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Gemeinderat, 16. Sitzung vom 29.05.2002, Sitzungsbericht  -  Seite 9 von 9

 

Berichterstatter: GR Christian Deutsch

 

(00825/2002-GSV, P 57) Plan Nr 7238: Festsetzung des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Tivoligasse, Ruckergasse, Hohenbergstraße und Grünbergstraße (Bezirksgrenze) im 12. Bezirk, KatG Meidling sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 (1) der Bauordnung für Wien (Beilage Nr 103/02).

 

Berichterstatterin: GRin Barbara Novak-Schild

 

(02018/2002-GJS, P 8) Dem Magistrat wird zur Förderung von Vereinen, Gruppen und Projekten im Alternativbereich im Jahr 2002 laut Magistratsbericht ein Rahmenbetrag in der Höhe von 80 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3811/757 gegeben.

 

Berichterstatter: GR Jürgen Wutzlhofer

 

(02021/2002-GJS, P 10) Die Gebühren für Produkte und Leistungen der MA 13 - media wien werden mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2002 entsprechend der vorgelegten Gebührenliste neu festgesetzt.

 

(02022/2002-GJS, P 11) Die Studiengebühren und Schulgelder der Musiklehranstalten Wien werden mit Beginn des Schuljahrs 2002/2003 entsprechend der vorgelegten Gebührenliste neu festgesetzt.

 

(02023/2002-GJS, P 12) Die Preise bei Veranstaltungen der Musiklehranstalten Wien werden mit Wirksamkeit vom 1. September 2002 entsprechend der vorgelegten Gebührenliste neu festgesetzt.

 

(02025/2002-GJS, P 13) Die Gebühren der Büchereien Wien werden mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2002 entsprechend der vorgelegten Gebührenliste neu festgesetzt.

 

(Redner: Die GRe Susanne Jerusalem, Johann Römer und Barbara Novak-Schild.)

 

Folgende 5 Anträge des Stadtsenats werden ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatterin: GRin Barbara Novak-Schild

 

(02095/2002-GJS, P 14) Die Subvention an den Verein "Vienna International ArtLab, Informations- und Kulturverein im Albert-Sever-Saal" zur Unterstützung seiner Tätigkeit laut Magistratsbericht in der Höhe von 550 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3811/757 gegeben.

 

Berichterstatter: GR Mag Thomas Reindl

 

(02014/2002-GJS, P 15) Die Anmietung der nachstehend angeführten Sportstätten im Verwaltungsjahr 2002 mit einem Gesamtbetrag von 3 255 005 EUR wird genehmigt.

1) Wiener Stadthalle

Anmietung der Hallen A, B, C sowie des Ruderbeckens

 

2 815 005 EUR

2) MA 44

von der Bäderverwaltung werden Termine für Schwimmvereine in den städtischen Bädern für den Wiener Schwimmverband zur Verfügung gestellt.

 

 

   440 000 EUR

Gesamt

3 255 005 EUR

Die finanzielle Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/700 im Voranschlag 2002 gegeben.

 

Berichterstatterin: GRin Mag Sonja Wehsely

 

(01991/2002-GJS, P 19) Das von Müttern mit Kindern beziehungsweise schwangeren Frauen für die Benützung einer Wohneinheit im Rahmen der Mutter und Kind-Unterbringung der MA 11 zu leistende monatliche Benützungsentgelt wird ab 1. September 2002 mit 154 EUR festgesetzt.

 

Berichterstatterin: GRin Mag Sonja Wehsely

 

(01995/2002-GJS, P 20) 1) Das Entgelt für die Benützung einer Wohneinheit im Haus Zohmanngasse 28 wird ab 1. September 2002 mit monatlich 71 EUR festgesetzt.

 

2) Für die Teilnahme am Essen im Haus Zohmanngasse 28 ist ab 1. September 2002 ein Betrag von 3 EUR täglich beziehungsweise 90 EUR monatlich (inklusive 10 Prozent USt) zu entrichten.

 

Berichterstatterin: GRin Mag Sonja Wehsely

 

(01996/2002-GJS, P 21) Mit Wirksamkeit 1. September 2002 wird vom Kostenersatz der Minderjährigen in den Sozialpädagogischen Einrichtungen der Stadt Wien und in Vertragseinrichtungen Abstand genommen. Nachfolgende Neuregelung tritt mit diesem Zeitpunkt in Kraft:

 

1) Im ersten Lehrjahr verbleiben dem Lehrling 30 Prozent seines monatlichen Nettoeinkommens, mindestens aber ein Betrag von 75 EUR als Taschengeld, der verbleibende Restbetrag ist auf seinem Depot anzulegen.

 

2) Im zweiten Lehrjahr verbleiben dem Minderjährigen 30 Prozent seines monatlichen Nettoeinkommens, mindestens aber ein Betrag von 90 EUR als Taschengeld, der verbleibende Restbetrag ist auf seinem Depot anzulegen.

 

3) Ab dem dritten Lehrjahr verbleiben dem Minderjährigen 30 Prozent seines monatlichen Nettoeinkommens, mindestens aber ein Betrag von 105 EUR als Taschengeld, der verbleibende Restbetrag ist auf seinem Depot anzulegen.

 

4) Jenen Jugendlichen, die in keinem Lehrverhältnis stehen, aber über ein Einkommen aus beruflicher Tätigkeit verfügen, verbleiben 30 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens, mindestens aber ein Betrag von 105 EUR als Taschengeld, der verbleibende Restbetrag ist auf seinem Depot anzulegen.

 

5) Die MA 11 wird ermächtigt, Minderjährige in voller Erziehung, die über entsprechende finanzielle Mittel oder Vermögen verfügen, zu einer im Einzelfall festzusetzenden Kostenersatzleistung heranzuziehen.

 

(Getrennte Abstimmung über die Position 5.)

 

(Schluss um 18.12 Uhr.)

 

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