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Gemeinderat, 5. Sitzung vom 21.9.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 19 von 105

 

Direktor betrifft, und darin ist ausdrücklich vorgesehen: unter Vorbehalt der Zustimmung des Subventionsgebers Stadt Wien. Diese Zustimmung ist schon - wenn ich richtig rechne, mehrere Monate lang - von meinem Amtsvorgänger nicht gegeben worden. Sie ist auch von mir nicht erteilt worden, weil ich mir vorbehalten habe, das ganze Problem noch einmal gründlich anzusehen.

 

Ich habe auch nie behauptet, dass ich mir ein formales Recht arrogiere, sondern immer darauf hingewiesen, dass letztendlich die Gesellschaft darüber beschließt. Ich war aber diesbezüglich immer in gutem Kontakt mit der Gesellschaft und auch mit dem Bund. Alle drei Beteiligten haben dieser Vorgangsweise ausdrücklich zugestimmt.

 

Ich verstehe daher nicht ganz, warum das jetzt plötzlich wieder in Frage gestellt wird, und halte es auch nicht für besonders sinnvoll, in der Mitte oder knapp vor dem Ende eines Verfahrens wieder abzuspringen und zu sagen, dass das alles nicht gilt. Es ist dies im Übrigen vergaberechtlich gar nicht möglich, weil eine solche Ausschreibung genau den Zweck hat, sich zumindest für die Dauer des Verfahrens eine gewisse Selbstbindung vorzunehmen. Außerdem war das ein politisch deklarierter Wille; ich halte es im Übrigen auch für sinnvoll.

 

Ich wundere mich darüber, dass gerade Ihre Fraktion offensichtlich plötzlich Schwierigkeiten damit hat. Denn ich erinnere mich sehr gut daran, dass zu Beginn meiner Tätigkeit hier öffentlich und auch in persönlichen Gesprächen immer wieder gesagt wurde: Jetzt muss man aufpassen, dass da keine Freunderlwirtschaft entsteht, das muss man transparent machen, auch den Rabenhof, und so weiter. - Kaum tut man das, wird auf einmal nach den formaljuridischen Zuständigkeiten gefragt.

 

Ich habe dazu immer gesagt, ich kann und will nicht mehr tun, als die zuständigen Stellen - die Vereine, in diesem Fall die Gesellschaften - dazu einzuladen. Ich werde das auch in Zukunft so tun. Letztendlich halte ich es für eine Frage der politischen Moral und des politischen Anstands, so etwas zu tun oder nicht zu tun. Wenn Sie damit Schwierigkeiten haben, dann ist das meiner Meinung nach ein bisschen eine Abkehr von dem Kurs, den, wie ich meine, mein Amtsvorgänger eingeschlagen hat.

 

Ich habe auch - um noch einmal auf Ihre Eingangsbemerkung zurückzukommen - keine Klagedrohung ausgesprochen, sondern lediglich gesagt, dass zu prüfen wäre - auch das ist eine grundsätzliche politische Frage, die wir im Gemeinderatsausschuss schon ausführlich diskutiert haben -, ob nicht in der Tat noch zivilrechtliche Regressansprüche zu stellen sind, und zwar nicht an die gegenwärtige Geschäftsführung, sondern an diejenige, die diese Schulden eingegangen ist.

 

Auch das ist meiner Ansicht nach eine grundsätzlich politische Überlegung. Ich habe versucht, in meinem Eingangsstatement ausführen, dass es nicht selbstverständlich ist, dass dann, wenn in einer privaten Gesellschaft, die einen Kulturbetrieb führt, Schulden gemacht oder offensichtlich auch Budgets falsch eingeschätzt werden, die öffentliche Hand einspringt, und dass dann, wenn die öffentliche Hand einen Gang zum Konkursrichter verhindert, darüber zur Tagesordnung übergegangen wird, ja im Gegenteil sogar, wie im konkreten Fall, der ehemalige kaufmännische Geschäftsführer und jetzige Gesellschafter dann sagt: Was immer die Subventionsgeber, die letztendlich das Fortbestehen der Josefstadt garantiert haben, jetzt sagen, ist unerheblich.

 

So kann es mit Sicherheit nicht sein! Ich habe das im Grunde auch als eine politische Aussage darüber verstanden, wie man mit Steuergeldern umgeht. Diese können nicht einfach sozusagen in den Sand gesetzt werden, ohne dass dann jemand weiter darüber spricht.

 

Vorsitzende GR Josefa Tomsik: Danke. - Die zweite Zusatzfrage wird von Frau GR Mag Unterreiner gestellt. Ich erteile ihr das Wort.

 

GR Mag Heidemarie Unterreiner (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Ich finde es richtig, dass man eine solche Prüfung überlegt, möchte aber trotzdem noch einmal auf die Intendantenbestellung zurückkommen.

 

Wir haben, wie Sie wissen, einen Antrag gestellt, man möge eine Enquete einberufen, in der man über diese Problematik noch einmal diskutiert, und Sie haben sich auf den Standpunkt zurückgezogen, dass für Sie in Zukunft das Stellenbesetzungsgesetz zur Anwendung kommen wird.

 

Sie haben heute gesagt, Sie wollen nicht, dass ein Match zwischen den Gebietskörperschaften entsteht. Ich nehme an, Sie haben sich darauf bezogen, dass Staatssekretär Morak sehr wohl Überlegungen darüber angestellt hat, dass man bei verschiedenen Institutionen wie zum Beispiel bei der Josefstadt eventuell eine Findungskommission einrichten könnte. Er hat ja auch dieses Expertengremium vorgeschlagen, das mithilft, die beste Wahl zu treffen. Ich denke, dass diese Überlegungen sehr interessant sind, weil es einmal so sein könnte, dass sich gerade derjenige, der am besten passt, für diese Position nicht bewirbt, vielleicht aus Gründen wie dem, dass er die Position, die er gerade innehat, nicht einfach verlassen will, oder weil das kein gutes Bild macht.

 

Meine Frage: Wollen Sie wirklich ganz strikt dabei bleiben, nur noch nach diesem Stellengesetz vorzugehen - ich finde es allerdings sehr gut, dass wir jetzt die Ausschreibung haben -, oder können Sie sich vorstellen, dass man sich diese Ideen von Staatssekretär Morak, also die beiden Vorschläge, die ich jetzt genannt habe, in Zukunft vielleicht doch noch einmal überlegt?

 

Vorsitzende GR Josefa Tomsik: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Mag Dr Andreas Mailath-Pokorny: Frau Gemeinderätin!

 

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