Werkstättengebäude und Volkswohnungen bestellt. Gleichzeitig wird die Zustimmung zur Bestellung von Herrn OSR Dipl Ing Fritz Danzmayr zum Vorsitzenden-Stellvertreter des Kuratoriums erteilt.
Berichterstatter: GR Friedrich Strobl
(PrZ 184-GFW, P 61) 7. GR-Subventionsliste 2000 (Beilage Nr 187/00).
(Über die Subventionsposition "Verein Republikanischer Club Neues Österreich" sowie über die restlichen Positionen wird getrennt abgestimmt.)
Berichterstatter: GR Peter Juznic
(PrZ 187-GFW, P 51) Das Vorhaben Abwicklung der Großzählung 2001 mit Gesamtkosten in der Höhe von 253 750 000 ATS wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2000 entfallende Betrag in der Höhe von 1 000 000 ATS für klassische Werbung und Öffentlichkeitsarbeiten wird auf Haushaltsstelle 1/0210/729 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses in der Höhe von 252 750 000 ATS ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
Folgende 3 Anträge des Stadtsenats werden ohne Verhandlung angenommen:
Berichterstatterin: GR Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch
(PrZ 167-GFW, P 52) 1) Der Magistrat wird ermächtigt, die gemäß § 7 des Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetzes, LBGl für Wien Nr 22/1965, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 47/1983, von den in den §§ 23 und 24 ASVG genannten Sozial-versicherungsträgern, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgegebene schriftliche Erklärung, für die in der Zeit von 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2000 geltenden Transportgebührenersätze als Gebührenschuldner einzutreten, anzunehmen. 2) Gemäß § 7 Abs 3 des Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetzes, LGBl für Wien Nr 22/1965, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 47/1983, werden für das Jahr 2000 für die unter Punkt 1) angeführten Sozialversicherungsträger, sofern sie entsprechende Gebührenschuldnererklärungen abgeben, niedrigere Gebühren wie folgt festgesetzt: a) Für jede Inanspruchnahme des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes der Stadt Wien innerhalb des Gebiets der Stadt Wien, auch wenn wegen des Verhaltens oder der Änderung des Zustands derjenigen, für den der Wiener öffentliche Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst in Anspruch genommen wurde, sowohl eine Hilfeleistung als auch eine Beförderung unterblieben ist, je transportierter Person vom 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2000, 1 040 ATS b) Für jeden transportierten Anspruchsberechtigten nach oder von Orten außerhalb des Gebiets der Stadt Wien sowie für eine Intervention des Wiener öffentlichen Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes außerhalb des Gebiets der Stadt Wien für jeden Voll- und Leerkilometer vom 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2000, 22,50 ATS mindestens jedoch die unter a) angeführten Transportgebühren.
Berichterstatterin: GR Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch
(PrZ 177-GFW, P 53) Der vorgelegte Entwurf der Verordnung, mit der die Transportgebührenordnung 1985 geändert wird, wird genehmigt.
Berichterstatterin: GR Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch
(PrZ 178-GFW, P 54) Der vorgelegte Entwurf einer Verordnung, mit der die Gebühren gemäß § 6 Abs 4 Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetz festgesetzt werden, wird genehmigt.
Berichterstatter: GR Friedrich Strobl
(PrZ 750-MDBLTG, P 56) Folgende auf Grund des § 98 WStV getroffene Verfügung wird nachträglich genehmigt:
Der Kauf von maximal 550 200 nennwertloser Stückaktien der Flughafen Wien AG wird genehmigt.
(PrZ 3575/GAt/00) Der Gegenantrag der GRe Mag Alexandra Bolena und Dr Wolfgang Alkier, betreffend Wiener Flughafen AG, wird abgelehnt.
(PrZ 3576/GAt/00) Der Beschluss- (Resolutions-) Antrag der GRe Mag Alexandra Bolena und Dr Wolfgang Alkier, betreffend Fluglärm, wird abgelehnt.
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