Gemeinderat,
24. Sitzung vom 30.01.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 41 von 82
Hätten wir das nicht gemacht, hätte nach dem
Ausschussbeschluss noch einmal der Bezirk befasst werden müssen. Da aber in
diesem Akt alles berücksichtigt wurde, was diese drei Bezirksparteien beschlossen
haben, so war klar, dass der Weg nach dem Ausschussbeschluss sofort Richtung
Gemeinderat ist.
Und jetzt beginnt es im Verfahren schwierig zu
werden. Wir sind auf Schienen sozusagen in der normalen Beschlussfassungskette.
Wir haben diesen Prozess unterbrochen, um die Chance zu geben, dass diese
Nachdenkphase, die im Juni mit einem halben Jahr bezeichnet wurde, auch
tatsächlich genutzt werden kann. Und ich hab nie hinter dem Berg gehalten, dass
für mich das Jahresende 2002 Ende des Diskussionsprozesses ist, auch wenn
dieser Diskussionsprozess Mediationsverfahren heißt.
Dieser Prozess ist von der Umweltanwaltschaft
eingeleitet worden. In diesem Prozess gab es fünf Sitzungen, und bei diesen
fünf Sitzungen sind Ergebnisse erarbeitet worden, Ergebnisse, die weit über den
Flächenwidmungsplanprozess hinausgehen. Ich kann nicht verankern, dass die
Bundesimmobiliengesellschaft einen Vertreter der Agenda-Gruppe in die Jury über
das konkrete Gebäude, das dort gebaut werden soll, hineinnimmt. Das kann ich in
der Flächenwidmung nicht.
Ich kann in der Flächenwidmung aber sehr wohl
verankern, dass wir hineinnehmen, dass nicht 75 Prozent des Grundstückes,
sondern nur 62 Prozent des Grundstückes verbaut werden sollen. Womit wir
in dem Vorschlag, in dem Änderungsantrag, den ich im Stadtsenat eingebracht
habe, über das hinausgegangen sind, was beim Agenda-Prozess, was beim
moderierten Verfahren herausgekommen ist. Dort waren es 67 Prozent.
Also wir haben hier aus meiner Sicht versucht, so
weit zu gehen, dass der Prof Korinek, sollte er es einmal als
Verfassungsgerichtshofpräsident vorgelegt bekommen, nicht zur Aufhebung
schreitet. Ich kann Ihnen hier nicht etwas vorlegen, wo Sie Gefahr laufen, dass
Ihre Verordnung behoben wird.
Zweiter Punkt, den wir hineingenommen haben, auch
genau dem Wortlaut dieses Mediationsverfahrens entsprechend. Ergebnis war, dass
ein weiterer Durchgang vom Arne-Karlsson-Park in die Sensengasse hineingenommen
wird in die Widmung. Das ist etwas, was in die Widmung gehört, was in der Widmung
verankerbar ist. Dieser Punkt ist drinnen. Diese beiden Punkte kann ich in der
Flächenwidmung verankern.
Ich kann nicht verankern, wie gesagt, was die
Architektur betrifft, weiterführend. Ich kann nicht verankern, um das auch zu
beantworten, dass ein §-69-Verfahren stattfinden soll. Ich kann es aber auch
nicht ausschließen, denn da sind Sie wiederum in der Zusammensetzung,
allerdings unter anderer Vorsitzführung, nämlich im Landtag, gefragt, die
Bauordnung zu ändern, wenn Sie das nicht wollen.
Ich bin in der Vollziehung dieses Gesetzes, und im
Vollzug dieses Gesetzes ist der § 69 zulässig, und ich kann keinen
Grundeigentümer dazu zwingen, auf dieses Recht zu verzichten. Das geht nicht.
Das wäre gesetzeswidrig. Also was dort steht über den 69er, hat für dieses
heute zur Diskussion stehende Plandokument rechtlich keine Relevanz.
Und wenn wir solche Dinge diskutieren, dann sollten
wir versuchen, diese Fakten, diesen engen Rechtsrahmen, der der Flächenwidmung
gesetzt ist, zu berücksichtigen. Wenn wir das tun, dann kann im Grunde nur
herauskommen, dass wir diese beiden Punkte, die mein Abänderungsantrag im
Stadtsenat beinhaltet hat, aufnehmen und beim Rest in allen Schritten, die
diese Stadtverwaltung noch zu setzen hat, bis dort einmal etwas gebaut wird, Rücksicht
nehmen auf das, was bei dem Mediationsverfahren herausgekommen ist.
Es liegt nicht an der Flächenwidmung, aber es liegt
an der Baupolizei, darauf zu schauen, dass ein Wettbewerbsergebnis kommt. Es
liegt an der Architekturabteilung, zu schauen, dass eine ordentliche Jury
zustande kommt. Es liegt am Bezirk, dass in die Jury ein Vertreter der
Agenda-Gruppe entsendet wird. Es liegt am Bezirk, so er möchte und so es
rechtlich zulässig ist. Auch das steht ja jetzt nicht fest, weil man ja noch
gar nicht weiß, welches Gebäude dort hinkommen soll. So das dann zulässig ist,
wird die Baupolizei zu entscheiden haben, ob sie dem Bezirksbauausschuss einen
Antrag auf § 69 Bauordnung für Wien, Ausnahmebestimmung, stellt. Das ist
zum heutigen Zeitpunkt noch nicht endgültig festzustellen.
Ich führe das deswegen so aus, weil der gesamte
Prozess einer Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung extrem sensibel ist und
genau determiniert sein muss. Es kann nicht sein, dass wir in diesem Prozess,
nur weil eine Bürgergruppe – unter Anführungszeichen das „nur“ – sich meldet,
sagen: Stopp, halt, alles anders, alles neu. Es haben alle, ob Anrainer,
Grundbesitzer, Mieter oder interessierte Bürger, dasselbe Recht, nach den
Gesetzen behandelt zu werden. Und da rücke ich mit Sicherheit nicht davon ab.
Zweiter Punkt: Frage der inhaltlichen Gestaltung der
Stadtplanung überhaupt. Da sind wir in einem ganz anderen Feld, und das sollten
Sie bitte berücksichtigen. Stadtplanung, Stadtentwicklungspolitik ist nichts
Verordenbares. Und diese Unterscheidung treffen sehr wenige. Stadtplanung ist
nicht ein Prozess, der nur in der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung
stattfindet. Es ist das letzte Ende von diesem Prozess, und dieses letzte Ende
ist wiederum der Beginn für das Bauverfahren. Davor findet der
Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsprozess statt, der ganz anders
funktioniert.
Und jeder, der hier behauptet, es würde in Wien
speziell in Zeiten, wo ich Stadtrat bin, auf Öffentlichkeitsarbeit, auf
Zusammenarbeit mit BürgerInnengruppen und auf Zusammenarbeit mit den Fraktionen
in diesem Prozess nicht eingegangen, dem kann ich nur sagen: Er hat Vieles in
dieser Stadt verpasst, er informiert sich nicht oder er liest nur einseitige
Zeitungen.
Wenn man es durchgeht, was in den letzten Jahren passiert
ist, dann beginne ich bei den Fraktionen. Ich habe mir zum Beispiel
herausschreiben lassen, wie viele Sitzungen der Stadtentwicklungskommission
mein
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