Gemeinderat,
24. Sitzung vom 30.01.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 18 von 82
haben, denn Ihre Argumente, dass sich Wien das nicht leisten
kann und dass Sie nicht eingreifen können und dass SMS eine Dienstleistung ist,
für die man auch bezahlen muss, sind insofern nicht ganz schlüssig, als Sie
selber erwähnen, Tulln ist nicht vergleichbar mit Wien auf Grund der geringeren
Anzahl von Stellplätzen und SMS im Vergleich zu Wien.
Ich nehme Ihre Ziffern, und dann erkennen auch Sie
als Finanzstadtrat, dass es hier sehr wohl eine Verhältnismäßigkeit gibt. Für
Tulln, sagen Sie, belaufen sich die SMS-Kosten täglich auf 51 EUR, für
Wien würde sich das täglich auf 8 640 EUR belaufen. Ich nehme an,
dass das Verhältnis des Wiener Budgets zum Tullner Budget ungefähr dem
Verhältnis der Einwohnerzahlen entspricht, und wenn Sie die vergleichen, dann
hat Tulln von der Wertigkeit im Budget und von den Einwohnern her nicht einmal
ein Prozent im Vergleich zu Wien. Daher stimmt diese Berechnung bei den Kosten
ungefähr auch wieder überein, und Wien würde hier auch ungefähr in einer
Größenordnung von einem Prozent beitragen.
So gesehen ist dieser von Ihnen gezogene Vergleich
unzulässig, und es wäre sehr wohl vernünftig oder einzusehen seitens der
Autofahrer, dass sie nicht zusätzlich mit Kosten beim Parken für SMS belastet
werden, und ich frage Sie daher, ob Sie auf Grund dieser neuen Erkenntnis doch
bereit sind, die SMS-Kosten für das Parken entweder von der Seiten der Stadt
Wien zu übernehmen oder mit den Betreibern so zu verhandeln, dass es jedenfalls
bedeutend billiger wird.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.
VBgm Dr Sepp Rieder:
Herr Gemeinderat!
Sie haben vollkommen Recht: Wien ist nicht Tulln. In
Tulln geht es um 372 Parkplätze, in Wien derzeit um 126 000, und bei
den Vorgängen sind es in Tulln 212 und in Wien 72 000 täglich. Das
heißt, das ist eine ganz andere Größenordnung, und wenn man den internationalen
Entwicklungsmaßstab nimmt, also Beispiele, die es im Ausland gibt, dann ist
nirgendwo davon die Rede, dass der Steuerzahler zusätzlich den Komfort des
Parkplatzsuchenden finanziert.
Ich würde daher annehmen, dass sich wahrscheinlich
sehr viele, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, herzlich bei
mir bedanken würden – wahrscheinlich dann auch bei Ihnen –, wenn wir jetzt
propagieren, dass der Steuerzahler, der beispielsweise nur öffentliche Verkehrsmittel
benützen kann, den zusätzlichen Komfort des Parkplatzsuchenden auch finanzieren
soll.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Die dritte Zusatzfrage: Herr GR Mag Maresch,
bitte.
GR Mag Rüdiger Maresch
(Grüner Klub im Rathaus): Bei der
Überlegung, welche Zusatzfrage ich da stellen werde, habe ich mir zuerst
überlegt, dass ich über AnrainerInnenrechte reden und Sie befragen werde, warum
das jetzt schon wieder nicht drinnen ist, aber jetzt haben Sie mir das
Stichwort gegeben, und zwar: Warum sollen die BenützerInnen des öffentlichen
Verkehrs die Parkraumbewirtschaftung oder, besser gesagt, die geringeren Kosten
der Parkraumbewirtschaftung dann mit subventionieren?
Deswegen meine Frage: Wie können Sie uns erklären,
dass die Parkraumbewirtschaftung noch immer so billig ist, obwohl doch
gleichzeitig der öffentliche Verkehr ständig teurer geworden ist in den letzen
vielen Jahren, würde ich einmal sagen?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.
VBgm Dr Sepp Rieder:
Ich glaube, dass jede Erhöhung von Ausgaben des Steuerzahlers für Leistungen
der Stadt auch gerechtfertigt sein muss, und dass die Leistungen, die
jedenfalls im öffentlichen Verkehr von Seiten der Verkehrsunternehmen der Stadt
erbracht wurden – möglicherweise ist das bei anderen Verkehrsunternehmern in
der letzen Zeit nicht im selben Maße gegeben gewesen –, auch dadurch
gerechtfertigt sind, dass eine große Zahl von Investitionen und
Leistungsverbesserungen erfolgt ist. Denken Sie an den Ausbau des
U-Bahn-Netzes, an die Einsetzung der ULF-Straßenbahnen, Verdichtung von
Intervallen und Ähnliches mehr.
Das heißt, ich glaube, dass die Frage, welche
Gebühren man dem Autofahrer dafür in Rechnung stellt, ob er jetzt Parkplätze
bekommt oder nicht, auch unter dem Gesichtspunkt der Gesamtentwicklung der
Parkräume zu sehen ist, und ich gebe zu bedenken, dass die Einnahmen aus der
Parkometerabgabe ja gewidmet sind, und zwar auf der einen Seite für den
Garagenbau, wo ich den Eindruck habe, dass Sie das weniger gern sehen (GR Mag Rüdiger Maresch: Es kommt darauf
an!), aber auch zu einem Teil für die Beschleunigung des öffentlichen
Verkehrs.
Man kann daher nicht davon sprechen, wie Sie es jetzt
getan haben, dass es einseitig eine Finanzierung des ausschließlichen Benützers
öffentlicher Verkehrsmittel gibt. Es gibt nämlich viele Wienerinnen und Wiener,
die beides tun, nämlich sowohl öffentliche Verkehrsmittel als auch ihre eigenen
privaten Verkehrsmittel benützen. Daher kann man nicht sagen, dass das
sozusagen eine Einbahn ist, sondern natürlich gibt es auch den umgekehrten
Bereich: Mit der Parkometerabgabe finanzieren Menschen, die in Wien das Auto
benützen, auch die Beschleunigung der öffentlichen Verkehrsmittel.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. – Wir kommen zur letzen Zusatzfrage.
Herr GR Mag Gerstl.
GR Mag Wolfgang Gerstl
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Herr Vizebürgermeister!
Es gibt viele andere Städte in Europa, die auch bereits ein
solches SMS-System oder ein anderes elektronisches System verwenden und in Anspruch
nehmen. Sie führen im Moment ein Pilotprojekt durch, und Sie haben in ersten
Ankündigungen vor einem Jahr einmal gesagt, auch alles elektronisch
abzuwickeln. Jetzt lese ich in letzten Stellungnahmen, dass Sie davon ausgehen,
dass die Strafzetteln weiterhin händisch ausgestellt und hinter die
Windschutzscheibe geklebt werden und dass es hier keine Kostenersparnis gibt.
Ist das richtig? Gehe ich recht in dieser Annahme, dass eine elektronische
Strafzustellung nicht erfolgen kann und dass Sie es im Unterschied zu anderen
Städten in Europa auch nicht schaffen werden, dass die Höchstparkdauer gleich
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular