Gemeinderat,
43. Sitzung vom 19.05.2004, Sitzungsbericht
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Grenzen bis zum Sommer 2005 über eine Fördersumme von
36 000 EUR zu verlängern. Für die Bedeckung des Betrags in der Höhe
von 36 000 EUR für 2005 ist im Voranschlag 2005 auf Haushaltsstelle
1/3240/757 Vorsorge zu treffen.
(01674/2004-GKU, P 31) Der
Gesellschaft für Masse und Macht-Forschung wird für das
17. Canetti-Symposion eine Subvention in der Höhe von 25 400 EUR
genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757, zu Lasten des
Voranschlags 2004 gegeben.
(01876/2004-GKU, P 32) Die
vorgeschlagenen Stundensätze für Grabungsleiterinnen und Grabungsleiter zu
46,62 EUR bzw für Grabungstechnikerinnen und Grabungstechniker zu
33,80 EUR, jeweils exklusive Mehrwertsteuer werden genehmigt. Der
Rechnungslegung für Leistungen der Stadtarchäologie im Zusammenhang mit
Bauvorhaben zur Abdeckung der gesamten anfallenden Projektkosten auf Basis
dieser Stundensätze wird zugestimmt.
(01673/2004-GKU, P 33) Die
Herstellung von Reproduktionen jeglicher Art von Archivgut ist an eine
Genehmigung gebunden und im Fall einer Veröffentlichung oder der Verwendung in einer
Ausstellung gebührenpflichtig. Die Gebühr entfällt bei Veröffentlichungen in
einer wissenschaftlichen Monographie, in wissenschaftlichen Schriftenreihen,
wissenschaftlichen Zeitschriften, ungedruckten Dissertationen oder
Diplomarbeiten sowie bei der Verwendung bei Ausstellungen in Schulen. Bei
Verwendung einer Reproduktion für Druckvorlagen oder Druckvorstufen beträgt die
Gebühr je Aufnahme und Veröffentlichung 30 EUR für Fernsehanstalten,
Filmproduzenten, Neue Medien und Internet 46 EUR, bei Verwendung auf einem
Titelblatt oder Schutzumschlag 60 EUR. Bei Verwendung in regionalen
Ausstellungen beträgt die Gebühr 15 EUR, in nationalen oder
internationalen Ausstellungen 60 EUR je Aufnahme.
(01675/2004-GKU, P 34) Die
Subvention an den Verein 1. Frauen Kammerorchester von Österreich für die
Konzerte 2004 in Wien in der Höhe von 36 000 EUR wird genehmigt. Die
Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757, zu Lasten des Voranschlags 2004
gegeben.
(01682/2004-GKU, P 37) Dem Verein
Wiener Internationales Filmfestival wird in den Jahren 2004 bis 2005 ein
Gesamtbetrag von 170 000 EUR für dringend notwendige Investitionen
gewährt. Dieser soll wie folgt zur Auszahlung gelangen:
2004 |
100 000 EUR |
2005 |
70 000 EUR |
Die Bedeckung des Betrags von 100 000 EUR ist auf
Haushaltsstelle 1/3819/775 im Voranschlag 2004 gegeben. Für die Bedeckung des
Betrags von 70 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3819/775 im
Voranschlag 2005 Vorsorge zu treffen.
(01685/2004-GKU, P 39) Der
Umwidmung des nicht verwendeten Betrags aus der Betriebssubvention 2002 an das
Gloria Theater in der Höhe von 36 337,17 EUR wird für die Abdeckung
der Baukosten 2002 zugestimmt.
(01687/2004-GKU, P 40) Die
Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, die 3-Jahresvereinbarung mit dem
Gloria Theater bis zum Sommer 2005 über eine Fördersumme von
54 000 EUR zu verlängern. Für die Bedeckung des Betrags in der Höhe
von 54 000 EUR für 2005 ist im Voranschlag 2005 auf Haushaltsstelle
1/3240/755 Vorsorge zu treffen.
(01535/2004-GGS, P 42) Das
Vorhaben "Erneuerung der Rettungsleitstelle" mit Gesamtkosten in der
Höhe von 6 767 000 EUR (netto) – 8 120 000 EUR
(brutto) wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2004 entfallende Betrag in
der Höhe von 400 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/5300/050 bedeckt
(200 000 EUR wurden bereits im Voranschlag 2004 berücksichtigt). Für
die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu
treffen.
(01779/2004-GSV, P 43) Plan Nr
6832: Festsetzung des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans für das Gebiet
zwischen Klanggasse, Taborstraße, Darwingasse, Nordbahnstraße, Mühlfeldgasse,
Heinestraße, Zirkusgasse, Blumauergasse, Große Mohrengasse, Rotensterngasse,
Taborstraße, Linienzug a-b, Castellezgasse im 2. Bezirk, KatG Leopoldstadt
sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs 1 der Bauordnung für
Wien und Festsetzung einer Wohnzone gemäß § 7a Abs 1 der Bauordnung
für Wien für Teile dieses Gebiets (Beilage
Nr 125/04)
(01810/2004-GSV, P 45) Plan Nr 7573: Festsetzung des Flächenwidmungsplans
und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Thaliastraße, Hettenkofergasse,
Redtenbachergasse, Seeböckgasse, Geblergasse (Bezirksgrenze) und Wichtelgasse
(z T Bezirksgrenze) im 16. Bezirk, KatG Ottakring sowie Festsetzung einer
Schutzzone gemäß § 7 Abs 1 der Bauordnung für Wien für Teile dieses
Gebiets (Beilage Nr 127/04)
(01658/2004-GSV, P 46) Die Magistratsabteilung 14 wird ermächtigt, den
vorgelegten Vertrag mit der Firma SAP Österreich GmbH, 2, Lassallestraße 7b,
mit Gesamtkosten von 4 737 600 EUR inklusive Umsatzsteuer
(3 948 000 EUR netto) abzuschließen und Preisanpassungen zufolge
vertraglicher Änderungen vorzunehmen.
(01659/2004-GSV, P 47) 1) Das Vorhaben "Erneuerung der Telefonie im
Magistrat (ETM)" mit voraussichtlichen Gesamtkosten in der Höhe von
10 735 490,68 EUR netto (12 882 588,82 EUR
inklusive Umsatzsteuer) wird genehmigt. Der
auf das Verwaltungsjahr 2004 entfallende Betrag in Höhe von
499 670,87 EUR netto (599 605,04 EUR inklusive
Umsatzsteuer) ist auf Haushaltsstelle 1/0161/043 und der Betrag in der Höhe von
1 165 898,68 EUR netto (1 399 078,42 EUR
inklusive Umsatzsteuer) auf Haushaltsstelle 1/0162/043 bedeckt. Für die
Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu
treffen.
2) Der Abschluss des zugehörigen
Wartungsvertrags mit voraussichtlichen Gesamtkosten für acht Jahre in der Höhe
von 4 279 399,68 EUR netto (5 135 279,62 EUR
inklusive Umsatzsteuer) wird genehmigt. Für die Bedeckung dieses Erfordernisses
ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. Die Magistratsabteilung 14
wird ermächtigt, vertraglich vereinbarte Anpassungen der Wartungsgebühren
vorzunehmen.
(01596/2004-GSV, P
49) Plan Nr 7462: Festsetzung des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans
für das Gebiet zwischen Margaretenstraße, Margaretenplatz, Schloßgasse,
Siebenbrunnengasse, Zentagasse im 5. Bezirk, KatG Margarethen sowie
Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs 1 der Bauordnung für Wien
für Teile dieses Gebiets und Festsetzung einer Wohnzone gemäß § 7a
Abs 1 der
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