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Gemeinderat, 24. Sitzung vom 30.01.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 82

 

Zufällen sein. Also das können Sie mir nicht einreden. Das muss ja wohl einen Grund haben. Und es steht ja eigentlich sinnhaft drinnen im 69er, dass es sich nur um geringfügige Ausnahmen handelt. Und im Altbau mit wirklich geringfügigen Ausnahmen, sei es eine Gaupe bis hin, von mir aus, zu einem einzigen Geschoss, kann es ja auch Sinn machen, auf Bezirkswünsche und Gegebenheiten Bedacht zu nehmen. Aber das kann nicht der Persilschein sein, dass im Bezirk auf Grund eines Bauausschussurteils gebaut werden kann, was auch immer man will oder was der Bauträger will.

 

Hier sind Änderungen notwendig, und das ist der dritte Punkt, wo ich glaube, dass wir sehr ernsthaft gemeinsam über die Zukunft nachdenken sollten nach dem bereits vorher erwähnten Planwertausgleich, der Verbesserung des Flächenwidmungsverfahrens im Sinne von stärkerer Bürgerbeteiligung, unter Bedachtnahme der Interessen der Bauwirtschaft, und eben über die Neuorientierung oder Neusinngebung für den § 69. Und an dem, Herr Stadtrat, was Sie hier umsetzen, werden Sie letzten Endes zu messen sein in den nächsten Jahren, ob Sie es schaffen, der Stadt einen kleinen Rudi-Schicker-Stempel in der Stadtplanung aufzudrücken. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzende GRin Mag Heidemarie Unterreiner: Als nächster Redner hat sich Herr StR Schicker zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Vorsitzende! Herr Berichterstatter!

 

Ich bin Dr Tschirf sehr dankbar, dass er auf die Unterschiede zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht hingewiesen hat. Er ist zurzeit nicht mehr im Raum, wie ich sehe, aber nichtsdestotrotz ist das ja einer der wesentlichen Punkte, auf die man in der Frage der Stadtplanung, in der Tätigkeit in der Stadtplanung besonders Obacht geben muss. Und nicht von ungefähr hat ein Gutachten vom jetzigen Präsidenten, damaligen Vizepräsidenten, des Verfassungsgerichtshofes hier sehr deutliche und sehr klare Feststellungen getroffen.

 

Wir sind in vielen Bereichen und gerade im Bereich der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung im öffentlichen Recht, und Sie hier als Gemeinderat erlassen eine Verordnung. Sie sind die Behörde. Es ist nicht die Frau Nausch die Behörde, weil man das heute unterstellt hat, die irgendwas zusagen kann irgendwo, es ist nicht der Stadtsenat und es ist auch nicht der Stadtrat, sondern Sie hier sind es. Und alle Interpretationen, die dazu immer wieder im Raum sind, sind falsch. Wir sind die Vorbereiter von Verordnungen, die Sie hier im Gemeinderat dann erlassen, mit Beschluss.

 

Das vorausgeschickt bedeutet, dass das Verfahren eines ist, wo der hoheitliche Akt dahintersteckt und wo es unglaublich notwendig ist, sensibel umzugehen damit, und wo es notwendig ist, die einzelnen Schritte genau determiniert zu haben.

 

Und nicht von ungefähr hat das Kontrollamt bei einzelnen Akten, die untersucht wurden und die Sie auch in der Untersuchungskommission sehr intensiv herunterdekliniert haben, genau darauf hingewiesen, dass es ein ganz exaktes Verfahren braucht und dass im Rahmen dieses exakten Verfahrens ab einem gewissen Zeitpunkt nur mehr minimale Änderungen möglich sind, bis das Stück hierher in den Gemeinderat kommt. Dazu zählt die öffentliche Auflage, dazu zählt die Befassung des Fachbeirates für Stadtplanung, dazu zählt die Befassung des Bezirkes, dazu zählt, dass Änderungen, die vorgenommen werden nach der öffentlichen Auflage, nur mehr minimal sein können, weil ansonsten das Verfahren zur Gänze von vorne zu beginnen hat. Dazu zählt, dass ein Einspruch, der gemacht wurde, auch zu würdigen ist, nicht unreflektiert zu nehmen, sondern zu würdigen, und dass zu begründen ist, warum man dem Ansinnen folgt oder nicht.

 

Das ist jetzt ein ganz unpolitischer Prozess. Nicht das, was Sie sich unter Politik vorstellen. Nicht das, was die Vertreter der Agenda sich unter Politik vorstellen. Aber das ist Rechtsstaatlichkeit. Und das ist das Prinzip, zu dem wir in dieser Stadt stehen. Und mich wird, solange ich verantwortlich bin für dieses Ressort, niemand dazu bringen, dass ich von diesem rechtstaatlichen Verfahren abweiche und von diesem Weg abweiche.

 

Ob jetzt Vertreter der Wirtschaft hier herausgehen und sagen, das macht man sich mit dem Stadtrat aus, oder herausgehen und sagen, die gehen zum Bezirk und machen dort mit einem 69er-Verfahren irgendwelche besonderen Ausnahmen, ist sekundär. Im Grunde geht es darum, dass wir hier von dieser Stadtverwaltung aus ein den Gesetzen folgendes Verfahren abwickeln, sodass Sie dann die ordentliche Entscheidung treffen können, ob Sie dem Entwurf zustimmen oder mit geringfügigen Abweichungen, eben mit Veränderungen nur, zustimmen. Alles andere, auch Ihre Beschlüsse, laufen ansonsten Gefahr, vom Verfassungsgerichtshof behoben zu werden.

 

Das wissend und wissend, dass nach den üblichen Verfahrensschritten in der Vorbereitung, nach der Befassung des Bezirks, nach der öffentlichen Auflage im Grunde erst dann eine Agenda-Gruppe im Bezirk entstanden ist, die dann in Gesprächen mit mir – ich kann sogar das Datum sagen – am 4. Juni sich dazu bekennt, sie hätten gerne eine längere Nachdenkzeit, sie hätten gerne ein halbes Jahr Zeit zum Nachdenken, um da Entscheidungsprozesse, Meinungsbildungsprozesse noch einfließen lassen zu können, dann muss ich sagen: Gut, aber der normale Prozess ist das nicht. Bitte beeilt euch. Ich will euch nicht mehr so viel Zeit geben, weil das Verfahren noch in einer gewissen Zeit zum Abschluss kommen soll und muss.

 

Die Folge? Es kam zu einem weiteren Gespräch. Wir haben die Flächenwidmung Sensengasse abgesetzt in der Ausschusssitzung. Bei diesem weiteren Gespräch sind sehr weitgehende Zugeständnisse durch den Bauträger erfolgt und noch viel mehr, es ist klar geworden, dass dem Antrag, der im Bezirk mit den Stimmen von drei Parteien beschlossen wurde, nämlich von der SPÖ, der ÖVP und der FPÖ, dass diesem Antrag vollinhaltlich Rechnung getragen wurde. Und Sie wissen ganz genau:

 

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