Gemeinderat,
3. Sitzung vom 25.6.2001, Wörtliches Protokoll
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Orden derjenige vom
Herrn Finanzminister verdienen. Denn wenn man die AVZ-Anteile an die Stadt Wien
gegeben hätte, hätte man darauf Geld abliefern müssen an den Finanzminister.
Und ich glaube, eine Lösung, wo man die gesamten Mittel für einen
Technologiefonds, für Förderungsmaßnahmen in der Stadt belässt, verdient
eigentlich den Orden und nicht die Frage, wer jetzt ein Stückerl mehr oder
weniger dazu beigetragen hat.
Und
eine letzte Bemerkung. Ich verstehe jetzt auch nicht, wieso sich jemand, der
sosehr von sich behauptet, betriebswirtschaftlich vertraut zu sein, nicht
erklären kann, wieso die Haftungsfrage für das Rating der Bank Austria eine
Rolle gespielt hat. Jeder weiß doch - Entschuldigung, bitte -, dass die Frage
der Haftung im Rating, im Triple-A, eine entsprechende Bedeutung gehabt hat und
dass daher erst beim letzten Rating akzeptiert worden ist, dass auch ohne
Haftung der Gemeinde, ohne Haftung der Stadt dieser Bonus, dieser hohe Bonus der
Bank gegeben ist. Aber so zu tun, als wenn die Haftung etwas gewesen wäre, was
man beliebig hergeben hätte können, das verstehe ich nicht.
Dr Görg hat
auch - ich möchte es hier anbringen bei der Gelegenheit, obwohl es nicht ganz
das Thema des Dr Görg ist - den Begriff vom guten und bösen Tarif gewählt. Es
ist nicht so, dass jede Tarifveränderung, wenn sie vom Bund durchgeführt wird,
böse ist und jede, die von der Stadt Wien durchgeführt wird, die gute ist. Mir
fallen nur wenige gute Tariferhöhungen auf der Bundesebene ein und ich lade Sie
ein, mir einige zu nennen. Wenn Sie da sitzen und sich darüber so echauffieren,
dann nennen Sie mir eine Tariferhöhung auf Bundesebene in den letzten Monaten,
die Sie als sinnvoll und notwendig und als qualifiziert betrachten. Ist es die
Ambulanzgebühr? Ist es die Anhebung der Vignette? Ist es - jetzt könnte ich
vieles aufzählen, das im Allgemeinen nur Kopfschütteln ausgelöst hat und daher
den Begriff von Gut und Böse nahe gelegt hat. Es geht hier gar nicht um
Moral, sondern es geht darum, dass das einfach ein Abkassieren war, weil man
Geld beschaffen wollte, und das werden wir sicher nicht tun.
Die Frage -
jetzt auch einmal an die Adresse Chorherr - der Tarife. Von 1991 herauf
gerechnet hat sich nicht nur der Verbraucherpreisindex geändert, sondern da ist
ja ein Riesenprogramm des Ausbaus und der Erweiterung im Unternehmen WIENER
LINIEN passiert. Man kann doch Tarifveränderungen nicht nur danach rechnen, wie
sich die Lebenshaltungskosten verändern, sondern man muss ja sehen, was für
diesen Betrag, für diesen Preis an Leistungen angeboten wird. Und ich will uns
jetzt gar nicht aufzählen, was hier in der Zwischenzeit alles passiert ist. Wir
werden sicherlich noch Gelegenheit haben, darüber zu reden. (GR Mag
Christoph Chorherr: Wenn der BILLA fünf neue Filialen aufmacht, erhöht er
deswegen nicht die Preise!) Er wird aber gelegentlich die Preise erhöhen,
ohne dass er deswegen weitere Filialen aufmacht. Und auch das gehört zum
Wirtschaftsleben dazu - was die WIENER LINIEN nicht machen -, weil er eine
Konsumentensituation zum Beispiel ausnützt.
Aber ich
möchte nur eines zu bedenken geben: Die WIENER LINIEN haben Ende des Jahres
1998/99 einen Kostendeckungsgrad von 48 Prozent gehabt. Das heißt, mehr als
die Hälfte hat der Wiener Steuerzahler dazugezahlt.
Und ich komme
zu der Formel, die ich heute in der Früh darzustellen versucht habe. Die Frage
der Gebührenveränderungen ist nicht nur eine Frage der betriebswirtschaftlichen
Kalkulation, sondern auch eine Frage des sozialen Ausgleichs. Die Frage ist
nun: In welchem Umfang, in welchem Ausmaß springt der Steuerzahler ein, um eine
sonst totale Kostenüberwälzung auf denjenigen, der die Leistung in Anspruch
nimmt, zu übernehmen? - Und das gilt auch für andere Fragen, nur der
Vollständigkeit halber.
Herr Dr Görg -
Entschuldigung, ich habe Sie in Abwesenheit mehrmals apostrophiert, jetzt kann
ich es in Anwesenheit tun -, Sie haben hier erwähnt, dass bei gewissen Gebühren
eine hohe Deckung ist. Da haben Sie nicht ganz die Zahlen richtig zitiert.
Statt 98 Prozent sind es 90,08 Prozent. (GR DDr Bernhard Görg: Ich
habe keine Zahl genannt!) Sie haben keine Zahlen zitiert, dann kann ich sie
Ihnen nennen. (GR DDr Bernhard Görg: Nein, keine einzige Zahl!) Wenn Sie
keine Zahlen zitiert haben, ist es mir umso lieber, dann brauche ich sie nicht
richtig stellen, dann kann ich ja sagen, wie die Zahlen sind. Bei der
Müllbeseitigung ist eine Kostendeckung von 90 Prozent gegeben, das ergibt
immerhin einen Kostendeckungsbetrag, also einen Betrag, der aus Steuermitteln
dazuzuzahlen ist, von 773 Millionen S, nur um ein Beispiel
herauszugreifen.
Also, man muss
schon wissen, von welchen Beträgen wir sprechen, wenn wir so sagen:
Tariferhöhung kommt überhaupt nicht in Frage, das gibt es nicht, es werden
keine Gebühren angehoben. Das sind jene Beträge, wo in einem immer enger
werdenden Budget der Steuerzahler mit dreistelligen Millionenbeträgen
einspringen muss. Das muss man immer dazusagen. Außer man kann einsparen, außer
man will Leistungen zurücknehmen, was aber, glaube ich, nicht unser Ziel ist.
Stabilitätspakt,
ein weiterer Punkt, der hier mehrfach angesprochen worden ist, und ich freue
mich über die hohe Aufmerksamkeit, die meine Ausführungen gefunden haben. Ich
sage: mit Recht.
Ich möchte
noch einmal meine - nicht nur meine - Ausgangslage schildern. Wochenlang wurde
von den Ländern und Gemeinden sehr hart verhandelt über das Zustandekommen
eines wichtigen Pakts, des zentralen Pakts unseres Staatshaushalts, des
Stabilitätspakts. Kaum haben die Länder "ja" gesagt, bricht es auf
der Bundesseite los. Abfangjägerkauf, Steuerreform, alle möglichen Einfälle,
als wenn plötzlich auf der Bundesseite Geld keine Rolle mehr spielte.
Nun akzeptiere ich
das, genauso wie der Finanz-
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