Gemeinderat,
15. Sitzung vom 26.04.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 99
weniger, aber auch dann ist das Gebäude noch um rund
40 Meter höher, als in der Widmung vorgesehen.
Ich weiß schon, dass nicht
alles im Bereich des Planungsstadtrats liegt, aber wäre es nicht sinnvoll, auch
im Bereich des berühmten § 69 BO, der viele Widmungen ja völlig
obsolet macht, Reformen voranzutreiben? Wo stehen diese Reformen, und inwieweit
wird es nicht wieder passieren, dass ein Hochhaus, das mit 140 Metern
gewidmet ist, dann auf Grund von - wie ich meine - politischem Planungs- und
Behördenversagen tatsächlich über 200 Meter hoch wird?
Vorsitzender GR Günther Reiter: Herr
Stadtrat, bitte.
Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker:
Herr Klubobmann!
Mir ist diese Diskussion seit langem bewusst. Es war
ja sichtbar, wie der Millenniums-Tower herausgewachsen ist, und es war auch der
Verwaltung dieser Stadt - damals war ich noch nicht in meiner derzeitigen
Funktion - sehr wohl bewusst.
Der § 69 ist ein hervorragendes Instrument im
Bereich der Stadterneuerung, was die Möglichkeiten betrifft,
Dachgeschoßausbauten durchzuführen, Liftzubauten vorzunehmen, alte Wohnhäuser,
Substandardwohnhäuser wieder auf ein Qualitätsniveau zu bringen. Ich sehe beim
§ 69 aber dort ein großes Problem, wo er für neu gewidmete Areale, für
Neubauten in Anspruch genommen wird. Deshalb lege ich so sehr darauf Wert, dass
es eine enge Verzahnung zwischen dem städtebaulichen Konzept, der Ausschreibung
der Architektur selbst, des Objekts selbst und der Widmung gibt. Wir haben
einige Objekte in Wien, bei denen kritisiert wird, dass wir zu eng mit den
Projektträgern zusammenarbeiten; aber durch diese Zusammenarbeit bereits im
Widmungsstadium erreichen wir, dass Auswüchse begrenzt werden können.
Sie werden sicherlich auch
gehört haben, dass der Magistratsdirektor schon vor längerer Zeit - meines
Wissens vor zweieinhalb Jahren - einen Erlass herausgegeben hat, wonach
Genehmigungen für Überhöhungen, also für über die laut Flächenwidmung zulässige
Höhe hinaus gehende Bauhöhen, nur im Ausmaß von 10 Prozent gewährt werden
dürfen. - Das gab es beim Millenniums-Tower noch nicht. - Somit wurde vom
Magistratsdirektor hier im Erlasswege eine Grenze eingezogen, womit zumindest
ein erster Schritt dahin gehend gesetzt worden ist, dass eine derartige
Überschreitung der Bauhöhe im Ausmaß von 25 Prozent nicht mehr zu Stande
kommen kann.
Vorsitzender GR Günther Reiter: Danke,
Herr Stadtrat. - Bevor ich die zweite Zusatzfrage aufrufe, richte ich eine
Bitte an die Damen und Herren des Gemeinderats: Sie wissen ja alle, dass das
Thema Hochhauskonzept heute auch Schwerpunktthema ist, und ich nehme daher an,
dass es von allgemeinem Interesse ist. Daher ersuche ich Sie, die hier im Saal
geführten Gespräche etwas zu reduzieren. Der derzeit herrschende Geräuschpegel
ist nicht sehr angenehm und diesem Haus auch nicht adäquat.
Die zweite Zusatzfrage wird von Herrn GR Mag Neuhuber
gestellt. - Bitte.
GR Mag Alexander Neuhuber (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat!
Wir werden ja heute noch ausführlich
Gelegenheit haben, über das Hochhauskonzept zu diskutieren, und werden das
sicher auch tun. Ein Charakteristikum dieses Konzepts besteht darin, dass in
Zukunft Richtlinien in Form einer 10-Punkte-Checkliste für Investoren und
Developer vorgegeben werden, also sozusagen eine kleine - oder große -
Anleitung, wie Hochhäuser in Wien in Zukunft entstehen können.
Nun ist das per se sicherlich auch für die Wirtschaft
zunächst einmal etwas Positives, dass man weiß, woran man sich halten kann.
Glauben Sie aber nicht, dass es durch diese Checkliste von zehn Punkten, von
denen es einige ja bisher nicht gegeben hat, die also völlig neu eingeführt
wurden, zu längeren Genehmigungsdauern kommen kann, als es bisher der Fall war?
Vorsitzender GR Günther Reiter: Herr
Stadtrat, bitte.
Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker:
Herr Gemeinderat!
Diese Möglichkeit ist nie
auszuschließen, aber wir wissen, dass es über markante Projekte in der Stadt -
egal, ob sie hoch sind oder aber niedrig, dafür jedoch an markanten Punkten, ob
sie Platzgestaltungen betreffen oder auch Grünflächengestaltungen -, wenn also
ein besonderes öffentliches Interesse besteht, heftige Diskussionen gibt. Da
gibt es Für und Wider, da gibt es immer Experten, die anderer Meinung sind als
jene Experten, die dieses Projekt promoten.
Daher muss man davon ausgehen, dass besonders
markante Projekte in einer Stadt immer in Diskussion sind und dass es nur das
Schlechteste sein kann, zu glauben, diese Diskussion umschiffen zu können. Wir
werden uns Diskussionen um städtebauliche Projekte, um markante Punkte in der
Stadt nie ersparen können. Eine der Neuerungen ist, dass Projektanten,
Investoren dies aufnehmen sollen und dass die öffentliche Information besonders
stark in den Vordergrund gerückt wird - vom Beginn des Entwurfs bis zur
Fertigstellung der Realisierung. Genauso wie es die Stadt beim U-Bahn-Bau
macht, mit Ombudsmännern, die bestimmte Bauabschnitte betreuen, soll auch ein
so markantes Projekt wie ein Hochhaus von einem Ombudsmann, von einer Beschwerdestelle,
von einer Informationsstelle begleitet werden. Ich denke, dass das nicht zur
Verlangsamung, sondern durchaus zur Beschleunigung beiträgt.
Zweiter Punkt: die Grundlagen und Informationen, die
wir verlangen. In diesem Konzept sind diese nun erstmals explizit als
Erfordernis festgeschrieben, aber Sie wissen, so nehme ich an, auch aus eigener
Erfahrung, dass zum Beispiel das Sicherheitskonzept ohnedies auch bisher
bereits mit der MA 68 abzusprechen war. Es war nur nicht explizit
festgeschrieben.
Jetzt hingegen ist es so, dass die MA 68 als die
für das Sicherheits- und Feuerwehrwesen in Wien zuständige Stelle natürlich
auch hier intensiv eingebunden wird.
Selbiges gilt natürlich auch für die Bauökologie. Auch auf
diesem Sektor wissen wir aus den Bauträgerwettbewerben im Wohnbau, dass dieses
Thema zunächst ein-
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