Gemeinderat,
16. Sitzung vom 29.05.2002, Sitzungsbericht
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Berichterstatter:
GR Christian Deutsch
(00825/2002-GSV, P 57) Plan Nr 7238: Festsetzung des Flächenwidmungs-
und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Tivoligasse, Ruckergasse,
Hohenbergstraße und Grünbergstraße (Bezirksgrenze) im 12. Bezirk, KatG
Meidling sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 (1) der Bauordnung für
Wien (Beilage Nr 103/02).
Berichterstatterin:
GRin Barbara Novak-Schild
(02018/2002-GJS, P 8) Dem Magistrat wird zur Förderung von Vereinen,
Gruppen und Projekten im Alternativbereich im Jahr 2002 laut Magistratsbericht ein
Rahmenbetrag in der Höhe von 80 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist
auf Haushaltsstelle 1/3811/757 gegeben.
Berichterstatter:
GR Jürgen Wutzlhofer
(02021/2002-GJS, P 10) Die Gebühren für Produkte und Leistungen der
MA 13 - media wien werden mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2002
entsprechend der vorgelegten Gebührenliste neu festgesetzt.
(02022/2002-GJS, P 11) Die Studiengebühren und Schulgelder der
Musiklehranstalten Wien werden mit Beginn des Schuljahrs 2002/2003 entsprechend
der vorgelegten Gebührenliste neu festgesetzt.
(02023/2002-GJS, P 12) Die Preise bei Veranstaltungen der
Musiklehranstalten Wien werden mit Wirksamkeit vom 1. September 2002
entsprechend der vorgelegten Gebührenliste neu festgesetzt.
(02025/2002-GJS, P 13) Die Gebühren der Büchereien Wien werden mit
Wirksamkeit vom 1. Juli 2002 entsprechend der vorgelegten Gebührenliste
neu festgesetzt.
(Redner: Die GRe Susanne Jerusalem,
Johann Römer und Barbara Novak-Schild.)
Folgende 5 Anträge des Stadtsenats
werden ohne Verhandlung angenommen:
Berichterstatterin:
GRin Barbara Novak-Schild
(02095/2002-GJS, P 14) Die Subvention an den Verein "Vienna
International ArtLab, Informations- und Kulturverein im Albert-Sever-Saal"
zur Unterstützung seiner Tätigkeit laut Magistratsbericht in der Höhe von
550 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle
1/3811/757 gegeben.
Berichterstatter:
GR Mag Thomas Reindl
(02014/2002-GJS, P 15) Die Anmietung der nachstehend angeführten
Sportstätten im Verwaltungsjahr 2002 mit einem Gesamtbetrag von
3 255 005 EUR wird genehmigt.
1) Wiener
Stadthalle Anmietung der Hallen A, B, C sowie des Ruderbeckens |
2 815 005 EUR |
2) MA 44 von der Bäderverwaltung werden Termine für Schwimmvereine in den
städtischen Bädern für den Wiener Schwimmverband zur Verfügung gestellt. |
440 000 EUR |
Gesamt |
3 255 005 EUR |
Die finanzielle Bedeckung ist auf
Haushaltsstelle 1/2690/700 im Voranschlag 2002 gegeben.
Berichterstatterin: GRin Mag Sonja Wehsely
(01991/2002-GJS, P 19) Das von Müttern mit Kindern beziehungsweise
schwangeren Frauen für die Benützung einer Wohneinheit im Rahmen der Mutter und
Kind-Unterbringung der MA 11 zu leistende monatliche Benützungsentgelt
wird ab 1. September 2002 mit 154 EUR festgesetzt.
Berichterstatterin: GRin Mag Sonja Wehsely
(01995/2002-GJS, P 20) 1) Das Entgelt für die Benützung einer Wohneinheit
im Haus Zohmanngasse 28 wird ab 1. September 2002 mit monatlich
71 EUR festgesetzt.
2) Für die Teilnahme am Essen im Haus Zohmanngasse 28 ist ab
1. September 2002 ein Betrag von 3 EUR täglich beziehungsweise
90 EUR monatlich (inklusive 10 Prozent USt) zu entrichten.
Berichterstatterin: GRin Mag Sonja Wehsely
(01996/2002-GJS, P 21) Mit Wirksamkeit 1. September 2002 wird vom
Kostenersatz der Minderjährigen in den Sozialpädagogischen Einrichtungen der
Stadt Wien und in Vertragseinrichtungen Abstand genommen. Nachfolgende
Neuregelung tritt mit diesem Zeitpunkt in Kraft:
1) Im ersten Lehrjahr verbleiben dem Lehrling 30 Prozent seines
monatlichen Nettoeinkommens, mindestens aber ein Betrag von 75 EUR als
Taschengeld, der verbleibende Restbetrag ist auf seinem Depot anzulegen.
2) Im zweiten Lehrjahr verbleiben dem Minderjährigen 30 Prozent seines
monatlichen Nettoeinkommens, mindestens aber ein Betrag von 90 EUR als
Taschengeld, der verbleibende Restbetrag ist auf seinem Depot anzulegen.
3) Ab dem dritten Lehrjahr verbleiben dem Minderjährigen 30 Prozent
seines monatlichen Nettoeinkommens, mindestens aber ein Betrag von 105 EUR
als Taschengeld, der verbleibende Restbetrag ist auf seinem Depot anzulegen.
4) Jenen Jugendlichen, die in keinem Lehrverhältnis stehen, aber über ein
Einkommen aus beruflicher Tätigkeit verfügen, verbleiben 30 Prozent des
monatlichen Nettoeinkommens, mindestens aber ein Betrag von 105 EUR als
Taschengeld, der verbleibende Restbetrag ist auf seinem Depot anzulegen.
5) Die MA 11 wird ermächtigt, Minderjährige in voller Erziehung, die
über entsprechende finanzielle Mittel oder Vermögen verfügen, zu einer im
Einzelfall festzusetzenden Kostenersatzleistung heranzuziehen.
(Getrennte Abstimmung über die Position
5.)
(Schluss
um 18.12 Uhr.)
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