Gemeinderat,
24. Sitzung vom 30.01.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 82
weil die Quadratmeter nicht
gestimmt haben, und Sie müssen das rechtlich nicht zurück zahlen, das stimmt
schon.
Aber was kann man jetzt dort
machen? Sagt nun Wiener Wohnen, nun ja, da haben wir einen Fehler gemacht, aber
ihr habt Pech gehabt, schmecks, und wir sanieren nun mit dem, was wir euch zu
viel abgeknöpft haben, oder gibt es eine Möglichkeit, dass nicht nur
diejenigen, die ein Verfahren geführt haben etwas zurück bekommen, sondern
alle, die dort wohnen, weil ja alle zu viel bezahlt haben?
Vorsitzende GR Mag
Heidemarie Unterreiner: Herr Stadtrat bitte.
Amtsf StR Werner Faymann:
Bei einer Neuvermessung - und das ist natürlich in vielen Fällen der einzige
Weg, und daher sind wir den ja auch in diesen Fällen gegangen, wissend, dass
wir viel an Sachverständigenkosten zahlen - bringen wir eine doch relativ große
Bürokratie in Gang und wenn man sich dann das Ergebnis am Ende dieser Neuvermessungen
anschaut, ist es meistens für die Mieter ein bisserl enttäuschend, wenn sich
gar nicht viel geändert hat, außer dass lange vermessen wurde und es nur zu
ganz geringfügigen Änderungen gekommen ist.
Daher sage ich eben, es ist ein Unterschied, ob eine
private Firma etwas falsch verrechnet und man mit allem Nachdruck das
zurückverlangen muss, oder ob man sich der Prozedur einer Neuvermessung stellt.
Der muss man sich dort stellen, wo man weiß, dass es falsche Flächen gibt, der
kann man ohnehin nicht ausweichen. Aber es ist nichts, wo man zum Schluss
großes Lob erwarten darf, weil die Leute darauf kommen, dass irgendwer bei
einer Neuvermessung in der Regel mehr und irgendwer anderer ein bisserl weniger
bezahlt, oder alle miteinander ein paar Schilling weniger an Einnahmen
beitragen bis zur nächsten Sanierung.
Daher mache ich einen Unterschied, ob uns, kurz
gefasst, jemand betrügt und wir versuchen das im Vorfeld zu verhindern, oder
wenn wir darauf kommen im Nachhinein, oder auch, ob wir mit Neuvermessungen in
den Häusern, die wir machen, und die wir ja seit einigen Jahren sehr konsequent
fortsetzen und zum Schluss natürlich das, was in der Neuvermessung heraus
kommt, die Basis für die neue Mietberechnung ist.
Das ist ein wesentlicher Unterschied, hier wird oft
in der Diskussion den Mietern zu viel vorgespielt. Man erweckt den Anschein,
wenn eine Neuvermessung erfolgt, dann wird es für Alle billiger, und die Mieter
kommen dann am Ende immer darauf, so einfach ist das nicht.
Daher mache ich diesen sachlichen Unterschied, dass
dort, wo es Falschverrechnungen gibt, wir in Neuvermessungen gehen, und am Ende
des Tages - und das ist in vielen Fällen bereits der Fall - natürlich die Basis
nehmen, die rechtlich korrekt ist. Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit.
Ich würde mir auch wünschen, dass jeder Mieter möglichst wenig bezahlt. Ich
hoffe aber, dass das dann auch gilt, wenn eine Sanierung ansteht. Also Substanz
von Häusern zu schwächen ist ja noch keine Ersparnis für den Einzelnen, sondern
bedeutet manches Mal, dass man eine Zeit lang zu wenig einzahlt und dann
plötzlich mit einer Erhöhung das nachzahlen muss, was viele Jahre versäumt
wurde.
Also, in den Häusern ist durch Flächenmaße, wie sie
durch Rohbaumaße, durch Irrtümer, durch viele andere technische Gegebenheiten
in ihrer Geschichte entstanden sind, ja nicht wirklich eine so starke Belastung
passiert, dass wir von der Substanz her in Geld und in Mietzinseinnahmen und in
Rücklagen zu viel hätten, sondern es ist ja in Wirklichkeit entweder um sehr
geringfügige Beträge gegangen, oder hat die Substanz des Hauses ein bisschen
gestärkt.
Da mache ich einen großen Unterschied, trotzdem wird
aber eine korrekte Vorgangsweise gewählt. Es bekommen die Mieter die klagen,
wenn sie Recht bekommen, sofort zurück und es wird das Haus vermessen und
natürlich kommt es auch hier zu den Rückzahlungen und Änderungen.
Vorsitzende GRin Mag. Heidemarie Unterreiner:
Die nächste Zusatzfrage wird von Herrn GR Fuchs gestellt.
GR Georg Fuchs (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat, meine Frage zielt auf eine andere
Art von Rückzahlung, und zwar eine Rückzahlung von Schulden, von offenen
Mietzinsen. Sie wissen, dass es derzeit eine noch nie da gewesene Höhe von
Mietzinsschulden bei Gemeindebaubewohnern gibt, eine ungefähre Höhe, wie sie
immer wieder genannt wird, und wie man sie aus den Bilanzen herauslesen kann,
von 36 Millionen Euro, also zirka mehr als 500 Millionen Schilling.
Das ist eine gigantische Zahl von Mietzinsschulden, die sich zusammensetzt aus
dem Bereich von ausgezogenen Mietern, wo man sich sehr schwer tut, das Geld
einzutreiben und auch aus dem Bereich von aktiven Mietern.
Ich frage Sie daher, Herr Stadtrat, wie werden Sie
die Mietzinsschulden verringern, insbesondere wenn es eine Aktion der Stadt
Wien auf Initiative der Grünen gibt weniger zu mahnen, weniger einzumahnen, und
zwar eine Aktion gibt, generell. Da bleibt natürlich die Frage der Verringerung
offen, und daher: Wie machen Sie das bei den ausgezogenen und wie machen Sie
das bei den aktiven Mietern in diesem Jahr?
Vorsitzende GRin Mag. Heidemarie Unterreiner:
Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf StR Werner Faymann: Von den
Rückzahlungen in einem konkreten Fall einer Entrümpelungsfirma bis hin zu der
gesamten Verschuldungssituation der Wiener Familien ist ein breiter Bogen, Herr
Kollege, und Sie verzeihen mir daher, (GR Georg Fuchs: Eine andere Art!)
dass ich nicht in denselben Details wie ich mich bisher bemüht habe hier die
Antwort zu geben das tue, sondern hier nur zusammenfasse:
Wir wissen, je früher Familien geholfen wird, es umso besser
ist. Daher ist allen diese Schuldnerberatungen die Aufmerksamkeit zu geben, die
notwendig ist. Auch dass es nicht darum geht, jemanden zu rasch zu mahnen, oder
zu unfreundlich zu mahnen oder gar mit zu viel Kosten zu mahnen, auch da glaube
ich, können wir in
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