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Gemeinderat, 12. Sitzung vom 01.03.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 72 von 81

 

Zu 3: Sie haben bereits im August 2000 von den Grünen schriftliche Unterlagen erhalten, die den Leiter der MA 21B schwer belasten. Welche Schritte haben Sie daraufhin eingeleitet?"

 

Mir wurden zu jenem Zeitpunkt in der Tat Unterlagen übermittelt, die die Grünen bei einer Pressekonferenz im August 2000 auch den dort anwesenden Journalisten übergeben haben. Diese Unterlagen wurden vom Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien unter anderem auch dem Herrn Kontrollamtsdirektor zur Verfügung gestellt. Daher prüfte auch das Kontrollamt der Stadt Wien seit diesem Zeitpunkt.

 

Faktum ist übrigens auch, dass seitens der Grünen gegen den damaligen Leiter der MA 21B massive persönliche Vorwürfe erhoben wurden. Der damalige Leiter der MA 21B hat daher gegen GR Günter Kenesei eine Klage eingebracht. Diese endete im April 2001 auf Wunsch des Beklagten mit einem Vergleich, in dem sich der Beklagte verpflichtete, all diese vorgebrachten Behauptungen des Inhalts, die klagende Partei sei ein korrupter Beamter, der gegen Geschenkannahme für Bauträger oder andere Personen in Wien Flächenwidmungen oder Umwidmungen durchführt, die klagende Partei pflege gute Kontakte zu Baufirmen und Architekten zum Nachteil der Öffentlichkeit, die klagende Partei wäre ein leitender Beamter, dem man nicht vertrauen könne und der in seine eigene Tasche zum Nachteil der Bevölkerung wirtschaftet, die klagende Partei hätte Bauträgern den Tipp gegeben, Flächen anzukaufen und er würde dafür sorgen, dass eine Umwidmung erfolge, die klagende Partei hätte 800 000 S oder andere Geldbeträge erhalten, um Gefälligkeitswidmungen vorzunehmen, die klagende Partei erhalte vom Bauträger Reisen, Golfklubmitgliedschaften und so weiter sowie die Verbreitung sinngleicher Behauptungen bei sonstiger Exekution zu unterlassen.

 

Weitere Unterlagen, die einen Skandal belegen sollten, haben Sie bereits in Ihren Pressekonferenzen im August und September 2000 angekündigt. Mir liegen bislang keine vor. Sollte es demnach welche geben, so erwarte ich mir, dass sie unverzüglich der Disziplinarbehörde und der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden.

 

Zu 4: "Wann haben Sie den Bericht des Kontrollamts erhalten?"

 

Der Bericht des Kontrollamts erging gemäß den Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung an den für die geprüfte Stelle zuständigen amtsführenden Stadtrat.

 

Zu 5: "Wann wurde ein Disziplinarverfahren gegen den Leiter der MA 21B eingeleitet?"

 

Seit Vorliegen der Kontrollamtsberichte führt die dafür zuständige MA 2 die notwendigen Erhebungen durch. Sobald der Sachverhalt ausreichend klargestellt ist, wird von der Dienstbehörde über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder sonstiger rechtlicher Schritte gegen den ehemaligen Leiter der MA 21B entschieden werden.

 

Zu 6: "Welche Zugeständnisse wurden dem Leiter der MA 21B gemacht, damit er vorzeitig in Pension geht?"

 

Entgegen der Anfrage wurde der ehemalige Leiter der MA 21B nicht vorzeitig pensioniert, er wurde vielmehr auf Grund seines Antrags gemäß § 68 Abs. 1 Z 1 der Dienstordnung 1994 in den Ruhestand versetzt, da er zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits das 60. Lebensjahr vollendet hatte. In diesem Fall hat der Beamte einen Rechtsanspruch auf die Ruhestandsversetzung. Es wurden ihm daher auch keinerlei Zugeständnisse gemacht.

 

Zu 7: "Schließen Sie aus, dass der Leiter der MA 21B Sonderzahlungen, Vorrückungen oder andere Begünstigungen im Zuge seiner Pensionierung erhalten hat?"

 

Der ehemalige Leiter der MA 21B hat im Zuge seiner Pensionierung keine Begünstigungen, sondern nur jene Zahlungen erhalten, die jedem anderen Beamten nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften zustehen.

 

Ich hoffe sehr, Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Ich danke für die Beantwortung und darf die Debatte nun eröffnen, wobei ich feststellen möchte, die Debatte darf maximal 180 Minuten dauern.

 

Als Erster hat sich Herr GR Mag Chorherr zum Wort gemeldet. Ihre Redezeit beträgt maximal 20 Minuten. - Bitte.

 

GR Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus): Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Herr Bürgermeister!

 

Gerade weil ich Ihnen in einer Kernaussage Recht gebe oder Ihnen glaube, dass Sie daran interessiert sind, dass diese Dinge aufgeklärt werden, lassen Sie mich schon noch bei unserer ersten Frage bleiben. Ich möchte sagen, dass ich mit dieser Beantwortung nicht zufrieden bin.

 

Wir haben gefragt: "Wie war es möglich, dass über viele Jahre hinweg alle Kontrollmechanismen versagt haben?" - Jetzt bin ich nicht der Stenografie mächtig, aber sinngemäß haben Sie gesagt, es hat dann ohnehin das Kontrollamt auch geprüft und in dem gegenständlichen Fall, den wir zitiert haben, ist es zu keiner Widmung gekommen, also kann man daraus schließen, dass die Kontrollmechanismen nicht versagt haben.

 

Lassen Sie mich schon das ganze Bild dessen zeichnen, wo am Ende in der Geschichte der Wiener Flächenwidmung einmalig als Ausnahmefall Kontrollamtsberichte vorliegen, worüber in vielen Gesprächen, Pressekonferenzen und auch Debatten geredet wurde. Das pfeifen längst, seit Jahrzehnten, die Spatzen von den Dächern. Der Kern von dem Vorwurf an mangelnder politischer Kontrolle, der jetzt in diese Richtung geht (Der Redner deutet in Richtung der ÖVP.), weil es unter Ihrer Ressortführung war, aber auch in diese Richtung geht (Der Redner deutet in Richtung der SPÖ.), liegt darin, dass man vieles von dem, was jetzt in den Kontrollamtsberichten aufgedeckt wurde, wo ich dann das eine oder andere noch zitieren möchte,

 

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