Gemeinderat,
15. Sitzung vom 26.04.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 69 von 99
vergleichbare Erlebnisse verbinden
mich mit den Sofiensälen, aber auch ganz nette.
Sehr
geehrter Herr Gemeinderat! Zunächst einmal steht ja außer jedem Zweifel - ich
habe heute schon einmal darauf hingewiesen und wir stimmen darin auch überein
-, dass die Sofiensäle selbst einen besonderen Stellenwert in kultureller und
historischer Hinsicht in dieser Stadt haben. Erlauben Sie mir aber auch darauf
hinzuweisen, dass der Eigentümer dieser Liegenschaft die Sofiensäle AG, also
ein privater Eigentümer ist, der, wie Sie in der Begründung zu Ihrer
dringlichen Anfrage ja auch ausführen, vorläufig - füge ich hinzu - nicht
bereit ist, die Sofiensäle nach dem Brand wiederherzustellen; im Übrigen
ungeachtet dessen, dass der Brandschaden durch Versicherungsleistungen abgedeckt
ist. Und weil der private Eigentümer zunächst nicht bereit ist, die Sofiensäle
wiederherzustellen, soll die öffentliche Hand für die Wiederherstellung im Wege
einer Sonderfinanzierung aufkommen. - Soweit Ihr Standpunkt.
Mein Standpunkt deckt sich mit Ihrem mit Sicherheit
im ersten Punkt, also im zweifelsfrei besonderen Stellenwert der Sofiensäle in
kultureller und historischer Hinsicht. Der zweite Punkt - die Eigentumsfrage
und die Vorstellung in der Finanzierung - trennt uns allerdings. Ich darf hier
nochmals auf das hinweisen, was ich heute morgen dazu bereits sagte, nämlich
allzu frühe Bemerkungen und allzu frühe öffentliche Diskussionen über die
Fragen einer öffentlichen Finanzierung oder eines öffentlichen
Finanzierungsbeitrags verschärfen zweifelsfrei das Problem für den Steuerzahler
und lindern es nicht. Mit dieser Bemerkung möchte ich es auch schon getan wissen.
Wir haben das heute in der Früh diskutiert.
Nun zur Beantwortung Ihrer einzelnen Fragen.
Zu Punkt 1: Welche Bedeutung messen Sie den Sofiensälen
als Teil der kulturellen Identität dieser Stadt bei?
Die 1986 erfolgte und von der Stadt Wien auch damals
schon befürwortete Stellung der Sofiensäle unter Denkmalschutz lag nicht nur in
der künstlerischen Qualität der an ihrer Entstehung beteiligten Architekten begründet,
sie berücksichtigte auch den Stellenwert der Sofiensäle als kulturelles und
historisches Zentrum des Wiener Kultur- und Gesellschaftslebens seit der frühen
Gründerzeit. Von den einst zahlreichen großen Wiener Tanz- und Vergnügungsetablissements
der Gründerzeit sind außer den Sofiensälen alle anderen verschwunden. Die
Sofiensäle waren Veranstaltungsort unzähliger Bälle, Konzerte,
Theatervorstellungen, politischer und sportlicher Veranstaltungen. Sie mussten
aber nach dem 10. November 1938 auch als Sammelstelle für zum Transport
nach dem Konzentrationslager Dachau vorgesehene jüdische Mitbürger des 3. und
11. Bezirks dienen.
Die große Bedeutung der Sofiensäle in historischer
und auch kultureller Hinsicht steht jedenfalls außer Streit.
Zu Punkt 2: Welchen Standpunkt haben die Vertreter
der Stadt Wien im Denkmalbeirat des Bundesdenkmalamts eingenommen?
Der Vertreter der Stadt Wien im Denkmalbeirat kommt
aus dem Bereich der Kulturabteilung, die immer dafür eingetreten ist, dass die
Sofiensäle erhalten werden. Im Übrigen muss ich darauf hinweisen, dass die
Sitzungen des Denkmalbeirats und deren Verlauf der Vertraulichkeit unterliegen.
Zu Punkt 3: Haben Sie als Vertreter Wiens
Stellungnahmen gegenüber dem Bundesdenkmal auf Grund der Empfehlungen des
Denkmalbeirats zur Aufrechterhaltung des Denkmalschutzes abgegeben?
Eine gesonderte Stellungnahme zur Empfehlung des
Denkmalbeirats, dem der Leiter der Kulturabteilung als Vertreter der Stadt Wien
als Mitglied angehörte, ist nicht abgegeben worden. Nachdem wir in der Meinung
übereingestimmt haben, war dies auch eine stille Einverständniserklärung.
Zu Punkt 4: Welche konkreten Schritte wurden seitens
der Stadt Wien seit dem Brand der Sofiensäle unternommen, um im Zusammenwirken
mit dem Bundesdenkmalamt Maßnahmen zur Bewahrung der Bausubstanz der Sofiensäle
anzuregen?
Die Baubehörde hat zufolge des Brandereignisses vom
16. August 2001 der Grundeigentümerin der Liegenschaft mit Bescheid vom
28. August 2001 Sicherungs- und Abtragungsmaßnahmen vorgeschrieben. Die
Grundeigentümerin wurde unter anderem dazu verpflichtet, Absperrungen zu
errichten sowie vom Absturz bedrohte Teile zu sichern beziehungsweise zu
entfernen.
Das gegenständliche Areal wird von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der MA 37 - Baupolizei im Rahmen des Außendienstes
überwacht. Wenn den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Bautätigkeiten auffallen,
die den denkmalgeschützten Teil des Gebäudes betreffen, wurde und wird das
Bundesdenkmalamt davon verständigt, welches in der Folge die erforderlichen
weiteren Schritte zu setzen hat.
Die Verhinderung weiterer Schädigung der denkmalgeschützten
Substanz der Sofiensäle, insbesondere durch Witterung, wurde der Liegenschaftseigentümerin
vom Bundesdenkmalamt vorgeschrieben.
Zu den Punkten 5, 6 und 7: Hat es seit dem Brand
der Sofiensäle Gespräche mit dem Eigentümer der Sofiensäle über die weitere
Zukunft der historischen Bausubstanz im Rahmen eines Gesamtprojekts gegeben?
Falls ja, mit welchem Inhalt? Falls nein, warum nicht?
Ich darf hiezu in Erinnerung rufen, dass für das in Rede
stehende Grundstück bereits vor dem Brand der Sofiensäle eine Baubewilligung
für ein Kongress-, Hotel- und Bürozentrum erteilt wurde. Diese Baubewilligung
berücksichtigt die denkmalgeschützten Teile des Bauwerks und hat immer noch
ihre Gültigkeit. Wie Ihnen ja auch bekannt ist, hat der Eigentümer nach dem
Brandereignis beim Bundesdenkmalamt die Aufhebung des Denkmalschutzes
beantragt. Auch ich habe in den letzten Tagen mit Freude zur Kenntnis genommen,
dass die nach dem Brand erhaltenen Teile, insbesondere der Ballsaal, das Foyer
und die Fassade, nach der Entscheidung des Bundesdenkmalamts weiterhin unter
Denkmalschutz gestellt sind. Damit ist auch in Zukunft gewährleistet, dass eine
weitere Nutzung der Liegenschaft nur
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