Gemeinderat,
24. Sitzung vom 30.01.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 82
die dreizehn Mietern nun vom Gericht endgültig zugesprochen
wurde, auch allen anderen betroffenen Mieterinnen und Mietern zurückzuzahlen?
Ich ersuche um
Beantwortung.
Amtsf StR Werner Faymann:
Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Wenn ich der Frage, die
Herr Dr Herbert Madejski gestellt hat noch die Adresse hinzufügen darf, dann
geht es um das Schöpfwerk.
Sie wissen, dass bei der
Sperrmüllverrechnung im Jahre 1995 und 1996 die Entrümpelungsfirma, kurz
gefasst, deutlich zu viel verrechnet hat. Das hat das Gerichtsurteil auch
ergeben.
Die Frage lautet, ob wir
diese Gelder an die betroffenen Mieterinnen und Mieter zurückzahlen werden. Sie
werden nicht überrascht sein: Ja. Wir haben mit den Mietervertretern gemeinsam
über längere Diskussionen, aber doch, ein Ergebnis erzielt, dass wir jenen
Mietern, die jetzt noch dort wohnen, das genau so zurückzahlen, wie jenen, wo
wir die Adresse irgendwie mit Hilfe der Mietervertreter und Anderer ausfindig
gemacht haben.
Es ist eine Rückzahlung,
die, wie alle Rückzahlungen, deshalb unangenehm ist, weil eine private Firma
uns zu hohe Rechnungen gestellt hat. Das hat zwei Seiten:
Eine strafrechtliche und
zivilrechtliche Konsequenz, die von den Anwälten geprüft und auch als
erfolgreich eingestuft wird.
Auf der anderen Seite
natürlich ist es immer ein Moment, wo man im eigenen Bereich etwas verändert
und verbessert.
Wir haben ein
Kennzahlensystem bei der Abwicklung erarbeitet, das uns dort, wo es zu
unüblichen Abweichungen kommt, aufmerksam macht, sodass man nicht im Verschulden
oder bei der Durchsicht und Kontrolle auf einen einzelnen Mitarbeiter
angewiesen ist, sondern dass es Systeme gibt, die die Mitarbeiter bei ihrer
Kontrolltätigkeit unterstützen.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke.
Herr Dr Madejski, bitte.
GR Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Es ist erfreulich, dass Sie
sich erstmals zu einer solchen Handlungsweise überwunden haben, auch wenn nur
rechtlich formal jene 13 berechtigt gewesen wären, die Betriebskosten
zurück zu bekommen, dass auch alle anderen, die dort wohnen und eigentlich das
Gleiche bezahlt haben und das gleiche Unrecht erlitten haben, jetzt einen
Ersatz bekommen.
Es gibt einen ähnlichen
Fall und zwar gibt es den Fall mit den Loggien. Dort haben Sie das nicht
gemacht. Daher meine Frage: Bei den Loggien haben acht Mieter ihre
widerrechtlich zu viel bezahlte Miete zurück bekommen. Warum haben Sie dort
nicht allen anderen, die nicht an diesem Prozess beteiligt waren und daher
nicht ihr Recht bekommen haben, ihre überhöhten Mieten zurück bezahlt, oder
sind Sie dazu in Zukunft bereit auf Grund dieses Falles?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.
Amtsf StR Werner Faymann:
Es gibt einen wesentlichen Unterschied, den Sie ja kennen. Der wesentliche
Unterschied ist, dass in dem einen Fall die Firma uns zu viel verrechnet hat
und wir auch damit rechnen, dass wir in Zukunft entweder Firmen erst gar nicht
diese überhöhten Rechnungen auszahlen, oder sie auf Gerichtsweg zurückverlangen
können. Anders ist es überall dort, wo es um Einnahmen des Hauses auf Grund von
Flächen geht. Die von Ihnen angesprochenen Loggien sind ja da nur ein Beispiel.
Dort, wo auf Grund von ausgerechneten Flächen, die als Basis für die Beurteilung
von Einnahmen gelten, dort, wo man plötzlich weniger erzielt und etwas
zurückzahlt, belastet man ja nicht die Firma, die überhöht etwas verrechnet
hat, sondern man belastet ja damit die Gesamtsituation des Hauses. Daher gehen
wir bei Flächenberechnungen natürlich sorgsamer vor, weil wir ja letztendlich
niemandem eine Freude machen, wenn wir großzügig zurückzahlen und damit die
Substanz des Hauses schmälern. Das sind also zwei verschiedene Zahler. In dem
einen Fall ist der Rückzahler eine Firma, die ungerechtfertigt verrechnet hat,
im anderem Fall würde ich den Leuten Geld geben, das sie dann beim nächsten
§ 18 oder bei der nächsten Sanierung wieder nachzahlen müssten.
Daher gehen wir bei der
Verrechnung von Flächen anders vor. Aber, wie ich meine, nicht unfreundlich,
sondern, ebenfalls mit den Mietervertretern, versuchen wir einen Weg zu finden,
um die Substanz des Hauses auch in Zukunft zu sichern.
Vorsitzende GR Mag Heidemarie Unterreiner: Die
nächste Zusatzfrage wird von Herrn GR Ellensohn gestellt.
GR David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus): Herr Stadtrat!
Ich bin jetzt nicht sicher,
ob ich das richtig verstanden habe. Sie haben jetzt am Schluss gesagt, wenn die
Mieter und Mieterinnen überhöhte Mieten zahlen, weil ihnen zu viele Quadratmeter
berechnet wurden, dann sei das nur zu deren eigenem Vorteil, weil dann die
Sanierungen besser durchgeführt werden können. Wenn das so stimmen würde,
müsste man sagen, nun ja, warum knöpfen wir nicht jedem Menschen, der eine
Gemeindewohnung hat, 50 EUR mehr ab pro Monat, weil da könnte man super
Sanierungen machen. Also das kann es nicht sein.
Da in der Anfrage von Herrn Dr
Madejski die Adresse nicht drinnen gestanden ist, gehe ich auf ein anderes Haus
ein. Es gibt ja nicht nur das Schöpfwerk, leider, all diese Probleme im
Schöpfwerk sind ja bekannt, aber, das kommt leider öfter vor. In der
Florian-Hedorfer-Straße in Simmering sind die Quadratmeterzahlen in der
Gemeindebauanlage überprüft worden. Da ist nicht ein Mieter, es sind auch nicht
zwei oder zehn MieterInnen, die dort zu viel bezahlt haben, weil die
Quadratmeterzahlen nicht stimmen, und zwar über Jahrzehnte. Ein ehemaliger
Bezirksrat der Grünen wohnt dort, der hat jetzt 30 Jahre ungefähr – der
ist eingezogen wie man es neu gebaut hat – zu viel bezahlt. Dort ergibt sich
jetzt auch die Frage, die Menschen die dort Monat für Monat, Jahr für Jahr,
Jahrzehnte jeden Monat zu viel bezahlt haben,
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular