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Gemeinderat, 17. Sitzung vom 24.06.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 127 von 145

 

Tatsache: Wenn man Gelder von der Krankenkasse im Sinne der Refundierung für Psychotherapie möchte, muss man zumindest irgendwelche Angaben haben, sonst kommt das Geld ja nicht. Also entweder haben wir die dann nicht gekriegt oder es wurde hier nicht um Refundierung angesucht.

 

Und dann haben wir uns die Mühe gemacht, ein Verhältnis herzustellen von dem Personal, das in diesen beiden Stellen arbeitet und das hier genau mit Wochenstunden angegeben ist, zu den Patienten und Patientinnen, die dort versorgt werden. Es sind in der einen 256 Patienten, in der anderen 43. Und wenn man da eine Rechnung macht, aus einer Jahresarbeitszeit und den Stunden, die angegeben werden, die der einzelne Patient so im Durchschnitt therapeutisch in Behandlung ist oder in Beratung, dann kann man ausrechnen, wie viel Zeit mit den Klienten direkt gearbeitet wird. Das hat einige Unschärfen, denn bei der Gruppentherapie weiß man nicht, wie viel drinnen waren und wie lange das dauert, aber Pi mal Daumen kommt man hin. Und da stellt man dann fest, wenn man sehr, sehr gut rechnet und Supervision, Krankheit, Urlaub, alles einrechnet, dann kommt man trotzdem drauf, dass für die Arbeit am Patienten und an der Patientin nur die Hälfte der dort geleisteten Arbeitszeit verwendet wird.

 

Jetzt gibt es verschiedene Möglichkeiten. Entweder kriegen wir sehr, sehr gute Erklärungen, was in der anderen Hälfte passiert. Verwaltungsarbeit kann es nicht sein, weil da ist eine Sekretärin mit 40 Wochenstunden beschäftigt. Vielleicht gibt es Antworten, die mir erklären, dass die andere halbe Zeit für ganz, ganz wichtige Dinge für diesen Zweck verwendet wird. Allein, ich sehe sie nicht. Und daher muss ich einmal Vermutungen anstellen. Wir wissen nicht, welche Therapien verwendet werden, sondern wir wissen nur, dass hier sehr viel Arbeitszeit zur Verfügung steht. Wir haben gefragt, welche Wartezeiten hier sind. Und das ist interessant. Die Wartezeit - man höre und staune - beträgt drei bis vier Monate. Drei bis vier Monate warten die Patienten und Patientinnen, dort in Behandlung zu kommen. Angesichts der Rechnung, die ich aufgestellt habe, nicht unspannend.

 

Ja, und das alles vor dem Licht, dass viele Einrichtungen, NGOs und andere im psychosozialen Bereich tätige Institutionen, darüber klagen, dass, wenn sie psychisch kranke Personen an den PSD vermitteln wollen, unterbringen wollen - und ich sage es jetzt so, wie ich es gehört habe -, das manchmal das Salzamt ist. Das hat mir ein Sozialarbeiter gesagt. Also Anruf genügt nicht. Es kommt keiner. Man weiß nicht, wie man die Leute hier unterbringt.

 

Wir haben uns das auch angeschaut in Bezug auf die Wohnplätze des PSD, die nie zu 100 Prozent ausgelastet sind, sondern sehr oft so rund um die 70 Prozent. Wir finden, dass es nicht so sein kann, dass psychisch kranke Menschen obdachlos sind, in der Meldemannstraße wohnen, in der Gruft unterkommen, beim Bahnhofssozialdienst oder bei all den anderen Einrichtungen, die es gibt, und dass irgendwo anders Betten leer sind und man die Leute nicht unterbringen kann, obwohl so eine Einrichtung wie die Meldemannstraße - wer je dort war, wird es sofort glauben - kein Ort ist für psychisch Kranke auf die Dauer. Aber tut Leid.

 

Argument für diese Situation seitens damit befasster Personen war: Man kann aus gruppendynamischen Gründen nicht in jede Wohngemeinschaft jeden dazulegen. Das sehe ich ein. Aber es kann nicht so sein, dass man sich hier keine Lösung einfallen lässt.

 

Zum Schluss haben wir daher zum PSD einen Beschlussantrag vorbereitet, indem wir für die Zukunft sicherstellen wollen, dass es jährliche Tätigkeits- und Leistungsberichte des PSD gibt, die tatsächlich auch Aussagen machen, die interpretiert werden können, wo Parameter wie Qualität, Art und Umfang der Leistung, ausführende Berufsgruppen und so weiter aufgeführt werden.

 

In formeller Hinsicht beantrage ich die Zuweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Gesundheits- und Spitalswesen.

 

Zum guten Schluss habe ich noch zwei weitere Beschlussanträge hier einzubringen.

 

Der eine betrifft ein Vorhaben, das uns sehr, sehr wichtig ist in Wien. Teil des KliP, des Klimaschutzprogramms, dem sich Wien verpflichtet hat, ist der Umstand, dass man versucht, im Einklang mit der Entwicklungshilfepolitik Österreichs, den Fernhandel mit den Entwicklungsländern auszubauen und zumindest im öffentlichen Bereich dort Produkte aus fairem Handel zu kaufen und zu verwenden, wo dies möglich ist.

 

Daher stellen wir einen Beschluss- und Resolutionsantrag betreffend sämtliche Pensionistenklubs und -Wohnhäuser. Warum wir auf die kommen, ist auch klar: Dort wird Kaffee getrunken. In den Kindertagesstätten wird es vielleicht etwas weniger sein.

 

Wir beantragen die sofortige Abstimmung des Antrags.

 

Sie nehmen (zu GRin Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch auf dem Berichterstatterplatz) den Antrag trotzdem. Gut. Wissen Sie, ich bin froh, wenn wir es heute nicht zu lange machen und ich muss morgen nicht noch einmal ans Pult. Ersparen wir alle miteinander Zeit. Also erlauben Sie mir diese kleine Geschäftsordnungsverfehlung und nehmen Sie, Frau Kollegin Neck-Schaukowitsch, meinen Beschlussantrag. Und noch wichtiger wäre es, wenn die Sozialdemokratische Fraktion sich entschließen könnte, dem Beschlussantrag entweder beizutreten oder ihm zumindest zuzustimmen. - Danke schön.

 

Für den dritten Beschlussantrag gilt haargenau dasselbe, Frau Kollegin Neck-Schaukowitsch. Da geht es nämlich um die Gleichstellung von Nicht-EU-Bürgern und -Bürgerinnen bei Sozialleistungen der Stadt Wien. Da fällt mir auch auf, dass das zur Frau Kollegin Laska gehört. Nehmen Sie ihn trotzdem.

 

Es geht darum, dass alle Regelungen betreffend Sozialleistungen in Bezug auf ihre Ungleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen im Gegensatz zu EU-Bürgern überprüft werden sollen und dem zuständigen Gemeinderatsausschuss darüber berichtet werden soll und

 

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