Gemeinderat,
5. Sitzung vom 21.9.2001, Wörtliches Protokoll
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Direktor betrifft, und darin ist ausdrücklich vorgesehen:
unter Vorbehalt der Zustimmung des Subventionsgebers Stadt Wien. Diese Zustimmung
ist schon - wenn ich richtig rechne, mehrere Monate lang - von meinem
Amtsvorgänger nicht gegeben worden. Sie ist auch von mir nicht erteilt worden,
weil ich mir vorbehalten habe, das ganze Problem noch einmal gründlich
anzusehen.
Ich habe auch nie behauptet, dass ich mir ein formales
Recht arrogiere, sondern immer darauf hingewiesen, dass letztendlich die
Gesellschaft darüber beschließt. Ich war aber diesbezüglich immer in gutem
Kontakt mit der Gesellschaft und auch mit dem Bund. Alle drei Beteiligten haben
dieser Vorgangsweise ausdrücklich zugestimmt.
Ich verstehe daher nicht ganz, warum das jetzt plötzlich
wieder in Frage gestellt wird, und halte es auch nicht für besonders sinnvoll,
in der Mitte oder knapp vor dem Ende eines Verfahrens wieder abzuspringen und
zu sagen, dass das alles nicht gilt. Es ist dies im Übrigen vergaberechtlich
gar nicht möglich, weil eine solche Ausschreibung genau den Zweck hat, sich zumindest
für die Dauer des Verfahrens eine gewisse Selbstbindung vorzunehmen. Außerdem war
das ein politisch deklarierter Wille; ich halte es im Übrigen auch für
sinnvoll.
Ich wundere mich darüber, dass gerade Ihre Fraktion
offensichtlich plötzlich Schwierigkeiten damit hat. Denn ich erinnere mich sehr
gut daran, dass zu Beginn meiner Tätigkeit hier öffentlich und auch in persönlichen
Gesprächen immer wieder gesagt wurde: Jetzt muss man aufpassen, dass da keine
Freunderlwirtschaft entsteht, das muss man transparent machen, auch den
Rabenhof, und so weiter. - Kaum tut man das, wird auf einmal nach den
formaljuridischen Zuständigkeiten gefragt.
Ich habe dazu immer gesagt, ich kann und will nicht
mehr tun, als die zuständigen Stellen - die Vereine, in diesem Fall die
Gesellschaften - dazu einzuladen. Ich werde das auch in Zukunft so tun. Letztendlich
halte ich es für eine Frage der politischen Moral und des politischen Anstands,
so etwas zu tun oder nicht zu tun. Wenn Sie damit Schwierigkeiten haben, dann
ist das meiner Meinung nach ein bisschen eine Abkehr von dem Kurs, den, wie ich
meine, mein Amtsvorgänger eingeschlagen hat.
Ich habe auch - um noch einmal auf Ihre Eingangsbemerkung
zurückzukommen - keine Klagedrohung ausgesprochen, sondern lediglich gesagt,
dass zu prüfen wäre - auch das ist eine grundsätzliche politische Frage, die
wir im Gemeinderatsausschuss schon ausführlich diskutiert haben -, ob nicht in
der Tat noch zivilrechtliche Regressansprüche zu stellen sind, und zwar nicht
an die gegenwärtige Geschäftsführung, sondern an diejenige, die diese Schulden
eingegangen ist.
Auch das ist meiner Ansicht nach eine grundsätzlich
politische Überlegung. Ich habe versucht, in meinem Eingangsstatement
ausführen, dass es nicht selbstverständlich ist, dass dann, wenn in einer privaten
Gesellschaft, die einen Kulturbetrieb führt, Schulden gemacht oder
offensichtlich auch Budgets falsch eingeschätzt werden, die öffentliche Hand
einspringt, und dass dann, wenn die öffentliche Hand einen Gang zum
Konkursrichter verhindert, darüber zur Tagesordnung übergegangen wird, ja im
Gegenteil sogar, wie im konkreten Fall, der ehemalige kaufmännische Geschäftsführer
und jetzige Gesellschafter dann sagt: Was immer die Subventionsgeber, die
letztendlich das Fortbestehen der Josefstadt garantiert haben, jetzt sagen, ist
unerheblich.
So kann es mit Sicherheit nicht sein! Ich habe das im
Grunde auch als eine politische Aussage darüber verstanden, wie man mit
Steuergeldern umgeht. Diese können nicht einfach sozusagen in den Sand gesetzt
werden, ohne dass dann jemand weiter darüber spricht.
Vorsitzende GR Josefa Tomsik: Danke. -
Die zweite Zusatzfrage wird von Frau GR Mag Unterreiner gestellt. Ich erteile
ihr das Wort.
GR Mag Heidemarie Unterreiner (Klub
der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Ich finde es richtig, dass man eine solche Prüfung
überlegt, möchte aber trotzdem noch einmal auf die Intendantenbestellung
zurückkommen.
Wir haben, wie Sie wissen, einen Antrag gestellt, man
möge eine Enquete einberufen, in der man über diese Problematik noch einmal
diskutiert, und Sie haben sich auf den Standpunkt zurückgezogen, dass für Sie
in Zukunft das Stellenbesetzungsgesetz zur Anwendung kommen wird.
Sie haben heute gesagt, Sie wollen nicht, dass ein
Match zwischen den Gebietskörperschaften entsteht. Ich nehme an, Sie haben sich
darauf bezogen, dass Staatssekretär Morak sehr wohl Überlegungen darüber
angestellt hat, dass man bei verschiedenen Institutionen wie zum Beispiel bei
der Josefstadt eventuell eine Findungskommission einrichten könnte. Er hat ja
auch dieses Expertengremium vorgeschlagen, das mithilft, die beste Wahl zu
treffen. Ich denke, dass diese Überlegungen sehr interessant sind, weil es
einmal so sein könnte, dass sich gerade derjenige, der am besten passt, für
diese Position nicht bewirbt, vielleicht aus Gründen wie dem, dass er die
Position, die er gerade innehat, nicht einfach verlassen will, oder weil das
kein gutes Bild macht.
Meine Frage: Wollen Sie wirklich ganz strikt dabei
bleiben, nur noch nach diesem Stellengesetz vorzugehen - ich finde es
allerdings sehr gut, dass wir jetzt die Ausschreibung haben -, oder können Sie
sich vorstellen, dass man sich diese Ideen von Staatssekretär Morak, also die
beiden Vorschläge, die ich jetzt genannt habe, in Zukunft vielleicht doch noch
einmal überlegt?
Vorsitzende GR Josefa Tomsik: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Mag Dr Andreas Mailath-Pokorny: Frau Gemeinderätin!
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