Gemeinderat,
37. Sitzung vom 19.12.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 36 von 98
das, was man sonst als einen Aufsichtsrat bezeichnen würde,
sprich das Kuratorium? Arbeiten die dann auf einmal auch nichthoheitlich und
sind die einfach nur so schön und so gut, dass man sie nimmt? Wir sind auch
Organe der hoheitlichen Verwaltung, falls Sie das vergessen haben. Der
Gemeinderat ist auch ein Organ der hoheitlichen Verwaltung. Wir sitzen da nicht
als Landtagsabgeordnete drinnen, sondern als Gemeinderat und damit als
spezielle Organe der Verwaltung. Ich sage das für all jene, die das im Rahmen
ihrer verfassungsrechtlichen Ausbildung gelernt, aber schon wieder vergessen
haben.
Lassen Sie mich noch einmal zu der Frage kommen,
warum es keine verfassungsrechtliche Absicherung gibt. Wir haben eine
vorgeschlagen, die Neueinführung eines § 72b, angelehnt an die
Bestimmungen des § 70 und folgende, weil man es ja beim Gesundheitswesen,
beim Krankenanstaltenverbund auch gemacht hat. Man hat dort auch gesagt, dass
das natürlich keine hoheitliche Aufgabe ist, denn Leuten eine Spritze zu geben.
Das ist ein Topfen. Einen Bescheid ausstellen, das ist eine hoheitliche Aufgabe,
ein Bett zuweisen, darüber kann ich noch diskutieren, aber eine Spritze zu
geben ist keine hoheitliche Aufgabe. Deswegen hat man beim
Krankenanstaltenverbund auch eine eigene verfassungsrechtliche Bestimmung
geschaffen, den § 72a – für Sie, Kollege Driemer, nachlesen, geiles Buch,
rot –, Krankenanstaltenverbund. Da steht genau drinnen, warum wir die
verfassungsrechtliche Absicherung brauchen, weil die sonst gar nicht alles tun
dürften, was sie machen. Und nichts anderes fordern wir für den Fonds Soziales Wien
auch ein: eine gesetzliche und verfassungsrechtliche Absicherung, die Sie uns
verweigern. Das ist das Problem. (Beifall bei der FPÖ.)
Und zur Frage hoheitlich oder nichthoheitlich,
Privatwirtschaftsverwaltung, weil Mag Spacek in seiner Ausführung – der nicht
nur ich nicht folgen konnte, auch andere konnten ihr nicht folgen, ich sage
jetzt keine Namen, die Betroffenen wissen es ohnehin selbst – uns erklärt hat:
Das brauchen wir alles nicht. Im Sozialbereich sind wir im
Subsidiaritätsprinzip. Da gilt der Grundsatz: Alles, was nicht
verfassungsrechtlich geregelt ist, weil es sich der Bedarfsträger, sprich der
Betroffene, selbst macht, kann er auch selbst machen, und deswegen brauchen wir
keine verfassungsrechtliche Absicherung. Dann hat er noch den Walter/Mayer
hingeworfen und gemeint – ich weiß nicht, wer Walter/Mayer auswendig kann, ich
kann ihn nicht auswendig, vielleicht kann ihn der Stürzenbecher auswendig, er
hat nur ein paar hundert Seiten –, der sagt das klar. Da habe ich mir gedacht,
da schau ich nach, das lese ich nach. Ich finde es nur nicht. Das Einzige, was
ich über die Privatwirtschaftsverwaltung im Walter/Mayer finde, werde ich Ihnen
jetzt zum Besten geben, damit Sie wissen, worum es in Wahrheit geht.
Was sagen Walter/Mayer zur Frage der Privatwirtschaftverwaltung?
Zuerst führen sie aus, was die Rechtsschutzprinzipien in der hoheitlichen
Verwaltung sind und sagen dann: "Die Privatwirtschaftsverwaltung
unterliegt diesem Rechtsschutzsystem nicht" – das war eh klar –,
"hier besteht im Wesentlichen nur der Rechtsschutz der
Zivilgerichte." Die Kollegin Korosec hat es schon gesagt. "Dieser ist
nicht ausreichend." Aha, er ist nicht ausreichend! "Der
leistungsverweigernde Staat" – und als Staat gilt da nicht nur die
Bundesebene, falls irgendwer glaubt, er muss jetzt über die Bundesebene etwas
sagen, sondern "Staat" sind alle Gebietskörperschaften – "kann
in der Regel mangels entsprechender Rechtsvorschriften nicht zum Abschluss von
Verträgen gezwungen werden." – Genau so ist es! Niemand wird zum Abschluss
von Verträgen zwingen können, niemand wird daher unbedingt seine Leistung
erhalten, sondern er wird sie vielleicht nicht erhalten.
Es geht noch weiter: "Ebenso wenig ist es von
Bedeutung ..." Da haben wir es: "Auch wenn das Unterlassen eines
Vertragsabschlusses" – also die Stadt Wien mit einem der Vereine –
"aus unsachlichen Gründen, etwa auf Grund parteipolitischer
Erwägungen ..." Nein, das wird in Wien nicht stattfinden. Das wird es
in Wien nicht geben, da wird nicht parteipolitisch erwogen werden, ob der eine
Verein eine Förderung bekommt oder der andere nicht. (Demonstrativer Beifall und Bravoruf des GR Heinz-Christian Strache.)
Das wird es in Wien nicht geben, denn die Sozialdemokratie garantiert das. Die
garantiert uns das genauso, wie sie uns zehn Monate lang garantiert hat, dass
sie uns einbinden wird, dass sie uns alles erklären wird, dass wir es nur nicht
verstehen, dass noch nicht die richtige Zeit ist, und ich weiß nicht, was noch
alles. Sie garantieren heute hier sicher: Es wird keine unsachlichen Erwägungen
geben, so wie sie schon Walter/Mayer im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung
kennen.
Weiter heißt es in Walter/Mayer, und das ist auch
super: "Ebenso wenig ist es von Betroffenen rechtlich zu verhindern, wenn
der Staat durch Gewährung von Darlehen, Subventionen und Ähnlichem einigen
Unternehmungen oder Personen Vorteile schafft und andere benachteiligt, etwa
von drei in Betracht kommenden Unternehmen bekommt eines laufend hohe
Subventionen, die anderen nicht." Nein. Das wird es nicht geben beim Fonds
Soziales Wien. Die Sozialdemokratie garantiert, sie wird nicht ihre eigenen
Vereine bevorzugen, die werden nicht mehr Förderungen bekommen und die anderen
nicht weniger. Ich weiß das, Sie garantieren uns das.
Aber Walter/Mayer sagt weiters – ich muss ihn noch einmal
vorlesen, ihr habt mich darauf gebracht mit Mag Spacek; es ist so schön –:
"Dieser Mangel an Rechtsschutzmöglichkeiten wird durch eine mögliche
Doppelfunktion der Staatsorgane verschärft. Für den Rechtsträger sind im Rahmen
der Privatwirtschaftsverwaltung zumeist die Organe handlungsbefugt, die auch im
Rahmen der Hoheitsverwaltung Entscheidungskompetenzen haben." Nein, das
ist beim Fonds Soziales Wien auch nicht so. Da sind die Leiter der Magistratsabteilung,
die bei der hoheitlichen Aufgabe zuständig sind, auch nicht zufällig im
Kuratorium. Oder doch? Habe ich das falsch gelesen im letzten Antrag vom
Stadtsenat? Die sind doch alle drinnen. Also genau das, was Walter/Mayer
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