Gemeinderat,
12. Sitzung vom 01.03.2002, Sitzungsbericht
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Folgender Antrag des Stadtsenats wird ohne Verhandlung angenommen:
Berichterstatterin: GRin Petra Bayr
(00413/2002-GSV, P 38) In Festsetzung des Flächenwidmungsplans und des
Bebauungsplans für das im Antragsplan Nr 7361 mit der rot
strichpunktierten Linie umschriebene Gebiet zwischen Ober-Laaer-Straße,
Franzosenweg, Wilhelm-Pinka-Platz, Linienzug 1-2, Liesingbach und Himberger
Straße im 10. Bezirk, KatG Oberlaa Land werden unter Anwendung des
§ 1 der Bauordnung für Wien folgende Bestimmungen getroffen:
I.
Der bisher gültige Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan verliert seine
weitere Rechtskraft.
II.
Die roten Planzeichen gelten als neu festgesetzt.
Für die rechtliche Bedeutung der Planzeichen ist die beiliegende
"Zeichenerklärung für den Flächenwidmungsplan und den Bebauungsplan"
(§§ 4 und 5 BO für Wien) vom 1. Oktober 2001 maßgebend, die einen
Bestandteil dieses Beschlusses bildet.
Für die Querschnitte der Verkehrsflächen gemäß § 5 (2) lit c der
BO für Wien wird bestimmt, dass bei einer Straßenbreite ab 10,0 m entlang
der Fluchtlinien Gehsteige mit mindestens 2,0 m Breite herzustellen sind.
In den Verkehrsflächen Ober-Laaer-Straße und Franzosenweg sind Vorkehrungen
zu treffen, um die Pflanzung einer Baumreihe zu ermöglichen.
Gemäß § 5 (4) der BO für Wien wird bestimmt:
3.1. Textliche Bestimmungen ohne Plandarstellung:
Im gesamten Plangebiet darf bei den zur Errichtung gelangenden Gebäuden der
höchste Punkt des Daches nicht höher als 4,5 m über der tatsächlich
ausgeführten Gebäudehöhe liegen.
Für alle Gebäude bis zu einer Gebäudehöhe von 12,0 m wird bestimmt,
dass Flachdächer bis zu einer Dachneigung von fünf Grad entsprechend dem Stand
der technischen Wissenschaften zu begrünen sind. Technische bzw der Belichtung
dienende Aufbauten sind im erforderlichen Ausmaß zulässig.
Im Bauland – Wohngebiet wird für nicht bebaute, jedoch bebaubare
Grundflächen die gärtnerische Ausgestaltung angeordnet.
3.2. Besondere Bestimmungen mit Plandarstellung:
3.2.1 Auf den mit BB1 bezeichneten Flächen ist die Unterbrechung der
geschlossenen Bauweise zulässig.
3.2.2 Entlang der mit BB2 bezeichneten Baulinien dürfen im Erdgeschoss
keine Fenster von Aufenthaltsräumen von Wohnungen zu öffentlichen
Verkehrsflächen hin angeordnet werden.
Berichterstatter:
GR Andreas Schieder
(00614/2002-GSV,
P 53) Der Erhöhung der Gesamtkosten für das Vorhaben SUPerNOW (Strategische
Umweltprüfung im Entwicklungsraum Nordosten Wiens), früher
"Verkehrskonzept 21./22. Bezirk" von 327 027,75 EUR um
104 972,25 EUR auf nunmehr 432 000 EUR wird zugestimmt. Der
auf das Verwaltungsjahr 2002 entfallende Betrag in Höhe von
356 578,64 EUR (4 906 629 ATS) ist auf Haushaltsstelle
1/0311/728 bedeckt.
(Redner: Die GRe Robert Parzer und Günther Reiter.)
Berichterstatterin:
GRin Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch
(00670/2002-GGS, P 37) Gemäß § 59 Wiener Stadtverfassung wird eine
Kommission eingerichtet, die aus 15 Mitgliedern und 15 Ersatzmitgliedern
besteht, davon 9 Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Fraktion der
Sozialdemokratischen Partei Österreichs, 3 Mitglieder (Ersatzmitglieder)
der Fraktion der Freiheitlichen Partei Österreichs, 2 Mitglieder
(Ersatzmitglieder) der Fraktion der Österreichischen Volkspartei und
1 Mitglied (Ersatzmitglied) der Fraktion der Grünen Alternative Wien. Die
Geriatriekommission soll die Strukturreformen im stationären und
nichtstationären Bereich der geriatrischen Versorgung begleiten und unterstützen
sowie Anregungen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der gesundheitlichen
und sozialmedizinischen Betreuung alter Menschen in Wien geben. Zu ihren
Aufgaben gehört der Besuch von Einrichtungen im stationären und
nichtstationären Bereich, um sich über die Situation und die
Betreuungsmöglichkeiten an Ort und Stellen informieren zu lassen. Die
Kommission soll ihre Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit der Psychiatrie- und
mit der Behindertenkommission erfüllen und sowohl mit den Selbsthilfe- und
Angehörigengruppen als auch mit der Wiener Patientenanwaltschaft engen Kontakt
halten.
(Redner: Die GRe Dr Sigrid Pilz, Ingrid Korosec, Mag Helmut
Kowarik und Marianne Klicka.)
Berichterstatter:
GR Dr Michael LUDWIG
(00782/2002-GKU, P
14) Die Subvention an den Verein Wiener Stadtfeste in der Höhe von
806 700 EUR (entspricht 11 100 434,01 ATS) wird
genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757 vorzunehmen.
(Redner: Die GRe
Marie Ringler und Dr Andreas Salcher.)
Folgender Antrag
des Stadtsenats wird ohne Verhandlung angenommen:
Berichterstatterin: GRin Elisabeth Vitouch
(00561/2002-GKU, P
18) Die Subvention an den Verein Fotogalerie Wien, Verein zur Förderung
künstlerischer Fotografie, in der Höhe von 18 000 EUR (entspricht
247 685,40 ATS) für die Personal-, Betriebs- und Veranstaltungskosten
im Jahr 2002 wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757
gegeben.
Berichterstatterin: GRin Renate Winklbauer
00564/2002-GKU, P 21) Die Subvention an den Verein "Public Netbase
Media~Space! Institut für neue Kulturtechnologien / t0" in der Höhe von
218 000 EUR (entspricht 2 999 745,40 ATS) für die laufenden
Aktivitäten im Jahr 2002 wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle
1/3819/757 gegeben. Weiters wird dem Verein "Public Netbase Media~Space!
Institut für neue Kulturtechnologien / t0" eine
Entschuldungsunterstützung in der Höhe von 72 000 EUR (entspricht
990 741,60 ATS), bedeckt auf Haus
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