Gemeinderat,
17. Sitzung vom 24.06.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 127 von 145
Tatsache: Wenn man Gelder von der Krankenkasse im Sinne der
Refundierung für Psychotherapie möchte, muss man zumindest irgendwelche Angaben
haben, sonst kommt das Geld ja nicht. Also entweder haben wir die dann nicht
gekriegt oder es wurde hier nicht um Refundierung angesucht.
Und dann haben wir uns die Mühe gemacht, ein Verhältnis
herzustellen von dem Personal, das in diesen beiden Stellen arbeitet und das
hier genau mit Wochenstunden angegeben ist, zu den Patienten und Patientinnen,
die dort versorgt werden. Es sind in der einen 256 Patienten, in der
anderen 43. Und wenn man da eine Rechnung macht, aus einer Jahresarbeitszeit
und den Stunden, die angegeben werden, die der einzelne Patient so im
Durchschnitt therapeutisch in Behandlung ist oder in Beratung, dann kann man
ausrechnen, wie viel Zeit mit den Klienten direkt gearbeitet wird. Das hat
einige Unschärfen, denn bei der Gruppentherapie weiß man nicht, wie viel drinnen
waren und wie lange das dauert, aber Pi mal Daumen kommt man hin. Und da stellt
man dann fest, wenn man sehr, sehr gut rechnet und Supervision, Krankheit,
Urlaub, alles einrechnet, dann kommt man trotzdem drauf, dass für die Arbeit am
Patienten und an der Patientin nur die Hälfte der dort geleisteten Arbeitszeit
verwendet wird.
Jetzt gibt es verschiedene Möglichkeiten. Entweder
kriegen wir sehr, sehr gute Erklärungen, was in der anderen Hälfte passiert.
Verwaltungsarbeit kann es nicht sein, weil da ist eine Sekretärin mit
40 Wochenstunden beschäftigt. Vielleicht gibt es Antworten, die mir
erklären, dass die andere halbe Zeit für ganz, ganz wichtige Dinge für diesen
Zweck verwendet wird. Allein, ich sehe sie nicht. Und daher muss ich einmal
Vermutungen anstellen. Wir wissen nicht, welche Therapien verwendet werden,
sondern wir wissen nur, dass hier sehr viel Arbeitszeit zur Verfügung steht.
Wir haben gefragt, welche Wartezeiten hier sind. Und das ist interessant. Die
Wartezeit - man höre und staune - beträgt drei bis vier Monate. Drei bis vier
Monate warten die Patienten und Patientinnen, dort in Behandlung zu kommen.
Angesichts der Rechnung, die ich aufgestellt habe, nicht unspannend.
Ja, und das alles vor dem Licht, dass viele Einrichtungen,
NGOs und andere im psychosozialen Bereich tätige Institutionen, darüber klagen,
dass, wenn sie psychisch kranke Personen an den PSD vermitteln wollen,
unterbringen wollen - und ich sage es jetzt so, wie ich es gehört habe -, das
manchmal das Salzamt ist. Das hat mir ein Sozialarbeiter gesagt. Also Anruf
genügt nicht. Es kommt keiner. Man weiß nicht, wie man die Leute hier unterbringt.
Wir haben uns das auch angeschaut in Bezug auf die
Wohnplätze des PSD, die nie zu 100 Prozent ausgelastet sind, sondern sehr
oft so rund um die 70 Prozent. Wir finden, dass es nicht so sein kann,
dass psychisch kranke Menschen obdachlos sind, in der Meldemannstraße wohnen,
in der Gruft unterkommen, beim Bahnhofssozialdienst oder bei all den anderen
Einrichtungen, die es gibt, und dass irgendwo anders Betten leer sind und man
die Leute nicht unterbringen kann, obwohl so eine Einrichtung wie die Meldemannstraße
- wer je dort war, wird es sofort glauben - kein Ort ist für psychisch Kranke
auf die Dauer. Aber tut Leid.
Argument für diese Situation seitens damit befasster
Personen war: Man kann aus gruppendynamischen Gründen nicht in jede
Wohngemeinschaft jeden dazulegen. Das sehe ich ein. Aber es kann nicht so sein,
dass man sich hier keine Lösung einfallen lässt.
Zum Schluss haben wir daher zum PSD einen Beschlussantrag
vorbereitet, indem wir für die Zukunft sicherstellen wollen, dass es jährliche
Tätigkeits- und Leistungsberichte des PSD gibt, die tatsächlich auch Aussagen
machen, die interpretiert werden können, wo Parameter wie Qualität, Art und
Umfang der Leistung, ausführende Berufsgruppen und so weiter aufgeführt werden.
In formeller Hinsicht beantrage ich die Zuweisung
dieses Antrags an den Ausschuss für Gesundheits- und Spitalswesen.
Zum guten Schluss habe ich noch zwei weitere Beschlussanträge
hier einzubringen.
Der eine betrifft ein Vorhaben, das uns sehr, sehr
wichtig ist in Wien. Teil des KliP, des Klimaschutzprogramms, dem sich Wien
verpflichtet hat, ist der Umstand, dass man versucht, im Einklang mit der
Entwicklungshilfepolitik Österreichs, den Fernhandel mit den Entwicklungsländern
auszubauen und zumindest im öffentlichen Bereich dort Produkte aus fairem
Handel zu kaufen und zu verwenden, wo dies möglich ist.
Daher stellen wir einen Beschluss- und Resolutionsantrag
betreffend sämtliche Pensionistenklubs und -Wohnhäuser. Warum wir auf die
kommen, ist auch klar: Dort wird Kaffee getrunken. In den Kindertagesstätten
wird es vielleicht etwas weniger sein.
Wir beantragen die sofortige Abstimmung des Antrags.
Sie nehmen (zu
GRin Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch auf dem Berichterstatterplatz) den
Antrag trotzdem. Gut. Wissen Sie, ich bin froh, wenn wir es heute nicht zu
lange machen und ich muss morgen nicht noch einmal ans Pult. Ersparen wir alle
miteinander Zeit. Also erlauben Sie mir diese kleine Geschäftsordnungsverfehlung
und nehmen Sie, Frau Kollegin Neck-Schaukowitsch, meinen Beschlussantrag. Und
noch wichtiger wäre es, wenn die Sozialdemokratische Fraktion sich entschließen
könnte, dem Beschlussantrag entweder beizutreten oder ihm zumindest zuzustimmen.
- Danke schön.
Für den dritten Beschlussantrag gilt haargenau dasselbe,
Frau Kollegin Neck-Schaukowitsch. Da geht es nämlich um die Gleichstellung von
Nicht-EU-Bürgern und -Bürgerinnen bei Sozialleistungen der Stadt Wien. Da fällt
mir auch auf, dass das zur Frau Kollegin Laska gehört. Nehmen Sie ihn trotzdem.
Es geht darum, dass alle Regelungen betreffend Sozialleistungen
in Bezug auf ihre Ungleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen im Gegensatz zu
EU-Bürgern überprüft werden sollen und dem zuständigen Gemeinderatsausschuss darüber
berichtet werden soll und
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