Gemeinderat,
11. Sitzung vom 01.2.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 72 von 94
und Müllverbrennung zu konstruieren.
An dieser Stelle muss ich noch einmal festhalten,
auch wenn Sie es nicht gerne hören: Die derzeitige Behandlungskapazität reicht
schon heute nicht aus, um den Anforderungen der Deponieverordnung gerecht zu werden.
Zur Frage 3: Die Aussage des Sachverständigenrates,
also des gesamten Rates für Umweltfragen, zu den angenommenen
Investitionskosten einer dritten MVA ist mir nicht bekannt. Aber ich möchte als
Vergleich veröffentlichte Zahlen darstellen:
Die Anlage in Dürnrohr, die derzeit errichtet wird,
hat eine Jahreskapazität von rund 300 000 Tonnen. Sie wurde mit einer
Kostensumme von 1,9 Milliarden S veranschlagt.
Weiterer Vergleich: Für die Verbrennungsanlage Arnoldstein
- derzeit im Genehmigungsverfahren und bald in der Errichtungsphase - mit einer
Jahreskapazität von rund 80 000 Tonnen werden die Kosten mit rund
0,9 Milliarden S angegeben.
Darüber hinaus möchte ich auf die Frage 1 verweisen.
Es sei nochmals erwähnt, dass die MA 48 seit vielen Jahren zahlreiche
Rationalisierungsmaßnahmen durchgeführt hat und entsprechenden Aufforderungen
von Mummert & Partner, eine entsprechende Tarifanpassung vorzunehmen,
bis jetzt noch nicht gefolgt wurde.
Zur Frage 4, zur Frage des Kompostwerkes: Hier
würde ich mir von Ihrer Seite her wünschen, an ein Kompostwerk dieselben
strengen Anforderungen zu stellen wie an eine Müllverbrennungsanlage. Auch hier
entstehen Schadstoffe, die die Umwelt belasten, die das Klima belasten. Hier
müssen strenge Grenzwerte eingehalten werden. Diese strengen Grenzwerte sind in
Österreich derzeit noch nicht verbindlich. Diese strengen Grenzwerte gelten in
Deutschland und sie werden auch in Wien anzuwenden sein, auch wenn sie in
Österreich noch nicht gesetzlich verankert sind.
Mir geht es hier um eine langfristige Umweltpolitik
und Umweltschutz kostet auch Geld. Es geht hier um die Zukunft unserer Kinder,
um die langfristige Sicherung unserer Ressourcen, um die langfristige Sicherung
unseres Grundwassers, um die langfristige Sicherung im Bereich des
Klimaschutzes. Dafür trete ich ein. Es geht darum, insgesamt einen vorsorgenden
Umweltschutz entsprechend dem Stand der Technik zu betreiben und alle
Maßnahmen, alle technischen Maßnahmen zu setzen, die nach dem heutigen Stand
der Technik notwendig und erforderlich sind. (Beifall bei der SPÖ.)
Zusätzlich möchte ich Sie daran erinnern: Eine allfällige
Notwendigkeit dieser Nachrüstung des Wiener Kompostwerkes ergäbe sich aus der
Umsetzung der bevorstehenden Verordnung des Europäischen Parlaments - Sie
kennen sie - und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den
menschlichen Verkehr bestimmte tierische Nebenprodukte. Diese Verordnung wird
in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar verbindlich sein und eine
gesonderte Umsetzungsart ist dafür nicht erforderlich. Das heißt, dieser
EU-Regelung müssen wir uns stellen, diese EU-Regelung müssen wir entsprechend
vorbereiten, im Hinblick darauf, dass wir wissen, dass sie in Kraft treten
wird. Der Investitionsbedarf für die Nachrüstung dieser Anlage kann nicht beziffert
werden, solange diese EU-Richtlinie noch nicht in Kraft ist. Sie ist noch nicht
beschlossen, aber ich gehe davon aus, wenn diese Verordnung endgültig beschlossen
ist, dann muss auch diese Anlage entsprechend nachgerüstet werden.
Zur Frage 5, zu den Eignungszonen: Die bisherige
Eignungszonenfindung hat sich auf eine Sachverständigenbeurteilung einer großen
Anzahl von Eignungszonen beschränkt. Sie wissen es, wir haben es gestern präsentiert.
In einem ersten Schritt wurde das gesamte Stadtgebiet untersucht. Es wurden
Ausschließungskriterien gefunden; so ist es beispielsweise in einem Naturschutzgebiet
natürlich nicht sinnvoll, eine Müllverbrennungsanlage zu errichten. Es wurden
in einem zweiten Schritt 16 untersuchungswürdige Standorte ausgewählt; also theoretisch
wären 16 Standorte möglich.
Die Suche nach diesen Eignungszonen im Rahmen eines
wissenschaftlichen Rates beziehungsweise der Arbeitsgruppe, die ja vorher
getagt hat, hat sich in einem so hohen Abstraktionsgrad bewegt, dass zu diesem
Zeitpunkt eine Öffentlichkeitsbeteiligung noch gar nicht sinnvoll erschienen
ist. Das möchte ich hier vorausschicken. Es war Aufgabe dieser Gruppe und es
war Aufgabe dieses Expertenrates, das Kriterium der Akzeptanz der Anrainer bei
diesem Eignungszonenvergleich bewusst auszuklammern, um hier tatsächlich rein
ökologische Kriterien anzuwenden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung - diese liegt mir ganz
besonders am Herzen, denn hier gilt es immer, gemeinsam mit der Bevölkerung
eine sinnvolle langfristige Lösung zu finden - samt Mediationselementen wird
dann im Rahmen der abzuführenden Genehmigungsverfahren sowie durch Einrichtung
der erforderlichen Informationsinstrumente - sie sind uns nicht neu -
sichergestellt werden. (GR Mag Rüdiger
Maresch: Das heißt, Sie bauen das zuerst, dann machen Sie die
Bürgerbeteiligung!)
Diesbezüglich verweise ich einfach auf die Gesetzeslage
nach dem UVP-Gesetz und auf das im Zuge der Genehmigung des
Kraftwerksblock 3 der Wienstrom
in Wien 22 bereits erfolgreich durchgeführte Verfahren.
Zur Frage 6, zur Monitoring-Gruppe selbst: Wir
hatten die Diskussion. Die Vorbereitungen dieser Gruppe gestalteten sich
insofern schwierig, als einerseits ein Abteilungsleiter der MA 22 erst
gesucht und gefunden werden musste, andererseits die Installierung des Abteilungsleiters
der MA 48 ebenfalls erst im Dezember durchgeführt wurde. Das heißt, bis
jetzt waren diese Arbeiten ohne Abteilungsleiter sicherlich gehemmt. Nachdem
diese beiden wichtigen Leitungsfunktionen nunmehr endlich mit hervorragenden
Expertinnen und Experten besetzt werden konnten, werden diese Vorbereitungen
natürlich intensiviert.
Entsprechende Sitzungen haben, wie Sie wissen, schon
stattgefunden. Gemeinsam mit der Gruppe wurde bereits ein Konzept ausgearbeitet
und es wird demnächst eine Einladung zu einer konstituierenden Sitzung
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