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Gemeinderat, 9. Sitzung vom 14.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 138

 

einem Kind ein Mindesteinkommen von beispielsweise 12 000 S; dann ist das Karenz- und Familiengeld auf der einen Seite Bestandteil dieser 12 000 S. Umgerechnet auf 14 Monatsgehälter gibt es dann eigentlich - unter Anführungszeichen - "nur noch" ein Mindesteinkommen von 4 000 oder 5 000 S. Wie dieses Beispiel zeigt, ist das Mindesteinkommen wirklich so niedrig angesetzt, dass dies nur eine Maßnahme ist, um nicht alle 100 000 Studenten, die von ihren Familien her sehr unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung erhalten, im Bereich der Wohnbeihilfe wieder zu finden.

 

Der Kreis der Anspruchsberechtigten, für den wir unsere Berechnungen vorgenommen haben und für den wir im Rahmen von Maximalbudget und Teilbudgets budgetiert haben, sieht rund 30 000 Bezugsberechtigte vor. Man kann nicht einfach eine Maßnahme derart setzen, dass es auf einmal 130 000 Anspruchsberechtigte gibt, und hoffen, dass keiner davon erfährt. Da ist mir der Weg, den wir gehen, lieber. Wir haben 30 000 Anspruchsberechtigte, wir hoffen, dass alle es erfahren und darum einreichen, und dafür ist auch das Geld vorhanden.

 

Aber die Initiative, die Sie angesprochen haben, wird durchgerechnet. Wenn es uns von den Anspruchsberechtigten her vertretbar zu sein scheint und wenn es budgetierbar ist, wollen wir im nächsten Jahr diese und auch einige andere Anpassungen und positive Veränderungen einbeziehen.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Die vierte Zusatzfrage wird von Herrn GR Wagner gestellt. - Bitte.

 

GR Josef Wagner (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!

 

Sie haben zwar die budgetierte Zahl von 600 Millionen S genannt, aber nicht die angefragte Zahl über die bisherigen Aufwendungen. Ich kann das jedoch bei 4 000 Anträgen ungefähr nachrechnen und schätze daher, dass es sich zumindest um 500 Millionen S handelt, die Sie sich erspart haben. Auch wenn die Zahl der Antragsteller steigen wird, bleibt doch ein beträchtlicher Betrag in dem Topf, den Sie an sich für solche Ausgaben budgetiert haben. Ich verstehe daher nicht, warum Sie unseren Antrag, die Mindesteinkommensgrenzen wesentlich zu senken, um diesen Kreis zu erweitern und zusätzliche Informationen zu geben, abgelehnt haben.

 

Ich frage Sie daher: Wenn sich die Entwicklung der Antragsteller in den nächsten Monaten nicht rasant nach oben verändert, sind Sie dann bereit, die Einkommensgrenzen zu senken?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Erstens zu dieser Zahl - da gibt es überhaupt keine Geheimnisse -: Bei der allgemeinen Wohnbeihilfe beträgt die durchschnittliche Zahl 1 704 S, bei der Wohnbeihilfe im geförderten Bereich sind es im Durchschnitt 1 991 S, die wir auszahlen. Die Anzahl habe ich Ihnen auch gesagt, daher sehen Sie, wie viel wir dafür ausgeben.

 

Dass wir nicht geglaubt haben, für heuer 600 Millionen S auszugeben - da ich ja gesagt habe, das ist die Maximalsumme, die innerhalb von drei Jahren zu erreichen ist -, ergibt sich schon aus dem Zeitraum von einem halben Jahr. Wenn man eine Maßnahme im Juli einführt und weiß, dass es seine Zeit dauert, bis die Berechtigten davon erfahren, und nur noch das halbe Jahr zur Verfügung hat, dann können Sie mir glauben, dass ich nicht 600 Millionen S habe. Daher habe ich auch nicht umso viel zu viel, wie Sie gerne hätten oder vorschlagen würden, um es zusätzlich auszugeben.

 

Wir haben die Mittel, die wir heuer und vielleicht auch im ersten Halbjahr des nächsten Jahres nicht verwenden - unter Anführungszeichen - "müssen", zusätzlich in Sanierungsmaßnahmen gesteckt, aber auch in Bereiche mit steigendem Finanzierungsbedarf - etwa die Bereiche der Jungfamilienförderung und des Eigenmittelersatzdarlehens -, in denen es immer wieder zu unerwartenden Spitzen kommt.

 

Es ist aber richtig - und das trennt uns in keiner Weise -, wir werden überlegen, dass bei den Mindesteinkommen nicht nur Kindergeld und Familienbeihilfe - wie schon jetzt - dazuzurechnen sind, sondern dass wir außerdem dafür sorgen, dass der Anspruchsberechtigte, der sozial schwach ist und keine Möglichkeit hat, von seiner Familie unterstützt zu werden - gleichgültig, ob Student oder nicht Student - und die Unterstützung für die Wohnung zu bekommen, auch in Zukunft das Geld erhält.

 

Die Antwort ist daher einfach. Wir wollen eine Nachbesserung und weitere Verbesserung der allgemeinen Wohnbeihilfe schaffen und, wie Sie alle verlangt haben, die Öffentlichkeitsarbeit dazu im neuen Jahr mit vollem Schwung starten.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Ich danke. - Somit ist die 2. Anfrage beantwortet.

 

Wir kommen zur 3. Anfrage (PrZ 0019/GM/01-KSP). Sie wurde von Frau GRin Sandra Frauenberger gestellt und ist an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft und Wiener Stadtwerke gerichtet: Welche Maßnahmen werden von der Gemeinde Wien gegen die steigende Jugendarbeitslosigkeit gesetzt?

 

Herr Vizebürgermeister, ich bitte um Beantwortung.

 

VBgm Dr Sepp Rieder: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin!

 

Das Thema der Arbeitslosigkeit und insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit beschäftigt uns mittlerweile nicht nur in Landtags- und Gemeinderatssitzungen - und vorweg im Bereich des Kuratoriums und der Vorstandssitzung des Wiener Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnen-Förderungsfonds -, sondern ist tatsächlich auch zu einem Thema der österreichischen Politik insgesamt geworden. Ich halte es ungeachtet der Tatsache, dass die Bundesregierung erst verhältnismäßig spät auf dieses Thema gekommen ist, für einen positiven Aspekt, dass man sich jetzt generell mit

 

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