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Gemeinderat, 24. Sitzung vom 30.01.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 82

 

weil die Quadratmeter nicht gestimmt haben, und Sie müssen das rechtlich nicht zurück zahlen, das stimmt schon.

 

Aber was kann man jetzt dort machen? Sagt nun Wiener Wohnen, nun ja, da haben wir einen Fehler gemacht, aber ihr habt Pech gehabt, schmecks, und wir sanieren nun mit dem, was wir euch zu viel abgeknöpft haben, oder gibt es eine Möglichkeit, dass nicht nur diejenigen, die ein Verfahren geführt haben etwas zurück bekommen, sondern alle, die dort wohnen, weil ja alle zu viel bezahlt haben?

 

Vorsitzende GR Mag Heidemarie Unterreiner: Herr Stadtrat bitte.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Bei einer Neuvermessung - und das ist natürlich in vielen Fällen der einzige Weg, und daher sind wir den ja auch in diesen Fällen gegangen, wissend, dass wir viel an Sachverständigenkosten zahlen - bringen wir eine doch relativ große Bürokratie in Gang und wenn man sich dann das Ergebnis am Ende dieser Neuvermessungen anschaut, ist es meistens für die Mieter ein bisserl enttäuschend, wenn sich gar nicht viel geändert hat, außer dass lange vermessen wurde und es nur zu ganz geringfügigen Änderungen gekommen ist.

 

Daher sage ich eben, es ist ein Unterschied, ob eine private Firma etwas falsch verrechnet und man mit allem Nachdruck das zurückverlangen muss, oder ob man sich der Prozedur einer Neuvermessung stellt. Der muss man sich dort stellen, wo man weiß, dass es falsche Flächen gibt, der kann man ohnehin nicht ausweichen. Aber es ist nichts, wo man zum Schluss großes Lob erwarten darf, weil die Leute darauf kommen, dass irgendwer bei einer Neuvermessung in der Regel mehr und irgendwer anderer ein bisserl weniger bezahlt, oder alle miteinander ein paar Schilling weniger an Einnahmen beitragen bis zur nächsten Sanierung.

 

Daher mache ich einen Unterschied, ob uns, kurz gefasst, jemand betrügt und wir versuchen das im Vorfeld zu verhindern, oder wenn wir darauf kommen im Nachhinein, oder auch, ob wir mit Neuvermessungen in den Häusern, die wir machen, und die wir ja seit einigen Jahren sehr konsequent fortsetzen und zum Schluss natürlich das, was in der Neuvermessung heraus kommt, die Basis für die neue Mietberechnung ist.

 

Das ist ein wesentlicher Unterschied, hier wird oft in der Diskussion den Mietern zu viel vorgespielt. Man erweckt den Anschein, wenn eine Neuvermessung erfolgt, dann wird es für Alle billiger, und die Mieter kommen dann am Ende immer darauf, so einfach ist das nicht.

 

Daher mache ich diesen sachlichen Unterschied, dass dort, wo es Falschverrechnungen gibt, wir in Neuvermessungen gehen, und am Ende des Tages - und das ist in vielen Fällen bereits der Fall - natürlich die Basis nehmen, die rechtlich korrekt ist. Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Ich würde mir auch wünschen, dass jeder Mieter möglichst wenig bezahlt. Ich hoffe aber, dass das dann auch gilt, wenn eine Sanierung ansteht. Also Substanz von Häusern zu schwächen ist ja noch keine Ersparnis für den Einzelnen, sondern bedeutet manches Mal, dass man eine Zeit lang zu wenig einzahlt und dann plötzlich mit einer Erhöhung das nachzahlen muss, was viele Jahre versäumt wurde.

 

Also, in den Häusern ist durch Flächenmaße, wie sie durch Rohbaumaße, durch Irrtümer, durch viele andere technische Gegebenheiten in ihrer Geschichte entstanden sind, ja nicht wirklich eine so starke Belastung passiert, dass wir von der Substanz her in Geld und in Mietzinseinnahmen und in Rücklagen zu viel hätten, sondern es ist ja in Wirklichkeit entweder um sehr geringfügige Beträge gegangen, oder hat die Substanz des Hauses ein bisschen gestärkt.

 

Da mache ich einen großen Unterschied, trotzdem wird aber eine korrekte Vorgangsweise gewählt. Es bekommen die Mieter die klagen, wenn sie Recht bekommen, sofort zurück und es wird das Haus vermessen und natürlich kommt es auch hier zu den Rückzahlungen und Änderungen.

 

Vorsitzende GRin Mag. Heidemarie Unterreiner: Die nächste Zusatzfrage wird von Herrn GR Fuchs gestellt.

 

GR Georg Fuchs (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat, meine Frage zielt auf eine andere Art von Rückzahlung, und zwar eine Rückzahlung von Schulden, von offenen Mietzinsen. Sie wissen, dass es derzeit eine noch nie da gewesene Höhe von Mietzinsschulden bei Gemeindebaubewohnern gibt, eine ungefähre Höhe, wie sie immer wieder genannt wird, und wie man sie aus den Bilanzen herauslesen kann, von 36 Millionen Euro, also zirka mehr als 500 Millionen Schilling. Das ist eine gigantische Zahl von Mietzinsschulden, die sich zusammensetzt aus dem Bereich von ausgezogenen Mietern, wo man sich sehr schwer tut, das Geld einzutreiben und auch aus dem Bereich von aktiven Mietern.

 

Ich frage Sie daher, Herr Stadtrat, wie werden Sie die Mietzinsschulden verringern, insbesondere wenn es eine Aktion der Stadt Wien auf Initiative der Grünen gibt weniger zu mahnen, weniger einzumahnen, und zwar eine Aktion gibt, generell. Da bleibt natürlich die Frage der Verringerung offen, und daher: Wie machen Sie das bei den ausgezogenen und wie machen Sie das bei den aktiven Mietern in diesem Jahr?

 

Vorsitzende GRin Mag. Heidemarie Unterreiner: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Von den Rückzahlungen in einem konkreten Fall einer Entrümpelungsfirma bis hin zu der gesamten Verschuldungssituation der Wiener Familien ist ein breiter Bogen, Herr Kollege, und Sie verzeihen mir daher, (GR Georg Fuchs: Eine andere Art!) dass ich nicht in denselben Details wie ich mich bisher bemüht habe hier die Antwort zu geben das tue, sondern hier nur zusammenfasse:

 

Wir wissen, je früher Familien geholfen wird, es umso besser ist. Daher ist allen diese Schuldnerberatungen die Aufmerksamkeit zu geben, die notwendig ist. Auch dass es nicht darum geht, jemanden zu rasch zu mahnen, oder zu unfreundlich zu mahnen oder gar mit zu viel Kosten zu mahnen, auch da glaube ich, können wir in

 

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