«  1  »

 

Gemeinderat, 17. Sitzung vom 25.06.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 23 von 115

 

des Antrags an den GRA für Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport.

 

Zu den Kindergruppen und privaten Kindergärten: Auch hier ist einiges verbessert worden, aber es gibt unserer Meinung nach noch einige Dinge und vor allem immer wieder auftretende Probleme, die wir auch in Angriff nehmen sollten. Eines davon ist die Finanzierung der Springerinnen in der Kindergruppenbetreuung. Hier gibt es das Problem, dass die Kindergruppen seit Mai 2002 nicht mehr Anspruch auf einen Ersatz durch eine Springerin haben und jetzt vor der Situation stehen, dass sie Qualitätseinbußen beziehungsweise Betreuungseinbußen haben.

 

Auch hier würden wir es sehr begrüßen, wenn die Stadt Wien in der Finanzierung bei der Anstellung von Springerinnen in der Kinderbetreuung der Kindergruppen einspringen würde, und auch hier empfehlen und beantragen wir, die Abwicklung der Organisation dem Verein Kinderdrehscheibe zu überantworten.

 

In formeller Hinsicht beantrage ich auch hier die Zuweisung an den Ausschuss.

 

Wir haben auch im Ausschuss des Öfteren darüber gesprochen, dass die Sozialstaffelung der Elternbeiträge neben den öffentlichen Kindertagesheimen auch für die Privaten gilt. Es ist von der Frau Stadträtin immer wieder bestätigt worden, dass dem so ist, dass das stimmt und dass wir Fälle melden sollen. Kollegin Jerusalem hat immer wieder auf Fälle hingewiesen, in denen das nicht stimmt, aber es passiert nach wie vor, dass nicht darüber informiert wird, dass die Eltern Anspruch auf die soziale Staffelung haben. Es gibt ein Schreiben des Dachverbands der Wiener Kindergärten, in dem darauf hingewiesen und klar gesagt wird: Wir brauchen die Information an die Eltern, dass es diese Möglichkeit gibt und dass das auch praktiziert wird. - Ich glaube, dass wir hier schauen sollten, wo der Fehler im System liegt. Die Idee ist gut, das ist sinnvoll, nur wird es nicht praktiziert.

 

Deswegen stelle ich den Antrag, dass ab sofort die Sozialstaffelung der Kindergartenbeiträge auch für die Elternbeiträge bei Privatkindergärten analog der Sozialstaffelung der Elternbeiträge bei den Kindertagesheimen der Stadt Wien gilt. Das ist schon so, aber ich stelle hier noch einmal den Antrag, weil das anscheinend nicht klar ist. Die MA 11A wird aufgefordert, in diesem Sinn für die Bekanntmachung und die Umsetzung zu sorgen.

 

Ich beantrage auch hier die Zuweisung an den GRA für Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport.

 

Ich hoffe, dass dieses Thema jetzt befriedigend gelöst wird, dass es nicht wieder zu diesen Unstimmigkeiten beziehungsweise Fehlinformationen kommt und dass wir das in Ausschüssen oder hier nicht mehr erwähnen müssen.

 

Nun zum letzten Bereich, den Kindertagesheimen der Stadt Wien: Derzeit ist das neue Kindertagesheimgesetz in Begutachtung, das vielleicht im Herbst auch beschlossen werden soll. Ich möchte trotzdem darauf hinweisen, dass die Situation in Bezug auf die Kinderhöchstzahl in den öffentlichen Kindertagesheimen nach wie vor nicht befriedigend ist. Wenn man sich die Ergebnisse der PISA-Studie ansieht, dann sieht man, dass zum Beispiel Finnland - das ja in dieser Studie sehr gut abschneidet - ein sehr gut ausgebildetes System der "early childhood education" hat. In der Studie wird auch festgestellt, dass der Betreuungsschlüssel in den Vorschulen beziehungsweise in der Kinderbetreuung sehr klein ist. So werden die Null- bis Dreijährigen höchstens zu viert und die Drei- bis Sechsjährigen zu siebt von einer entsprechend ausgebildeten Person betreut. Es ist anzunehmen, dass sich dieses Betreuungsverhältnis sehr positiv auf den Schuleintritt und auf die Bildung der Kinder auswirkt.

 

Jetzt haben wir im Wiener Tagesheimgesetz nach wie vor diese horrenden Höchstzahlen, und ich möchte zum wiederholten Male einen Antrag einbringen, dass die Kinderhöchstzahlen abgesenkt werden:

 

Folgende Kinderhöchstzahlen in Gruppen der Kindertagesheime der Stadt Wien sollen nicht überschritten werden: a) bei Kinderkrippen, das sind die unter Dreijährigen, maximal 8 Kinder; b) bei den Kindergärten, den Drei- bis Sechsjährigen, maximal 15 Kinder; c) die Horte, Sechs- bis Zehnjährige, maximal 15 Kinder.

 

Für Integrationsgruppen der Stadt Wien sollen folgende Höchstzahlen gelten: Kinderkrippen maximal 8 Kinder, davon 2 behinderte Kinder; Kindergärten maximal 15 Kinder, davon 2 behinderte Kinder; Horte maximal 15 Kinder, davon 2 behinderte Kinder; und heilpädagogische Gruppen maximal 12 Kinder.

 

In formeller Hinsicht beantrage ich hier die Zuweisung an den Ausschuss.

 

Schaut man sich den Rechnungsabschluss an, diese schon gestern zitierten gelben Erläuterungen zu größeren Abweichungen zum Voranschlag, so sieht man, dass bei den Leistungserlösen der Kindertagesheime ein Plus von 72,4 Millionen S steht. Es wird auch erklärt, warum das so ist. Unter anderem waren die Indexentwicklung und damit die Anhebung der Beiträge sowie andere Nachverrechnungen höher als erwartet. Jetzt haben wir - was auch schon erwähnt wurde - im letzten Jahr die Elternbeiträge erhöht. Diese werden laufend erhöht. Wir haben auch in der damaligen Debatte erwähnt, dass wir mit diesen hohen Elternbeiträgen nicht wirklich zufrieden sind und dass wir uns eine massive Reduzierung der Elternbeiträge erwarten.

 

Es gibt bezüglich der Elternbeiträge und der Gutschriftsänderung von 1998 ein immer häufiger auftretendes Problem. Wenn Sie sich erinnern - ich war damals noch nicht hier im Gemeinderat, aber ich habe mir das Protokoll angesehen -, es wurde 1998 die Gutwochenregelung geändert, die jetzt die Eltern zu Unmut verführt beziehungsweise klar erkennen lässt, dass es hier zu sozialen Ungerechtigkeiten kommt. Das Beispiel liegt dem Antrag bei. Ich möchte nur kurz erklären, worum es geht. Es gibt jetzt durch diese 1998 beschlossene Änderung die Regelung, dass man, wenn das Kind fünf Wochen ohne Unterbrechung nicht das Kindertagesheim besucht, das Geld für einen Monat refundiert bekommt. Das führt dazu, dass, wenn nicht durchgehend

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular