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Gemeinderat, 17. Sitzung vom 25.06.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 77 von 115

 

und so weiter, die eine Erhöhung der Betriebskosten nach sich ziehen, dem Rechnungsabschluss nicht zustimmen können. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zum Wort gemeldet ist Frau GRin Mag Ruth Becher. Ich erteile es ihr.

 

GRin Mag Ruth Becher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Herr Vorsitzender! Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Die Lebensqualität in einer Stadt ist abhängig von der Beschäftigungssituation, von der Einkommenssituation, aber natürlich auch von der Wohnsituation, die sehr eng damit verbunden ist. Im heurigen Jahr wurden von einer internationalen Unternehmungsberatungsfirma insgesamt 250 Großstädte getestet. Bei diesem Test hat Wien, knapp hinter Zürich, den zweiten Platz errungen, noch vor Vancouver. Im Bereich "Wohnen" waren insgesamt 30 Punkte zu erreichen und Wien hat hier 29 Punkte erlangen können, also noch zwei Punkte mehr errungen, als es Zürich gelungen ist. In diesem "Quality of Living Report" von Wiliam Mercer ist für diese ausgezeichnete Reihung, die hier vorgenommen wurde, besonders die hohe Qualität und die große Auswahl, die in Wien an Wohnungen zur Verfügung steht, ausschlaggebend. So eine Bewertung fällt nicht vom Himmel. Dafür müssen ausreichend Maßnahmen vorbereitet und gesetzt werden. Dafür haben die Stadtregierung und unser Stadtrat sehr hart gearbeitet, dass es zu dieser Bewertung gekommen ist. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Im Jahr 2001 sind insgesamt 3,428 Milliarden S für den Wohnungsneubau ausgegeben worden. Damit konnten wir, Herr Kollege Fuchs, 5 396 Wohnungen in der Förderung zusichern. Das heißt, dass das Arbeitsprogramm, das sich die Stadtregierung zu Beginn gesetzt hat - 25 000 Wohnungen in fünf Jahren -, in diesem Jahr mit 5 396 Wohnungen überdurchschnittlich erreicht wurde.

 

Wenn in dieser Rechnungsabschlussdebatte gestern mehrfach behauptet wurde, dass es zu einer Verteuerung der Wohnungskosten gekommen ist, die auch mit der Umstellung der Darlehen von den Einmalzuschüssen zu den Darlehen in der Wohnbauförderdung zusammenhängt, so möchte ich nur in Erinnerung rufen - das ist Ihnen sicher allen bekannt -, dass das erfolgte, um einerseits das Bundesbudget Maastricht-gerecht auszurichten und andererseits auch das Landesbudget.

 

Es waren damals, als wir das diskutiert haben, vor allem drei Punkte besonders ausschlaggebend. Der Erste war, dass wir das Darlehen erhöht haben, also dass nicht mehr 6 000 S zur Verfügung gestanden sind, wie bei nicht rückzahlbaren Darlehen, sondern jetzt 7 000 S zugeschossen werden, also hier um 1 000 S erhöht wurde, der Zweite, dass die Rückzahlung dieses Darlehens erst nach der Tilgung des Kapitalmarktdarlehens erfolgt und der Dritte, dass eine äußerst geringe Verzinsung mit 1 Prozent angesetzt wurde. Das heißt, es ist insgesamt kostenneutral und stimmt gerade noch mit den Maastricht-Kriterien überein.

 

In der Neubauverordnung, die hier damals beschlossen wurde - das ist besonders wichtig, egal ob es jetzt die alte war oder die neue, die jetzt zur Anwendung kommt -, ist eine Mietzinsobergrenze angesetzt, eine Limitierung von 3,63 EUR. Das heißt, für den Mieter ist das vollkommen egal, er hat keinen Vorteil, ob er jetzt nach der alten Novelle oder nach der neuen Variante gefördert wird, das ist für aufkommensneutral. Vielmehr sind hier andere Kriterien ausschlaggebend, die bestimmt werden können, die die Mietzinsbildung beeinflussen. Das heißt: Wie sind die Bankkonditionen? Wie ist der Zinssatz? Wie ist die Laufzeit? Wie ist die Anfangsannuität? Da sind kleine Variablen möglich.

 

Wir sind in Wien sehr stolz auf die Vielfalt im sozialen Wohnbau und auch auf neue Siedlungshäuser, die errichtet werden können. Dazu möchte ich nur eine ganz kurze Bemerkung machen, dass in der Legislaturperiode von 1996 bis 2001 insgesamt 120 Baulose gewidmet wurden, weil zuerst müssen sie gewidmet werden. Vom März des Vorjahres bis zum Dezember 2001 sind allein 360 Baulose gewidmet worden. Das heißt, die neue Siedlerbewegung ist im Anlaufen, ist in Vorbereitung und wird uns in nächster Zeit, bei künftigen Debatten, noch beschäftigen.

 

Die Vielfalt wird aber auch durch Bauträgerwettbe-werbe garantiert, eine ganz wesentliche Funktion seit 1995. Damals waren zwei Punkte ausschlaggebend, die Kosten zu senken, was auch gelungen ist. 20 Prozent hat die Errichtungskostensenkung erreicht. Es galt aber auch, einen höheren Wohn- und Freizeitwert zu erzielen und den neuen Wohnbauprojekten mehr Umweltqualität zu geben. Um eine Vielfalt im geförderten Wohnbau zu erreichen, sind Zielgruppenwohnbauten und Themenwohnbauten notwendig, die besonders auf die differenzierten Wünsche und Vorstellungen der zukünftigen Mieter eingehen. Der Bauträgerwettbewerb ist unbestritten. Was aber wesentlich ist - das ist auch etwas, was die Kollegin Frank gesagt hat -, ist, dass dort gebaut werden soll, wo eine gute Infrastruktur vorhanden ist. Das ist durch die Infrastrukturkommission vorgegeben.

 

Es hat eine Umorientierung der Bauprojekte gegeben. Das heißt, man muss sich bestimmten Bewertungskriterien aussetzen, um eine Förderung zu bekommen und sozusagen eine gute Benotung zu erreichen. Es zeigt auch, dass von den 36 Projekten, die im Vorjahr positiv beurteilt wurden, 83 Prozent in dicht verbauten Gebieten und 50 Prozent davon in den erneuerungsdringlichen Zielgebieten sind. Ein hoher Teil der Neubauprojekte wird also in diesen dicht verbauten Stadtteilen jetzt vordringlich gefördert, wird besondere Beurteilungen bekommen.

 

Der Bauträgerwettbewerb ist auch dazu übergegangen, Themenschwerpunkte zu setzen, wobei im Vorjahr der Themenschwerpunkt "integratives Wohnen" sehr wichtig und ausschlaggebend war. Das war ein sehr weit gespannter Themenschwerpunkt, für behinderte Menschen, für ausländische Mitbürger, Mehrgenerationswohnungen. Auch Angebote für betreutes Wohnen sind hier beinhaltet. Da gibt es jetzt eine Reihe von Projekten, die man nennen könnte, dass sie besonders

 

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