Gemeinderat,
2. Sitzung vom 23.05.2001, Sitzungsbericht
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von 170 000 ATS
(12 354,38 EUR) wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle
1/2891/757 gegeben.
(PrZ 63/01-GSV, P 57) Die Subvention an die
Österreichische Gesellschaft für Raumplanung für die Durchführung der
"Festwoche der Österreichischen Raumplanung" im Jahr 2001 in der Höhe
von 170 000 ATS (12 354,38 EUR) wird genehmigt. Die Bedeckung
ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(PrZ 64/01-GSV, P 58) Die Subvention an die
Österreichische Gesellschaft für Architektur für das Symposion "Zukunft
Wohnen" im Jahr 2001 in der Höhe von 115 000 ATS (8 357,38
EUR) wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(PrZ 66/01-GSV, P 60) Die Subvention an die
Sigmund Freud-Gesellschaft für die Durchführung ihrer wissenschaftlichen
Aktivitäten im Jahr 2001 in der Höhe von 300 000 ATS (21 801,85
EUR) wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(PrZ 67/01-GSV, P 61) Die Subvention an den
Verein Jewish Welcome Service Vienna für die Durchführung seiner Aktivitäten im
Jahr 2001 in der Höhe von 700 000 ATS (50 870,98 EUR) wird
genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(PrZ 68/01-GSV, P 62) Die Subvention an das Österreichische
Gesellschafts- und Wirtschaftsmuseum für die Durchführung der Ausstellungen im
Rahmen der "Galerie der Sammler" im Jahr 2001 in der Höhe von
500 000 ATS (36 336,42 EUR) wird genehmigt. Die Bedeckung ist
auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(PrZ 69/01-GSV, P 63) Die Subvention an die
Evangelische Akademie Wien für die Durchführung ihrer Aktivitäten im Jahr 2001
in der Höhe von 550 000 ATS (39 970,06 EUR) wird genehmigt.
Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(PrZ 70/01-GSV, P 64) Die Subvention an die
Internationale Schönberg Gesellschaft für die Durchführung des
Forschungsprojekts "Arnold Schönberg - Interpretationen seiner Werke"
in der Höhe von 120 000 ATS (8 720,74 EUR) wird genehmigt.
Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(PrZ 47/01-GPZ, P 66) Plan Nr 7375:
Festsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans für das Gebiet zwischen
Breitenleer Straße, Ziegelhofstraße, Bibernellweg, Spargelfeldstraße,
Oberfeldgasse und Süßenbrunner Straße im 22. Bezirk, KatG Hirschstetten
und Breitenlee (Beilage Nr 125/2001).
(PrZ 15/01-GUV, P 67) Die Subvention an den
Verein "Wiener Pfadfinder und Pfadfinderinnen (WPP)" in Höhe von
285 000 ATS wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle
1/5010/757 gegeben.
(PrZ 17/01-GUV, P 68) Die
Umweltschutzabteilung des Magistrats der Stadt Wien wird ermächtigt,
Förderungsmittel in Höhe von 100 000 ATS für innovative
Diplomarbeiten, Dissertationen, Arbeiten von wissenschaftlichen Vereinigungen
und geistige Leistungen von entsprechend qualifizierten Einzelpersonen auf dem
Gebiet des Umweltschutzes zuzuerkennen. Die Auswahl wird von einer Kommission
der MA 22 getroffen. Die Förderungsmittel im Ausmaß von 100 000 ATS
finden ihre Bedeckung im Voranschlag 2001 auf Haushaltsstelle 1/5010/757.
(PrZ
74/01-GUV, P 69) Das Vorhaben "ÖkoKauf Wien" mit Gesamtkosten von
16 000 000 ATS wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2001
entfallende Betrag in Höhe von 4 000 000 ATS ist auf
Haushaltsstelle 1/5010/728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen
Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(PrZ 36/01-GUV, P 70) Beschluss des
Gemeinderats über die Festsetzung eines tarifmäßigen Entgelts für die laufende
Instandhaltung von Grünflächen im Jahr 2002.
§ 1. (1) Für die laufende, von der MA 42 –
Stadtgartenamt zu besorgende Instandhaltung der im § 3 bezeichneten
Grünflächen einschließlich der dazugehörigen Wasser- und Kanalisationsanlagen,
Wege, Umzäunungen, Einfriedungen und sonstige Grundstückseinrichtungen sowie
für kleinere, der Sicherheit dienende unaufschiebbare Herstellungsmaßnahmen
wird für die MA 42 - Stadtgartenamt ein tarifmäßiges Entgelt zur Abgeltung
der aus der Beschaffung der dafür erforderlichen Wirtschaftsgüter sowie aus
deren Instandhaltung und aus der allfälligen Beauftragung von Kontrahenten
entstehenden Kosten festgesetzt. Zu diesen Wirtschaftsgütern zählen
a) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, wie
Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge, sonstige Erzeugungshilfsmittel und
Betriebsausstattung (zum Beispiel Leitern, Wasser- und Streugutbehälter),
b) Roh- und Hilfsstoffe, wie pflanzliche und
tierische Rohstoffe, Stahl, Eisen, Draht, Blech und fertigbezogene Teile,
c) Betriebsstoffe, wie Treibstoffe, Schmier-
und Schleifmittel, chemische und sonstige artverwandte Mittel.
Die laufende Instandhaltung umfasst
a) Die Reinigung, einschließlich der
winterlichen Betreuung nach § 93 StVO und der Betreuungspflicht nach
§ 92 Abs 3 StVO, der Rasen- und Wegeflächen, Papierkörbe und sonstige
Gegenstände,
b) die Bewässerung der Rasenflächen, Sträucher
und Bäume,
c) das Mähen,
d) die Pflege der Sträucher und Bäume,
e) Kontrollmaßnahmen, insbesondere bei
Spielplätzen, Alleen, Gittern und so weiter,
f) Sofortmaßnahmen bei Gefahr im Verzug,
einschließlich der Behebung von Schäden
§ 2. Das tarifmäßige Entgelt beträgt für das
Jahr 2002
a) Für Grünflächen mit besonderem
Pflegeaufwand sowie für Pflanzenbehälter 5,28 ATS je Quadratmeter, bei
Pflanzenbehältern ist auf Grund der hohen Pflegeintensität jeweils ein
Äquivalent von 120 Quadratmetern Grünfläche zugrunde zu legen.
b) Für Grünflächen mit normalem Pflegeaufwand
3,96 ATS je Quadratmeter.
c) Für Grünflächen mit geringem Pflegeaufwand
2,64 ATS je Quadratmeter.
d) Für Grünflächen mit sehr geringem Pflegeaufwand
0,90 ATS je Quadratmeter
§ 3. Unter
Grünflächen im Sinne dieses Beschlusses sind
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