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Gemeinderat, 11. Sitzung vom 01.2.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 72 von 94

 

und Müllverbrennung zu konstruieren.

 

An dieser Stelle muss ich noch einmal festhalten, auch wenn Sie es nicht gerne hören: Die derzeitige Behandlungskapazität reicht schon heute nicht aus, um den Anforderungen der Deponieverordnung gerecht zu werden.

 

Zur Frage 3: Die Aussage des Sachverständigenrates, also des gesamten Rates für Umweltfragen, zu den angenommenen Investitionskosten einer dritten MVA ist mir nicht bekannt. Aber ich möchte als Vergleich veröffentlichte Zahlen darstellen:

 

Die Anlage in Dürnrohr, die derzeit errichtet wird, hat eine Jahreskapazität von rund 300 000 Tonnen. Sie wurde mit einer Kostensumme von 1,9 Milliarden S veranschlagt.

 

Weiterer Vergleich: Für die Verbrennungsanlage Arnoldstein - derzeit im Genehmigungsverfahren und bald in der Errichtungsphase - mit einer Jahreskapazität von rund 80 000 Tonnen werden die Kosten mit rund 0,9 Milliarden S angegeben.

 

Darüber hinaus möchte ich auf die Frage 1 verweisen. Es sei nochmals erwähnt, dass die MA 48 seit vielen Jahren zahlreiche Rationalisierungsmaßnahmen durchgeführt hat und entsprechenden Aufforderungen von Mummert & Partner, eine entsprechende Tarifanpassung vorzunehmen, bis jetzt noch nicht gefolgt wurde.

 

Zur Frage 4, zur Frage des Kompostwerkes: Hier würde ich mir von Ihrer Seite her wünschen, an ein Kompostwerk dieselben strengen Anforderungen zu stellen wie an eine Müllverbrennungsanlage. Auch hier entstehen Schadstoffe, die die Umwelt belasten, die das Klima belasten. Hier müssen strenge Grenzwerte eingehalten werden. Diese strengen Grenzwerte sind in Österreich derzeit noch nicht verbindlich. Diese strengen Grenzwerte gelten in Deutschland und sie werden auch in Wien anzuwenden sein, auch wenn sie in Österreich noch nicht gesetzlich verankert sind.

 

Mir geht es hier um eine langfristige Umweltpolitik und Umweltschutz kostet auch Geld. Es geht hier um die Zukunft unserer Kinder, um die langfristige Sicherung unserer Ressourcen, um die langfristige Sicherung unseres Grundwassers, um die langfristige Sicherung im Bereich des Klimaschutzes. Dafür trete ich ein. Es geht darum, insgesamt einen vorsorgenden Umweltschutz entsprechend dem Stand der Technik zu betreiben und alle Maßnahmen, alle technischen Maßnahmen zu setzen, die nach dem heutigen Stand der Technik notwendig und erforderlich sind. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Zusätzlich möchte ich Sie daran erinnern: Eine allfällige Notwendigkeit dieser Nachrüstung des Wiener Kompostwerkes ergäbe sich aus der Umsetzung der bevorstehenden Verordnung des Europäischen Parlaments - Sie kennen sie - und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verkehr bestimmte tierische Nebenprodukte. Diese Verordnung wird in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar verbindlich sein und eine gesonderte Umsetzungsart ist dafür nicht erforderlich. Das heißt, dieser EU-Regelung müssen wir uns stellen, diese EU-Regelung müssen wir entsprechend vorbereiten, im Hinblick darauf, dass wir wissen, dass sie in Kraft treten wird. Der Investitionsbedarf für die Nachrüstung dieser Anlage kann nicht beziffert werden, solange diese EU-Richtlinie noch nicht in Kraft ist. Sie ist noch nicht beschlossen, aber ich gehe davon aus, wenn diese Verordnung endgültig beschlossen ist, dann muss auch diese Anlage entsprechend nachgerüstet werden.

 

Zur Frage 5, zu den Eignungszonen: Die bisherige Eignungszonenfindung hat sich auf eine Sachverständigenbeurteilung einer großen Anzahl von Eignungszonen beschränkt. Sie wissen es, wir haben es gestern präsentiert. In einem ersten Schritt wurde das gesamte Stadtgebiet untersucht. Es wurden Ausschließungskriterien gefunden; so ist es beispielsweise in einem Naturschutzgebiet natürlich nicht sinnvoll, eine Müllverbrennungsanlage zu errichten. Es wurden in einem zweiten Schritt 16 untersuchungswürdige Standorte ausgewählt; also theoretisch wären 16 Standorte möglich.

 

Die Suche nach diesen Eignungszonen im Rahmen eines wissenschaftlichen Rates beziehungsweise der Arbeitsgruppe, die ja vorher getagt hat, hat sich in einem so hohen Abstraktionsgrad bewegt, dass zu diesem Zeitpunkt eine Öffentlichkeitsbeteiligung noch gar nicht sinnvoll erschienen ist. Das möchte ich hier vorausschicken. Es war Aufgabe dieser Gruppe und es war Aufgabe dieses Expertenrates, das Kriterium der Akzeptanz der Anrainer bei diesem Eignungszonenvergleich bewusst auszuklammern, um hier tatsächlich rein ökologische Kriterien anzuwenden.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung - diese liegt mir ganz besonders am Herzen, denn hier gilt es immer, gemeinsam mit der Bevölkerung eine sinnvolle langfristige Lösung zu finden - samt Mediationselementen wird dann im Rahmen der abzuführenden Genehmigungsverfahren sowie durch Einrichtung der erforderlichen Informationsinstrumente - sie sind uns nicht neu - sichergestellt werden. (GR Mag Rüdiger Maresch: Das heißt, Sie bauen das zuerst, dann machen Sie die Bürgerbeteiligung!)

 

Diesbezüglich verweise ich einfach auf die Gesetzeslage nach dem UVP-Gesetz und auf das im Zuge der Genehmigung des Kraftwerksblock 3 der Wienstrom in Wien 22 bereits erfolgreich durchgeführte Verfahren.

 

Zur Frage 6, zur Monitoring-Gruppe selbst: Wir hatten die Diskussion. Die Vorbereitungen dieser Gruppe gestalteten sich insofern schwierig, als einerseits ein Abteilungsleiter der MA 22 erst gesucht und gefunden werden musste, andererseits die Installierung des Abteilungsleiters der MA 48 ebenfalls erst im Dezember durchgeführt wurde. Das heißt, bis jetzt waren diese Arbeiten ohne Abteilungsleiter sicherlich gehemmt. Nachdem diese beiden wichtigen Leitungsfunktionen nunmehr endlich mit hervorragenden Expertinnen und Experten besetzt werden konnten, werden diese Vorbereitungen natürlich intensiviert.

 

Entsprechende Sitzungen haben, wie Sie wissen, schon stattgefunden. Gemeinsam mit der Gruppe wurde bereits ein Konzept ausgearbeitet und es wird demnächst eine Einladung zu einer konstituierenden Sitzung

 

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