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Gemeinderat, 43. Sitzung vom 19.05.2004, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 8

 

Grenzen bis zum Sommer 2005 über eine Fördersumme von 36 000 EUR zu verlängern. Für die Bedeckung des Betrags in der Höhe von 36 000 EUR für 2005 ist im Voranschlag 2005 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(01674/2004-GKU, P 31) Der Gesellschaft für Masse und Macht-Forschung wird für das 17. Canetti-Symposion eine Subvention in der Höhe von 25 400 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757, zu Lasten des Voranschlags 2004 gegeben.

 

(01876/2004-GKU, P 32) Die vorgeschlagenen Stundensätze für Grabungsleiterinnen und Grabungsleiter zu 46,62 EUR bzw für Grabungstechnikerinnen und Grabungstechniker zu 33,80 EUR, jeweils exklusive Mehrwertsteuer werden genehmigt. Der Rechnungslegung für Leistungen der Stadtarchäologie im Zusammenhang mit Bauvorhaben zur Abdeckung der gesamten anfallenden Projektkosten auf Basis dieser Stundensätze wird zugestimmt.

 

(01673/2004-GKU, P 33) Die Herstellung von Reproduktionen jeglicher Art von Archivgut ist an eine Genehmigung gebunden und im Fall einer Veröffentlichung oder der Verwendung in einer Ausstellung gebührenpflichtig. Die Gebühr entfällt bei Veröffentlichungen in einer wissenschaftlichen Monographie, in wissenschaftlichen Schriftenreihen, wissenschaftlichen Zeitschriften, ungedruckten Dissertationen oder Diplomarbeiten sowie bei der Verwendung bei Ausstellungen in Schulen. Bei Verwendung einer Reproduktion für Druckvorlagen oder Druckvorstufen beträgt die Gebühr je Aufnahme und Veröffentlichung 30 EUR für Fernsehanstalten, Filmproduzenten, Neue Medien und Internet 46 EUR, bei Verwendung auf einem Titelblatt oder Schutzumschlag 60 EUR. Bei Verwendung in regionalen Ausstellungen beträgt die Gebühr 15 EUR, in nationalen oder internationalen Ausstellungen 60 EUR je Aufnahme.

 

(01675/2004-GKU, P 34) Die Subvention an den Verein 1. Frauen Kammerorchester von Österreich für die Konzerte 2004 in Wien in der Höhe von 36 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757, zu Lasten des Voranschlags 2004 gegeben.

 

(01682/2004-GKU, P 37) Dem Verein Wiener Internationales Filmfestival wird in den Jahren 2004 bis 2005 ein Gesamtbetrag von 170 000 EUR für dringend notwendige Investitionen gewährt. Dieser soll wie folgt zur Auszahlung gelangen:

2004

100 000 EUR

2005

70 000 EUR

Die Bedeckung des Betrags von 100 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3819/775 im Voranschlag 2004 gegeben. Für die Bedeckung des Betrags von 70 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3819/775 im Voranschlag 2005 Vorsorge zu treffen.

 

(01685/2004-GKU, P 39) Der Umwidmung des nicht verwendeten Betrags aus der Betriebssubvention 2002 an das Gloria Theater in der Höhe von 36 337,17 EUR wird für die Abdeckung der Baukosten 2002 zugestimmt.

 

(01687/2004-GKU, P 40) Die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, die 3-Jahresvereinbarung mit dem Gloria Theater bis zum Sommer 2005 über eine Fördersumme von 54 000 EUR zu verlängern. Für die Bedeckung des Betrags in der Höhe von 54 000 EUR für 2005 ist im Voranschlag 2005 auf Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen.

 

(01535/2004-GGS, P 42) Das Vorhaben "Erneuerung der Rettungsleitstelle" mit Gesamtkosten in der Höhe von 6 767 000 EUR (netto) – 8 120 000 EUR (brutto) wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2004 entfallende Betrag in der Höhe von 400 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/5300/050 bedeckt (200 000 EUR wurden bereits im Voranschlag 2004 berücksichtigt). Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(01779/2004-GSV, P 43) Plan Nr 6832: Festsetzung des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Klanggasse, Taborstraße, Darwingasse, Nordbahnstraße, Mühlfeldgasse, Heinestraße, Zirkusgasse, Blumauergasse, Große Mohrengasse, Rotensterngasse, Taborstraße, Linienzug a-b, Castellezgasse im 2. Bezirk, KatG Leopoldstadt sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs 1 der Bauordnung für Wien und Festsetzung einer Wohnzone gemäß § 7a Abs 1 der Bauordnung für Wien für Teile dieses Gebiets (Beilage Nr 125/04)

 

(01810/2004-GSV, P 45) Plan Nr 7573: Festsetzung des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Thaliastraße, Hettenkofergasse, Redtenbachergasse, Seeböckgasse, Geblergasse (Bezirksgrenze) und Wichtelgasse (z T Bezirksgrenze) im 16. Bezirk, KatG Ottakring sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs 1 der Bauordnung für Wien für Teile dieses Gebiets (Beilage Nr 127/04)

 

(01658/2004-GSV, P 46) Die Magistratsabteilung 14 wird ermächtigt, den vorgelegten Vertrag mit der Firma SAP Österreich GmbH, 2, Lassallestraße 7b, mit Gesamtkosten von 4 737 600 EUR inklusive Umsatzsteuer (3 948 000 EUR netto) abzuschließen und Preisanpassungen zufolge vertraglicher Änderungen vorzunehmen.

 

(01659/2004-GSV, P 47) 1) Das Vorhaben "Erneuerung der Telefonie im Magistrat (ETM)" mit voraussichtlichen Gesamtkosten in der Höhe von 10 735 490,68 EUR netto (12 882 588,82 EUR inklusive Umsatzsteuer) wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2004 entfallende Betrag in Höhe von 499 670,87 EUR netto (599 605,04 EUR inklusive Umsatzsteuer) ist auf Haushaltsstelle 1/0161/043 und der Betrag in der Höhe von 1 165 898,68 EUR netto (1 399 078,42 EUR inklusive Umsatzsteuer) auf Haushaltsstelle 1/0162/043 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

2) Der Abschluss des zugehörigen Wartungsvertrags mit voraussichtlichen Gesamtkosten für acht Jahre in der Höhe von 4 279 399,68 EUR netto (5 135 279,62 EUR inklusive Umsatzsteuer) wird genehmigt. Für die Bedeckung dieses Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. Die Magistratsabteilung 14 wird ermächtigt, vertraglich vereinbarte Anpassungen der Wartungsgebühren vorzunehmen.

 

(01596/2004-GSV, P 49) Plan Nr 7462: Festsetzung des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Margaretenstraße, Margaretenplatz, Schloßgasse, Siebenbrunnengasse, Zentagasse im 5. Bezirk, KatG Margarethen sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs 1 der Bauordnung für Wien für Teile dieses Gebiets und Festsetzung einer Wohnzone gemäß § 7a Abs 1 der

 

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