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Gemeinderat, 6. Sitzung vom 25.10.2001, Sitzungsbericht  -  Seite 3 von 5

 

ster wird zum Beschluss erhoben.

 

(PrZ 173/01-GIF, P 2) Die Änderung des Kollektivvertrags der Lehrerinnen und Lehrer der Musiklehranstalten der Stadt Wien, laut vorgelegter Beilage, wird genehmigt.

 

(PrZ 166/01-GIF, P 3) Die MA 54 wird ermächtigt, mit den Firmen Andreas Zaremba in 16, Sulmgasse 5 bezüglich der Positionen A, B, C, D, E, G, H und I und Herbert Rauch-Höphffner KEG in 2361 Laxenburg, Hofackergasse 6 bezüglich der Position F, Verträge über die Beistellung von Lkw für die Güterbeförderung mit jährlichen Gesamtkosten von zirka 7 018 500 ATS inklusive Umsatzsteuer abzuschließen. Der auf das Verwaltungsjahr 2001 entfallende Betrag von zirka 1 169 750 ATS ist auf Haushaltsstelle 1/8200/620 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(PrZ 179/01-GJS, P 4) Die Subvention an den ASVÖ-Landesverband Wien für die im Magistratsbericht angeführten Sportaktivitäten 2001/2002 in Zusammenarbeit mit der MA 51 in der Höhe von 3 200 000 ATS wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(PrZ 168/01-M07, P 7) Die Subvention an die Übersetzergemeinschaft, Interessengemeinschaft von Übersetzerinnen und Übersetzern literarischer und wissenschaftlicher Werke in Höhe von 245 000 ATS (entspricht 17 804,84 EUR) wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757 zu Lasten des Voranschlags 2001 gegeben.

 

(PrZ 179/01-M07, P 8) Der Ausgabenrahmen der Festivals Osterklang und Klangbogen 2001 wird von 56 016 000 ATS um 16 725 000 ATS auf 72 741 000 ATS erhöht.

 

(PrZ 173/01-M07, P 10) Die Subvention an den Verein Neue Wiener Gruppe/Lacan-Schule für die Durchführung der Ausstellung "Diesseits und jenseits des Traums" und des Symposions "Paris-Wien-Paris/Freud und Lacan" in der Höhe von 240 000 ATS (17 441,48 EUR) wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(PrZ 174/01-M07, P 11) Die Subvention an das Österreichische Kulturzentrum, Palais Palffy für die Durchführung der Ausstellung "Hermann Broch 1886-1951" in Höhe von 180 000 ATS (13 081,11 EUR) wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

 

(PrZ 176/01-M07, P 12) Die MA 7 wird ermächtigt, mit der Theater m.b.H. eine 3-Jahresvereinbarung für die Jahre 2002 – 2004 über einen Gesamtbetrag von 872 076 EUR (12 000 027 ATS) abzuschließen. Ein Betrag von 545 049 EUR (7 500 036 ATS) wurde bereits beantragt. Der Restbetrag für das Jahr 2002 von 109 009 EUR (1 499 996 ATS) wird vorbehaltlich der Genehmigung des Budgets 2002 auf Haushaltsstelle 1/3240/755 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(PrZ 177/01-M07, P 13) Die Subvention an den Verein "Die Macht des Staunens" für die Durchführung des Internationalen Puppentheaterfestivals "Die Macht des Staunens 2001" im Jahr 2001 in Höhe von 600 000 ATS wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(PrZ 48/01-GGS, P 15) Die Umrechnung aller in der vorgelegten Beilage angeführten Preise, Gebühren und Tarife (sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig) von ATS in EURO wird genehmigt.

 

(PrZ 51/01-GGS, P 17) Der Wiener Krankenanstaltenverbund wird ermächtigt, mit der Firma Siemens den vorgelegten Vertrag Zurverfügungstellung eines Computertomographen für das Institut für Röntgendiagnostik im Sozialmedizinischen Zentrum Baumgartner Höhe Otto-Wagner-Spital mit Pflegezentrum mit jährlichen Kosten von 2 776 070 ATS (exklusive Mehrwertsteuer) laut Ausschreibung 8/2001 abzuschließen. Der auf das Verwaltungsjahr 2001 entfallende Betrag in Höhe von 403 792 ATS (exklusive Mehrwertsteuer) ist auf Haushaltsstelle 1/8591/700 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(PrZ 230/01-GSV, P 18) Plan Nr 7496: Verhängung einer zeitlich begrenzten Bausperre über das Gebiet zwischen Carlbergergasse, Eduard-Kittenberger-Gasse, Perfektastraße, Lemböckgasse, Linienzug 1-6 (Grenze des Industriegebiets), Ketzergasse, Brunner Straße, Siebenhirtenstraße und Seybelgasse im 23. Bezirk, KatG Liesing und Siebenhirten (Beilage Nr 171/01).

 

(PrZ 214/01-GSV, P 20) Die MA 14 wird ermächtigt, mit der Firma Compaq Financial Services Company, Blocks 1-4 Belfield Office Park, Beaver Row, Clonskeagh, Dublin 4, Irland vorliegenden Leasingvertrag G CPQ 0101 L mit jährlichen Kosten entsprechend dem Zahlungsplan abzuschließen. Der auf das Verwaltungsjahr 2001 entfallende Betrag in Höhe von 1 019 449,36 ATS ist auf Haushaltsstelle 1/0162/700 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. Der Magistrat wird ermächtigt, Preisanpassungen, die infolge von Veränderungen der Kapitalverzinsung bei den Leasingraten notwendig werden, vorzunehmen.

 

(PrZ 511/01-GWS, P 21) Der Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks 235/1, EZ 88, KatG Stadlau an Herrn Rudolf Plankenbüchler wird zu den im Bericht der MA 69 vom 11. Juli 2001, Zl MA 69-1-T-22/938/99, angeführten Bedingungen genehmigt.

 

(PrZ 496/01-GWS, P 22) Die MA 23 wird ermächtigt, mit der Firma MOBILKOM Austria AG, 2, Obere Donaustraße 29, einen Vertrag über die Errichtung eines virtuellen Netzwerks für Mobiltelefone der Stadt Wien auf Grund des Angebots vom 2. März 2001 auf die Dauer von 24 Monaten abzuschließen. Die auftretenden Kosten sind auf Post 631 der jeweiligen Dienststelle bedeckt.

 

(PrZ 94/01-GFW, P 23) Der Beitrag der Stadt Wien zum Stiftungskapital der Sohmen-China-Stiftung gemäß dem vorgelegten Magistratsbericht in Höhe von 500 000 ATS wird genehmigt und der Magistrat ermächtigt, alle notwendigen Veranlassungen zu treffen.

 

(PrZ 86/01-GFW, P 25) Tarif für die Bestattungsanlagen der Stadt Wien, Änderung der Allgemeinen Bestimmungen; Umrechnung der Entgelte (von ATS auf EUR) (Beilage Nr 173/01).

 

(PrZ 90/01-GFW, P 26) 1) Die von der MA 43 vorgelegte geänderte Textierung der §§ 2, 3, 10, 15 und 20 Friedhofsordnung der Stadt Wien wird genehmigt. Der Beschluss über die Zoneneinteilung der Wahlfriedhöfe wird mit Wirksamkeitsbeginn der geänderten Friedhofsordnung außer Kraft gesetzt.

 

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