Gemeinderat,
14. Sitzung vom 22.03.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 81
schaut jetzt im Zuge dieser heutigen Argumente etwa die
betriebswirtschaftliche Rechtfertigung bei dieser Wiener Stromsteuer aus? - Da
sieht die Rechtfertigung so aus, dass von diesen 10 Groschen Aufschlag,
von 10 Groschen KWK-Zuschlag, maximal 6 Groschen betriebswirtschaftlich
gerechtfertigt sind und 4 Groschen, also 40 Prozent davon, sind ein
reines Körbergeld. Das haben die Berechnungen des Stromregulators eindeutig
ergeben. Daher muss die Stadt derzeit auch ihre Unterlagen dem Stromregulator
zur Verfügung stellen, und die Stadt muss auch ihre Unterlagen etwa an die
Kommission in Brüssel abliefern.
Es haben ja, Herr Stadtrat, den Steuercharakter dieser
Wiener Stromsteuer letztendlich auch Sie selbst bestätigt. Sie haben ja einmal
so nebenbei gemeint, na ja, wenn der Grasser auf seine Verdoppelung der Energieabgabe
verzichtet, dann verzichten auch Sie auf die Wiener Stromsteuer. Nur ist da
schon ein kleiner Unterschied. Die Stromabgabe des Bundes oder die Erhöhung
derselben war ja immer als Budgetsanierungsmaßnahme deklariert, das war ganz
klar eine Budgetsanierungsmaßnahme, während hier mit dem Mäntelchen des Umweltschutzes
und des KWK-Zuschlags diese Steuer in der Höhe von 4 Groschen uns allen
aufgebrummt worden ist. Ich glaube, wir sollten daher doch auch heute noch
einmal klarstellen, dass diese 4 Groschen pro Kilowattstunde eben die
erste Belastungsmaßnahme dieser neuen Stadtregierung per 1. November des
Vorjahres gewesen ist.
Meine Damen und Herren! Es gibt noch eine zweite
Erhöhung, die ein bisschen zu wenig noch in diesem Haus vielleicht beachtet
worden ist, nämlich die Erhöhung der Monatsbelastung im sozialen Wohnbau. Es
wird natürlich diese Erhöhung erst in zirka ein bis zwei Jahren wirksam,
nachdem die ersten Wohnungen fertig gestellt sind, die nach der neuen Wiener
Wohnbauförderung finanziert worden sind. Ich meine die drastische Kürzung der
Wiener Wohnbauförderung. Es sind ja heuer diese Mittel um
1,2 Milliarden S gekürzt worden und das verteuert natürlich gewaltig
den sozialen Wohnbau in Wien. Diese Kürzung wird die Belastung einer Jungfamilie
um etwa 500 S pro Monat anheben. Das rechnen uns die Finanzexperten ganz
klar aus, dass auf Grund dieser neuen Wiener Wohnbauförderung eben eine wohnungssuchende
Jungfamilie mit 500 S pro Monat in Hinkunft höher belastet wird.
Das war also die erste Maßnahme, die neue Wiener
Stromsteuer mit 1. November des Vorjahres. Die zweite Maßnahme war diese
Kürzung der Wohnbauförderung, die massive Verteuerung im sozialen Wohnbau. Die
dritte Maßnahme ist die Erhöhung der Müllgebühren, die Sie, Herr Stadtrat, ja
auch schon angekündigt haben.
Um diese Verteuerungslawine abzurunden, kommt jetzt
noch die Erhöhung der Tarife bei den Wiener Linien hinzu. Es wird, meine Damen
und Herren, als Rechtfertigung dieser Erhöhung auch immer auf die Selbständigkeit
der Wiener Linien hingewiesen. Es wird betont, dass die Wiener Linien ja eigentlich
jetzt fast schon selbst über die Tarifhoheit verfügen. Es wird betont, dass die
Stadtverwaltung nach dieser Ausgliederung der Wiener Linien eigentlich gar
nicht mehr so leicht wie früher auf die Wiener Linien und auf ihre Tarife
Einfluss nehmen kann.
Meine Damen und Herren! Es ist aber etwas eigenartig,
weil in anderen Bereichen ist die Einflussnahme ja sehr wohl möglich. Es ist
diese Einflussnahme nämlich jederzeit möglich, wenn es um die Durchsetzung von
politischen Interessen geht. Es ist möglich, diese Einflussnahme vor allem dann
durchzusetzen, wenn es um parteipolitische Interessen der Sozialisten hier
geht. Diese Diskussion ist doch gerade brisant, weil die bisher politikfreie U-Bahn
in jüngster Zeit ja auch immer mehr politisch missbraucht wurde.
Meine Damen und Herren, ich meine die Straßenbahnillustrierte,
das VOR-Magazin, das Sie alle kennen, und die in ihren beiden letzten Ausgaben,
in den jüngsten Ausgaben immer mehr wie ein sozialistisches Zentralorgan
beinahe aufgemacht war. Da wird gegen Vertreter der FPÖ polemisiert, es wird
gegen Maßnahmen der Bundesregierung polemisiert, man macht sich da etwa über
den Kärntner Landeshauptmann lustig und man bietet sozialistischen, und zwar
ausschließlich sozialistischen, Politikern eine Auftrittsmöglichkeit für ihre
Propaganda.
In der jüngsten Ausgabe wird sogar auf der Titelseite
für das Sozialstaats-Volksbegehren der Regierung Werbung gemacht. Ich glaube,
das ist nicht der Beweis für die Demut, die diese Stadtregierung hier noch vor
einem Jahr versprochen hat. Das ist nicht der Beweis für diese Demut. Ich
meine, die Wiener Linien sollten den parteipolitischen Missbrauch dieser
Fahrgastzeitung möglichst rasch einstellen. (Beifall
bei der FPÖ.)
Aber, meine Damen und Herren, zurück zu den betriebswirtschaftlichen
Argumenten. Es gibt natürlich auch betriebswirtschaftliche Argumente für die
heutige Tariferhöhung. Es ist etwa klar - und das hat ja zuerst der Direktor
der Wiener Linien selbst beklagt -, dass die Wiener Stromsteuer natürlich auch
auf die Wiener Linien durchschlägt. Der Direktor der Wiener Linien hat ja beklagt,
dass er durch diese Wiener Stromsteuer eine Mehrbelastung von etwa
50 Millionen S pro Jahr verkraften muss, denn die Wiener Linien, U-Bahn,
Straßenbahn, Autobusse, Büros, sind natürlich ein Großabnehmer von Strom.
Aber wie sehen die anderen Argumente für die betriebswirtschaftliche
Rechtfertigung aus? - Der Herr Bürgermeister hat etwa die Inflationsrate
angesprochen, und er hat gemeint, dass die Tariferhöhung der Inflationsrate der
letzten fünf Jahre entspricht. Meine Damen und Herren, er hat dabei nur eines
übersehen. Er hat dabei übersehen, dass die letzte Tariferhöhung 1999 war und
daher ja erst drei Jahre her ist. Und in diesen drei Jahren hat die
Inflationsrate vielleicht 5 oder 6 Prozent betragen. Die Inflationsrate
erreicht daher niemals jene Gebührenerhöhung, die heute abgesegnet werden soll.
Aber, Herr Stadtrat, auch der europäische Vergleich des
Verkehrs, der vom Ex-Stadtrat Görg nunmehr veröffentlicht worden ist, dieser
Vergleich ist ja nicht wirklich
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