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Gemeinderat, 3. Sitzung vom 26.6.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 110 von 121

 

Ferner ist es wichtig, an die Neugestaltungen zu denken, etwa beim Yppenmarkt, beim Vorgartenmarkt, der saniert wurde, beim Schwendermarkt und vor allem an die Abfallentsorgungseinrichtung beim Viktor-Adler-Markt. Das ist etwas, das den Markbesuch attraktiver macht, je schöner der Markt ist. Ich glaube, dafür sollten wir hier dem Marktamt und natürlich auch der Lebensmittelversuchsanstalt herzlich danken.

 

Man darf aber bei unseren Gruppierungen auch nicht die MA 62 vergessen. Sie hat die Wahlen und jetzt die Großzählung durchgeführt. Ich glaube, dass das wirklich sehr viel Arbeit im Dienste der Wiener Bevölkerung ist, vor allem auch dafür, dass wir mit der neuen Volkszählung einen Frauenbericht bringen können, damit auch Kollegin Vana von den GRÜNEN sieht: Es hat kein Wegwischen des Frauenberichts gegeben, sondern wir wollen ganz genau wissen, wie viele Frauen es in Wien gibt und in welchen Berufsgruppierungen sie sich befinden.

 

Dass ich jetzt sage, dass wir dem Rechnungsabschluss zustimmen, ist fast lächerlich. Aber vielleicht könnte sich der eine oder andere doch noch davon überzeugen lassen, aus diesem Grund, für das Miteinander in dieser Stadt, diesem Rechnungsabschluss zuzustimmen. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Als nächster Redner ist Herr GR Strache zum Wort gemeldet. - Bitte. (Ruf bei der SPÖ: Nein!)

 

GR Heinz Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja, man kann sich in einer Demokratie den Redner hier heraußen zum Glück nicht aussuchen. Das ist etwas Wesentliches, auch das müssen Sie noch lernen.

 

Ich bringe einen kurzen Redebeitrag zur erfolgten tatsächlichen Richtigstellung von Herrn GR Stürzenbecher, der Herrn Caritas Präsidenten Küberl zitiert hat: Familienzusammenführung sei ein Menschenrecht. - Ich möchte hier ganz klar und deutlich festhalten, dass dies nicht der Fall ist. Familienzusammenführung ist kein Menschenrecht! Ich möchte das auch inhaltlich darlegen.

 

Diese klare und eindeutige Feststellung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am konkreten Fall einer Privatklage gegen die Schweiz ausjudiziert, abgehandelt und auch bestätigt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat ausdrücklich entschieden, dass es eben keine Menschenrecht auf Familienzusammenführung gibt.

 

Warum ist das so? - Das ist begründet durch den Artikel 8 der Menschenrechtskonvention. Es steht in dem Urteil drin, dass ein Staat das Recht haben muss, ein gerechtes Gleichgewicht zwischen dem Recht der Menschen auf Familienleben und den jeweiligen Staatsinteressen in ihrer Gesamtheit herzustellen. Daraus wird die Folgerung geschlossen, dass ein Recht auf Familienzusammenführung daher selbstverständlich nur ein Menschenrecht im jeweiligen Herkunftsland sein kann.

 

Das wollte ich hier klarstellen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Als nächste Rednerin ist Frau amtsf StR Mag Brauner zum Wort gemeldet. - Bitte.

 

Amtsf StR Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Breite der Themen in meinem Ressort verführt natürlich zu ausführlichen Diskussionen und auch mich zu ausführlichen Stellungnahmen. Der Blick auf die Uhr bremst mich wieder ein. Ich werde versuchen, es sehr kurz zu machen und auf die einzelnen Redner oder Inhalte nur sehr kurz einzugehen.

 

Zum Diskussionsbeitrag der Kollegin Dr Vana: Ich denke, Ihre Analyse, dass Gender Mainstreaming nicht funktioniert, wurde vor allem durch die Wortmeldung der Kollegin Frauenberger sehr deutlich widerlegt. Sie haben das aber auch selbst getan, Frau Kollegin, denn Sie haben selbst so viele Beispiele genannt, die zeigen, dass dieses Prinzip bei uns sehr wohl funktioniert. Allein die Tatsache, dass Sie es als selbstverständlich annehmen, dass in der Generaldebatte über Frauenfragen diskutiert wurde, in der Kulturdebatte über Frauenfragen diskutiert wurde und in so ganz besonders "typischen" Frauenbereichen wie Planung und Verkehrsfragen über Frauenfragen diskutiert wurde - dass das für Sie genauso wie für mich eine Selbstverständlichkeit geworden ist (GR Dr Monika Vana: ... Geschäftsbereich!) -, zeigt meiner Ansicht nach, dass unser Zugang des Gender Mainstreamings sehr wohl funktioniert.

 

Dieser Zugang bedeutet, dass selbstverständlich auch die finanziellen Mittel für all diese Ansätze in den jeweiligen Ressorts liegen. Es stimmt nicht, dass der Antrag der Kollegin Sander auf Erhöhung des Frauenbudgets, wie Sie formulierten - Sie können es nicht wissen, Sie waren damals nicht dabei, und da ist ein bisschen die Polemik mit Ihnen durchgegangen -, mit "höhnischem Gelächter" beantwortet wurde. Tatsächlich geschah das mit sachlichen Argumenten. Diese sachlichen Argumente sind diejenigen, die ich Ihnen gerne auch heute noch einmal wiederhole.

 

Es ist falsch zu sagen, alles, was ich für Frauen in dieser Stadt mache, budgetiere ich im Frauenbudget, weil das eben genau nicht der Zugang des Gender Mainstreamings ist. Vielmehr muss dort budgetiert werden, wo Politik für Frauen gemacht werden wird, und zwar mit der völligen Selbstverständlichkeit im Wiener ArbeiterInnen-Förderungsfonds, wenn es um arbeitsmarktpolitische Maßnahmen geht, im Büro und im Ressort der Frau Vizebürgermeisterin Laska, wenn es um Kinderbetreuungseinrichtungen geht, bei Kollegen Faymann, wenn es darum geht, die Frauen-Werk-Stadt I und II zu planen, im Bereich - jetzt - des Kollegen Schicker und der Kollegin Kossina, wenn es darum geht, mädchengerechte Spielplätze und Parks zu bauen und zu planen, und im Bereich der Kollegin Dr Pittermann, wenn es um Frauengesundheitsprogramme und die Errichtung der Frauengesundheitszentren geht.

 

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