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Gemeinderat, 40. Sitzung vom 03.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 57 von 78

 

sehr schnell – man munkelt – über 100 Millionen S an Versicherungsgeldern erhalten haben.

 

Wenn wir uns dann die weitere Entwicklung ansehen, so sind ja auch Zeugen an uns herangetreten, die durchwegs andere Ereignisse persönlich wahrgenommen haben, die in Richtung Brandstiftung gehen. Wir haben damals diese Zeugen auch der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, die Staatsanwaltschaft hat es leider nicht der Mühe wert gefunden, die Zeugen einzuvernehmen. Wir haben dann eine Aufsichtsbeschwerde an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. Unsere Aufsichtsbeschwerde an die Staatsanwaltschaft hat dazu geführt, dass der Rechtsstaat gewahrt wurde und diese drei Zeugen jetzt beim aktuellen Prozess auch einvernommen worden sind und einvernommen werden und sicherlich zur Aufklärung der Ursache beitragen werden.

 

Faktum ist, dass am 16. April 2002 vom Bundesdenkmalamt eine Entscheidung getroffen wurde, dass die Überreste der abgebrannten Sofiensäle, die sich in einem sehr, sehr guten Zustand befinden, weiterhin unter Denkmalschutz zu stellen sind, nämlich der Saal, das Foyer und die Fassade.

 

Faktum ist, dass dann in weiterer Folge festgehalten wurde, dass der Eigentümer, nämlich die Sofiensäle AG, dafür Sorge zu tragen hat, dort eine geeignete Schutzabdeckung anzubringen, damit es eben nicht auf Grund der Witterungsverhältnisse im Winter dazu kommt, dass dort weiterhin Schaden entsteht, was Schimmelbildung et cetera betrifft.

 

Wenn wir also jetzt diesen Zeitlauf hernehmen, so müssen wir festhalten, dass es, rechtlich gesehen, bereits am 11. November 2002, nämlich spätestens zu diesem Zeitpunkt, keine Berufungsmöglichkeit mehr gegen diesen Bescheid gegeben hatte und die Sofiensäle AG, rechtlich gesehen, verpflichtet gewesen wäre, diese Schutzabdeckung anzubringen, um, wie es im Bescheid steht – ich zitiere – "gegen Eindringung von Niederschlagswasser wirksam und dauerhaft zu schützen". Das sollte innerhalb von acht Wochen geschehen, das ist nicht passiert.

 

Ich sage jetzt ganz bewusst, dass die Stadt spätestens zu diesem Zeitpunkt, spätestens im November 2002, ihre Verantwortung gehabt hätte, hier wegen Gefahr im Verzug eine Ersatzvornahme durchzuführen und zu erzwingen. Spätestens nach acht Wochen, nach Ablauf der Frist am 11. November 2002, hätte die Stadt Wien selbst Mittel zur Ersatzvornahme ergreifen sollen, hätte eine Firma beauftragen sollen, die diese Sicherungsmaßnahmen umgesetzt hätte und hätte dann die entstehenden Kosten dem Eigentümer in Rechnung stellen müssen.

 

Dass das rechtlich von unserer Seite richtig gesehen wird, bestätigt ja auch die Rechtsabteilung des Magistrats, und ich finde es schade, dass man sich, wenn so eine Dringliche Anfrage eingebracht wird, von Seiten der sozialdemokratischen Fraktion, die ja die Absolute in diesem Haus hat, nicht ernsthaft damit beschäftigt, sondern eigentlich keine Konzentration an den Tag legt und damit zeigt, welche Wertigkeit die Sofiensäle für Sie haben, die Sofiensäle, über die Sie selbst und der Herr Bürgermeister gesagt haben, dass sie höchsten Wert haben und es höchstes Interesse daran gibt, dass ein Wiederaufbau bewerkstelligt wird.

 

Dieses höchste Interesse kann ich nicht erkennen, und es ist ein Armutszeugnis für die Stadt, dass man drei Jahre nach dem Brand nicht dafür Sorge getragen hat, dass ein weiterer Verfall durch die Witterung hintangehalten wird. Dieses Armutszeugnis liegt auf dem Tisch. Das ist nicht wegzureden und nicht wegzudiskutieren, auch wenn der Herr GR Woller in einem Pressedienst da eine andere Meinung vertritt.

 

Ich möchte daher ganz kurz auf den GR Woller und auf seinen Pressedienst eingehen. Sie schreiben, dass die Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen natürlich zuallererst der Eigentümer zu treffen hat. Vollkommen richtig, da sind wir d'accord. Aber er hat sie nicht getroffen. Obwohl er mehrmals aufgefordert worden ist, obwohl es einen rechtlichen Bescheid gibt, obwohl es keine Berufungsmöglichkeit mehr gab, ist er dem nicht nachgekommen. Und da sind wir genau beim Punkt. Jetzt, nämlich, mit dem 11. November 2002, kommt die Verantwortung der Stadt. Jetzt wäre es Ihre Verantwortung gewesen, als Stadtregierungspartei – als Stadtregierungspartei, die mit absoluter Macht ausgestattet, letztlich auch alle Möglichkeiten hat – hier einzuschreiten und die Ersatzvornahme durchzusetzen. Das ist nicht passiert.

 

Ich muss Ihnen einfach widersprechen, wenn Sie hier sagen, dass die Kosten für die Arbeiten natürlich der Eigentümer aufzubringen und letztlich auch zu übernehmen hat. Aber das ist ja gewährleistet, denn es sagt ja auch die eigene Rechtsabteilung im Magistrat, dass wenn man die Ersatzvornahme von Seiten der Stadt vornimmt, dann natürlich rechtlich die Kosten beim Eigentümer einzuklagen sind. Das ist ja feststehend. Das hätte schon lange passieren müssen. Wir wären heute schon in einer Situation, hätte man damals, nämlich nach der 8-Wochen-Frist ab dem 11. November 2002, von Seiten der Stadt rechtzeitig gehandelt, hätten wir heute den Bereich vor der Witterung geschützt, und Sie hätten auch das Geld, das Sie vorgestreckt hätten, über den Rechtsweg schon längst vom Eigentümer zurückerhalten.

 

Deshalb ist es einfach nicht richtig, dass Sie rechtzeitig tätig geworden sind, wenn Sie erst jetzt tätig werden. Da sind Sie säumig gewesen, bis heute säumig gewesen und haben im diesem Bereich leider Gottes monatelang, über ein Jahr hinweg letztlich nicht gehandelt, falsch gehandelt und versagt.

 

Wenn ich hingegen das Beispiel Ronacher hernehme, so war es beim Ronacher auch möglich, dass die Stadt Wien Geld in die Hand genommen hat. Damals als die Renovierungsphase in Angriff genommen wurde, hat man 100 Millionen S... (GR Ernst Woller: Aber das hier ist ja privatrechtlich!) Ja, aber man kann, wenn man wirklich ein Interesse hat, ein Kulturgut, eine Kulturinstitution zu erhalten – und ich glaube, da sind wir einer Meinung, dass die Sofiensäle das sind –, sicherlich

 

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