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Gemeinderat, 37. Sitzung vom 19.12.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 98

 

das, was man sonst als einen Aufsichtsrat bezeichnen würde, sprich das Kuratorium? Arbeiten die dann auf einmal auch nichthoheitlich und sind die einfach nur so schön und so gut, dass man sie nimmt? Wir sind auch Organe der hoheitlichen Verwaltung, falls Sie das vergessen haben. Der Gemeinderat ist auch ein Organ der hoheitlichen Verwaltung. Wir sitzen da nicht als Landtagsabgeordnete drinnen, sondern als Gemeinderat und damit als spezielle Organe der Verwaltung. Ich sage das für all jene, die das im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Ausbildung gelernt, aber schon wieder vergessen haben.

 

Lassen Sie mich noch einmal zu der Frage kommen, warum es keine verfassungsrechtliche Absicherung gibt. Wir haben eine vorgeschlagen, die Neueinführung eines § 72b, angelehnt an die Bestimmungen des § 70 und folgende, weil man es ja beim Gesundheitswesen, beim Krankenanstaltenverbund auch gemacht hat. Man hat dort auch gesagt, dass das natürlich keine hoheitliche Aufgabe ist, denn Leuten eine Spritze zu geben. Das ist ein Topfen. Einen Bescheid ausstellen, das ist eine hoheitliche Aufgabe, ein Bett zuweisen, darüber kann ich noch diskutieren, aber eine Spritze zu geben ist keine hoheitliche Aufgabe. Deswegen hat man beim Krankenanstaltenverbund auch eine eigene verfassungsrechtliche Bestimmung geschaffen, den § 72a – für Sie, Kollege Driemer, nachlesen, geiles Buch, rot –, Krankenanstaltenverbund. Da steht genau drinnen, warum wir die verfassungsrechtliche Absicherung brauchen, weil die sonst gar nicht alles tun dürften, was sie machen. Und nichts anderes fordern wir für den Fonds Soziales Wien auch ein: eine gesetzliche und verfassungsrechtliche Absicherung, die Sie uns verweigern. Das ist das Problem. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Und zur Frage hoheitlich oder nichthoheitlich, Privatwirtschaftsverwaltung, weil Mag Spacek in seiner Ausführung – der nicht nur ich nicht folgen konnte, auch andere konnten ihr nicht folgen, ich sage jetzt keine Namen, die Betroffenen wissen es ohnehin selbst – uns erklärt hat: Das brauchen wir alles nicht. Im Sozialbereich sind wir im Subsidiaritätsprinzip. Da gilt der Grundsatz: Alles, was nicht verfassungsrechtlich geregelt ist, weil es sich der Bedarfsträger, sprich der Betroffene, selbst macht, kann er auch selbst machen, und deswegen brauchen wir keine verfassungsrechtliche Absicherung. Dann hat er noch den Walter/Mayer hingeworfen und gemeint – ich weiß nicht, wer Walter/Mayer auswendig kann, ich kann ihn nicht auswendig, vielleicht kann ihn der Stürzenbecher auswendig, er hat nur ein paar hundert Seiten –, der sagt das klar. Da habe ich mir gedacht, da schau ich nach, das lese ich nach. Ich finde es nur nicht. Das Einzige, was ich über die Privatwirtschaftsverwaltung im Walter/Mayer finde, werde ich Ihnen jetzt zum Besten geben, damit Sie wissen, worum es in Wahrheit geht.

 

Was sagen Walter/Mayer zur Frage der Privatwirtschaftverwaltung? Zuerst führen sie aus, was die Rechtsschutzprinzipien in der hoheitlichen Verwaltung sind und sagen dann: "Die Privatwirtschaftsverwaltung unterliegt diesem Rechtsschutzsystem nicht" – das war eh klar –, "hier besteht im Wesentlichen nur der Rechtsschutz der Zivilgerichte." Die Kollegin Korosec hat es schon gesagt. "Dieser ist nicht ausreichend." Aha, er ist nicht ausreichend! "Der leistungsverweigernde Staat" – und als Staat gilt da nicht nur die Bundesebene, falls irgendwer glaubt, er muss jetzt über die Bundesebene etwas sagen, sondern "Staat" sind alle Gebietskörperschaften – "kann in der Regel mangels entsprechender Rechtsvorschriften nicht zum Abschluss von Verträgen gezwungen werden." – Genau so ist es! Niemand wird zum Abschluss von Verträgen zwingen können, niemand wird daher unbedingt seine Leistung erhalten, sondern er wird sie vielleicht nicht erhalten.

 

Es geht noch weiter: "Ebenso wenig ist es von Bedeutung ..." Da haben wir es: "Auch wenn das Unterlassen eines Vertragsabschlusses" – also die Stadt Wien mit einem der Vereine – "aus unsachlichen Gründen, etwa auf Grund parteipolitischer Erwägungen ..." Nein, das wird in Wien nicht stattfinden. Das wird es in Wien nicht geben, da wird nicht parteipolitisch erwogen werden, ob der eine Verein eine Förderung bekommt oder der andere nicht. (Demonstrativer Beifall und Bravoruf des GR Heinz-Christian Strache.) Das wird es in Wien nicht geben, denn die Sozialdemokratie garantiert das. Die garantiert uns das genauso, wie sie uns zehn Monate lang garantiert hat, dass sie uns einbinden wird, dass sie uns alles erklären wird, dass wir es nur nicht verstehen, dass noch nicht die richtige Zeit ist, und ich weiß nicht, was noch alles. Sie garantieren heute hier sicher: Es wird keine unsachlichen Erwägungen geben, so wie sie schon Walter/Mayer im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung kennen.

 

Weiter heißt es in Walter/Mayer, und das ist auch super: "Ebenso wenig ist es von Betroffenen rechtlich zu verhindern, wenn der Staat durch Gewährung von Darlehen, Subventionen und Ähnlichem einigen Unternehmungen oder Personen Vorteile schafft und andere benachteiligt, etwa von drei in Betracht kommenden Unternehmen bekommt eines laufend hohe Subventionen, die anderen nicht." Nein. Das wird es nicht geben beim Fonds Soziales Wien. Die Sozialdemokratie garantiert, sie wird nicht ihre eigenen Vereine bevorzugen, die werden nicht mehr Förderungen bekommen und die anderen nicht weniger. Ich weiß das, Sie garantieren uns das.

 

Aber Walter/Mayer sagt weiters – ich muss ihn noch einmal vorlesen, ihr habt mich darauf gebracht mit Mag Spacek; es ist so schön –: "Dieser Mangel an Rechtsschutzmöglichkeiten wird durch eine mögliche Doppelfunktion der Staatsorgane verschärft. Für den Rechtsträger sind im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung zumeist die Organe handlungsbefugt, die auch im Rahmen der Hoheitsverwaltung Entscheidungskompetenzen haben." Nein, das ist beim Fonds Soziales Wien auch nicht so. Da sind die Leiter der Magistratsabteilung, die bei der hoheitlichen Aufgabe zuständig sind, auch nicht zufällig im Kuratorium. Oder doch? Habe ich das falsch gelesen im letzten Antrag vom Stadtsenat? Die sind doch alle drinnen. Also genau das, was Walter/Mayer

 

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