Gemeinderat,
24. Sitzung vom 30.01.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 40 von 82
Zufällen sein. Also das können Sie mir nicht einreden. Das
muss ja wohl einen Grund haben. Und es steht ja eigentlich sinnhaft drinnen im
69er, dass es sich nur um geringfügige Ausnahmen handelt. Und im Altbau mit
wirklich geringfügigen Ausnahmen, sei es eine Gaupe bis hin, von mir aus, zu
einem einzigen Geschoss, kann es ja auch Sinn machen, auf Bezirkswünsche und
Gegebenheiten Bedacht zu nehmen. Aber das kann nicht der Persilschein sein,
dass im Bezirk auf Grund eines Bauausschussurteils gebaut werden kann, was auch
immer man will oder was der Bauträger will.
Hier sind Änderungen notwendig, und das ist der
dritte Punkt, wo ich glaube, dass wir sehr ernsthaft gemeinsam über die Zukunft
nachdenken sollten nach dem bereits vorher erwähnten Planwertausgleich, der
Verbesserung des Flächenwidmungsverfahrens im Sinne von stärkerer
Bürgerbeteiligung, unter Bedachtnahme der Interessen der Bauwirtschaft, und
eben über die Neuorientierung oder Neusinngebung für den § 69. Und an dem,
Herr Stadtrat, was Sie hier umsetzen, werden Sie letzten Endes zu messen sein
in den nächsten Jahren, ob Sie es schaffen, der Stadt einen kleinen
Rudi-Schicker-Stempel in der Stadtplanung aufzudrücken. (Beifall bei der
ÖVP.)
Vorsitzende GRin Mag Heidemarie Unterreiner:
Als nächster Redner hat sich Herr StR Schicker zu Wort gemeldet. Ich erteile es
ihm.
Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Vorsitzende!
Herr Berichterstatter!
Ich bin Dr Tschirf sehr dankbar, dass er auf die
Unterschiede zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht hingewiesen hat. Er
ist zurzeit nicht mehr im Raum, wie ich sehe, aber nichtsdestotrotz ist das ja
einer der wesentlichen Punkte, auf die man in der Frage der Stadtplanung, in
der Tätigkeit in der Stadtplanung besonders Obacht geben muss. Und nicht von
ungefähr hat ein Gutachten vom jetzigen Präsidenten, damaligen Vizepräsidenten,
des Verfassungsgerichtshofes hier sehr deutliche und sehr klare Feststellungen
getroffen.
Wir sind in vielen Bereichen und gerade im Bereich
der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung im öffentlichen Recht, und Sie hier
als Gemeinderat erlassen eine Verordnung. Sie sind die Behörde. Es ist nicht
die Frau Nausch die Behörde, weil man das heute unterstellt hat, die irgendwas
zusagen kann irgendwo, es ist nicht der Stadtsenat und es ist auch nicht der
Stadtrat, sondern Sie hier sind es. Und alle Interpretationen, die dazu
immer wieder im Raum sind, sind falsch. Wir sind die Vorbereiter von
Verordnungen, die Sie hier im Gemeinderat dann erlassen, mit Beschluss.
Das vorausgeschickt bedeutet, dass das Verfahren
eines ist, wo der hoheitliche Akt dahintersteckt und wo es unglaublich
notwendig ist, sensibel umzugehen damit, und wo es notwendig ist, die einzelnen
Schritte genau determiniert zu haben.
Und nicht von ungefähr hat das Kontrollamt bei
einzelnen Akten, die untersucht wurden und die Sie auch in der
Untersuchungskommission sehr intensiv herunterdekliniert haben, genau darauf
hingewiesen, dass es ein ganz exaktes Verfahren braucht und dass im Rahmen
dieses exakten Verfahrens ab einem gewissen Zeitpunkt nur mehr minimale
Änderungen möglich sind, bis das Stück hierher in den Gemeinderat kommt. Dazu
zählt die öffentliche Auflage, dazu zählt die Befassung des Fachbeirates für
Stadtplanung, dazu zählt die Befassung des Bezirkes, dazu zählt, dass
Änderungen, die vorgenommen werden nach der öffentlichen Auflage, nur mehr
minimal sein können, weil ansonsten das Verfahren zur Gänze von vorne zu
beginnen hat. Dazu zählt, dass ein Einspruch, der gemacht wurde, auch zu
würdigen ist, nicht unreflektiert zu nehmen, sondern zu würdigen, und dass zu
begründen ist, warum man dem Ansinnen folgt oder nicht.
Das ist jetzt ein ganz unpolitischer Prozess. Nicht
das, was Sie sich unter Politik vorstellen. Nicht das, was die Vertreter der
Agenda sich unter Politik vorstellen. Aber das ist Rechtsstaatlichkeit. Und das
ist das Prinzip, zu dem wir in dieser Stadt stehen. Und mich wird, solange ich
verantwortlich bin für dieses Ressort, niemand dazu bringen, dass ich von
diesem rechtstaatlichen Verfahren abweiche und von diesem Weg abweiche.
Ob jetzt Vertreter der Wirtschaft hier herausgehen
und sagen, das macht man sich mit dem Stadtrat aus, oder herausgehen und sagen,
die gehen zum Bezirk und machen dort mit einem 69er-Verfahren irgendwelche
besonderen Ausnahmen, ist sekundär. Im Grunde geht es darum, dass wir hier von
dieser Stadtverwaltung aus ein den Gesetzen folgendes Verfahren abwickeln,
sodass Sie dann die ordentliche Entscheidung treffen können, ob Sie dem Entwurf
zustimmen oder mit geringfügigen Abweichungen, eben mit Veränderungen nur,
zustimmen. Alles andere, auch Ihre Beschlüsse, laufen ansonsten Gefahr, vom
Verfassungsgerichtshof behoben zu werden.
Das wissend und wissend, dass nach den üblichen Verfahrensschritten
in der Vorbereitung, nach der Befassung des Bezirks, nach der öffentlichen
Auflage im Grunde erst dann eine Agenda-Gruppe im Bezirk entstanden ist, die
dann in Gesprächen mit mir – ich kann sogar das Datum sagen – am 4. Juni
sich dazu bekennt, sie hätten gerne eine längere Nachdenkzeit, sie hätten gerne
ein halbes Jahr Zeit zum Nachdenken, um da Entscheidungsprozesse,
Meinungsbildungsprozesse noch einfließen lassen zu können, dann muss ich sagen:
Gut, aber der normale Prozess ist das nicht. Bitte beeilt euch. Ich will euch
nicht mehr so viel Zeit geben, weil das Verfahren noch in einer gewissen Zeit
zum Abschluss kommen soll und muss.
Die Folge? Es kam zu einem weiteren Gespräch. Wir haben die
Flächenwidmung Sensengasse abgesetzt in der Ausschusssitzung. Bei diesem
weiteren Gespräch sind sehr weitgehende Zugeständnisse durch den Bauträger
erfolgt und noch viel mehr, es ist klar geworden, dass dem Antrag, der im
Bezirk mit den Stimmen von drei Parteien beschlossen wurde, nämlich von der SPÖ,
der ÖVP und der FPÖ, dass diesem Antrag vollinhaltlich Rechnung getragen wurde.
Und Sie wissen ganz genau:
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