Gemeinderat,
40. Sitzung vom 03.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 57 von 78
sehr schnell – man munkelt – über
100 Millionen S an Versicherungsgeldern erhalten haben.
Wenn wir uns dann die weitere Entwicklung ansehen, so
sind ja auch Zeugen an uns herangetreten, die durchwegs andere Ereignisse
persönlich wahrgenommen haben, die in Richtung Brandstiftung gehen. Wir haben
damals diese Zeugen auch der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, die
Staatsanwaltschaft hat es leider nicht der Mühe wert gefunden, die Zeugen
einzuvernehmen. Wir haben dann eine Aufsichtsbeschwerde an die
Staatsanwaltschaft weitergereicht. Unsere Aufsichtsbeschwerde an die
Staatsanwaltschaft hat dazu geführt, dass der Rechtsstaat gewahrt wurde und
diese drei Zeugen jetzt beim aktuellen Prozess auch einvernommen worden sind
und einvernommen werden und sicherlich zur Aufklärung der Ursache beitragen
werden.
Faktum ist, dass am 16. April 2002 vom
Bundesdenkmalamt eine Entscheidung getroffen wurde, dass die Überreste der
abgebrannten Sofiensäle, die sich in einem sehr, sehr guten Zustand befinden,
weiterhin unter Denkmalschutz zu stellen sind, nämlich der Saal, das Foyer und
die Fassade.
Faktum ist, dass dann in weiterer Folge festgehalten
wurde, dass der Eigentümer, nämlich die Sofiensäle AG, dafür Sorge zu tragen
hat, dort eine geeignete Schutzabdeckung anzubringen, damit es eben nicht auf Grund
der Witterungsverhältnisse im Winter dazu kommt, dass dort weiterhin Schaden
entsteht, was Schimmelbildung et cetera betrifft.
Wenn wir also jetzt diesen Zeitlauf hernehmen, so
müssen wir festhalten, dass es, rechtlich gesehen, bereits am 11. November 2002,
nämlich spätestens zu diesem Zeitpunkt, keine Berufungsmöglichkeit mehr gegen
diesen Bescheid gegeben hatte und die Sofiensäle AG, rechtlich gesehen,
verpflichtet gewesen wäre, diese Schutzabdeckung anzubringen, um, wie es im
Bescheid steht – ich zitiere – "gegen Eindringung von Niederschlagswasser
wirksam und dauerhaft zu schützen". Das sollte innerhalb von acht Wochen
geschehen, das ist nicht passiert.
Ich sage jetzt ganz bewusst, dass die Stadt
spätestens zu diesem Zeitpunkt, spätestens im November 2002, ihre Verantwortung
gehabt hätte, hier wegen Gefahr im Verzug eine Ersatzvornahme durchzuführen und
zu erzwingen. Spätestens nach acht Wochen, nach Ablauf der Frist am
11. November 2002, hätte die Stadt Wien selbst Mittel zur Ersatzvornahme
ergreifen sollen, hätte eine Firma beauftragen sollen, die diese
Sicherungsmaßnahmen umgesetzt hätte und hätte dann die entstehenden Kosten dem
Eigentümer in Rechnung stellen müssen.
Dass das rechtlich von unserer Seite richtig gesehen
wird, bestätigt ja auch die Rechtsabteilung des Magistrats, und ich finde es
schade, dass man sich, wenn so eine Dringliche Anfrage eingebracht wird, von
Seiten der sozialdemokratischen Fraktion, die ja die Absolute in diesem Haus
hat, nicht ernsthaft damit beschäftigt, sondern eigentlich keine Konzentration
an den Tag legt und damit zeigt, welche Wertigkeit die Sofiensäle für Sie
haben, die Sofiensäle, über die Sie selbst und der Herr Bürgermeister gesagt
haben, dass sie höchsten Wert haben und es höchstes Interesse daran gibt, dass
ein Wiederaufbau bewerkstelligt wird.
Dieses höchste Interesse kann ich nicht erkennen, und
es ist ein Armutszeugnis für die Stadt, dass man drei Jahre nach dem Brand
nicht dafür Sorge getragen hat, dass ein weiterer Verfall durch die Witterung
hintangehalten wird. Dieses Armutszeugnis liegt auf dem Tisch. Das ist nicht
wegzureden und nicht wegzudiskutieren, auch wenn der Herr GR Woller in einem
Pressedienst da eine andere Meinung vertritt.
Ich möchte daher ganz kurz auf den GR Woller und auf
seinen Pressedienst eingehen. Sie schreiben, dass die Durchführung der
Sicherheitsmaßnahmen natürlich zuallererst der Eigentümer zu treffen hat.
Vollkommen richtig, da sind wir d'accord. Aber er hat sie nicht getroffen.
Obwohl er mehrmals aufgefordert worden ist, obwohl es einen rechtlichen
Bescheid gibt, obwohl es keine Berufungsmöglichkeit mehr gab, ist er dem nicht
nachgekommen. Und da sind wir genau beim Punkt. Jetzt, nämlich, mit dem
11. November 2002, kommt die Verantwortung der Stadt. Jetzt wäre es
Ihre Verantwortung gewesen, als Stadtregierungspartei – als
Stadtregierungspartei, die mit absoluter Macht ausgestattet, letztlich auch
alle Möglichkeiten hat – hier einzuschreiten und die Ersatzvornahme
durchzusetzen. Das ist nicht passiert.
Ich muss Ihnen einfach widersprechen, wenn Sie hier
sagen, dass die Kosten für die Arbeiten natürlich der Eigentümer aufzubringen
und letztlich auch zu übernehmen hat. Aber das ist ja gewährleistet, denn es
sagt ja auch die eigene Rechtsabteilung im Magistrat, dass wenn man die
Ersatzvornahme von Seiten der Stadt vornimmt, dann natürlich rechtlich die
Kosten beim Eigentümer einzuklagen sind. Das ist ja feststehend. Das hätte
schon lange passieren müssen. Wir wären heute schon in einer Situation, hätte
man damals, nämlich nach der 8-Wochen-Frist ab dem 11. November 2002,
von Seiten der Stadt rechtzeitig gehandelt, hätten wir heute den Bereich vor
der Witterung geschützt, und Sie hätten auch das Geld, das Sie vorgestreckt
hätten, über den Rechtsweg schon längst vom Eigentümer zurückerhalten.
Deshalb ist es einfach nicht richtig, dass Sie
rechtzeitig tätig geworden sind, wenn Sie erst jetzt tätig werden. Da sind Sie
säumig gewesen, bis heute säumig gewesen und haben im diesem Bereich leider
Gottes monatelang, über ein Jahr hinweg letztlich nicht gehandelt, falsch
gehandelt und versagt.
Wenn ich hingegen das Beispiel
Ronacher hernehme, so war es beim Ronacher auch möglich, dass die Stadt Wien
Geld in die Hand genommen hat. Damals als die Renovierungsphase in Angriff
genommen wurde, hat man 100 Millionen S... (GR Ernst Woller: Aber
das hier ist ja privatrechtlich!) Ja, aber man kann, wenn man wirklich ein
Interesse hat, ein Kulturgut, eine Kulturinstitution zu erhalten – und ich
glaube, da sind wir einer Meinung, dass die Sofiensäle das sind –, sicherlich
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