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Gemeinderat, 24. Sitzung vom 30.01.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 82

 

Hätten wir das nicht gemacht, hätte nach dem Ausschussbeschluss noch einmal der Bezirk befasst werden müssen. Da aber in diesem Akt alles berücksichtigt wurde, was diese drei Bezirksparteien beschlossen haben, so war klar, dass der Weg nach dem Ausschussbeschluss sofort Richtung Gemeinderat ist.

 

Und jetzt beginnt es im Verfahren schwierig zu werden. Wir sind auf Schienen sozusagen in der normalen Beschlussfassungskette. Wir haben diesen Prozess unterbrochen, um die Chance zu geben, dass diese Nachdenkphase, die im Juni mit einem halben Jahr bezeichnet wurde, auch tatsächlich genutzt werden kann. Und ich hab nie hinter dem Berg gehalten, dass für mich das Jahresende 2002 Ende des Diskussionsprozesses ist, auch wenn dieser Diskussionsprozess Mediationsverfahren heißt.

 

Dieser Prozess ist von der Umweltanwaltschaft eingeleitet worden. In diesem Prozess gab es fünf Sitzungen, und bei diesen fünf Sitzungen sind Ergebnisse erarbeitet worden, Ergebnisse, die weit über den Flächenwidmungsplanprozess hinausgehen. Ich kann nicht verankern, dass die Bundesimmobiliengesellschaft einen Vertreter der Agenda-Gruppe in die Jury über das konkrete Gebäude, das dort gebaut werden soll, hineinnimmt. Das kann ich in der Flächenwidmung nicht.

 

Ich kann in der Flächenwidmung aber sehr wohl verankern, dass wir hineinnehmen, dass nicht 75 Prozent des Grundstückes, sondern nur 62 Prozent des Grundstückes verbaut werden sollen. Womit wir in dem Vorschlag, in dem Änderungsantrag, den ich im Stadtsenat eingebracht habe, über das hinausgegangen sind, was beim Agenda-Prozess, was beim moderierten Verfahren herausgekommen ist. Dort waren es 67 Prozent.

 

Also wir haben hier aus meiner Sicht versucht, so weit zu gehen, dass der Prof Korinek, sollte er es einmal als Verfassungsgerichtshofpräsident vorgelegt bekommen, nicht zur Aufhebung schreitet. Ich kann Ihnen hier nicht etwas vorlegen, wo Sie Gefahr laufen, dass Ihre Verordnung behoben wird.

 

Zweiter Punkt, den wir hineingenommen haben, auch genau dem Wortlaut dieses Mediationsverfahrens entsprechend. Ergebnis war, dass ein weiterer Durchgang vom Arne-Karlsson-Park in die Sensengasse hineingenommen wird in die Widmung. Das ist etwas, was in die Widmung gehört, was in der Widmung verankerbar ist. Dieser Punkt ist drinnen. Diese beiden Punkte kann ich in der Flächenwidmung verankern.

 

Ich kann nicht verankern, wie gesagt, was die Architektur betrifft, weiterführend. Ich kann nicht verankern, um das auch zu beantworten, dass ein §-69-Verfahren stattfinden soll. Ich kann es aber auch nicht ausschließen, denn da sind Sie wiederum in der Zusammensetzung, allerdings unter anderer Vorsitzführung, nämlich im Landtag, gefragt, die Bauordnung zu ändern, wenn Sie das nicht wollen.

 

Ich bin in der Vollziehung dieses Gesetzes, und im Vollzug dieses Gesetzes ist der § 69 zulässig, und ich kann keinen Grundeigentümer dazu zwingen, auf dieses Recht zu verzichten. Das geht nicht. Das wäre gesetzeswidrig. Also was dort steht über den 69er, hat für dieses heute zur Diskussion stehende Plandokument rechtlich keine Relevanz.

 

Und wenn wir solche Dinge diskutieren, dann sollten wir versuchen, diese Fakten, diesen engen Rechtsrahmen, der der Flächenwidmung gesetzt ist, zu berücksichtigen. Wenn wir das tun, dann kann im Grunde nur herauskommen, dass wir diese beiden Punkte, die mein Abänderungsantrag im Stadtsenat beinhaltet hat, aufnehmen und beim Rest in allen Schritten, die diese Stadtverwaltung noch zu setzen hat, bis dort einmal etwas gebaut wird, Rücksicht nehmen auf das, was bei dem Mediationsverfahren herausgekommen ist.

 

Es liegt nicht an der Flächenwidmung, aber es liegt an der Baupolizei, darauf zu schauen, dass ein Wettbewerbsergebnis kommt. Es liegt an der Architekturabteilung, zu schauen, dass eine ordentliche Jury zustande kommt. Es liegt am Bezirk, dass in die Jury ein Vertreter der Agenda-Gruppe entsendet wird. Es liegt am Bezirk, so er möchte und so es rechtlich zulässig ist. Auch das steht ja jetzt nicht fest, weil man ja noch gar nicht weiß, welches Gebäude dort hinkommen soll. So das dann zulässig ist, wird die Baupolizei zu entscheiden haben, ob sie dem Bezirksbauausschuss einen Antrag auf § 69 Bauordnung für Wien, Ausnahmebestimmung, stellt. Das ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht endgültig festzustellen.

 

Ich führe das deswegen so aus, weil der gesamte Prozess einer Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung extrem sensibel ist und genau determiniert sein muss. Es kann nicht sein, dass wir in diesem Prozess, nur weil eine Bürgergruppe – unter Anführungszeichen das „nur“ – sich meldet, sagen: Stopp, halt, alles anders, alles neu. Es haben alle, ob Anrainer, Grundbesitzer, Mieter oder interessierte Bürger, dasselbe Recht, nach den Gesetzen behandelt zu werden. Und da rücke ich mit Sicherheit nicht davon ab.

 

Zweiter Punkt: Frage der inhaltlichen Gestaltung der Stadtplanung überhaupt. Da sind wir in einem ganz anderen Feld, und das sollten Sie bitte berücksichtigen. Stadtplanung, Stadtentwicklungspolitik ist nichts Verordenbares. Und diese Unterscheidung treffen sehr wenige. Stadtplanung ist nicht ein Prozess, der nur in der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung stattfindet. Es ist das letzte Ende von diesem Prozess, und dieses letzte Ende ist wiederum der Beginn für das Bauverfahren. Davor findet der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsprozess statt, der ganz anders funktioniert.

 

Und jeder, der hier behauptet, es würde in Wien speziell in Zeiten, wo ich Stadtrat bin, auf Öffentlichkeitsarbeit, auf Zusammenarbeit mit BürgerInnengruppen und auf Zusammenarbeit mit den Fraktionen in diesem Prozess nicht eingegangen, dem kann ich nur sagen: Er hat Vieles in dieser Stadt verpasst, er informiert sich nicht oder er liest nur einseitige Zeitungen.

 

Wenn man es durchgeht, was in den letzten Jahren passiert ist, dann beginne ich bei den Fraktionen. Ich habe mir zum Beispiel herausschreiben lassen, wie viele Sitzungen der Stadtentwicklungskommission mein

 

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