Gemeinderat,
17. Sitzung vom 25.06.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 23 von 115
des Antrags an den GRA für Bildung, Jugend, Soziales,
Information und Sport.
Zu den Kindergruppen und privaten Kindergärten: Auch
hier ist einiges verbessert worden, aber es gibt unserer Meinung nach noch
einige Dinge und vor allem immer wieder auftretende Probleme, die wir auch in
Angriff nehmen sollten. Eines davon ist die Finanzierung der Springerinnen in
der Kindergruppenbetreuung. Hier gibt es das Problem, dass die Kindergruppen
seit Mai 2002 nicht mehr Anspruch auf einen Ersatz durch eine Springerin haben
und jetzt vor der Situation stehen, dass sie Qualitätseinbußen beziehungsweise
Betreuungseinbußen haben.
Auch hier würden wir es sehr begrüßen, wenn die Stadt
Wien in der Finanzierung bei der Anstellung von Springerinnen in der
Kinderbetreuung der Kindergruppen einspringen würde, und auch hier empfehlen
und beantragen wir, die Abwicklung der Organisation dem Verein
Kinderdrehscheibe zu überantworten.
In formeller Hinsicht beantrage ich auch hier die
Zuweisung an den Ausschuss.
Wir haben auch im Ausschuss des Öfteren darüber
gesprochen, dass die Sozialstaffelung der Elternbeiträge neben den öffentlichen
Kindertagesheimen auch für die Privaten gilt. Es ist von der Frau Stadträtin
immer wieder bestätigt worden, dass dem so ist, dass das stimmt und dass wir
Fälle melden sollen. Kollegin Jerusalem hat immer wieder auf Fälle hingewiesen,
in denen das nicht stimmt, aber es passiert nach wie vor, dass nicht darüber
informiert wird, dass die Eltern Anspruch auf die soziale Staffelung haben. Es
gibt ein Schreiben des Dachverbands der Wiener Kindergärten, in dem darauf
hingewiesen und klar gesagt wird: Wir brauchen die Information an die Eltern,
dass es diese Möglichkeit gibt und dass das auch praktiziert wird. - Ich
glaube, dass wir hier schauen sollten, wo der Fehler im System liegt. Die Idee
ist gut, das ist sinnvoll, nur wird es nicht praktiziert.
Deswegen stelle ich den Antrag, dass ab sofort die
Sozialstaffelung der Kindergartenbeiträge auch für die Elternbeiträge bei
Privatkindergärten analog der Sozialstaffelung der Elternbeiträge bei den
Kindertagesheimen der Stadt Wien gilt. Das ist schon so, aber ich stelle hier
noch einmal den Antrag, weil das anscheinend nicht klar ist. Die MA 11A
wird aufgefordert, in diesem Sinn für die Bekanntmachung und die Umsetzung zu
sorgen.
Ich beantrage auch hier die Zuweisung an den GRA für
Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport.
Ich hoffe, dass dieses Thema jetzt befriedigend
gelöst wird, dass es nicht wieder zu diesen Unstimmigkeiten beziehungsweise
Fehlinformationen kommt und dass wir das in Ausschüssen oder hier nicht mehr
erwähnen müssen.
Nun zum letzten Bereich, den Kindertagesheimen der
Stadt Wien: Derzeit ist das neue Kindertagesheimgesetz in Begutachtung, das
vielleicht im Herbst auch beschlossen werden soll. Ich möchte trotzdem darauf
hinweisen, dass die Situation in Bezug auf die Kinderhöchstzahl in den
öffentlichen Kindertagesheimen nach wie vor nicht befriedigend ist. Wenn man
sich die Ergebnisse der PISA-Studie ansieht, dann sieht man, dass zum Beispiel
Finnland - das ja in dieser Studie sehr gut abschneidet - ein sehr gut
ausgebildetes System der "early childhood education" hat. In der
Studie wird auch festgestellt, dass der Betreuungsschlüssel in den Vorschulen
beziehungsweise in der Kinderbetreuung sehr klein ist. So werden die Null- bis
Dreijährigen höchstens zu viert und die Drei- bis Sechsjährigen zu siebt von
einer entsprechend ausgebildeten Person betreut. Es ist anzunehmen, dass sich
dieses Betreuungsverhältnis sehr positiv auf den Schuleintritt und auf die
Bildung der Kinder auswirkt.
Jetzt haben wir im Wiener Tagesheimgesetz nach wie
vor diese horrenden Höchstzahlen, und ich möchte zum wiederholten Male einen
Antrag einbringen, dass die Kinderhöchstzahlen abgesenkt werden:
Folgende Kinderhöchstzahlen in Gruppen der
Kindertagesheime der Stadt Wien sollen nicht überschritten werden: a) bei
Kinderkrippen, das sind die unter Dreijährigen, maximal 8 Kinder; b) bei
den Kindergärten, den Drei- bis Sechsjährigen, maximal 15 Kinder; c) die
Horte, Sechs- bis Zehnjährige, maximal 15 Kinder.
Für Integrationsgruppen der Stadt Wien sollen
folgende Höchstzahlen gelten: Kinderkrippen maximal 8 Kinder, davon 2 behinderte
Kinder; Kindergärten maximal 15 Kinder, davon 2 behinderte Kinder; Horte
maximal 15 Kinder, davon 2 behinderte Kinder; und heilpädagogische Gruppen
maximal 12 Kinder.
In formeller Hinsicht beantrage ich hier die
Zuweisung an den Ausschuss.
Schaut man sich den Rechnungsabschluss an, diese
schon gestern zitierten gelben Erläuterungen zu größeren Abweichungen zum
Voranschlag, so sieht man, dass bei den Leistungserlösen der Kindertagesheime
ein Plus von 72,4 Millionen S steht. Es wird auch erklärt, warum das
so ist. Unter anderem waren die Indexentwicklung und damit die Anhebung der
Beiträge sowie andere Nachverrechnungen höher als erwartet. Jetzt haben wir -
was auch schon erwähnt wurde - im letzten Jahr die Elternbeiträge erhöht. Diese
werden laufend erhöht. Wir haben auch in der damaligen Debatte erwähnt, dass
wir mit diesen hohen Elternbeiträgen nicht wirklich zufrieden sind und dass wir
uns eine massive Reduzierung der Elternbeiträge erwarten.
Es gibt bezüglich der Elternbeiträge und der Gutschriftsänderung
von 1998 ein immer häufiger auftretendes Problem. Wenn Sie sich erinnern - ich
war damals noch nicht hier im Gemeinderat, aber ich habe mir das Protokoll
angesehen -, es wurde 1998 die Gutwochenregelung geändert, die jetzt die Eltern
zu Unmut verführt beziehungsweise klar erkennen lässt, dass es hier zu sozialen
Ungerechtigkeiten kommt. Das Beispiel liegt dem Antrag bei. Ich möchte nur kurz
erklären, worum es geht. Es gibt jetzt durch diese 1998 beschlossene Änderung
die Regelung, dass man, wenn das Kind fünf Wochen ohne Unterbrechung nicht das
Kindertagesheim besucht, das Geld für einen Monat refundiert bekommt. Das führt
dazu, dass, wenn nicht durchgehend
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