Gemeinderat,
17. Sitzung vom 25.06.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 77 von 115
und so weiter, die eine Erhöhung der Betriebskosten nach
sich ziehen, dem Rechnungsabschluss nicht zustimmen können. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Günther Reiter: Zum Wort gemeldet ist Frau GRin Mag Ruth Becher. Ich
erteile es ihr.
GRin Mag Ruth Becher
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtags und Gemeinderats): Herr Vorsitzender! Herr Stadtrat! Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Die Lebensqualität in einer Stadt ist abhängig von
der Beschäftigungssituation, von der Einkommenssituation, aber natürlich auch
von der Wohnsituation, die sehr eng damit verbunden ist. Im heurigen Jahr
wurden von einer internationalen Unternehmungsberatungsfirma insgesamt
250 Großstädte getestet. Bei diesem Test hat Wien, knapp hinter Zürich,
den zweiten Platz errungen, noch vor Vancouver. Im Bereich "Wohnen" waren
insgesamt 30 Punkte zu erreichen und Wien hat hier 29 Punkte erlangen
können, also noch zwei Punkte mehr errungen, als es Zürich gelungen ist. In
diesem "Quality of Living Report" von Wiliam Mercer ist für diese
ausgezeichnete Reihung, die hier vorgenommen wurde, besonders die hohe Qualität
und die große Auswahl, die in Wien an Wohnungen zur Verfügung steht,
ausschlaggebend. So eine Bewertung fällt nicht vom Himmel. Dafür müssen
ausreichend Maßnahmen vorbereitet und gesetzt werden. Dafür haben die Stadtregierung
und unser Stadtrat sehr hart gearbeitet, dass es zu dieser Bewertung gekommen
ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Im Jahr 2001 sind insgesamt
3,428 Milliarden S für den Wohnungsneubau ausgegeben worden. Damit
konnten wir, Herr Kollege Fuchs, 5 396 Wohnungen in der Förderung
zusichern. Das heißt, dass das Arbeitsprogramm, das sich die Stadtregierung zu
Beginn gesetzt hat - 25 000 Wohnungen in fünf Jahren -, in diesem Jahr mit
5 396 Wohnungen überdurchschnittlich erreicht wurde.
Wenn in dieser Rechnungsabschlussdebatte gestern
mehrfach behauptet wurde, dass es zu einer Verteuerung der Wohnungskosten
gekommen ist, die auch mit der Umstellung der Darlehen von den Einmalzuschüssen
zu den Darlehen in der Wohnbauförderdung zusammenhängt, so möchte ich nur in Erinnerung
rufen - das ist Ihnen sicher allen bekannt -, dass das erfolgte, um einerseits
das Bundesbudget Maastricht-gerecht auszurichten und andererseits auch das Landesbudget.
Es waren damals, als wir das diskutiert haben, vor
allem drei Punkte besonders ausschlaggebend. Der Erste war, dass wir das
Darlehen erhöht haben, also dass nicht mehr 6 000 S zur Verfügung
gestanden sind, wie bei nicht rückzahlbaren Darlehen, sondern jetzt
7 000 S zugeschossen werden, also hier um 1 000 S erhöht
wurde, der Zweite, dass die Rückzahlung dieses Darlehens erst nach der Tilgung
des Kapitalmarktdarlehens erfolgt und der Dritte, dass eine äußerst geringe
Verzinsung mit 1 Prozent angesetzt wurde. Das heißt, es ist insgesamt
kostenneutral und stimmt gerade noch mit den Maastricht-Kriterien überein.
In der Neubauverordnung, die hier damals beschlossen
wurde - das ist besonders wichtig, egal ob es jetzt die alte war oder die neue,
die jetzt zur Anwendung kommt -, ist eine Mietzinsobergrenze angesetzt, eine
Limitierung von 3,63 EUR. Das heißt, für den Mieter ist das vollkommen
egal, er hat keinen Vorteil, ob er jetzt nach der alten Novelle oder nach der
neuen Variante gefördert wird, das ist für aufkommensneutral. Vielmehr sind
hier andere Kriterien ausschlaggebend, die bestimmt werden können, die die
Mietzinsbildung beeinflussen. Das heißt: Wie sind die Bankkonditionen? Wie ist
der Zinssatz? Wie ist die Laufzeit? Wie ist die Anfangsannuität? Da sind kleine
Variablen möglich.
Wir sind in Wien sehr stolz auf die Vielfalt im sozialen
Wohnbau und auch auf neue Siedlungshäuser, die errichtet werden können. Dazu
möchte ich nur eine ganz kurze Bemerkung machen, dass in der Legislaturperiode
von 1996 bis 2001 insgesamt 120 Baulose gewidmet wurden, weil zuerst
müssen sie gewidmet werden. Vom März des Vorjahres bis zum Dezember 2001 sind
allein 360 Baulose gewidmet worden. Das heißt, die neue Siedlerbewegung
ist im Anlaufen, ist in Vorbereitung und wird uns in nächster Zeit, bei
künftigen Debatten, noch beschäftigen.
Die Vielfalt wird aber auch durch Bauträgerwettbe-werbe
garantiert, eine ganz wesentliche Funktion seit 1995. Damals waren zwei Punkte
ausschlaggebend, die Kosten zu senken, was auch gelungen ist. 20 Prozent
hat die Errichtungskostensenkung erreicht. Es galt aber auch, einen höheren
Wohn- und Freizeitwert zu erzielen und den neuen Wohnbauprojekten mehr
Umweltqualität zu geben. Um eine Vielfalt im geförderten Wohnbau zu erreichen,
sind Zielgruppenwohnbauten und Themenwohnbauten notwendig, die besonders auf
die differenzierten Wünsche und Vorstellungen der zukünftigen Mieter eingehen.
Der Bauträgerwettbewerb ist unbestritten. Was aber wesentlich ist - das ist
auch etwas, was die Kollegin Frank
gesagt hat -, ist, dass dort gebaut werden soll, wo eine gute Infrastruktur
vorhanden ist. Das ist durch die Infrastrukturkommission vorgegeben.
Es hat eine Umorientierung der Bauprojekte gegeben.
Das heißt, man muss sich bestimmten Bewertungskriterien aussetzen, um eine
Förderung zu bekommen und sozusagen eine gute Benotung zu erreichen. Es zeigt
auch, dass von den 36 Projekten, die im Vorjahr positiv beurteilt wurden,
83 Prozent in dicht verbauten Gebieten und 50 Prozent davon in den
erneuerungsdringlichen Zielgebieten sind. Ein hoher Teil der Neubauprojekte
wird also in diesen dicht verbauten Stadtteilen jetzt vordringlich gefördert,
wird besondere Beurteilungen bekommen.
Der Bauträgerwettbewerb ist auch dazu übergegangen,
Themenschwerpunkte zu setzen, wobei im Vorjahr der Themenschwerpunkt
"integratives Wohnen" sehr wichtig und ausschlaggebend war. Das war
ein sehr weit gespannter Themenschwerpunkt, für behinderte Menschen, für
ausländische Mitbürger, Mehrgenerationswohnungen. Auch Angebote für betreutes
Wohnen sind hier beinhaltet. Da gibt es jetzt eine Reihe von Projekten, die man
nennen könnte, dass sie besonders
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